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Rahmenvertrag „Wissenschaftliche (Kurz)-Expertisen zu Grundsatzfragen des Sozial-staats, der Arbeitswelt und der Transformation der sozialen Marktwirtschaft“

Bundesministerium für Arbeit und Soziales · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen ZVS-04812-1/83veröffentlicht 25.03.2024erstmals 25.03.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 921 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bonn.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
48 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Bonn53123, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 215 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 31 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 31 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhr
    vor 30 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Rahmenvertrag „Wissenschaftliche (Kurz-)Expertisen zu Grundsatzfragen des So-zialstaats, der Arbeitswelt und der Transformation der sozialen Marktwirtschaft“

I. Ziel Zur konzeptionellen Vorbereitung politischer Entscheidungen und zur Umsetzung von Handlungsschwerpunkten ist das BMAS auf wissenschaftliche Expertise angewiesen. Be-darf an kurzfristiger wissenschaftlicher Expertise kann grundsätzlich in allen Themengebie-ten anfallen, welche in die Zuständigkeit des BMAS fallen. Unter die grundsätzliche Per-spektive der Entwicklung der sozialen Sicherungssysteme, der Finanzierung des Sozial-staates und der zukünftigen Entwicklung der Arbeit fallen beispielsweise (Kurz-)Expertisen zur Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik (auch mit Europabezug bzw. in ländervergleichender Perspektive), insbesondere im Hinblick auf Fachkräftesicherung, Qualifizierung und Ar-beitsbedingungen sowie Einkommens- und Vermögensverteilung, Altersvorsorge und Al-terssicherung. Weitere Themen können der Wandel der Arbeitsgesellschaft durch Digitali-sierung und Künstliche Intelligenz und/oder die sozialverträgliche Ausgestaltung von Politik in der ökologischen und digitalen Transformation sein. Bedarf besteht zudem auch an Ex-pertise zu angrenzenden Themen, wie etwa gesamtwirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Entwicklungen.

II. Aufgaben Die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer soll bei Bedarf kurzfristig ihre / seine wissen-schaftliche Expertise zur Verfügung stellen. Im Regelfall sollen wissenschaftliche Kurzex-pertisen mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 12 Wochen beauftragt werden. Sie sollen den wissenschaftlichen Kenntnisstand zu einem abgegrenzten Thema aufarbeiten und Erkenntnisse aus der Analyse von Sekundärdaten oder Daten aus Primärerhebungen be-grenzten Umfangs einbeziehen. Zur Bearbeitung komplexer Themen werden auch inhalt-lich umfassendere Expertisen mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 12 Monaten angefor-dert. Diese beinhalten eine breitere oder tiefergehende Auseinandersetzung mit der jeweili-gen Fragestellung, die auch umfangreichere Primärdatenerhebungen und den Einsatz an-spruchsvoller qualitativer oder quantitativer Analysenmethoden erfordern kann. Bei sehr kurzfristigem Bedarf können in Einzelfällen Ad-hoc-Analysen und -recherchen mit einer Bearbeitungsdauer von 1- 2 Tagen zu erstellen sein.

Vierteljährlich - beginnend ab 12/2024 - soll ein Forschungsmonitor für das BMAS erstellt werden. Der Forschungsmonitor soll gezielt und kompakt über wissenschaftliche Entwick-lungen in den Themengebieten des BMAS informieren.

Bei Bedarf sollen zudem Fachgespräche mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern (z.B. Expertenworkshops) zu den unter Abschnitt I genannten Themen von der Auftrag-nehmerin / dem Auftragnehmer inhaltlich vorbereitet, moderiert und / oder dokumentiert werden.

Weiterhin soll die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer im Regelfall monatlich per Video-konferenz an Koordinierungsrunden mit dem BMAS teilnehmen.

III. Anforderungen Je nach Erkenntnisinteresse des BMAS können unterschiedliche fachliche Perspektiven (ökonomische, sozial-, politik- und verwaltungswissenschaftliche, und/oder seltener auch juristische) im Vordergrund stehen. Es wird erwartet, dass die Auftragnehmerin / der Auf-tragnehmer insbesondere folgende Disziplinen / Themen abdeckt:

 Wirtschaftswissenschaften, darunter insbesondere Arbeitsmarktökonomie  Soziologie, mit Fokus auf Arbeits- / Industriesoziologie und Sozialstrukturanalyse  Politikwissenschaft, mit Fokus auf Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik  Interdisziplinäre transformative Nachhaltigkeitsforschung  Arbeits- / Sozialrecht

