Rahmenvertrag zur Prüfung brandschutztechnischer Anlagen
Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR · Kiel, Schleswig-Holstein
Aktenzeichen ZV-GV-26-0635000-4121.06veröffentlicht 27.08.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.10.2026 – 30.09.2030
- Lose
- 6
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
- CPV 71000000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kiel.
- Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit verkehrlichen Anteilen "Neugestaltung Ortsmitte", Gemeinde HeikendorfGemeinde Heikendorf, der Bürgermeister, vertreten durch GOS mbH als treuhänderischer Sanierungsträger · KielFrist 11.11.2026
- Oberst-Herrmann-Kaserne, Eutin, Erschließung Liegenschaftserweiterung, FreianlagenBundesrepublik Deutschland vertreten durch Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR · KielFrist 09.11.2026
- Bildungszentrum der Steuerverwaltung BIZ, Erweiterung und Umbau - Fachplanung BrandschutzLand Schleswig-Holstein vertreten durch Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR · KielFrist 09.11.2026
- Oberst-Hermann-Kaserne, Eutin, Erschließung Liegenschaftserweiterung, VerkehrsanlagenBundesrepublik Deutschland vertreten durch Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR · KielFrist 09.11.2026
Alle Ausschreibungen: Planung in Schleswig-Holstein (99 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 6 Lose · in 47 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre01.10.2026 – 30.09.2030
- Lose
- 6
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Kiel24103, Schleswig-Holstein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 116 Tage (21 Verfahren, 24 Monate).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 2 Monaten
- Vertragsbeginnvor 37 TagenLaufzeit bis 30.09.2030
- Heute
Beschreibung
Durchführung der Prüfung gem. Landesverordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach dem Bauordnungsrecht (Prüfverordnung – PrüfVO vom 26.Januar 2024). Weiterhin gelten die Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen entsprechend der Prüfverordnung durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige -Schleswig-Holstein - (Erlass des Innenministeriums vom 10. September 2021 – Az.: IV 543 – 515.253.0) __________________________________________________________________________________________________________________ Die GMSH stellt orts- und anlagenkundiges Personal für den Prüfungszeitraum zur Verfügung. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Koordination der Prüfungstermine erfolgt mit einem Ansprechpartner der GMSH. Die Arbeiten in der Liegenschaft dürfen nicht ohne Zustimmung der GMSH aufgenommen werden. Termin und TGA Dokumente werden rechtzeitig vor dem Prüfungstermin in digitaler Form zur Verfügung gestellt. __________________________________________________________________________________________________________________ Übersendung der Prüfungsniederschrift innerhalb von zehn Werktagen nach erfolgter Prüfung __________________________________________________________________________________________________________________ Sollten Nachprüfungen oder Wirkprinzip-Prüfungen erforderlich sein, werden diese nach Zeit und Aufwand abgerechnet. __________________________________________________________________________________________________________________ Die vom Auftragnehmer beauftragten Prüfsachverständigen, müssen auf der aktuellen „Liste der bauaufsichtlich anerkannten Prüfsachverständigen für die Prüfung von technischen Anlagen des Landes Schleswig-Holstein“ eingetragen sein. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Liegenschaften können über folgende zu prüfenden Anlagen verfügen: Zu- und Abluftanlagen mit Brandschutzklappen, Sicherheitsbeleuchtung als Einzelbatterieleuchte, Zentrale Sicherheitsbeleuchtung, Natürliche- oder Maschinelle Rauchabzugsanlage, Druckbelüftungsanlagen, Stromerzeugungsaggregate, Batterie- und Ladeeinrichtungen, Zentralbatterieanlage, Brandmeldeanlage, Alarmierungsanlagen, CO-Warnanlagen, Sprinkleranlagen, Gaslöschanlagen, Anlagen mit nassen Steigleitungen. __________________________________________________________________________________________________________________
Lose6 Lose
Alle 6 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | RLT BSK Durchführung der Prüfung gem. Landesverordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach dem Bauordnungsrecht (Prüfverordnung – PrüfVO vom 26.Januar 2024). Weiterhin gelten die Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen entsprechend der Prüfverordnung durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige -Schleswig-Holstein - (Erlass des Innenministeriums vom 10. September 2021 – Az.: IV 543 – 515.253.0) __________________________________________________________________________________________________________________ Die GMSH stellt orts- und anlagenkundiges Personal für den Prüfungszeitraum zur Verfügung. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Koordination der Prüfungstermine erfolgt mit einem Ansprechpartner der GMSH. Die Arbeiten in der Liegenschaft dürfen nicht ohne Zustimmung der GMSH aufgenommen werden. Termin und TGA Dokumente werden rechtzeitig vor dem Prüfungstermin in digitaler Form zur Verfügung gestellt. __________________________________________________________________________________________________________________ Übersendung der Prüfungsniederschrift innerhalb von zehn Werktagen nach erfolgter Prüfung __________________________________________________________________________________________________________________ Sollten Nachprüfungen oder Wirkprinzip-Prüfungen erforderlich sein, werden diese nach Zeit und Aufwand abgerechnet. __________________________________________________________________________________________________________________ Die vom Auftragnehmer beauftragten Prüfsachverständigen, müssen auf der aktuellen „Liste der bauaufsichtlich anerkannten Prüfsachverständigen für die Prüfung von technischen Anlagen des Landes Schleswig-Holstein“ eingetragen sein. