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vergebenEU-weitMedizintechnikLieferleistungenRahmenvereinbarung1 Berichtigung

Rahmenvertrag über die Lieferung von Monitoren sowie die Erbringung von Dienstleistungen

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See · Bochum, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2.444.599veröffentlicht 18.06.2025erstmals 18.06.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 460 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 18.06.2025.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
48 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Bochum44799, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 104 Tage (27 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 17 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 17 Monaten
  3. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 15 Monaten
  4. Bindefrist endet
    3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 12 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Die KBS schreibt mit diesem Verfahren einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Monitoren inklusive der beim Rollout zu erbringenden Dienstleistungen aus.

Nach aktuellem Stand werden 8.000 Monitore zur Lieferung während der Vertragslaufzeit benötigt, die Höchstabnahmemenge beläuft sich auf maximal 9.000 Monitore zur Lieferung während der Vertragslaufzeit. Wird diese Höchstabnahmemenge ausgeschöpft, endet die Abrufmöglichkeit. Nach heutigem Kenntnisstand wird davon ausgegangen, dass dabei 4.500 Monitore mit einer Diagonale von 24" und 3.500 Monitore mit einer Diagonale von 27" benötigt werden. In Zusammenhang mit der Einführung der Dokumentenmanagementsysteme kann es zu Verschiebungen innerhalb der Gerätemodelle kommen. Insofern kann zwar von einer Beschaffung von mindestens 8.000 Monitoren ausgegangen werden, die zahlenmäßigen Angaben pro Gerätemodell sind jedoch als unverbindlich zu betrachten. Aufgrund der Größenordnung des Beschaffungsvorhabens verlangt die KBS, dass die Bieter selbst Hersteller oder vom Hersteller für den Vertrieb autorisiert sind. Dazu ist die Eigenerklärung Anlage 12 mit dem Angebot einzureichen. Die angebotenen Monitore müssen zwingend vom selben Hersteller sein, eine Aufteilung ist nicht zulässig.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Beschreibung
Das Entscheidungskriterium ist die Leistung. Es werden A- und B-Kriterien unterschieden. A-Kriterien stellen Ausschlusskriterien dar. Die Nichterfüllung eines A-Kriteriums führt zum Ausschluss des Angebotes. B-Kriterien stellen Bewertungskriterien dar. Die B-Kriterien mit entsprechender Bepunktun … ganz lesenDas Entscheidungskriterium ist die Leistung. Es werden A- und B-Kriterien unterschieden. A-Kriterien stellen Ausschlusskriterien dar. Die Nichterfüllung eines A-Kriteriums führt zum Ausschluss des Angebotes. B-Kriterien stellen Bewertungskriterien dar. Die B-Kriterien mit entsprechender Bepunktung (Leistungspunkte) sind in Anlage 2 aufgeführt. Der Schwankungsbereich für die erweiterte Richtwertmethode beträgt 10 %, das Entscheidungskriterium ist die Leistungspunktzahl. Das Angebot mit den meisten Leistungspunkten im Schwankungsbereich ist das wirtschaftlichste Angebot und erhält den Zuschlag (Anlage 23). Aus allen wertbaren Angeboten wird eine Kennzahl aus dem Quotienten von erzielten Leistungspunkten und Angebotspreis gebildet. Die so gebildeten Kennzahlen werden mit dem Faktor 10.000.000 skaliert. Das Angebot mit der höchsten Kennzahl wird zum führenden Angebot. Den Zuschlag erhält das Angebot, das innerhalb des Schwankungsbereichs die höchsten Leistungspunkte erzielt hat. Bei Gleichstand erhält das Angebot mit dem günstigsten Angebotspreis den Zuschlag. Führt dies nicht zu einem eindeutigen Zuschlagsergebnis, entscheidet das Los. Die beigefügte Anlage 23 – Beispiel Auswertungsmatrix UfAB 2018 dient als Hilfsmittel und soll beispielhaft die Anwendung der erweiterten Richtwertmethode nach UfAB 2018 darstellen.

