RD-Winterdienst 2026 ff AM Neumünster
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nord · Hamburg, Hamburg
Aktenzeichen OV-RD-B4005103veröffentlicht 02.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 17 Monate
- 01.11.2026 – 31.03.2028
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Hamburg.
- Reinigung und Bewässerung von Baustraßen inkl. WinterdienstHamburg Port Authority AöR · HamburgFrist 01.12.2026
- VerkehrssicherungHamburger Hochbahn AG · HamburgFrist 31.12.2031
Geplant · Neuausschreibung möglich
Verträge enden voraussichtlich je Los – Neuausschreibung möglich
- Los 2: Positionin 5 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
- Los 1: Positionin 17 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 17 Monate01.11.2026 – 31.03.2028
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 69 Tage (62 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (99 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 04.11.2026
- Veröffentlichungvor 33 Tagen
- Vertragsbeginnvor 3 TagenLaufzeit bis 31.03.2028
- Heute
Beschreibung
Durchführung des Winterdienstes auf den Flächen der Autobahn GmbH des Bundes, NL Nord, entlang der A 7, A 210 und A 215 in Zuständigkeit der AM Neumünster
Gegenstand nach CPV
- 90620000SchneeräumungHauptgegenstand
Lose2 Lose
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Position 1. Allgemeine Beschreibung der Leistung Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nord, Außenstelle Rendsburg (Auftraggeber - AG), plant die Durchführung des Winterdienstes entlang der BAB A7, A210 und A215 im Zuständigkeitsbereich der Autobahnmeisterei (AM) Neumünster, um die Sicherheit des Straßenverkehrs und die Leistungsfähigkeit des vorhandenen Straßennetzes sicherzustellen. Es besteht die Aufgabe, Verkehrsgefährdungen und Verkehrsbehinderungen infolge winterlicher Einflüsse zu vermeiden, zu beseitigen oder zumindest zu reduzieren. Der Winterdienst ist bei entsprechender Wetterprognose, so frühzeitig wie möglich durchzu- führen. Zur Unterstützung der AM Neumünster beim Winterdienst werden insgesamt 2 Fahrzeuge benötigt. Diese Ausschreibung umfasst daher 2 Lose (1 Los je Fahrzeug). Bieter können ein Angebot für nur ein Los (Los 1 oder Los 2) oder für beide Lose (Los 1 und Los 2) abgeben. Die Lose unterscheiden sich in der Laufzeit des Vertrages (siehe 11.1 Zeiträume der Leistungserbrin- gung). Der Leistungsumfang dieser Ausschreibung umfasst je Los die Durchführung des Winterdienstes auf der A7, A210 und A215 zur Unterstützung der AM Neumünster bei winterlichen Verhältnissen. Hierfür stellt der Auftragnehmer (kurz AN) ein Fahrzeug in einem betriebs- und verkehrssicheren Zustand zur Verfü- gung, einschließlich Fahrzeugführer. Für den Fall, dass sich die geforderten Einsatzzeiten bei länger an- dauernden, witterungsbedingten Verkehrsbehinderungen erheblich über die zulässige Höchstdauer der täglichen Lenkzeiten gemäß Verordnungen (EU) 2020/1054 und (EU) 2024/1258 ausdehnen, stellt der AN einen zweiten Fahrzeugführer je Fahrzeug als Ablösung zur Verfügung. Der AN besetzt das Fahrzeug mit entsprechend ausgebildetem, geeignetem und erfahrenem Personal. Er verpflichtet sich, nur zuverlässiges und unterwiesenes Personal einzusetzen. Die eingesetzten Fahrer müssen die deutsche Sprache so ausreichend beherrschen, dass sie Anweisun- gen durch die AM per Mobiltelefon verstehen und umsetzen können sowie mögliche Störungen dem Einsatzleiter melden können. Der Winterdienst beinhaltet die Durchführung von Streueinsätzen sowie von Räum- und Streueinsätzen. Der AN hat die Leistungen gemäß den Anweisungen der Leitung der AM Neumünster bzw. einer von Ihm beauftragten Person (Einsatzleitung) vertragsgerecht auszuführen. Dabei hat er die anerkannten Regeln der Technik sowie die gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Bestimmungen zu beachten. Die Durchführung des Winterdienstes erfolgt für die gesamte Dauer des Vertrages jeweils im Zeitraum vom 01. November bis 31. März des Folgejahres. Der AG behält sich eine witterungsbedingte Verlänge- rung der Winterdienstsaison bis zum 30. April eines Jahres vor. Die Verlängerung wird rechtzeitig durch den AG angezeigt. 