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Liegenschaften können über folgende zu prüfenden Anlagen verfügen: Zu- und Abluftanlagen mit Brandschutzklappen, Sicherheitsbeleuchtung als Einzelbatterieleuchte, Zentrale Sicherheitsbeleuchtung, Natürliche- oder Maschinelle Rauchabzugsanlage, Druckbelüftungsanlagen, Stromerzeugungsaggregate, Batterie- und Ladeeinrichtungen, Zentralbatterieanlage, Brandmeldeanlage, Alarmierungsanlagen, CO-Warnanlagen, Sprinkleranlagen, Gaslöschanlagen, Anlagen mit nassen Steigleitungen. __________________________________________________________________________________________________________________ Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung. Es besteht kein Anspruch auf Mindestabnahmemengen. Die erwarteten Mengen sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Es ist davon auszugehen, dass Anlagen während der Vertragslaufzeit dazukommen, wegfallen oder ersetzt werden können. __________________________________________________________________________________________________________________ | 4 Jahre | – |
| 2 | Co Warnanlagen Durchführung der Prüfung gem. Landesverordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach dem Bauordnungsrecht (Prüfverordnung – PrüfVO vom 26.Januar 2024). Weiterhin gelten die Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen entsprechend der Prüfverordnung durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige -Schleswig-Holstein - (Erlass des Innenministeriums vom 10. September 2021 – Az.: IV 543 – 515.253.0) __________________________________________________________________________________________________________________ Die GMSH stellt orts- und anlagenkundiges Personal für den Prüfungszeitraum zur Verfügung. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Koordination der Prüfungstermine erfolgt mit einem Ansprechpartner der GMSH. Die Arbeiten in der Liegenschaft dürfen nicht ohne Zustimmung der GMSH aufgenommen werden. Termin und TGA Dokumente werden rechtzeitig vor dem Prüfungstermin in digitaler Form zur Verfügung gestellt. __________________________________________________________________________________________________________________ Übersendung der Prüfungsniederschrift innerhalb von zehn Werktagen nach erfolgter Prüfung __________________________________________________________________________________________________________________ Sollten Nachprüfungen oder Wirkprinzip-Prüfungen erforderlich sein, werden diese nach Zeit und Aufwand abgerechnet. __________________________________________________________________________________________________________________ Die vom Auftragnehmer beauftragten Prüfsachverständigen, müssen auf der aktuellen „Liste der bauaufsichtlich anerkannten Prüfsachverständigen für die Prüfung von technischen Anlagen des Landes Schleswig-Holstein“ eingetragen sein. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Liegenschaften können über folgende zu prüfenden Anlagen verfügen: Zu- und Abluftanlagen mit Brandschutzklappen, Sicherheitsbeleuchtung als Einzelbatterieleuchte, Zentrale Sicherheitsbeleuchtung, Natürliche- oder Maschinelle Rauchabzugsanlage, Druckbelüftungsanlagen, Stromerzeugungsaggregate, Batterie- und Ladeeinrichtungen, Zentralbatterieanlage, Brandmeldeanlage, Alarmierungsanlagen, CO-Warnanlagen, Sprinkleranlagen, Gaslöschanlagen, Anlagen mit nassen Steigleitungen. __________________________________________________________________________________________________________________ Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung. Es besteht kein Anspruch auf Mindestabnahmemengen. Die erwarteten Mengen sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Es ist davon auszugehen, dass Anlagen während der Vertragslaufzeit dazukommen, wegfallen oder ersetzt werden können. __________________________________________________________________________________________________________________ | 4 Jahre | – |
| 3 | Rauchabzugsanlagen Durchführung der Prüfung gem. Landesverordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach dem Bauordnungsrecht (Prüfverordnung – PrüfVO vom 26.Januar 2024). Weiterhin gelten die Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen entsprechend der Prüfverordnung durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige -Schleswig-Holstein - (Erlass des Innenministeriums vom 10. September 2021 – Az.: IV 543 – 515.253.0) __________________________________________________________________________________________________________________ Die GMSH stellt orts- und anlagenkundiges Personal für den Prüfungszeitraum zur Verfügung. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Koordination der Prüfungstermine erfolgt mit einem Ansprechpartner der GMSH. Die Arbeiten in der Liegenschaft dürfen nicht ohne Zustimmung der GMSH aufgenommen werden. Termin und TGA Dokumente werden rechtzeitig vor dem Prüfungstermin in digitaler Form zur Verfügung gestellt. __________________________________________________________________________________________________________________ Übersendung der Prüfungsniederschrift innerhalb von zehn Werktagen nach erfolgter Prüfung __________________________________________________________________________________________________________________ Sollten Nachprüfungen oder Wirkprinzip-Prüfungen erforderlich sein, werden diese nach Zeit und Aufwand abgerechnet. __________________________________________________________________________________________________________________ Die vom Auftragnehmer beauftragten Prüfsachverständigen, müssen auf der aktuellen „Liste der bauaufsichtlich anerkannten Prüfsachverständigen für die Prüfung von technischen Anlagen des Landes Schleswig-Holstein“ eingetragen sein. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Liegenschaften können über folgende zu prüfenden Anlagen verfügen: Zu- und Abluftanlagen mit Brandschutzklappen, Sicherheitsbeleuchtung als Einzelbatterieleuchte, Zentrale Sicherheitsbeleuchtung, Natürliche- oder Maschinelle Rauchabzugsanlage, Druckbelüftungsanlagen, Stromerzeugungsaggregate, Batterie- und Ladeeinrichtungen, Zentralbatterieanlage, Brandmeldeanlage, Alarmierungsanlagen, CO-Warnanlagen, Sprinkleranlagen, Gaslöschanlagen, Anlagen mit nassen Steigleitungen. __________________________________________________________________________________________________________________ Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung. Es besteht kein Anspruch auf Mindestabnahmemengen. Die erwarteten Mengen sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Es ist davon auszugehen, dass Anlagen während der Vertragslaufzeit dazukommen, wegfallen oder ersetzt werden können. __________________________________________________________________________________________________________________ | 4 Jahre | – |
| 4 | Feuerloeschanlagen Durchführung der Prüfung gem. Landesverordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach dem Bauordnungsrecht (Prüfverordnung – PrüfVO vom 26.Januar 2024). Weiterhin gelten die Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen entsprechend der Prüfverordnung durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige -Schleswig-Holstein - (Erlass des Innenministeriums vom 10. September 2021 – Az.: IV 543 – 515.253.0) __________________________________________________________________________________________________________________ Die GMSH stellt orts- und anlagenkundiges Personal für den Prüfungszeitraum zur Verfügung. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Koordination der Prüfungstermine erfolgt mit einem Ansprechpartner der GMSH. Die Arbeiten in der Liegenschaft dürfen nicht ohne Zustimmung der GMSH aufgenommen werden. Termin und TGA Dokumente werden rechtzeitig vor dem Prüfungstermin in digitaler Form zur Verfügung gestellt. __________________________________________________________________________________________________________________ Übersendung der Prüfungsniederschrift innerhalb von zehn Werktagen nach erfolgter Prüfung __________________________________________________________________________________________________________________ Sollten Nachprüfungen oder Wirkprinzip-Prüfungen erforderlich sein, werden diese nach Zeit und Aufwand abgerechnet. __________________________________________________________________________________________________________________ Die vom Auftragnehmer beauftragten Prüfsachverständigen, müssen auf der aktuellen „Liste der bauaufsichtlich anerkannten Prüfsachverständigen für die Prüfung von technischen Anlagen des Landes Schleswig-Holstein“ eingetragen sein. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Liegenschaften können über folgende zu prüfenden Anlagen verfügen: Zu- und Abluftanlagen mit Brandschutzklappen, Sicherheitsbeleuchtung als Einzelbatterieleuchte, Zentrale Sicherheitsbeleuchtung, Natürliche- oder Maschinelle Rauchabzugsanlage, Druckbelüftungsanlagen, Stromerzeugungsaggregate, Batterie- und Ladeeinrichtungen, Zentralbatterieanlage, Brandmeldeanlage, Alarmierungsanlagen, CO-Warnanlagen, Sprinkleranlagen, Gaslöschanlagen, Anlagen mit nassen Steigleitungen. __________________________________________________________________________________________________________________ Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung. Es besteht kein Anspruch auf Mindestabnahmemengen. Die erwarteten Mengen sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Es ist davon auszugehen, dass Anlagen während der Vertragslaufzeit dazukommen, wegfallen oder ersetzt werden können. __________________________________________________________________________________________________________________ | 4 Jahre | – |
| 5 | Alarmierungsanlagen Durchführung der Prüfung gem. Landesverordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach dem Bauordnungsrecht (Prüfverordnung – PrüfVO vom 26.Januar 2024). Weiterhin gelten die Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen entsprechend der Prüfverordnung durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige -Schleswig-Holstein - (Erlass des Innenministeriums vom 10. September 2021 – Az.: IV 543 – 515.253.0) __________________________________________________________________________________________________________________ Die GMSH stellt orts- und anlagenkundiges Personal für den Prüfungszeitraum zur Verfügung. