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Realisierungswettbewerb "Erweiterung des Phoenix-Gymnasiums in Dortmund-Hörde" - Objektplanung Gebäude / Innenräume und Objektplanung Freianlagen

Vergabe und Beschaffungszentrum Dortmund · Dortmund, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen F151/25veröffentlicht 08.12.2025DienstleistungenNichtoffenes Verfahren

Teilnahmefristseit 302 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Dortmund44135, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabe.metropoleruhr.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen bis zur Teilnahmefrist einreichen.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 151 Tage (80 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (192 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • 1. Wettbewerbsergebnis50 %
  • 2.1 Projektorganisation5 %
  • 2.2 Projektmanagement5 %
  • 2.3 Optimierungspotenzial Entwurf5 %
  • 3.1 Qualität der Baukostenprognose5 %
  • 3.2 Honorarangebot30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 11 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Vergabe und Beschaffungszentrum Dortmund
    vor 10 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 10 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Die Stadt Dortmund plant die Erweiterung des Phoenix-Gymnasiums in Hörde um einen weiteren Zug, wodurch künftig fünf Züge geführt werden. Durch die Rückkehr zu G9 ist zusätzlicher Raumbedarf entstanden, der bislang nur durch mobile Raumeinheiten abgedeckt wurde. Da das Bestandsgrundstück keine Erweiterungsflächen bietet, soll ein Neubau auf einer unbebauten Fläche an der Faßstraße entstehen. Geplant ist ein 4-5-geschossiger Gebäuderiegel mit ca. 3.700 m² BGF, der Unterrichts-, Fach- und Gemeinschaftsräume umfasst. Das bestehende Schulgebäude bleibt unberührt; der Neubau soll zugleich einen städtebaulich wichtigen Akzent im Quartier setzen. Das Umfeld am Phoenix-See und Phoenix-West prägt die Lage mit hoher Aufenthaltsqualität. Ziel ist eine architektonisch, städtebaulich und funktional überzeugende Lösung, die Nachhaltigkeit, Barrierefreiheit und eine gelungene Verzahnung von Architektur und Freiraum vereint. Auch die Gestaltung der Außenanlagen ist integraler Bestandteil der Aufgabe. Der verbindliche Kostenrahmen liegt für die Kostengruppen 300 und 400 bei 12.500.000 EUR brutto; für die Kostengruppe 500 bei 400.000 EUR brutto. Der Wettbewerb ist auf 15 Teilnehmende beschränkt. Er wird anonym und in deutscher Sprache durchgeführt. Das Wettbewerbsverfahren richtet sich an Arbeitsgemeinschaften aus Architektinnen und Landschaftsarchitektinnen. Im Anschluss an das Verfahren ist beabsichtigt, die erforderlichen Planungsleistungen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an einen Generalplaner bzw. eine Generalplanergemeinschaft zu vergeben. Nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens und des Verhandlungsverfahrens ist vorgesehen, die Bauleistungen im Rahmen einer Generalunternehmervergabe (GU-Vergabe) zu vergeben. Das Auftragsversprechen umfasst die LPH 1-4 vollständig und LPH 5 und 6 anteilig, da die Bauleistung im Rahmen einer GU-Vergabe erfolgen soll. Durch die anteilige Beauftragung der LPH 5 und 6 wird die Qualität des Wettbewerbsentwurfs in der Umsetzung gewährleistet. Dies erfolgt insbesondere durch die Ausarbeitung von Regeldetails, die Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung sowie durch die gestalterische und bauliche Qualitätskontrolle während der Ausführung. Der Generalplaner erstellt die funktionale Leistungsbeschreibung und unterstützt bei der Vorbereitung des GU-Vergabeverfahrens. Darüber hinaus begleitet er die Umsetzung durch den GU mit dem Ziel, den Entwurf sowie die funktionalen und gestalterischen Qualitäten dauerhaft zu sichern. Das Wettbewerbsverfahren ist unter der Registriernummer WB 30/25 bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen registriert.