Eignung5 von 5 angegeben

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
- die den Vergabeunterlagen beifügte Referenzliste (Anlage 8) - die den Vergabeunterlagen beifügte Eigenerklärung Herstellerstatus und Zertifizierung (Anlage 12) - die den Vergabeunterlagen beifügte Eigenerklärung über Supportorganisation (Anlage 13) - die den Vergabeunterlagen beifügte Muster Auftr … ganz lesen- die den Vergabeunterlagen beifügte Referenzliste (Anlage 8) - die den Vergabeunterlagen beifügte Eigenerklärung Herstellerstatus und Zertifizierung (Anlage 12) - die den Vergabeunterlagen beifügte Eigenerklärung über Supportorganisation (Anlage 13) - die den Vergabeunterlagen beifügte Muster Auftragsverarbeitungsvertrag(Anlage 17) Beschreibung: - die den Vergabeunterlagen beifügte Referenzliste (Anlage 8): Nachweis von mindestens drei Referenzen vergleichbarer Aufträge (im Hinblick auf Art und Umfang) ab 2022 - die den Vergabeunterlagen beifügte Eigenerklärung Herstellerstatus und Zertifizierung (Anlage 12): Der Bieter erklärt, dass er selbst bzw. das o.g. Mitglied der Bietergemeinschaft zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe Hersteller ist/sind oder vom Hersteller zum Vertrieb der Hardware-Produkte zertifiziert ist/sind. - die den Vergabeunterlagen beifügte Eigenerklärung über Supportorganisation (Anlage 13): Der Bieter erklärt, dass der bundesweite Support für Hardware-Instandsetzungen gemäß dem beschriebenen Leistungsumfang und Servicelevel organisiert wird.Hierbei werden folgende Kriterien erfüllt: 1. Möglichkeit zur Callaufgabe an zentraler Stelle per Anruf, E-Mail, Fax und per elektronischer Kopplung des Tickettools, unabhängig vom Standort der gestörten Hardwarekomponente, 2. bundesweit einheitlich agierende Supportorganisation mit einheitlichem Prozess der Callbearbeitung/-lösung.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung Haftpflichtversicherung (Anlage 10) - die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung zum Mindestumsatz (Anlage 18) Beschreibung: - die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung Haftpflichtversicherung (Anlage 10): Für den Fall der A … ganz lesen- die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung Haftpflichtversicherung (Anlage 10) - die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung zum Mindestumsatz (Anlage 18) Beschreibung: - die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung Haftpflichtversicherung (Anlage 10): Für den Fall der Auftragserteilung verpflichtet sich der Bieter, eine Haftpflichtversicherung entsprechend den Haftungsregelungen aus den zur Anwendung kommenden EVB-IT Verträgen und deren ergänzenden Vertragsbedingungen, sofern noch nicht vorhanden, mit Gültigkeit ab Vertragsbeginn für die Vertragslaufzeit abzuschließen und auf Anforderung des Auftraggebers nachzuweisen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist zu gewährleisten, dass auch Schäden abgedeckt werden, die durch das Handeln der Mitglieder der Bietergemeinschaft verursacht werden. - die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung zum Mindestumsatz (Anlage 18): Der Bieter erklärt, dass er in den letzten 3 Jahren (2022 bis 2024) insgesamt mindestens 7,5 Mio. EUR Umsatz erzielt hat.
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
- die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gegen Russland (Anlage 13)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines frühe … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Rein nationale Ausschlussgründe, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Laufzeit des Vertrags beträgt 48 Monate ab Zuschlagserteilung. Die Zuschlagserteilung ist vorbehaltlich einer erfolgreichen Teststellung voraussichtlich in der 39. KW 2025 vorgesehen. Die genauen Lieferzeiten und Liefermodalitäten sind der Leistungsbeschreibung in Teil B zu entnehmen. Während de … ganz lesenDie Laufzeit des Vertrags beträgt 48 Monate ab Zuschlagserteilung. Die Zuschlagserteilung ist vorbehaltlich einer erfolgreichen Teststellung voraussichtlich in der 39. KW 2025 vorgesehen. Die genauen Lieferzeiten und Liefermodalitäten sind der Leistungsbeschreibung in Teil B zu entnehmen. Während der Vertragsdauer ist nicht von einem