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vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvertrag zur Lieferung von Büromaterial

Landratsamt Landkreis Leipzig · Borna, Sachsen

Aktenzeichen LKL-HPA-2025-0095veröffentlicht 20.10.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 435 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Sachsen (72 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 8 Wochen · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 3-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahr01.01.2026 – 31.12.2026, bis zu 3 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Borna04552, Landkreis Leipzig, Sachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 91 Tage (34 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (51 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Ökologie/Nachhaltigkeit20 %
  • Webshop20 %
  • Preis60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 13 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2026
    vor 10 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Rahmenvertrag zur Lieferung von Büromaterial für die Ämter des Landkreises Leipzig

Beschreibung des Loses

Archivierungsmittel, Ordnen, Registrieren, Zubehör, Etiketten, Papier- und Klebewaren, Haftnotizen / Haftmarker / Post-it, Karteikarten / Blöcke, Klebeband, Verpackung, Versendung, Briefumschläge, Schreiben, Zeichnen, Korrigieren, Rund um den Schreibtisch, Rund um den PC, Moderationszubehör

Rahmenvertrag vom 01.01.2026 - 31.12.2026 mit der 3-maligen Option der Verlängerung um je 1 weiteres Jahr (2027, 2028, 2029)

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Ökologie/Nachhaltigkeit20 %
Webshop20 %
Preis60 %
Qualität
Ökologie/NachhaltigkeitDas Wertungskriterium Ökologie/ Nachhaltigkeit bestimmt sich nach den angebotenen nachhaltigen Produkten (siehe Punkt 4, Mindestanforderungen bzw. nachfolgend). Sofern alle Fragen und damit alle ausgewählten Produkte mit der Antwort ja, nachhaltiges Produkt angeboten wurden, erhält der Bieter 100 Punkte. Sofern alle Fragen und damit alle Produkt mit der Antwort nein, kein nachhaltiges Produkt angeboten wurden, so erhält der Bieter 0 Punkte. Alle dazwischen liegenden Werte werden linear interpoliert. Eine Gewichtung der einzelnen Produkte zueinander erfolgt nicht. Bei ausgewählten Produkten erfolgt die Abfrage der Nachhaltigkeit. Nachhaltige Produkte erhalten im Rahmen der Auswertung einen Bonus. Ein Produkt erfüllt diese Anforderung, wenn das Produkt aus mindestens 65 % recycelten Material bzw. biobasierten Rohstoffen besteht, eine FSC-Zertifizierung, den Blauen Engel, eine PEFC-Zertifizierung oder das Eco-Label oder gleichwertige Zertifikate im Rahmen der Ökologie besitzt. Die Nachhaltigkeit ist für jedes Produkt entsprechend nachzuweisen. LV-Positionen: 2.1.1 bis 2.1.6, 2.2.1, 2.2.2 und 2.2.4 bis 2.2.9, 2.3.1, 2.3.2, 2.4.1 bis 2.4.5, 2.4.7 bis 2.4.9, 2.5.3 bis 2.5.7, 2.5.25, Gruppe 3, Gruppe 4, Gruppe 5, Gruppe 7, Gruppe 8, 9.1 bis 9.2, 10.28, Gruppe 12
Qualität