2. Angaben zur Ausführung und technische Anforderungen Der AN stellt zum Streueinsatz bzw. Räum- und Streueinsatz auf den Winterdienstrouten im Bezirk der AM Neumünster auf Anforderung ein Winterdienstfahrzeug mit einem Fahrer im betriebs- und verkehrs- sicheren Zustand dem AG zu den geforderten Zeiten und Winterdienststrecken zur Verfügung. Der AN garantiert die ordnungsgemäße Versicherung für den vorgesehenen Einsatz. Dem AN werden die für die Durchführung des Winterdienstes erforderlichen Geräte einschl. Bordcom- puter vom AG betriebsfertig zur Verfügung gestellt. Siehe weitere Ausführungsbeschreibung | 17 Monate | – |
| 2 | Position 1. Allgemeine Beschreibung der Leistung Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nord, Außenstelle Rendsburg (Auftraggeber - AG), plant die Durchführung des Winterdienstes entlang der BAB A7, A210 und A215 im Zuständigkeitsbereich der Autobahnmeisterei (AM) Neumünster, um die Sicherheit des Straßenverkehrs und die Leistungsfähigkeit des vorhandenen Straßennetzes sicherzustellen. Es besteht die Aufgabe, Verkehrsgefährdungen und Verkehrsbehinderungen infolge winterlicher Einflüsse zu vermeiden, zu beseitigen oder zumindest zu reduzieren. Der Winterdienst ist bei entsprechender Wetterprognose, so frühzeitig wie möglich durchzu- führen. Zur Unterstützung der AM Neumünster beim Winterdienst werden insgesamt 2 Fahrzeuge benötigt. Diese Ausschreibung umfasst daher 2 Lose (1 Los je Fahrzeug). Bieter können ein Angebot für nur ein Los (Los 1 oder Los 2) oder für beide Lose (Los 1 und Los 2) abgeben. Die Lose unterscheiden sich in der Laufzeit des Vertrages (siehe 11.1 Zeiträume der Leistungserbrin- gung). Der Leistungsumfang dieser Ausschreibung umfasst je Los die Durchführung des Winterdienstes auf der A7, A210 und A215 zur Unterstützung der AM Neumünster bei winterlichen Verhältnissen. Hierfür stellt der Auftragnehmer (kurz AN) ein Fahrzeug in einem betriebs- und verkehrssicheren Zustand zur Verfü- gung, einschließlich Fahrzeugführer. Für den Fall, dass sich die geforderten Einsatzzeiten bei länger an- dauernden, witterungsbedingten Verkehrsbehinderungen erheblich über die zulässige Höchstdauer der täglichen Lenkzeiten gemäß Verordnungen (EU) 2020/1054 und (EU) 2024/1258 ausdehnen, stellt der AN einen zweiten Fahrzeugführer je Fahrzeug als Ablösung zur Verfügung. Der AN besetzt das Fahrzeug mit entsprechend ausgebildetem, geeignetem und erfahrenem Personal. Er verpflichtet sich, nur zuverlässiges und unterwiesenes Personal einzusetzen. Die eingesetzten Fahrer müssen die deutsche Sprache so ausreichend beherrschen, dass sie Anweisun- gen durch die AM per Mobiltelefon verstehen und umsetzen können sowie mögliche Störungen dem Einsatzleiter melden können. Der Winterdienst beinhaltet die Durchführung von Streueinsätzen sowie von Räum- und Streueinsätzen. Der AN hat die Leistungen gemäß den Anweisungen der Leitung der AM Neumünster bzw. einer von Ihm beauftragten Person (Einsatzleitung) vertragsgerecht auszuführen. Dabei hat er die anerkannten Regeln der Technik sowie die gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Bestimmungen zu beachten. Die Durchführung des Winterdienstes erfolgt für die gesamte Dauer des Vertrages jeweils im Zeitraum vom 01. November bis 31. März des Folgejahres. Der AG behält sich eine witterungsbedingte Verlänge- rung der Winterdienstsaison bis zum 30. April eines Jahres vor. Die Verlängerung wird rechtzeitig durch den AG angezeigt. 