Beschreibung des Loses

Folgende Leistungen werden vergeben: Folgende Planungsleistungen sollen - jeweils ganz oder anteilig - beauftragt werden, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht: (1) Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI (HZ III), Leistungsphasen 1 bis 4 vollständig sowie Leistungsphasen 5 und 6 anteilig. (2) Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 i. V. m. § 40 HOAI (HZ III), Leistungsphasen 1 bis 4 vollständig sowie Leistungsphasen 5 und 6 anteilig. (3) Fachplanung Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI (HZ III), Leistungsphasen 1 bis 4 vollständig sowie Leistungsphasen 5 und 6 anteilig. (4) Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI (HZ II), Anlagengruppen 1 bis 8, Leistungsphasen 1 bis 4 vollständig sowie Leistungsphasen 5 und 6 anteilig. (5) Fachplanung/Beratungsleistungen Bauphysik gemäß Anlage 1.2 HOAI (HZ II/III) in den Bereichen Wärmeschutz und Energiebilanzierung (Anlage 1.2.3), Bauakustik (Anlage 1.2.4) und Raumakustik (Anlage 1.2.5), jeweils Leistungsphasen 1 bis 4 sowie 5 und 6 anteilig. (6) Beratungsleistung Brandschutz gemäß AHO Heft Nr. 17 (Stand: Dezember 2022), Leistungsphasen 1 bis 5. Die Vergabe der Leistungen ist in Form eines Stufenvertrags vorgesehen.

Bedingungen

Zuschlag6 von 6 angegeben

1. Wettbewerbsergebnis50 %
2.1 Projektorganisation5 %
2.2 Projektmanagement5 %
2.3 Optimierungspotenzial Entwurf5 %
3.1 Qualität der Baukostenprognose5 %
3.2 Honorarangebot30 %
Qualität
1. WettbewerbsergebnisInsgesamt werden 500 Punkte vergeben. Die Preisträger*innen erhalten folgende Bepunktung:1. Preis = 500 Punkte, 2. Preis = 350 Punkte, 3. Preis = 200 Punkte. Vergibt das Preisgericht mit der hierfür in dieser Auslobungsunterlage vorgeschriebenen Mehrheit weitere Preise, so wird der 4. Preisträger mit 100 Gesamtpunkten bewertet.
Qualität
2.1 ProjektorganisationOrganigramm Schlüsselpersonen. Insgesamt werden 50 Punkte vergeben. Note 0 bis 5.
Qualität
2.2 ProjektmanagementAussagen zur Kommunikation, Terminmanagement und Kostenmanagement. Insgesamt werden 50 Punkte vergeben. Note 0 bis 5.
Qualität
2.3 Optimierungspotenzial EntwurfKonzeptionelle Weiterentwicklung des Entwurfs. Insgesamt werden 50 Punkte vergeben. Note 0 bis 5.
Qualität
3.1 Qualität der BaukostenprognoseQualität der Baukostenprognose. Insgesamt werden 50 Punkte vergeben. Note 0 bis 5.
Preis
3.2 HonorarangebotNiedrigstes Honorar 300 Punkte. Berechnung abweichendes Honorar durch lineare Interpolation. Preis > 100% = 0 Punkte

