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Frist abgelaufenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung1 Berichtigung

Rahmenvertrag über die Miete von Kopier- und Drucksystemen sowie Aufsichtsscannern und dazugehörige Dienstleistungen für alle Standorte der Universität Kassel

Universität Kassel, vertreten durch die Präsidentin · Kassel, Hessen

Aktenzeichen UKS-2024-017veröffentlicht 14.03.2024erstmals 14.03.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 928 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 14.03.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Kassel34109, Hessen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 63 Tage (9 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (12 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 32 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 32 Monaten
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Universität Kassel, vertreten durch die Präsidentin
    vor 31 Monaten
  4. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 31 Monaten
  5. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 31 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Die Universität Kassel schreibt Ihren Bedarf an Kopier- und Drucksystemen sowie Aufsichtsscannern und dazugehörige Dienstleistungen für alle Standorte der Universität Kassel aus. Das Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss von zwei Rahmenverträgen über die Miete von geschätzt 200 Kopier- und Drucksystemen in den Varianten Schwarzweißdruck und Farbdruck (Los 1) sowie geplant fünf Aufsichtsscannern (Los 2) und den dazugehörigen Dienstleistungen mit einer Mindestlaufzeit von 60 Monaten ab dem 01.01.2025 und mit der Möglichkeit der Vertragsverlängerung von zwei Mal jeweils 12 Monaten.

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
2
Rahmenvertrag über die Miete von geschätzt 200 Kopier- und Drucksystemen in den Varianten Schwarzweißdruck und Farbdruck und den dazugehörigen Dienstleistungen

Rahmenvertrag über die Miete von geschätzt 200 Kopier- und Drucksystemen in den Varianten Schwarzweißdruck und Farbdruck und den dazugehörigen Dienstleistungen mit einer Mindestlaufzeit von 60 Monaten ab dem 01.01.2025 und mit der Möglichkeit der Vertragsverlängerung von zwei Mal jeweils 12 Monaten.

––
3
Rahmenvertrag über die Miete von geschätzt 5 Aufsichtsscannern und den dazugehörigen Dienstleistungen

Rahmenvertrag über die Miete von geschätzt 5 Aufsichtsscannern und den dazugehörigen Dienstleistungen mit einer Mindestlaufzeit von 60 Monaten ab dem 01.01.2025 und mit der Möglichkeit der Vertragsverlängerung von zwei Mal jeweils 12 Monaten.