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Koordination der Prüfungstermine erfolgt mit einem Ansprechpartner der GMSH. Die Arbeiten in der Liegenschaft dürfen nicht ohne Zustimmung der GMSH aufgenommen werden. Termin und TGA Dokumente werden rechtzeitig vor dem Prüfungstermin in digitaler Form zur Verfügung gestellt. __________________________________________________________________________________________________________________ Übersendung der Prüfungsniederschrift innerhalb von zehn Werktagen nach erfolgter Prüfung __________________________________________________________________________________________________________________ Sollten Nachprüfungen oder Wirkprinzip-Prüfungen erforderlich sein, werden diese nach Zeit und Aufwand abgerechnet. __________________________________________________________________________________________________________________ Die vom Auftragnehmer beauftragten Prüfsachverständigen, müssen auf der aktuellen „Liste der bauaufsichtlich anerkannten Prüfsachverständigen für die Prüfung von technischen Anlagen des Landes Schleswig-Holstein“ eingetragen sein. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Liegenschaften können über folgende zu prüfenden Anlagen verfügen: Zu- und Abluftanlagen mit Brandschutzklappen, Sicherheitsbeleuchtung als Einzelbatterieleuchte, Zentrale Sicherheitsbeleuchtung, Natürliche- oder Maschinelle Rauchabzugsanlage, Druckbelüftungsanlagen, Stromerzeugungsaggregate, Batterie- und Ladeeinrichtungen, Zentralbatterieanlage, Brandmeldeanlage, Alarmierungsanlagen, CO-Warnanlagen, Sprinkleranlagen, Gaslöschanlagen, Anlagen mit nassen Steigleitungen. __________________________________________________________________________________________________________________ Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung. Es besteht kein Anspruch auf Mindestabnahmemengen. Die erwarteten Mengen sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Es ist davon auszugehen, dass Anlagen während der Vertragslaufzeit dazukommen, wegfallen oder ersetzt werden können. __________________________________________________________________________________________________________________ | 4 Jahre | – |
| 6 | Sicherheitsstromversorgungsanlagen Durchführung der Prüfung gem. Landesverordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach dem Bauordnungsrecht (Prüfverordnung – PrüfVO vom 26.Januar 2024). Weiterhin gelten die Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen entsprechend der Prüfverordnung durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige -Schleswig-Holstein - (Erlass des Innenministeriums vom 10. September 2021 – Az.: IV 543 – 515.253.0) __________________________________________________________________________________________________________________ Die GMSH stellt orts- und anlagenkundiges Personal für den Prüfungszeitraum zur Verfügung. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Koordination der Prüfungstermine erfolgt mit einem Ansprechpartner der GMSH. Die Arbeiten in der Liegenschaft dürfen nicht ohne Zustimmung der GMSH aufgenommen werden. Termin und TGA Dokumente werden rechtzeitig vor dem Prüfungstermin in digitaler Form zur Verfügung gestellt. __________________________________________________________________________________________________________________ Übersendung der Prüfungsniederschrift innerhalb von zehn Werktagen nach erfolgter Prüfung __________________________________________________________________________________________________________________ Sollten Nachprüfungen oder Wirkprinzip-Prüfungen erforderlich sein, werden diese nach Zeit und Aufwand abgerechnet. __________________________________________________________________________________________________________________ Die vom Auftragnehmer beauftragten Prüfsachverständigen, müssen auf der aktuellen „Liste der bauaufsichtlich anerkannten Prüfsachverständigen für die Prüfung von technischen Anlagen des Landes Schleswig-Holstein“ eingetragen sein. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Liegenschaften können über folgende zu prüfenden Anlagen verfügen: Zu- und Abluftanlagen mit Brandschutzklappen, Sicherheitsbeleuchtung als Einzelbatterieleuchte, Zentrale Sicherheitsbeleuchtung, Natürliche- oder Maschinelle Rauchabzugsanlage, Druckbelüftungsanlagen, Stromerzeugungsaggregate, Batterie- und Ladeeinrichtungen, Zentralbatterieanlage, Brandmeldeanlage, Alarmierungsanlagen, CO-Warnanlagen, Sprinkleranlagen, Gaslöschanlagen, Anlagen mit nassen Steigleitungen. __________________________________________________________________________________________________________________ Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung. Es besteht kein Anspruch auf Mindestabnahmemengen. Die erwarteten Mengen sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Es ist davon auszugehen, dass Anlagen während der Vertragslaufzeit dazukommen, wegfallen oder ersetzt werden können. __________________________________________________________________________________________________________________ | 4 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Zuschlagskriterium Preis16. Mit dem Angebot ist das ausgefüllte Leistungsverzeichnis für Los 1 und das Gesamtpreisblatt für Los 1 (Formblätter) einzureichen. Diese sind zwingend in Excel (.xlsx Format) notwendig.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.10.2026
- Vertragsende
- 30.09.2030
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Kündigungsregelungen sind dem Punkt 7 der EVB zu entnehmen.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 504.500 €
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften i … ganz lesenkürzer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Die Auftragswerte in dieser Bekanntmachung wurden aus technischen Gründen mit 1 € angegeben. Gemäß § 39 Absatz 6 VgV werden diese Daten nicht veröffentlicht.