WebshopDas Wertungskriterium Webshop wird anhand des von Ihnen einzureichenden, leistungsbezogenen Konzeptes bewertet. Webshops welche ausschließlich die Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllen erhalten 0 Punkte. Besserstellungen werden jeweils bewertet. Dabei findet besondere Berücksichtigung: - Anwenderfreundlichkeit (bis zu 45 Punkte): > übersichtliche/intuitive Darstellung 10 Punkte > Besteller können Favoritenartikel festlegen 15 Punkte > Festlegung von Budgets 20 Punkte - Rollenmanagement/Administration (bis zu 35 Punkte): >individuelle Administration der jeweiligen Nutzer 15 Punkte > individuelle Zuordnung der Rahmenvertragspositionen je Nutzer 20 Punkte - Statistikfunktion (bis zu 20 Punkte): > 3 zusätzliche Statistikfunktionen 10 Punkte > individuell einstellbare Statistikfunktionen 10 Punkte Pro Konzept können maximal 100 Punkte erreicht werden. Allgemeine Anforderungen an das Konzept: Mit diesem individuellen und auftragsbezogenen Konzept, welches mit Angebotsabgabe vorzulegen ist, wird eine detaillierte Erläuterung/Darstellung gefordert, wie die Abwicklung mittels Webshop auf Basis der Vorgaben der Leistungsbeschreibung (und Anlagen) erfolgen soll. Für den Auftraggeber soll sich hierdurch ein eindeutiges Bild der Abwicklungsprozesse und angebotenen Leistungen ergeben. Der Auftraggeber legt großen Wert darauf, dass die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch den Auftragnehmer so organisiert wird, dass ein unkompliziertes, jederzeit abgestimmtes, verständliches und kurzweiliges Prozedere sowie eine hohe Leistungsqualität in der Abwicklung erreicht wird. Das Konzept sollte maximal 10 DIN A4-Seiten (inkl. Grafiken, Workflowdarstellung etc.) umfassen und in Form einer PDF oder Präsentation (PowerPoint) eingereicht werden (Textform). Das Konzept wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil, d.h. der Auftragnehmer ist an seine inhaltlichen Ausführungen gebunden. Der Auftraggeber übt den ihm zustehenden subjektiven Beurteilungsspielraum im Hinblick auf die Frage aus, ob und inwieweit die Ausführungen der Bieter insbesondere auch im Vergleich mit den von den anderen Bietern eingereichten Ausführungen eine möglichst anforderungsgerechte Ausführung des Auftrags in möglichst hoher Qualität erwarten lassen. Vom Auftraggeber werden im Rahmen einer Gesamtschau diejenigen Aspekte für das jeweilige Konzept berücksichtigt, die die Bieter laut der formulierten Inhalte und Erwartungen an die Konzepte bei der Erstellung des jeweiligen Konzeptes zu berücksichtigen haben. In diesem Rahmen fließt in die Bewertung insbesondere auch die Beurteilung der Frage ein, wie vollständig, strukturiert, nachvollziehbar und konkret auftragsbezogen die Ausführungen der Bieter sind. Demnach werden lediglich allgemeine Ausführungen ("inhaltsleere Prosa") ohne konkreten Auftragsbezug mit deutlichen Punktabzügen belegt. Eine Nachforderung dieser leistungsbezogenen Unterlage, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand des Wertungskriteriums betrifft, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 VgV). Das Angebot ist in diesem Fall zwingend auszuschließen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV i.V.m. § 53 Abs. 7 VgV).
Preis
Preis Brutto