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Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
4.4 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Ein Bieter ist leistungsfähig, wenn er über die personellen und finanziellen Mittel verfügt, um den Auftrag einwandfrei und fristgerecht ausführen zu können. 4.4.1 Unternehmenskennzahlen Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Lei … ganz lesen4.4 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Ein Bieter ist leistungsfähig, wenn er über die personellen und finanziellen Mittel verfügt, um den Auftrag einwandfrei und fristgerecht ausführen zu können. 4.4.1 Unternehmenskennzahlen Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters, werden folgende Mindestanforderungen an das Unternehmen gestellt: ?Mindestumsatz im Geschäftsjahr 2022: 3.000.000,00EUR ?Mindestumsatz im Geschäftsjahr 2021: 3.000.000,00EUR ?Mindestumsatz im Geschäftsjahr 2020: 3.000.000,00EUR ?Mindestanzahl Mitarbeiter in FTE im Geschäftsjahr 2022: 30 Mitarbeiter ?Mindestanzahl Mitarbeiter in FTE im Geschäftsjahr 2021: 30 Mitarbeiter ?Mindestanzahl Mitarbeiter in FTE im Geschäftsjahr 2020: 30 Mitarbeiter Negative Entwicklungen bei oben genannten Kennzahlen sind zu erläutern. Eine fortgesetzte negative Entwicklung oben genannter Kennzahlen, welche nicht auf Grund unternehmerischer oder struktureller Randbedingungen plausibilisiert werden kann, wird als mangelnde wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters angesehen. Sofern die Angaben für das letzte Geschäftsjahr noch nicht vollständig vorliegen, sind die Angaben sinngemäß der letzten drei vollständig vorliegenden Geschäftsjahre darzulegen. Wenn das Unternehmen noch keine drei vollständigen Geschäftsjahre am Markt tätig ist, sind mindestens die Kennzahlen der vorliegenden Geschäftsjahre, sowie die erwarteten Kennzahlen des aktuellen Geschäftsjahres anzugeben und zu plausibilisieren. Die geforderten Kennzahlen und ergänzenden Erläuterungen sind durch Eigenerklärung im Abschnitt "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" der Anlage "Eigenerklärung zur Unternehmenseignung" anzugeben. Bieter können sich zum Nachweis der Eignung ihrer Nachunternehmer (Eignungsleihe) und der weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft bedienen. In diesem Fall ist die Eigenerklärung zur Unternehmenseignung von jedem der Unternehmen einzeln auszufüllen und mit dem Angebot abzugeben. Diese Eignungsanforderung gilt für beide Lose. 4.4.2 Versicherung Der Bieter muss über eine Betriebshaftpflichtversicherung zur Deckung von Sach-, Personen- und Vermögensschäden verfügen. Die Mindestdeckung für Sach- und Personenschäden muss 1.500.000EUR, die Mindestdeckung für Vermögensschäden muss 750.000EUR, jeweils pro Fall betragen. Eine Deckelung der Beträge auf den doppelten Wert pro Versicherungsjahr ist zulässig. Der Bieter belegt dies durch Vorlage eines zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Versicherungsnachweises oder einer verbindlichen Erklärung einer Versicherung, aus der sich ergibt, dass im Falle der Zuschlagserteilung an den Bieter eine solche Versicherung über die geforderten Deckungssummen vorliegen wird. Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen getrennt voneinander eine solche Versicherungsleistung belegen. Diese Eignungsanforderung gilt für beide Lose.
Kriterium
Die nachfolgenden Punkte 4.5.2, 4.5.4 und 4.5.5 müssen eigentlich der Eignungsrubrik "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" zugeordnet werden, auf Grund von mangelnden Zeichenkapazitäten werden diese unter der Rubrik Sonstige Eignungsbedingungen aufgelistet. 4.5.2 Mitarbeiter im Fachgebiet … ganz lesenDie nachfolgenden Punkte 4.5.2, 4.5.4 und 4.5.5 müssen eigentlich der Eignungsrubrik "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" zugeordnet werden, auf Grund von mangelnden Zeichenkapazitäten werden diese unter der Rubrik Sonstige Eignungsbedingungen aufgelistet. 