2. Angaben zur Ausführung und technische Anforderungen Der AN stellt zum Streueinsatz bzw. Räum- und Streueinsatz auf den Winterdienstrouten im Bezirk der AM Neumünster auf Anforderung ein Winterdienstfahrzeug mit einem Fahrer im betriebs- und verkehrs- sicheren Zustand dem AG zu den geforderten Zeiten und Winterdienststrecken zur Verfügung. Der AN garantiert die ordnungsgemäße Versicherung für den vorgesehenen Einsatz. Dem AN werden die für die Durchführung des Winterdienstes erforderlichen Geräte einschl. Bordcom- puter vom AG betriebsfertig zur Verfügung gestellt. Siehe weitere Ausführungsbeschreibung | 5 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.11.2026
- Vertragsende
- 31.03.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Hinweis Los 1: optionale Verlängerung bis 30.04.2030 möglich. Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich zweimal um jeweils eine Winterdienstsaison, sofern der AG der Verlängerung nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit bzw. für den Fall, dass sich die Laufzeit bereits automatisch verlängert hat, bis spätestens 3 Monate vor Ablauf der verlängerten Vertragslaufzeit widerspricht.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Hinweis zur Geltung der Verordnung (EU) 2022/2560 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen (nachfolgend: FSR): Sind die Bedingungen für die Meldung finanzieller Zuwendungen gemäß Artikel 28 Absätze 1 und 2 FSR erfüllt, so ist ein Bewerber/Bieter verpflichtet, alle drittstaatlic … ganz lesenkürzer
Hinweis zur Geltung der Verordnung (EU) 2022/2560 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen (nachfolgend: FSR): Sind die Bedingungen für die Meldung finanzieller Zuwendungen gemäß Artikel 28 Absätze 1 und 2 FSR erfüllt, so ist ein Bewerber/Bieter verpflichtet, alle drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen nach Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe b FSR zu melden. In allen anderen Fällen ist ein Bewerber/Bieter verpflichtet eine Erklärung abzugeben, in der er alle erhaltenen drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen aufführt und zu bestätigen, dass die erhaltenen drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen keiner Meldepflicht nach Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe b FSR unterliegen. Für die Meldung bzw. Erklärung ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular nach Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1441 zur Festlegung detaillierter Vorschriften für die Durchführung von Verfahren nach der Verordnung (EU) 2022/2560 (nachfolgend: Durchführungsverordnung) unter Beachtung der Vorgaben der FSR sowie der Durchführungsverordnung zu verwenden. Sofern ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt wird, ist die Meldung oder Erklärung sowohl mit dem Teilnahmeantrag als auch (nochmals) mit dem Angebot einzureichen. Im Übrigen mit dem Angebot. Auf die Gründe für die Ablehnung / den Ausschluss eines Teilnahmeantrags oder Angebots gemäß Art. 29 Abs. 3, Art. 29 Abs. 4 und Art. 31 Abs. 2 FSR wird hingewiesen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Hildegard Trampel e. K. Inhaberin Birgit Meile, Neumünster | 2 |
| 2 | kein Zuschlag angegeben | 2 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Heidenkampsweg 96-98, 20097 Hamburg
- Website
- autobahn.de
- Kontakt
- vergabe.nord@
autobahn.de
Bei uns erfasst
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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 14.08.2026
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 99dacd4a-d3fc-4f02-b987-c54202fcb403.