Realisierungswettbewerb "Grundschule Lemgo-West" in Lieme, Lemgo - Objektplanung Gebäude und Innenräume und Objektplanung Freianlagen
Alte Hansestadt Lemgo - Der Bürgermeister · Lemgo, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 10-24020-VE706/732 (LW)veröffentlicht 15.10.2024DienstleistungenNichtoffenes Verfahren
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
- CPV 71000000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Nichtoffenes Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Ort der Leistung
- Lemgo32655, Kreis Lippe, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- ?Elektronische Auktionkeine Angabe
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.
Es wird nicht verhandelt.
Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen bis zur Teilnahmefrist einreichen.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 10 %, Leistung und Qualität 90 %.
- Wettbewerbsergebnis45 %
- weitere Qualitätskriterien45 %
- Honorarangebot10 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 1,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −0,9 Punkte |
| 25 % teurer | −2 Punkte |
| 50 % teurer | −3,3 Punkte |
| 100 % teurer | −5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 25 Monaten
- Fragen bis 00:00 Uhrvor 24 Monatenan Alte Hansestadt Lemgo - Der Bürgermeister
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 24 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Stadt Lemgo beabsichtigt die Sanierung und Erweiterung oder alternativ den Neubau der Grundschule Lemgo-West in Lieme. Der aktuelle Gebäudebestand der städtischen Grundschule in Lieme ist nach dem aktuellen Raumprogramm räumlich für die Schule zu klein bemessen. Es fehlen Fachräume und Gemeinschaftsflächen, in denen die Schulgemeinschaft zusammenkommen kann und die multifunktional genutzt werden können. Ob der Gebäudebestand (ggfls. mit Erweiterungsflächen) geeignet ist, die schulpädagogischen Ansätze zu fördern, oder ob eine Neuorganisation der Räume in einem Neubau zielführender ist, soll aus den Ergebnissen der eingereichten Wettbewerbsbeiträge abgeleitet werden. Aus Sicht der Ausloberin werden Lösungsvorschläge zur "Sanierung", zur "Sanierung/Umbau im Bestand und Teilerweiterung" oder zum "Neubau" gleichwertig betrachtet, d.h. die Ausloberin priorisiert keine der drei Möglichkeiten. Neben der Optimierung der Funktionalität steht aber auch die Nachhaltigkeit stark im Fokus. Die Gesamt-BGF beträgt voraussichtlich ca. 3.700 m². Es werden Kinder aller Förderbedarfe an der Schule aufgenommen. Die Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse eines jeden Kindes steht damit im Mittelpunkt. Die acht Klassenräume sollen für 30 Schülerinnen und Schüler (SuS) ausgelegt sein. Der Lern- und Ganztagsbereich soll zukünftig in zwei sozialräumlichen Organisationseinheiten (Cluster) zusammengefasst werden. In jedem Cluster sollen vier Klassen und damit zwei Jahrgänge entstehen. Mit der verstärkten Verschränkung von Unterricht und Ganztag verändert sich auch die Teamstruktur: Lehrkräfte, Erzieher und Erzieherinnen, Schulsozialarbeit, I-Kräfte und MPT-Kräfte (Multiprofessionelle Teamkräfte) sowie Sonderpädagogen werden künftig in Teams in der 4er-Clustern zusammenarbeiten. Die Schule soll ein Ort des Lernens und Lebens werden, da sowohl das Personal als auch die SuS zukünftig immer mehr Zeit in der Schule verbringen. Der Ortsteil Lieme liegt westlich des Stadtzentrums von Lemgo. Das Einzugsgebiet der Schule umfasst die Stadtteile Leese, Hörstmar und Lieme. Südwestlich angrenzend befindet sich die Nachbarstadt Lage - nordwestlich liegt Bad Salzuflen. ___________________________________________________________________ Der Wettbewerb wird als einphasiger, nichtoffener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Auswahlverfahren nach RPW 2013 und anschließendem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV ausgeschrieben. Das Wettbewerbsverfahren ist anonym. Für den Wettbewerb gelten außerdem die entsprechenden Bestimmungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) sowie das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), da der zu Beginn des Wettbewerbs geltende EU-Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von 221.000,00 EUR netto überschritten wird. Die Wettbewerbssprache ist deutsch. Die Architektenkammer hat an der Vorbereitung des Wettbewerbs mitgewirkt und Kenntnis vom Inhalt der Auslobung und den Wettbewerbsbedingungen erhalten. Der Wettbewerb wird bis zum Versand der Auslobung von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen bestätigt. Die Ausloberin, die Preisgerichtsmitglieder, die Teilnehmenden, die Sachverständigen und Berater sowie die Vorprüfer erkennen durch die Teilnahme die Verfahrensbedingungen und -inhalte als verbindlich an. ___________________________________________________________________ Weitere Informationen können auch dem Bewerbermemorandum (siehe Vergabeunterlagen) entnommen werden. Hier finden sich auch alle nötigen Informationen zu z.B. Beurteilungskriterien des Preisgerichts, Terminen, Preisgericht und Wettbewerbssumme, sofern diese in dieser Bekanntmachung nicht dargestellt werden.
