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Frist abgelaufenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvertrag zur Lieferung von Jeanshosen und Sweatjacken

Justizvollzugsanstalt Chemnitz · Chemnitz, Sachsen

Aktenzeichen JVA_CHEMNITZ-2024-0004veröffentlicht 02.04.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 914 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Chemnitz.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Sachsen (72 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
24 Monate
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Chemnitz09125, Sachsen
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe.sachsen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 65 Tage (8 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (34 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Angaben der Leistungsbeschreibung40 %
  • Preis60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 31 Monaten
  2. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    über evergabe.sachsen.de
    vor 30 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 08:00 Uhr
    vor 30 Monaten
  4. Bindefrist endet
    21 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 29 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Jeanshosen

Rahmenvertrag zur Lieferung von Jeanshosen

24 Monate–
2
Sweatjacken

Rahmenvertrag zur Lieferung von Sweatjacken

24 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Angaben der Leistungsbeschreibung40 %
Preis60 %
Qualität
Angaben der Leistungsbeschreibung

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft Eigenerklärung oder Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft. Nachweis der Eintragung in einem Berufsregister Gemeint ist die Eintragung in die Handwerksrolle bzw. die Mitgliedsbescheinigung der jeweiligen Industrie und Handels … ganz lesenMitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft Eigenerklärung oder Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft. Nachweis der Eintragung in einem Berufsregister Gemeint ist die Eintragung in die Handwerksrolle bzw. die Mitgliedsbescheinigung der jeweiligen Industrie und Handelskammer. Nachweis über die Eintragung im Handelsregister Zu beachten sind mögliche Vorgaben hinsichtlich der Form (Kopie, Ausdruck aus dem elektronischen Register oder beglaubigte Abschrift) sowie der Aktualität. Der Auszug sollte in der Regel nicht älter als drei Monate sein. Auszug aus dem Gewerbezentralregister (GZR) mit Informationen über Verwaltungsentscheidungen, Bußgeldentscheidungen oder Auskünften über Inhaber und Geschäftsführer Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist ein gewerberechtliches Führungszeugnis, aus dem hervorgeht, ob eine juristische Person oder eine Einzelperson gegen gewerberechtliche Bestimmungen verstoßen hat.
Kriterium
Nachweis, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist Nachweis, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet Nachweis, dass keine s … ganz lesenNachweis, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist Nachweis, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet Nachweis, dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellt (z. B. Straftaten) Nachweis über die Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung Erklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens.
Kriterium
Referenzen über vergleichbare Aufträge Beschreibung vergleichbarer früherer Projekte, die in Art und Umfang dem ausgeschriebenen Auftrag entsprechen Angaben zur technischen Ausrüstung des Unternehmens und zu Maßnahmen der Qualitätssicherung bzw. Angabe der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten … ganz lesenReferenzen über vergleichbare Aufträge Beschreibung vergleichbarer früherer Projekte, die in Art und Umfang dem ausgeschriebenen Auftrag entsprechen Angaben zur technischen Ausrüstung des Unternehmens und zu Maßnahmen der Qualitätssicherung bzw. Angabe der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens Angaben zum Lieferkettenmanagement- und Überwachungssystem Angabe der technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, die für die Leistungserbringung eingesetzt werden sollen Beschreibung der technischen Ausrüstung (Maschinen, Geräte und Fahrzeugausstattung) Angaben zur Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter und die Zahl der Führungskräfte des Unternehmens Angaben über die technische Leitung Muster Bescheinigungen über die berufliche Befähigung, insbesondere der für die Leitung verantwortlichen Personen Angaben zu Umweltmanagementmaßnahmen
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung 2 Jahre, mit der Option auf zweimalige Verlängerung auf insgesamt 4 Jahre.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.sachsen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
21 Tage
Angebotsöffnung
07.05.2024, 08:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 … ganz lesen§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Thalheimer Straße 29, 09125 Chemnitz
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 150 (Nahrungsmittel, Getränke, Tabak und zugehörige Erzeugnisse) in Sachsen gibt es in den letzten 24 Monaten nur 4 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b6a659ff-cf62-46c3-b6b2-ab93923daaa2.