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vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung1 Berichtigung

Rahmenvertrag über Fustw und Mkw-Vukw für die Landespolizei Sachsen-Anhalt

Auftraggeber nicht angegeben · Schönebeck, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen 15.1.30-81161-301-25veröffentlicht 29.04.2025erstmals 29.04.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 514 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 29.04.2025.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.08.2025 – 31.07.2029
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Schönebeck39218, Magdeburg, Sachsen-Anhalt
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassenja
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Bewertung als Arbeitsplatz20 %
  • Bewertung als Sicherheit/ Fahrverhalten10 %
  • Berücksichtigung von Umweltstandards10 %
  • Innenausstattung5 %
  • Technische Ausstattung10 %
  • Garantien5 %
  • Preis40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 18 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 18 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über evergabe-online.de
    vor 17 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:01 Uhr
    vor 17 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2029
    vor 15 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Rahmenvertrag über die Lieferung von Fustw und Mkw-Vukw für die Landespolizei Sachsen-Anhalt

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
RV Funkstreifenwagen (Fustw)

RV Lieferung von Funkstreifenwagen (Fustw)

4 Jahre–
2
RV Mannschaftskraftwagen - Verkehrsunfallskraftwagen (Mkw-Vukw)

RV Lieferung von Mkw-Vukw

4 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag6 von 6 angegeben

Bewertung als Arbeitsplatz20 %
Bewertung als Sicherheit/ Fahrverhalten10 %
Berücksichtigung von Umweltstandards10 %
Innenausstattung5 %
Technische Ausstattung10 %
Garantien5 %
Preis40 %
Qualität
Bewertung als Arbeitsplatz
Qualität
Bewertung als Sicherheit/ Fahrverhalten
Qualität
Berücksichtigung von Umweltstandards
Qualität
Innenausstattung
Qualität
Technische Ausstattung
Qualität
Garantien