Eignung5 von 5 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Auswahlkriterium zur Teilnahme am Wettbewerb Die Zahl der Teilnehmenden wird auf 15 beschränkt. Aus den vollständigen Bewerbungen werden 15 Büros gelost. Zusätzlich werden 5 Büros als potentielle nachrückende Büros gelost. _________________________________________________________________ Teilnahmeb … ganz lesenAuswahlkriterium zur Teilnahme am Wettbewerb Die Zahl der Teilnehmenden wird auf 15 beschränkt. Aus den vollständigen Bewerbungen werden 15 Büros gelost. Zusätzlich werden 5 Büros als potentielle nachrückende Büros gelost. _________________________________________________________________ Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt*in bzw. Landschaftsarchitekt*in befugt sind. _________________________________________________________________ Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn der satzungsmäßige Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Außerdem müssen die zu benennende bevollmächtigte Vertretung und der/die Verfassende der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt/in, Landschaftsarchitekt/in, wer über ein Diplom bzw. Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht. Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn Ihnen mindestens ein teilnahmeberechtigte/r Architekt/in bzw. Landschaftsarchitekt/in angehört. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt sind, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge. ______________________________________________________________ Die Bewerber*innen müssen nachweisen, dass Sie die folgenden Auswahlkriterien erfüllen: (1) Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Architekt*in" und. "Landschaftsarchitekt*in" (Kammernachweis). Nach Auswahl der Teilnehmenden ist innerhalb von 5 Kalendertagen ein Landschaftsarchitekt*in zu benennen mit dem als Nachunternehmer*in oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zusammengearbeitet werden soll. Die entsprechenden Eigenerklärungen (1 bis 10) sind durch den/die Landschaftsarchitekt*in also nachträglich auszufüllen. Es muss nicht das vollständige Generalplanerteam benannt werden, sondern nur die Teilnehmenden des Wettbewerbs. (2) Eigenerklärung, dass sich kein Mitglied der Bewerbergemeinschaft (Partner, freie Mitarbeiter, Angestellte) separat bewirbt bzw. beteiligt und dass ein Verstoß hiergegen zum nachträglichen Ausschluss aller Bewerbungen bzw. Arbeiten führt. (3) Eigenerklärung, dass kein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. (4) Eigenerklärung, dass eine Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft vorhanden ist oder diese nicht notwendig ist. (5) Eigenerklärung, dass das Büro im Falle der Auswahl am Wettbewerb teilnehmen wird. (6) Eigenerklärung, dass die Hinweise zur ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung und die Hinweise über die Eignungsnachweise zum anschließenden Verhandlungsverfahren verstanden wurden. (7) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe aufgrund der EU-Verordnung 2022/576 (Russland-Sanktionen) vorliegen. (8) Eigenerklärung, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB vorliegt. (9) Eigenerklärung, dass kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegt. (10) Eigenerklärung, dass der Auftrag gemäß § 73 Abs. 3 VgV frei von Ausführungs- und Lieferinteressen ausgeführt wird. _________________________________________________________________ Der Nachweis von Referenzen ist zur Teilnahme am Wettbewerb nicht notwendig. Referenzen werden jedoch im Verhandlungsverfahren abgefragt. _________________________________________________________________ Nach Nachforderung werden noch immer unvollständige Bewerbungen ausgeschlossen. Aus allen vollständigen Bewerbungen werden 15 Teilnehmende und zusätzlich 5 potentiell nachrückende Büros ausgelost. Ebenfalls ausgeschlossen werden Teilnahmeanträ …
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Eignungskriterium zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren nach dem Wettbewerb Zu den Verhandlungen wird die auslobende Stelle die folgenden Eignungsnachweise fordern, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren nachgewiesen werden müssen: (1) Eigenerklärung, dass eine ausreichende Berufshaftpflichtve … ganz lesenEignungskriterium zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren nach dem Wettbewerb Zu den Verhandlungen wird die auslobende Stelle die folgenden Eignungsnachweise fordern, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren nachgewiesen werden müssen: (1) Eigenerklärung, dass eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung in Höhe vorliegt (Sach- und Vermögensschäden: min. 5,0 Mio. Euro; Personenschäden: min. 3, Mio. Euro; 2-fach maximiert) bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird. (2) Darstellung von folgenden Referenzen Es werden sowohl Unternehmensreferenzen als auch personenbezogene Referenzen der Projektleitung akzeptiert: Für die Leistungsbilder Objektplanung Gebäude, Objektplanung Freianlagen und Fachplanung Technische Ausrüstung sind jeweils zwei Referenzprojekte auf einem vorgegebenen Formblatt einzureichen. Für das Leistungsbild Gebäude gelten folgende Mindestanforderungen für beide Referenzen: Es handelt sich um ein Neubauprojekt, dessen Abschluss bzw. Fertigstellung der Leistungsphase 8 nach dem 01.01.2015 erfolgt ist. Die Einordnung hat in Honorarzone III oder höher gemäß HOAI zu erfolgen. Die Planungsleistung muss im Rahmen einer funktionalen Ausschreibung (GU-/TU-Modell) erbracht worden sein. Für das Leistungsbild Freianlagen gelten folgende Mindestanforderungen für beide Referenzen: Es handelt sich um ein Neubauprojekt, dessen Abschluss bzw. Fertigstellung der Leistungsphase 8 nach dem 01.01.2015 erfolgt ist. Die Einordnung hat in Honorarzone III oder höher gemäß HOAI zu erfolgen. Darüber hinaus müssen die Baukosten mindestens 400.000 EUR brutto betragen. Für das Leistungsbild Technische Ausrüstung gelten folgende Mindestanforderungen für beide Referenzen: Es handelt sich um ein Neubauprojekt, dessen Abschluss bzw. Fertigstellung der Leistungsphase 8 nach dem 01.01.2015 erfolgt ist. Die Einordnung hat in Honorarzone II oder höher gemäß HOAI zu erfolgen. Zudem ist nachzuweisen, dass die Planungsleistung im Rahmen einer funktionalen Ausschreibung (GU-/TU-Modell) erbracht wurde. (3) Verpflichtungserklärung von Nachunternehmern, sofern sich der Bieter bzw. die Bieterin der Eignungsleihe bedient. _________________________________________________________________ Der Bieter bzw. die Bieterin erhält die Möglichkeit, zum Nachweis der entsprechenden Eignungsanforderungen die Kapazitäten anderer Unternehmen (z.B. von Nachunternehmern) in Anspruch zu nehmen; er/sie muss in diesem Fall nachweisen, dass ihm/ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung). Bereits im Rahmen des Wettbewerbs geprüfte Nachweise (§§ 123, 124 GWB bzw. Kammernachweis) können bei Bedarf erneut gefordert werden.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Za … ganz lesenBildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Begrenzung der Bewerberzahl
15 bis 15 Bewerber

Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung5 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe.metropoleruhr.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen bei Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. d … ganz lesenNach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den öffentlichen Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die eingereichten Wettbewerbsarbeiten werden anhand der folgenden Beurteilungskriterien bewertet (ohne Rangfolge): Städtebauliche und architektonische Einbindung, Landschaftsarchitektonische Qualität, Gestalterische Gesamtkonzeption, Wirtschaftlichkeit. ______________________________________________ … ganz lesenDie eingereichten Wettbewerbsarbeiten werden anhand der folgenden Beurteilungskriterien bewertet (ohne Rangfolge): Städtebauliche und architektonische Einbindung, Landschaftsarchitektonische Qualität, Gestalterische Gesamtkonzeption, Wirtschaftlichkeit. __________________________________________________________________________ Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zu, die den formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen, in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen, termingerecht eingegangen sind sowie keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen. Inhaltlich bindende Vorgaben, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss der Arbeit führen, werden nicht festgelegt. Über die Zulassung entscheidet das Preisgericht. __________________________________________________________________________ Die Ausloberin ist verpflichtet, im Fall der beabsichtigten weiteren Beauftragung ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 17 VgV mit allen Preisträger*innen durchzuführen. Grundlage der Honorargestaltung im Falle eines Auftrages ist die derzeitige Fassung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2021) bzw. entsprechende AHO. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. ________________________________________________________________ Voraussichtliche Terminschiene: Bewerbungsschluss: 09.01.2026; Versand der Auslobungsunterlagen: 11.02.2026; Einführungskolloquium: 04.03.2026; Abgabe der Planunterlagen: 13.05.2026; Preisgerichtssitzung: 15.07.2026; Verhandlungsgespräche: ca. KW 48 2026
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXPSYYFDU0X# Mitglieder der Jury: Sachpreisrichter und Sachpreisrichterinnen: Monika Nienaber-Willaredt (Dezernentin für Schule, Jugend und Familie, Stadt Dortmund) N. N. (Vorsitzende/r AKUSW, Stadt Dortmund) Arnulf Rybicki (Dezernent für Bauen und Infrastruktur, Stadt Dortmu … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXPSYYFDU0X# Mitglieder der Jury: Sachpreisrichter und Sachpreisrichterinnen: Monika Nienaber-Willaredt (Dezernentin für Schule, Jugend und Familie, Stadt Dortmund) N. N. (Vorsitzende/r AKUSW, Stadt Dortmund) Arnulf Rybicki (Dezernent für Bauen und Infrastruktur, Stadt Dortmund) Jörg Stüdemann (Stadtdirektor, Stadtkämmerer, Stadt Dortmund) Stefan Szuggat (Dezernent für Umwelt, Planen und Wohnen, Stadt Dortmund) Fachpreisrichter und Fachpreisrichterinnen: Prof. Andreas Fritzen (Architekt und Stadtplaner, Hochschule Bochum, Bochum) Juliane Kopperschmidt (Architektin und Landschaftsarchitektin, B.A.S. Kopperschmidt + Moczala GmbH, Dortmund) Barbara Pampe /Architektin, Montagstiftung, Bonn) Rainer Sachse (Landschaftsarchitekt, Scape Landschaftsarchitekten, Düsseldorf) Susanne Schamp (Architektin und Stadtplanerin, Schamp und Partner Architektur und Städtebau, Dortmund) Prof. Christian Schlüter (Architekt, Vorsitzender des Gestaltungsbeirates der Stadt Dortmund, Bochum) Die auslobende Stelle stellt eine Wettbewerbssumme in Höhe von insgesamt 114.900,00 Euro (brutto) zur Verfügung. Folgende Aufteilung für Preise und Anerkennungen ist vorgesehen: 1. Preis: 45.960,00 Euro; 2. Preis: 28.725,00 Euro; 3. Preis: 17.235,00 Euro; Zwei Anerkennungen à: 11.490,00 Euro. Die Aufteilung der Wettbewerbssumme (Preise, Anerkennungen) kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden. Die ausgelobte Wettbewerbssumme ist dabei auszuschöpfen. Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der Teilnehmenden gegenüber der Bauherrschaft für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen. Teilnehmende mit Geschäftssitz in Deutschland erhalten das Preisgeld zzgl. aktuell gültiger Mehrwertsteuer. Ausländische Büros erhalten das Preisgeld netto. Die Mehrwertsteuer wird von der auslobenden Stelle in Deutschland abgeführt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Viktoriastraße 15, 44135 Dortmund
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

892vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (829 Lose mit Angabe)
295.087 €Zuschlagswert im Median
136.593 € – 599.187 €mittlere Hälfte, 329 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 09.01.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ba77c35d-b393-4104-a4b6-057941f297f4.