Rahmenvertrag zur Kalibrierung und Reparatur von Pipetten
Universitätsklinikum Frankfurt · Frankfurt am Main, Hessen
Aktenzeichen 2024010veröffentlicht 13.06.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 241 Tsd. €
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 241 Tsd. €
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Frankfurt am Main60590, Hessen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichbieterzugang.deutsche-evergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 82 Tage (45 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (61 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.
- Preis70 %
- Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −6,4 Punkte |
| 25 % teurer | −14 Punkte |
| 50 % teurer | −23,3 Punkte |
| 100 % teurer | −35 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 29 Monaten
- Fragen bis 12:00 Uhrvor 28 Monatenan Universitätsklinikum Frankfurt
- Angebotsfrist 13:00 Uhrvor 28 Monatennur elektronisch über bieterzugang.deutsche-evergabe.de
- Bindefrist endetvor 26 Monaten46 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Für den Rahmenvertrag zur Kalibrierung und Reparatur von Pipetten werden folgende Leistungen beauftragt: • Kalibrierung nach ISO DIN 8655, 3 Punkt / 10-fach-Messung mit Kalibrierzertifikat, auf Anforderung DAkkS-Kalibrierung mit DAkkS-Zertifikat, • Reinigung und Desinfektion der Pipetten nach Kalibrierung und Reparatur, • Reparatur der Pipetten nach Aufwand mit Original-Ersatzteilen. Eine Ersatzteilliste mit den jeweiligen Preisen ist am Anfang jedes Vertragsjahres der Medizintechnik unaufgefordert auszuhändigen. Reparaturen sind nur bis zu einem Reparaturaufwand von maximal 50% des Neupreises zulässig. Wird diese Grenze überschritten, so erfolgt eine kostenlose Rückmeldung: „unrepariert zurück, Neubeschaffung notwendig“. • Die Pipetten werden im regelmäßigen Turnus pro Labor mit individueller Auftragsnummer durch Auftraggeber versendet. Nach der Leistungserbringung werden die Pipetten zusammen mit dem Lieferschein und dem Kalibrierungszertifikat bzw. dem Bericht zurück versendet. • Die Bearbeitungszeit, von dem Wareneingang beim Auftragnehmer bis zur Rückversendung der Pipetten, sollte maximal 10 Arbeitstage dauern. Eine Teilrücklieferung ist erwünscht, wenn die Bearbeitungszeit einiger Pipetten, z. B. durch fehlende Ersatzteile, überschritten werden würde. • Der Auftragnehmer stellt ein Mehrweg-Transportsystem dem Auftraggeber zur Verfügung, das für den Transport von Pipetten verwendet wird.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogKriterien auf der Vergabeplattform
Eignung5 von 5 angegeben
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
- Der Leistungszeitraum beginnt ab Beauftragung für zwei Jahre und kann optional um weitere zwei Jahre verlängert werden. Die Verlängerung kann ausschließlich vom Auftraggeber gezogen werden. Die Option muss spätestens drei Monate vor Vertragsende aktiviert werden. Somit beträgt die maximal mögliche Vertragslaufzeit vier Jahre.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- bieterzugang.deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 46 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist … ganz lesenkürzer
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Theodor-Stern-Kai 7, 60590 Frankfurt am Main
- Website
- kgu.de
- Kontakt
- vergabeabteilung@
ukffm.de - Auskünfte
- Universitätsklinikum Frankfurtvergabeabteilung@
ukffm.de
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Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 15.07.2024 auf 30.07.2024 verschoben
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 15.07.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5f288f17-39e0-45c6-a7da-defa64721324.