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Die Bieter werden aufgefordert, folgende Eignungsnachweise vorzulegen: •Eigenerklärung zu § 31 UVgO, §§123/124 Abs. 1 GWB i. V. m. § 48 VgV (Vordruck siehe Vergabeunterlagen) und •Bewerbererklärung nach Abschnitt 2 (Vordruck siehe Vergabeunterlagen) oder der Bieter erfüllt die o. g. Eignungsnachwei … ganz lesenDie Bieter werden aufgefordert, folgende Eignungsnachweise vorzulegen: •Eigenerklärung zu § 31 UVgO, §§123/124 Abs. 1 GWB i. V. m. § 48 VgV (Vordruck siehe Vergabeunterlagen) und •Bewerbererklärung nach Abschnitt 2 (Vordruck siehe Vergabeunterlagen) oder der Bieter erfüllt die o. g. Eignungsnachweise durch Eintragung in eine Datenbank mit Vorlage eines Zertifikates einer durch das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt anerkannten Präqualifizierungsstelle wie das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt oder das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (DIHK AVPQ) der Deutschen Industrie- und Handelskammer. In dem Zertifikat müssen die Eignungskriterien der Vergabebestimmungen angegeben sein, die bei der Präqualifizierung geprüft worden sind. Weiter akzeptiert der Auftraggeber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV. Die folgenden Unterlagen (Vorgabe TVergG LSA) gelten als besondere Vertragsbedingungen und sind dem Angebot ebenfalls beizufügen: - Vereinbarung zu §§ 17,18 TVergG LSA (Vordruck siehe Vergabeunterlagen) - Erklärung zu §§ 11,13,14 TVergG LSA (Vordruck siehe Vergabeunterlagen) Die o. g. Nachweise/Unterlagen müssen auch von angegebenen Nachunternehmen erbracht werden. Die folgende Erklärung ist bei Durchführung von Vergabeverfahren ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB von allen Bewerbern/Bietern/jedem Mitglied von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften auszufüllen: - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 - Sanktionen (Vordruck siehe Vergabeunterlagen) Von ausländischen Bietern sind statt oder neben den geforderten Unterlagen gleichwertige Eigenerklärungen und Bescheinigungen von Gerichts- oder Verwaltungsbehörden ihres Herkunftslandes einzureichen.
Kriterium
genannt
Kriterium
Die fachliche Wertung des Angebotes und die Bewertung entsprechend der Bewertungsmatrix erfolgt über die ausgefüllte Leistungsbeschreibung sowie den Fragebogen je Los sowie folgende Unterlagen: Los 1 LV, Punkt 1.4.1. (LV Teil 1 S. 6) Aus dem Angebot müssen Bauweise, technische Daten (siehe Anlage A … ganz lesenDie fachliche Wertung des Angebotes und die Bewertung entsprechend der Bewertungsmatrix erfolgt über die ausgefüllte Leistungsbeschreibung sowie den Fragebogen je Los sowie folgende Unterlagen: Los 1 LV, Punkt 1.4.1. (LV Teil 1 S. 6) Aus dem Angebot müssen Bauweise, technische Daten (siehe Anlage A), Kraftstoffverbrauch nach EWG 80/1268, Funktion und Beschaffenheit des Fahrzeuges eindeutig hervorgehen und benannt werden. (Vorlage von technischen Datenblättern oder Prospekten oder genaue Benennung auf einem gesonderten Blatt) (A-Kriterium) LV, Punkt 2.2.5. (LV Teil 1 S. 7) detaillierte Gewichtsberechnung mit reellen Angaben ist dem Angebot beizulegen: tatsächliche Nutzlast nach Fahrzeugausbau mind. 500 kg (A-Kriterium) LV, Punkt 2.7.2. (LV Teil 1 S. 11) Die Wirksamkeit der BBA ist nach den Prüfvorschriften gem. Richtlinie 71/320/EWG, Anhang 2, Ziffer 2, für die Fahrzeugklasse M 1 durch die vorgegebenen Prüfarten nachzuweisen. (A-Kriterium) LV, Punkt 2.8.18. (LV Teil 1 S. 16) Der angebotene Fahrzeugtyp muss die Unterbringung der Ausrüstung gewährleisten. Ein aussagefähiges Konzept ist bei Angebotsunterbreitung vorzulegen. (A-Kriterium) LV, Punkt 2.9.2.9. (LV Teil 1 S. 20) Nachweis, dass bei einem Überschlag des Fahrzeuges mit Sondersignalanlage die Dachfestigkeit/ -steifigkeit dahingehend gegeben ist, um für die Insassen ausreichenden Überlebensraum zu gewährleisten. (Vorlage eines aussagekräftigen Protokolls z. B. Überschlagversuch oder Dachdrücktest). (B-Kriterium) LV, Punkt 2.11.1. (LV Teil 1 S. 22) Umweltverträgliche, dem Stand der Technik entsprechende Materialien; Garantiefristen sind schriftlich zu bestätigen. (A-Kriterium) Los 2 LV, Punkt 1.4.1. (LV Teil 1 S. 5) Aus dem Angebot müssen Bauweise, technische Daten (siehe Anlage A), Kraftstoffverbrauch nach DIN 70 030, Funktion und Beschaffenheit des Fahrzeuges eindeutig hervorgehen und benannt werden (Prospekte sind ggf. zu ergänzen). (A-Kriterium) LV, Punkt 2.7.2. (LV Teil 1 S. 10) Die Wirksamkeit der BBA ist nach den Prüfvorschriften gem. Richtlinie 71/320/EWG, Anhang 2, Ziffer 2, für die Fahrzeugklasse M 1 durch die vorgegebenen Prüfarten nachzuweisen. (A-Kriterium) LV, Punkt 2.8.11.9. (LV Teil 1 S. 13) Für Heizgeräte, die die erforderliche Wärme selbstständig aus flüssigem Brennstoff erzeugen, ist eine Baugenehmigung nach § 22a, Abs. 1 Nr. 1 StVZO, nachzuweisen. (A-Kriterium) LV, Punkt 2.9.2.15. (LV Teil 1 S. 22) Nachweis, dass bei einem Überschlag des Fahrzeuges mit Sondersignalanlage die Dachfestigkeit/ -steifigkeit dahingehend gegeben ist, um für die Insassen ausreichenden Überlebensraum zu gewährleisten. (Vorlage eines aussagekräftigen Protokolls z. B. Überschlagversuch oder Dachdrücktest). (B-Kriterium) LV, Punkt 2.10.1.6. (LV Teil 1 S. 24) Der Einbauort und der Antennentyp sind mit dem AG abzustimmen. Die Antenne soll dem üblichen Erscheinungsbild des Fahrzeuges entsprechen, die Ausführung ist dem Angebot beigefügt. (A-Kriterium) LV, Punkt 2.11.1. (LV Teil 1 S. 25) Umweltverträgliche, dem Stand der Technik entsprechende Materialien; Garantiefristen sind schriftlich zu bestätigen. (A-Kriterium)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2025
Vertragsende
31.07.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Im Los 1 wird der RV für 24 Monate fest mit der Option der 2-maligen Verlängerung um jeweils 12 Monate ausgeschrieben.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
11.06.2025, 10:01 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Vergabekammer, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
ACHTUNG: Die Angebotsabgabe sowie die komplette Kommunikation im Vergabeverfahren ist nur elektronisch zulässig. Die Abgabe eines Papierangebotes führt zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren. Angebote können für ein oder mehrere Lose eingereicht werden.
Hinweis
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Auftraggeber

Name
Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt
Anschrift
August-Bebel-Damm 19, 39126 Magdeburg
Kontakt
beschaffung.pi-zd@polizei.sachsen-anhalt.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 341 (Kraftfahrzeuge) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

163vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (232 Lose mit Angabe)
286.838 €Zuschlagswert im Median
148.096 € – 539.055 €mittlere Hälfte, 69 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Sachsen-Anhalt (143 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 02.06.2025 auf 11.06.2025 verschoben
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 11.06.2025 auf 18.06.2025 verschoben
  4. BekanntmachungFrist 02.06.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a9b6b13b-21e4-415f-bfe8-e3f5f8a5ed69.