- Hinweis
Die EU Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.evergabesh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentral … ganz lesenkürzer
Die EU Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.evergabesh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht. _________________________________________________________________________________________________________________ Soweit in dieser Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden. _________________________________________________________________________________________________________________ Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen: (Hinweis: die nachfolgende und auch in den Ziff. 5.1.9 und 5.1.10 aufgeführte Nummerierung bezieht sich auf diejenige aus der/den Vergabeunterlagen beigefügter "Anlage vorzulegende Nachweise") __________________________________________________________________________________________________________________ 1. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB. __________________________________________________________________________________________________________________ 2. Eigenerklärung, dass das Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält. __________________________________________________________________________________________________________________ 3. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022. __________________________________________________________________________________________________________________ 4. Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inkl. eines Leistungsportfolios. __________________________________________________________________________________________________________________ 5. Kennblatt des Bieters mit Angabe des Firmennamens, der Rechtsform, der Anschrift, der Telefonnummer, E-Mail, der Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung. __________________________________________________________________________________________________________________ 6. Angabe eines Ansprechpartners für den späteren Vertragsverlauf. __________________________________________________________________________________________________________________
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | DEKRA Automobil GmbH, Stuttgart | – |
| 2 | TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG, Hamburg | – |
| 3 | DEKRA Automobil GmbH, Stuttgart | – |
| 4 | DEKRA Automobil GmbH, Stuttgart | – |
| 5 | TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG, Hamburg | – |
| 6 | DEKRA Automobil GmbH, Stuttgart | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Küterstrasse 30, 24103 Kiel
- Website
- gmsh.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
- Auskünfte
- Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412e-vergabe-beschaffung@
gmsh.de
Bei uns erfasst
- Containeranlage zur Interimsunterbringung von Einheiten auf einem Polizeigelände in Kiel01.11.2026
- Reinigung von Fettabluftanlagen30.09.2026
- Winterdienst für diverse Liegenschaften in Schleswig-Holstein im Bereich Südost29.09.2026
- Sicherheitsdienstleistungen für diverse Liegenschaften in Schleswig-Holstein25.09.2026
Mehr von Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
- Rahmenvereinbarung für Büro-, Klein- und Aktenumzüge, Umstell- und Transportarbeiten, Einlagerung, Entrümpelungs- und Entsorgungsleistungen, Montage und Demontage.Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR · KielFrist 23.11.2026
- Kauf eines Spülcontainers für die Landesunterkunft SeethLand Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR · KielFrist 16.11.2026
- Pflege Außenanlagen für diverse Liegenschaften in Schleswig-HolsteinLand Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR · KielFrist 13.11.2026
- Unterhaltsreinigung Behördenzentrum LübeckLand Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR · KielFrist 20.11.2026
Alle 4 offenen Ausschreibungen von Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Planung in Schleswig-Holstein (99 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- BCS GmbH11 Zuschläge
- Horn + Horn Ingenieure Part mbB11 Zuschläge
- PBA Planungsgesellschaft Haustechnik mbH9 Zuschläge
- Planungsbüro Jahnke GmbH8 Zuschläge
- SHT-Ingenieure7 Zuschläge
- Schnittger Architekten+Partner GmbH7 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 10.07.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 90241da3-95b3-480f-80db-3fcf33007ffa.