4.5.2 Mitarbeiter im Fachgebiet und deren Qualifikationen Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens werden folgende Mindestanforderungen an die Mitarbeiteranzahl und deren Qualifizierung in den spezifischen Handlungsfeldern der angebotenen Leistungen gefordert: Los 1 - Kopier- und Drucksysteme sowie dazugehörige Dienstleistungen ?Mindestanzahl Mitarbeiter in FTE im Fachgebiet "Drucker, Kopierer und Support": 15 Mitarbeiter Los 2 - Aufsichtsscanner sowie dazugehörige Dienstleistungen ?Mindestanzahl Mitarbeiter in FTE im Fachgebiet "Aufsichtsscanner und Support": 10 Mitarbeiter Negative Entwicklungen bei oben genannten Angaben sind zu erläutern. Eine fortgesetzte negative Entwicklung oben genannter Angaben, welche nicht auf Grund unternehmerischer oder struktureller Randbedingungen plausibilisiert werden kann, wird als mangelnde technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters angesehen. Die geforderten Angaben und ergänzenden Erläuterungen sind durch Eigenerklärung im Abschnitt "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" der Anlage "Eigenerklärung zur Unternehmenseignung" anzugeben. 4.5.4 Akkreditierung durch Produkthersteller Zur Gewährleistung einer durchgehenden Erbringung von Wartungs- und Instandhaltungsleistungen sowie der gesicherten Bereitstellung erforderlicher Fachkenntnisse wird eine Akkreditierung oder Zertifizierung des Bieters durch die Hersteller der angebotenen Geräte gefordert. Des Weiteren muss der ausführende Dienstleister, ob der Bieter selbst oder in Form eines Nachunternehmers, durch den Hersteller der angebotenen Geräte in Wartung, Support und Instandhaltung geschult sein. Die Akkreditierungs- bzw. Zertifizierungs- und Schulungsnachweise sind durch Vorlage entsprechender Fremdnachweise der jeweiligen Hersteller zu erbringen. Diese Eignungsanforderung gilt für beide Lose. 4.5.5 Sprachniveau Der Bieter verpflichtet sich, im Rahmen der Leistungserbringung an Stellen mit möglichem Kundenkontakt nur solche Mitarbeiter einzusetzen, die "Deutsch" als Muttersprache haben oder die mindestens über ein Sprachniveau von "C2" oder besser, nach dem "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprache", verfügen. Dies ist in der Anlage "Sprachniveau" zu erklären. Dieses Dokument muss jeweils vom Bieter, von jedem eingesetzten Nachunternehmer, sowie von allen Mitgliedern einer etwaigen Bietergemeinschaft mit dem Angebot abgegeben werden. Diese Eignungsanforderung gilt für beide Lose.
Kriterium
4 Eignung des Bieters In Bezug auf die Zuverlässigkeit prüft die ausschreibende Stelle, ob der Bieter für die Auftragsvergabe grundsätzlich in Betracht kommt. Dies ist in der Regel gegeben, wenn er frühere Aufträge ordnungsgemäß erfüllt hat und seinen gesetzlichen Pflichten nachgekommen ist. Ergeben … ganz lesen4 Eignung des Bieters In Bezug auf die Zuverlässigkeit prüft die ausschreibende Stelle, ob der Bieter für die Auftragsvergabe grundsätzlich in Betracht kommt. Dies ist in der Regel gegeben, wenn er frühere Aufträge ordnungsgemäß erfüllt hat und seinen gesetzlichen Pflichten nachgekommen ist. Ergeben sich im Laufe des Verfahrens Änderungen an der erklärten Eignung, so ist dies der Vergabestelle unverzüglich unaufgefordert anzuzeigen. Werden geforderte Eignungsnachweise des Bieters in der Zeit bis zum Zuschlag ungültig, so sind diese unverzüglich und unaufgefordert durch gültige Nachweise zu ersetzen. 4.1 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Der Bieter ist aufgefordert gemäß § 122 Abs. 1 GWB in Verbindung mit § 42 Abs. 1 VgV die in der Anlage "Eigenerklärung nach GWB §§ 123, 124" geforderte Eigenerklärung abzugeben, um nachzuweisen, dass keine nicht heilbaren zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gegen Ihn vorliegen. Im Falle des Vorliegens fakultativer Ausschlussgründe behält sich die Vergabestelle eine Einzelfallprüfung unter Abwägung des möglichen Einflusses auf das Vergabeverfahren vor. Dieses Dokument muss jeweils vom Bieter, von jedem eingesetzten Nachunternehmer, sowie von allen Mitgliedern einer etwaigen Bietergemeinschaft mit dem Angebot abgegeben werden. Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (nachfolgend: Sanktions-VO) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurden seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erstmals auch Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB unmittelbar und ohne weitere nationale Umsetzungsrechtsakte betreffen. Weitere Informationen hierzu können beim BMWK abgerufen werden: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/P-R/rundschreiben-anwendung-russland-sanktionen-bereich-vergabe-offentlicher-auftrage-und-konzessionen.pdf?