Beschreibung des Loses
Der Wettbewerb richtet sich an Teams aus Architekten, Innenarchitekten und Landschaftsarchitekten. Die weiteren Planungspartner müssen erst zum anschließenden Verhandlungsverfahren benannt werden. ___________________________________________________________________ Im Anschluss an den Planungswettbewerb erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Pkt. 8 VgV an einen der Preisträger, in der Regel den Gewinner. Die Ausloberin erklärt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird, im Anwendungsbereich der VgV zu verhandeln. ___________________________________________________________________ Teilnehmer am Verhandlungsverfahren ist zunächst nur der Gewinner (1. Preis) des Planungswettbewerbs. Sofern mit dem Gewinner keine Einigung erzielt werden kann, werden alle Preisträger zu Verhandlungen aufgefordert. Teilnehmer sind die Preisträger, wie sie in der Verfassererklärung benannt wurden. Bei Bewerbergemeinschaften werden alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beauftragt. ___________________________________________________________________ Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens sollen die folgenden Generalplanungsleistungen (jeweils Leistungsphasen 1-9) vergeben werden: a) Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI (Honorarzone III); b) Objektplanung Freianlagen nach § 39 HOAI (Honorarzone IV); c) Fachplanung Tragwerksplanung nach § 51 HOAI; d) Fachplanung Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI in den erforderlichen Anlagengruppen; e) Fachplanungs- und Beratungsleistungen aus Anlage 1 HOAI, hier Bauphysik nach Absatz 1.2.2 in allen Anwendungsbereichen nach Absatz 1.2.1; f) Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz nach Absatz 1 der AHO Heft 17, jedoch ohne Leistungsphase 8: Objektüberwachung; g) BEI NEUBAU-VARIANTE: Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI für Bauwerke und Anlagen des Wasserbaus (Gruppe 3) nach Anlage 12 HOAI. Es werden mindestens die Planungsleistungen bis zum Abschluss der jeweiligen Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) vergeben, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Die auslobende Stelle behält sich die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen vor. Die Vergabe der Leistungen ist in Form eines Stufenvertrags vorgesehen (Stufe 1: Lph 1-3; Stufe 2: Lph 4-5; Stufe 3: Lph 6-9). Für Teilnehmer mit Bürositz > 100 km entfernt von Lemgo ist der Nachweis einer angemessenen Präsenz vor Ort für den Zeitraum der Ausführung Voraussetzung einer entsprechenden weiteren Beauftragung. Die Ausloberin behält sich vor, die Vergabe zu einem späteren Zeitpunkt (bis zu 5 Jahren) und nicht in direkter Folge des Wettbewerbs durchzuführen. Mit ihrer Teilnahme am Wettbewerb verpflichten sich die Teilnehmer im Auftragsfall verbindlich, alle beauftragten Planungsleistungen auch bis Leistungsphase 9 zu übernehmen, sofern die Auftraggeberin dies wünscht. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungen besteht nicht. Der Auftragnehmer oder die Auftragnehmerin ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsphasen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines oder ihres Honorars ableiten und auch keine Schadensersatzansprüche.
Gegenstand nach CPV
- 71000000Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und PrüfstellenHauptgegenstand
- 71200000Dienstleistungen von Architekturbüros
- 71220000Architekturentwurf
- 71221000Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
- 71222000Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
- 71223000Dienstleistungen von Architekturbüros bei raumbildenden Ausbauten
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- WettbewerbsergebnisInsgesamt werden 100 Punkte vergeben. Die Preisträger*innen erhalten folgende Bepunktung: 1. Preis: 45 Punkte; 2. Preis: 30 Punkte; 3. Preis: 15 Punkte. Wenn mehr Preise vergeben werden, erhält der Preisträger jeweils 0 Punkte für dieses Kriterium.