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
bis zu 3-mal: Option der 3-maligen Verlängerung um jeweils 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um je ein weiteres Jahr automatisch, wenn durch den Auftraggeber nicht vier Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich gekündigt wird.
Optionen
Gemäß § 132 GWB.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Fr … ganz lesenGemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Frist für die Auskunftserteilung über die Vergabeunterlagen endet am 22.08.2024, 24:00 Uhr. Es gelten die beiliegenden "Allgemeinen Bewerbungsbedingungen des Landkreises Leipzig für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen". Es sind keine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des … ganz lesenDie Frist für die Auskunftserteilung über die Vergabeunterlagen endet am 22.08.2024, 24:00 Uhr. Es gelten die beiliegenden "Allgemeinen Bewerbungsbedingungen des Landkreises Leipzig für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen". Es sind keine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters im Sinne von § 305 BGB beizufügen. AGB, insbesondere Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Bewerbers/Bieters, werden durch Wiedergabe/Beifügung in den Teilnahme-/Angebotsunterlagen nicht Vertragsbestandteil und durch den Auftraggeber nicht anerkannt. Fehlende oder auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen und Nachweise werden mit einer angemessenen Frist nach- bzw. angefordert. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende(n) Leistung(en) durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis gemäß § 48 Abs. 8 VgV (AVPQ) und ergänzend durch Vorlage auftragsspezifischer Eignungsnachweise (z.B. Referenzen), die im amtlichen Verzeichnis nicht die geforderten Mindestanforderungen erfüllen bzw. nicht hinterlegt sind. Ab einer Auftragshöhe von 30.000 Euro (ohne USt.) fordert die Vergabestelle für den/die Bieter/Bietergemeinschaft (für jedes Mitglied), der/die den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung oder im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs für diejenige(n) Bewerber/Bewerbergemeinschaft(en) (für jedes Mitglied), die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 WRegG an. Bei Einreichung einer "EEE" ist § 50 Abs. 2 Satz 2 VgV zu beachten. Die "EEE" findet gemäß § 65 Abs. 4 VgV bei der Vergabe von sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen keine Anwendung und wird in diesen Fällen nicht als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Alle eingereichten Unterlagen müssen in deutscher Sprache verfasst sein. Die Vergabeverfahren des Landkreises Leipzig werden grundsätzlich elektronisch über einen Vergabemanager (AI-Vergabemanager) und die Vergabeplattform eVergabe.de abgewickelt ( § 9 Abs. 1 VgV). Voraussetzung für die elektronische Abgabe eines Teilnahmeantrags/Angebots ist i.d.R. die kostenfreie Registrierung auf vorgenannter Vergabeplattform und die Installation der Bietersoftware AIBietercockpit (AI-BC; https://www.bietercockpit.de/). Die Auftragsbekanntmachung - Soziale und andere besondere Dienstleistungen - öffentliche Aufträge: Bedienungshinweise (Benutzerhandbuch),Nutzungsbedingungen und erforderlichen technischen Systemvoraussetzungen erfahren Sie auch unter http://www.evergabe.de. Für die Installation des AI-Bietercockpits und technische Fragen zur elektronischen Teilnahmewettbewerbs-/Angebotsabgabe wenden Sie sich bitte ausschließlich an den Bietersupport der eVergabe.de GmbH. Dieser steht Ihnen gemäß der Servicezeiten von Montag bis Freitag (Telefon: +49 351 41093-1444 oder +49 351 41093-1422; E-Mail: auftragnehmer@evergabe.de) zur Verfügung. Weiterhin finden Sie umfangreiche Informationen in den dort zur Verfügung gestellten FAQ sowie unter der Rubrik Hilfe & Service. Bitte berücksichtigen Sie für Ihre Registrierung und elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen/Angeboten, dass die Übertragung Ihrer Unterlagen aufgrund großer Datenmengen längere Zeit in Anspruch nehmen kann oder technische Probleme auftreten können. Insbesondere bei der erstmaligen elektronischen Abgabe von Teilnahmeanträgen/Angeboten, kalkulieren Sie bitte ausreichend Bearbeitungszeit für die Registrierung und das Hochladen der Unterlagen auf der Vergabeplattform ein. Zeitliche Verzögerung beim Hochladen des Teilnahmeantrags/ Angebots, die zur Verfristung der Teilnahmeantrags oder Angebots führen, gehen zu Lasten des Bewerbers/Bieters. Sofern die Vergabeunterlagen ohne vorherige Registrierung bzw. Anmeldung auf der Vergabeplattform heruntergeladen werden können, erfolgt bei Veränderu …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
H. Kreller GmbH, Augustusburg3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Stauffenbergstraße 4, 04552 Borna
Kontakt
einkauf-vergabe@lk-l.de

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 301 (Büromaschinen, Büromaterial und Zubehör, außer Computern, Druckern und Möbeln) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

23vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (39 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 2 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 29.08.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8c4f92f4-9f1b-42e3-bccc-604ee3e07b53.