__blob=publicationFile&v=4 Hierzu füllt der Bieter die Anlage "Eigenerklärung VO-2022-833" aus und gibt diese mit dem Angebot ab. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben. Nachunternehmer sind entsprechend zu verpflichten. Angebote von Unternehmen, die eine entsprechende Erklärung trotz entsprechender Anforderung nicht abgeben, sind von der Wertung auszuschließen. Diese Eignungsanforderung gilt für beide Lose. 4.2 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Gemäß § 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB in Verbindung mit § 44 VgV hat der Bieter zum Nachweis seiner Befähigung zur Berufsausübung einen Handelsregisterauszug beizulegen bzw. einen Nachweis, dass der Bieter in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der europäischen Gemeinschaft oder eines Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist. Der Nachweis muss den aktuellen Stand der Informationen des Berufs- oder Handelsregisters entsprechen. Es genügt eine nicht beglaubigte Kopie. Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate sein. Unternehmen, die weder in einem Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind oder einen anderen geeigneten Nachweis vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt. Die geplante Rechtsform der ggf. in Gründung befindlichen Unternehmen bzw. Bietergemeinschaften ist anzugeben. Dieses Dokument muss jeweils vom Bieter, von jedem eingesetzten Nachunternehmer, sowie von allen Mitgliedern einer etwaigen Bietergemeinschaft mit dem Angebot abgegeben werden. Amtliche Bescheinigungen eines Landes der europäischen Gemeinschaft oder eines Vertragsstaates des EWR-Abkommens werden in deren Originalsprache zugelassen. Diese Eignungsanforderung gilt …
Kriterium
4.5 Feststellung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit Ein Bieter ist leistungsfähig, wenn er über die technische Eignung und berufliche Leistungsfähigkeit verfügt, um den Auftrag fachlich einwandfrei ausführen zu können. Bei Bietern einer Bietergemeinschaft genügt der Nachweis der tech … ganz lesen4.5 Feststellung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit Ein Bieter ist leistungsfähig, wenn er über die technische Eignung und berufliche Leistungsfähigkeit verfügt, um den Auftrag fachlich einwandfrei ausführen zu können. Bei Bietern einer Bietergemeinschaft genügt der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit durch den oder die Bieter, die die jeweilige Leistung erbringen werden. 4.5.1 Zertifizierungen Zum Beleg der Unternehmenseignung ist der Nachweis über die Existenz und Anwendung eines Qualitätsmanagementverfahrens zu führen. Dazu fügt der Bieter eine zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Zertifizierung nach EN ISO 9001:2015 oder vergleichbar bei. Die Zulässigkeit bzw. Vergleichbarkeit anderer als der vorgenannten Zertifizierungen ist im Rahmen von Bieterfragen vor Ablauf der Angebotsfrist zu klären. Unabdingbar ist aber, dass es sich um Fremdnachweise über eine von Externen durchgeführte, systematische Überprüfung handeln muss. Eigenerklärungen sind nicht ausreichend. Diese Eignungsanforderung gilt für beide Lose. 4.5.3 Projektreferenzen Zum Nachweis der Fähigkeit und Erfahrung und damit zum Beleg der Eignung, die geforderte Leistung erbringen zu können, sind vom Bieter drei mit der geforderten Leistung vergleichbare Referenzprojekte in strukturierter Form darzulegen. Hierzu ist die Anlage "Eigenerklärung Projektreferenz" als Vorlage zu verwenden. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, die angegebenen Projektreferenzen zu überprüfen. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, führen zum Ausschluss des Angebotes. Der Bieter hat die Kontaktdaten der jeweiligen Ansprechpartner der Referenzen anzugeben. Die Kontaktdaten müssen eine Überprüfung der Referenz möglich machen. Der Bieter versichert durch die Angabe, dass der Kontaktperson die Benennung als Referenz bekannt ist und darüber hinaus die Einwilligung der Kontaktperson zur Kontaktaufnahme vorliegt. Die Erhebung dieser Kontaktdaten erfolgt im Einklang mit Artikel 6, Absatz 1, lit. c und e DSGVO. Bitte beachten Sie, dass aus den angegebenen Informationen zu den Projektreferenzen eindeutig und zweifelsfrei die Erfüllung der Mindestanforderungen hervorgehen muss. Es wird darauf hingewiesen, dass eine stichpunktartige Beantwortung der Mindestanforderungen unzureichend ist. Bei der Benennung der Referenzen sind folgende Mindestanforderungen zu beachten: Los 1 - Kopier- und Drucksysteme sowie dazugehörige Dienstleistungen ?Jede Referenz muss vom Bieter, einem Teilnehmer der Bietergemeinschaft oder einem Nachunternehmer des Bieters stammen, dessen Eignung er sich bedient, und der in diesem Verfahren mit der entsprechenden Leistung betraut werden soll. Referenzen von Unternehmen, die die betreffende Leistung in der vorliegenden Ausschreibung nicht erbringen sollen, werden als ungültig ausgeschlossen. ?Referenzen werden als vergleichbar bewertet, wenn: -mindestens eine der drei Referenzen eine Leistungserbringung an einer Universität oder Hochschule darstellt -mindestens eine der drei Referenzen mit Produkten des Herstellers realisiert worden ist, welchen Sie für die Geräte der Leistungsklassen 3 bis 6 anbieten (Siehe Leistungsbeschreibung) -die Leistung die Lieferung sowie Herbeiführung der Betriebsbereitschaft beinhaltet -der Bieter auch heute noch für Wartung und Support verantwortlich ist -die Leistungen sich aktuell im Betrieb befinden (keine Projektleistungen) -die Leistungen nicht älter als drei Jahre alt sind. Maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung. Noch nicht realisierte Leistungsstände dürfen nicht genannt werden. Sofern es sich um Projekte handelt, die noch nicht in den Wirkbetrieb übergeben wurden, ist nur der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Los 2 - Aufsichtsscanner sowie dazugehörige Dienstleistungen ?Jede Referenz muss vom Bieter, einem Teilnehmer der Bietergemeinschaft oder einem Nachunternehmer des Bieters stammen, dessen Eignung er sich bedient, und der in diesem Verfahren mit der entspre …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 2-mal: Die verbindliche Laufzeit der Rahmenverträge für Los 1 und Los 2 beträgt fünf Jahre mit der Möglichkeit der Vertragsverlängerung von zwei Mal jeweils 12 Monaten pro Los.
Optionen
Für die in den Leistungsbeschreibungen zu Los 1 und Los 2 beschriebenen Geräte werden teilweise Zusatzausstattung als Option abgefragt. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
38 DAYS
Angebotsöffnung
23.04.2024, 10:00 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Die Rahmenverträge für die Lose 1 und 2 werden jeweils auf der Grundlage eines EVB-IT Systemvertrags nebst AGB abgeschlossen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters sind dabei ausgeschlossen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstr. 1-3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang bei der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 … ganz lesenErgeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang bei der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet: "Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind".
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst#
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0YD0Y1ZDHCBJD Bitte beachten Sie, dass das Verfahren, auch die Kommunikation bei Rückfragen, ausschließlich elektronisch über das eVergabeportal (DTVP) erfolgt

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Mönchebergstr. 19, 34109 Kassel
Kontakt
e-vergabe@uni-kassel.de
Auskünfte
Universität Kassel, vertreten durch die Präsidentine-vergabe@uni-kassel.de

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 301 (Büromaschinen, Büromaterial und Zubehör, außer Computern, Druckern und Möbeln) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

29vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (29 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 5 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Hessen (109 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 23.04.2024 auf 07.05.2024 verschoben
  2. BekanntmachungFrist 16.04.2024
  3. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 16.04.2024 auf 23.04.2024 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0a53ec8f-053c-4d36-a9fc-418d165f7e3f.