- Qualität
- weitere QualitätskriterienAuftragsbezogene Qualifikation des Projektleiters, Qualität des Konzepts zur Umsetzung der Aufgabenstellung (Kosten-, Termin-, Qualitätssicherung), Umgang mit Überarbeitungshinweisen. Die Ausloberin behält sich für dieses Kriterium eine Änderung der Gewichtung zum Verhandlungsverfahrens vor.
- Preis
- HonorarangebotDie Ausloberin behält sich für dieses Kriterium eine Änderung der Gewichtung zum Verhandlungsverfahrens vor.
Eignung4 von 4 angegeben
- Kriterium
Die Zahl der Teilnehmenden wird auf 15 beschränkt. Neben drei zugeladenen Teilnehmenden werden weitere zwölf Teilnehmende durch ein vorgeschaltetes Auswahlverfahren ermittelt. _________________________________________________________________ Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich ansässige n … ganz lesenkürzer
Die Zahl der Teilnehmenden wird auf 15 beschränkt. Neben drei zugeladenen Teilnehmenden werden weitere zwölf Teilnehmende durch ein vorgeschaltetes Auswahlverfahren ermittelt. _________________________________________________________________ Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" bzw. "Landschaftsarchitekt" bzw. "Innenarchitekt" befugt sind. Der Zulassungsbereich umfasst die EWR-Mitgliedsstaaten und diejenigen Staaten, die Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA sind. _________________________________________________________________ Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn der satzungsmäßige Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Außerdem müssen die zu benennende bevollmächtigte Vertretung und der/die Verfassende der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt/in, Landschaftsarchitekt/in oder Innenarchitekt/in, wer über ein Diplom bzw. Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht. Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn ihnen mindestens ein teilnahmeberechtigte/r Architekt/in, Landschaftsarchitekt/in und Innenarchitekt/in angehört. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt sind, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge. _________________________________________________________________ Für die Bewerbung ist zwingend das auf der Vergabeplattform zur Verfügung stehende Bewerbungsformular für die Teilnahme am Wettbewerb zu verwenden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verfahrenssprache Deutsch ist. Unterlagen in anderer Sprache als der Verfahrenssprache sind in Form einer Eigenerklärung vor der Einreichung zu übersetzen. Bei Bedarf ist eine von einem amtlich vereidigten Dolmetscher Übersetzung nachzureichen. _________________________________________________________________ Die Bewerber*innen müssen nachweisen, dass Sie die folgenden Auswahlkriterien erfüllen: (1) Nachweis über die Berechtigung zum Führen der geforderten Berufsbezeichnung (für den "Architekt": Kammernachweis) (2) Eigenerklärung, dass sich kein Mitglied der Bewerbergemeinschaft (Partner, freie Mitarbeiter, Angestellte) separat bewirbt bzw. beteiligt und dass ein Verstoß hiergegen zum nachträglichen Ausschluss aller Bewerbungen bzw. Arbeiten führt. (3) Eigenerklärung, dass kein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. (4) Eigenerklärung, dass eine Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft vorhanden ist oder diese nicht notwendig ist. (5) Eigenerklärung, dass das Büro im Falle der Auswahl am Wettbewerb teilnehmen wird. (6) Eigenerklärung, dass die Hinweise zur ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung und die Hinweise über die Eignungsnachweise zum anschließenden Verhandlungsverfahren verstanden wurden. (7) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe aufgrund der EU-Verordnung 2022/576 (Russland-Sanktionen) vorliegen. (8) Eigenerklärung, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB vorliegt. (9) Eigenerklärung, dass kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegt. (10) Eigenerklärung, dass der Auftrag gemäß § 73 Abs. 3 VgV frei von Ausführungs- und Lieferinteressen ausgeführt wird. _________________________________________________________________ Der Nachweis von Referenzen ist zur Teilnahme am Wettbewerb nicht notwendig. _________________________________________________________________ Aus allen Bewerbungen werden zwölf Teilnehmende und zehn Nachrückende ausg …- Kriterium