Bitte beachten Sie die ausführliche Leistungsbeschreibung in den Teilnahmeunterlagen.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Rahmenvertrag „Wissenschaftliche (Kurz)-Expertisen zu Grundsatzfragen des Sozial-staats, der Arbeitswelt und der Transformation der sozialen Marktwirtschaft“ Zur Sicherstellung einer möglichst hochwertigen Aufgabenbearbeitung sind vertiefte Kenntnisse in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung notwe … ganz lesenRahmenvertrag „Wissenschaftliche (Kurz)-Expertisen zu Grundsatzfragen des Sozial-staats, der Arbeitswelt und der Transformation der sozialen Marktwirtschaft“ Zur Sicherstellung einer möglichst hochwertigen Aufgabenbearbeitung sind vertiefte Kenntnisse in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung notwendig. 1. Nachweis der Kompetenz und Erfahrung des Teilnehmers in folgenden Aufgaben- und Themenbereichen: 1.1 Wissenschaftliche Fachkenntnis im Bereich • ökonomischer, sozial-, politik- und verwaltungswissenschaftlicher sowie juristischer Fragestellungen • qualitativer und quantitativer Datenerhebungs- und Analysemethoden der empirischen Sozial- und Wirtschaftsforschung • der Auswertung vorhandener Datenquellen (insbesondere komplexer Quer- und Längsschnittdatensätze) zur Sozial-, Gesellschafts- und Wirtschaftspolitik 1.2 Besondere wissenschaftliche Fachkenntnis im Bereich der • empirischen Arbeitsmarkt- und Sozialforschung Die zu Nr. 1.1 und 1.2 geforderten Nachweise des Teilnehmers sind in einer Referenzliste über Forschungsarbeiten, sonstige Vorhaben und Publikationen der letzten 3 Jahre zusammen zu stellen (die jeweiligen Auftraggeber und dortigen Kontaktpersonen, kurze Beschreibung der Aufträge und das jeweilige Auftragsvolumen sind anzugeben). Dabei kann eine Referenz auch mehrere oder alle der geforderten Kompetenzen umfassen. Es ist jeweils konkret anzugeben, welche Kompetenz mit der jeweiligen Referenz nachgewiesen wird. 1.3 Kompetenz und Erfahrung im Bereich der Durchführung (insbes. Vorbereitung, Moderation, Dokumentation) von wissenschaftlichen Expertenworkshops 1.4 Erfahrung in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern sowie Erfahrungen in der wissenschaftlichen Politikberatung und projektbezogener Kooperation als Dienstleister 1.5 Kompetenz für die Erstellung barrierefreier wissenschaftlicher (Kurz-)Expertisen Als Nachweise zu 1.3 bis 1.5 sind Eigenerklärungen zu erbringen, in denen die Kompetenz und Erfahrung an Hand konkreter Beispiele belegt werden. Gegebenenfalls müssen auf Verlangen des Auftraggebers entsprechende Bescheinigungen vorgelegt werden. Zusätzlich ist mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zur Eignung des eingesetzten Personals gemäß Dokument 12 vorzulegen. Das Gesamtteam muss die o. g. Kompetenzen abdecken und über entsprechende Erfahrungen und Qualifikationen verfügen. Die zu 1. geforderten Nachweise sind bei Bewerber- oder Arbeitsgemeinschaften in der geforderten Form für jedes Mitglied der Gemeinschaft fachspezifisch, d. h. jeweils für den zu über-nehmenden Teil der insgesamt ausgeschriebenen Leistung vorzulegen. 2. Angaben und Nachweise zu Projektleitung und Stellvertretung: 2.1. Projektleitung und Stellvertretung sind namentlich zu benennen. 2.2. Folgende Nachweise zur Qualifikation sind für beide unter Nr. 2.1. genannten Personen zu erbringen: 2.2.1 Abgeschlossenes Hochschulstudium bzw. Masterabschluss der Wirt-schaftswissenschaften, Sozialwissenschaften oder einer vergleichbaren Studienrichtung. Die persönlichen Nachweise zu Nr. 2.2.1 für die Projektleitung und Stellvertretung sind in Form von Studien bzw. Ausbildungsnachweisen bzw. Zeugnissen nachzuweisen. Folgende Nachweise zur beruflichen Erfahrung gelten auch dann als erbracht, wenn sie im Einzelfall nur für eine der beiden Personen nachgewiesen wird: 2.2.2 mindestens dreijährige Berufserfahrung in den unter Nr. 1. genannten Themen- und Aufgabenbereichen sowie 2.2.3 mindestens dreijährige Berufserfahrung mit Leitungsverantwortung bei Aufgaben im Zusammenhang mit empirischer Arbeitsmarkt- und Sozial-forschung Die persönlichen Nachweise zu Nrn. 2.2.2 und 2.2.3 für die Projektleitung und Stellvertretung sind jeweils in einer Liste über Forschungsarbeiten, sonstige Vorhaben und Publikationen der letzten 3 Jahre zusammen zu stellen (unter Angabe der Arbeitgeber - oder bei selbständiger Tä-tigkeit der Auftraggeber - und der Kontaktpersonen einschließlich einer stichwortartigen Be-schreibung der Tätigkeiten). Dab …
Kriterium
Die Teilnehmer sind aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag eine kurze Projektskizze (als separates Dokument von max. 3 DIN A4 Seiten) zu der in der Leistungsbeschreibung umrissenen Leistung vorzulegen. Anhand der eingereichten Projektskizze werden unter den geeigneten Bewerbungen diejenigen ausgesuch … ganz lesenDie Teilnehmer sind aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag eine kurze Projektskizze (als separates Dokument von max. 3 DIN A4 Seiten) zu der in der Leistungsbeschreibung umrissenen Leistung vorzulegen. Anhand der eingereichten Projektskizze werden unter den geeigneten Bewerbungen diejenigen ausgesucht, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden. Die Entscheidungskriterien werden dabei die Schlüssigkeit und Problemorientierung der Projektskizze sein. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Fehlen dieser Skizze eine Nachfrist analog zu § 56 VgV nicht eingeräumt wird, ohne dass hierzu eine weitere Prüfung erfolgt. Das Fehlen dieser Skizze führt in jedem Fall zum Ausschluss des Teilnehmers vom weiteren Verfahren.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Rahmenvertrag umfasst eine Laufzeit von 24 Monaten sowie eine Verlängerungsoption von 24 Monaten
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
5 Monate
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt als Vergabekammer des Bundes, 53123 Bonn
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 733 (Planung und Ausführung von Forschung und Entwicklung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

34vergebene Aufträge
–Angebotszahl bei nur 6 Losen angegeben
603.361 €Zuschlagswert im Median
249.800 € – 677.470 €mittlere Hälfte, 17 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. BekanntmachungFrist 29.04.2024
  3. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 29.04.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0448bc25-0665-4774-996f-d5bacbf4983c.