Zu den Verhandlungen wird die auslobende Stelle die folgenden Eignungsnachweise fordern, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren nachgewiesen werden müssen: (1) Benennung des vollständigen Generalplanungsteams. Alle Teampartner müssen die o.g. Eigenerklärungen erbringen. (2) Angabe der Bieterform … ganz lesenkürzer
Zu den Verhandlungen wird die auslobende Stelle die folgenden Eignungsnachweise fordern, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren nachgewiesen werden müssen: (1) Benennung des vollständigen Generalplanungsteams. Alle Teampartner müssen die o.g. Eigenerklärungen erbringen. (2) Angabe der Bieterform (Bietergemeinschaft oder Einsatz von Nachunternehmern); Für die Ingenieure: _a_ Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur" (Kammernachweis oder z.B. Diplomurkunde); _b_ Nachweis einer Referenzliste zum jeweiligen Tätikeitsfeld; (4) Eigenerklärung, dass eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung in Höhe vorliegt (Sach- und Vermögensschäden: min. 3 Mio. Euro; Personenschäden: min. 3 Mio. Euro; 2-fach maximiert) bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird. (5) Darstellung von folgenden Referenzen. _a_ Nachweis min. einer Referenz Objektplanung Gebäude und Innenräume vergleichbarer Größe, die die folgenden Mindestkriterien erfüllt: Neubau oder Erweiterung (keine Sanierung), Fertigstellung in den letzten 10 Jahren (Stichtag für die Übergabe an den Bauherrn: 01.01.2014), min. 1.500 m² BGF, min. Leistungsphasen 2-5 nach § 34 HOAI. _b_ Nachweis min. einer Referenz Objektplanung Gebäude und Innenräume vergleichbarer Komplexität, die die folgenden Mindestkriterien erfüllt: Neubau oder Erweiterung (keine Sanierung), Fertigstellung in den letzten 10 Jahren (Stichtag für die Übergabe an den Bauherrn: 01.01.2014), min. Honorarzone III, min. Leistungsphasen 2-5 nach § 34 HOAI. _c_ Nachweis min. einer Referenz Objektplanung Freianlagen vergleichbarer Komplexität, die die folgenden Mindestkriterien erfüllt: Fertigstellung in den letzten 10 Jahren (Stichtag für die Übergabe an den Bauherrn: 01.01.2014), Zuordnung min. zur Honorarzone IV gemäß Anlage 11.2 HOAI "Objektliste Freianlagen", min. Leistungsphasen 2-3 und 5 nach § 39 HOAI. (6) 5. Verpflichtungserklärung von Nachunternehmern, sofern sich der Bieter der Eignungsleihe bedient; (7) Nachweis des Gesamtumsatzes des Bieters / der Bietergemeinschaft der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (rein informativ, kein Mindestkriterium); (8) Nachweis des Umsatzes des Bieters für die abgefragten Leistungsbilder Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI und Objektplanung Freianlagen nach § 39 HOAI, der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (rein informativ, kein Mindestkriterium); (9) Nachweis der Mitarbeiterzahl des Bieters der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (rein informativ, kein Mindestkriterium). _________________________________________________________________ Als Fertigstellungszeitpunkt für die Referenzen gilt der Tag der Übergabe an die Bauherrschaft. Die eingereichten Referenzen müssen bis zum Tag der Wettbewerbsbekanntmachung fertiggestellt (d.h. übergeben) sein. Je Referenzkategorie ist mindestens eine wertbare Referenz nachzuweisen. _________________________________________________________________ Der Bieter bzw. die Bieterin erhält die Möglichkeit, zum Nachweis der entsprechenden Eignungsanforderungen die Kapazitäten anderer Unternehmen (z.B. von Nachunternehmern) in Anspruch zu nehmen; er/sie muss in diesem Fall nachweisen, dass ihm/ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung). Bereits im Rahmen des Wettbewerbs geprüfte Nachweise (§§ 123, 124 GWB bzw. Kammernachweis) können bei Bedarf erneut gefordert werden.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 15 bis 15 Bewerber
Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung5 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. d … ganz lesenkürzer
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den öffentlichen Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- ?keine Angabe
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y43H14L Die eingereichten Wettbewerbsarbeiten werden anhand der folgenden Beurteilungskriterien bewertet (ohne Rangfolge): Städtebauliche, architektonische und innenarchitektonisch Qualität; Freiraumplanerische Qualität; Einhaltung des Raum- und Funktionsprogramms; Gebäuden … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y43H14L Die eingereichten Wettbewerbsarbeiten werden anhand der folgenden Beurteilungskriterien bewertet (ohne Rangfolge): Städtebauliche, architektonische und innenarchitektonisch Qualität; Freiraumplanerische Qualität; Einhaltung des Raum- und Funktionsprogramms; Gebäudenachhaltigkeit / ökologische Qualität; Wirtschaftlichkeit in Bau und Betrieb. _________________________________________________________________ Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zu, die den formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen, die als bindend bezeichneten Vorgaben der Auslobung erfüllen, in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen, termingerecht eingegangen sind sowie keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen. Inhaltlich bindende Vorgaben, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss der Arbeit führen, werden nicht festgelegt. Über die Zulassung entscheidet das Preisgericht. _________________________________________________________________ Im Anschluss an den Planungswettbewerb erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb. Teilnehmer am Verhandlungsverfahren ist zunächst nur der Gewinner (1. Preis) des Planungswettbewerbs. Sofern mit dem Gewinner keine Einigung erzielt werden kann, werden alle Preisträger zu Verhandlungen aufgefordert. Teilnehmer sind die Preisträger, wie sie in der Verfassererklärung benannt wurden. Bei Bewerbergemeinschaften werden alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beauftragt. _________________________________________________________________ Grundlage der Honorargestaltung im Falle eines Auftrages ist die derzeitige Fassung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2021). Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. _________________________________________________________________ Terminschiene: Bewerbungsschluss: 18.11.2024; Versand der Auslobungsunterlagen: 17.12.2024; Einführungskolloquium: 21.01.2025; Abgabe der Planunterlagen: 08.04.2025; Preisgerichtssitzung: 20.05.2025; Verhandlungsgespräche: ca. Juli 2025 _________________________________________________________________ Das Preisgericht setzt sich aus den folgenden stimmberechtigten Personen zusammen: Sachpreisrichter: (1) Markus Baier, Bürgermeister, Stadt Lemgo; (2) Frank Limpke, 1. Beigeordneter, Stadt Lemgo; (3) Karl Wessel, Geschäftsbereich 5 - Stadtplanung und Bauen, Stadt Lemgo; Fachpreisrichter: (4) Barbara Pampe, Architektin, Bonn; (5) Franz-Jörg Feja, Architekt, Recklinghausen; (6) Prof. Carsten Wiewiorra, Architekt und Innenarchitekt, Berlin; (7) Christine Wolf, Landschaftsarchitektin, Bochum. Die Ausloberin behält sich Änderungen im Preisgericht bis zum Einführungskolloquium vor. _________________________________________________________________ Die auslobende Stelle stellt eine Wettbewerbssumme in Höhe von insgesamt 140.000 Euro (netto) zur Verfügung. Insgesamt wird eine Summe von 45.000 Euro für Aufwandsentschädigungen vorgesehen. Jedes Büro, dass eine wertbare Arbeit einreicht, erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 3.000 Euro (netto), sofern alle 15 Teilnehmenden eine wertbare Arbeit einreichen. Als wertbare Arbeit werden Arbeiten angesehen, welche das Preisgericht zur Beurteilung zulässt. Sofern weniger Arbeiten eingereicht werden, wird die Gesamtsumme auf alle eingereichten Arbeiten zu gleichen Anteilen neu verteilt. Folgende Aufteilung für Preise und Anerkennungen ist vorgesehen: 1. Preis: 38.000 Euro; 2. Preis: 24.000 Euro; 3. Preis: 14.000 Euro; Zwei Anerkennungen à: 9.500 Euro. Die Aufteilung der Wettbewerbssumme (Preise, Anerkennungen und ggf. Aufwandsentschädigungen) kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgericht …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Alte Hansestadt Lemgo - Der Bürgermeister
- Anschrift
- Marktplatz 1, 32655 Lemgo
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Nordrhein-Westfalen (69 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Kempen Krause Ingenieure GmbH21 Zuschläge
- Drees & Sommer SE19 Zuschläge
- ZETCON Ingenieure GmbH17 Zuschläge
- LPI Ingenieurgesellschaft mbH16 Zuschläge
- Weber & Partner Ingenieuregesellschaft für technische Gesamtplanung mbH11 Zuschläge
- Ingenieurbüro Jäger Sauer Nolte GbR10 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 18.11.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 931aa1d1-98c5-42be-b592-d5bb09e9b6e7.