zeitlich gleichverteilten Abruf der vereinbarten Stückzahl auszugehen. Im Hinblick auf die jeweiligen Abrufe kann die KBS – gemäß dem jeweiligen Projektfortschritt – eigenständig disponieren. Der Schwerpunkt der Abrufe dürfte in den ersten beiden Jahren der Geltungsdauer des Vertrags liegen. Wird die in Teil B Punkt 1.1 genannte Höchstmenge ausgeschöpft, endet die Abrufmöglichkeit. Die vom Auftragnehmer einzuhaltende Frist zwischen Eingang des Einzelabrufs beim zukünftigen Auftragnehmer und Anlieferung der betreffenden Geräte an der Anlieferstelle beträgt maximal 15 Arbeitstage. Sämtliche zu liefernden Geräte und Hardware-Komponenten müssen fabrikneu sein.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Etwaige Verfahrensrügen sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren … ganz lesenEtwaige Verfahrensrügen sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach insbesondere unzulässig, soweit erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der KBS, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Mit der Abgabe des Angebots verpflichtet sich der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot, auf Anforderung der KBS jeweils zwei Exemplare der angebotenen Systeme zum Test ohne Berechnung (einschließlich An- und Rücklieferung) zur Verfügung zu stellen, damit eine Bewertung beziehungsweise Verifizie … ganz lesenMit der Abgabe des Angebots verpflichtet sich der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot, auf Anforderung der KBS jeweils zwei Exemplare der angebotenen Systeme zum Test ohne Berechnung (einschließlich An- und Rücklieferung) zur Verfügung zu stellen, damit eine Bewertung beziehungsweise Verifizierung der Ausschluss- und Bewertungskriterien (A- und B-Kriterien) durch die KBS durchgeführt werden kann. Für die angebotenen Monitore sind im Rahmen der Angebotsabgabe Produktbeschreibungen inklusive technischer Angaben in deutscher Sprache beizufügen. Ausnahmen sind nur in Abstimmung mit der KBS zulässig. Sofern ein Abgleich der in den technischen Leistungsbeschreibungen genannten A-Kriterien mit den Datenblättern nicht möglich ist, sind entsprechende Herstellererklärungen beizufügen. Die jeweils in den Leistungsbeschreibungen geforderten Nachweise von Prüfprotokollen (Teil B Punkte 2.2.1 und 2.2.2) sind zwingend dem Angebot beizufügen. Die Angaben zur Energieeffizienz werden von der KBS mit den zur Verfügung gestellten Exemplaren des angebotenen Systems getestet. Im Falle von festgestellten Abweichungen zwischen Bieteraussage im Prüfprotokoll und Testergebnis der KBS behält sich die KBS vor, die Diskrepanz durch einen unabhängigen Sachverständigen (zum Beispiel TÜV Rheinland) prüfen zu lassen, sofern der Bieter das negative Testergebnis der KBS nicht akzeptiert. Falls der Sachverständige die Abweichung bestätigt, sind die Kosten dieser Prüfung vom Bieter zu übernehmen, andernfalls von der KBS. Im Rahmen der Bewertung der Angebote hat die Anlieferung der Teststellung innerhalb von 14 Kalendertagen nach Anforderung durch die KBS zu erfolgen. Die Anforderung erfolgt über die Nachrichtenfunktion der e-Vergabe-Plattform des Bundes. Die Systeme der Teststellung müssen dem angebotenen System entsprechen. Der Bieter hat während der Teststellung zur Klärung von technischen Fragen oder zur Inbetriebnahme der gelieferten Teststellung innerhalb von drei Kalendertagen nach Aufforderung qualifiziertes Personal zur Verfügung zu stellen. Die Teststellung ist für 30 Kalendertage zu ermöglichen. Wird das Testsystem nicht oder nicht in der angebotenen Konfiguration beziehungsweise nicht in der geforderten Frist funktionsfähig für den Betriebszweck bereitgestellt, wird dies wie eine Änderung der Vergabeunterlagen gewertet. Dies hat den Ausschluss des Angebots zur Folge. Die hier beschriebenen Verpflichtungen hinsichtlich der Teststellungen gelten nach erfolgtem Zuschlag für den späteren Auftragnehmer auch bezüglich der Nachfolgemodelle bei Abkündigung der bis dato bestellten Gerätetypen. Eine gültige Hersteller-Preisliste (Stichtag 04.08.2025) und Bestätigung des Herstellers über die Gültigkeit der Preisliste zum betreffenden Stichtag (s. S. 17 der Bewerbungsbedingungen und Leistungsbeschreibung) ist dem Angebot beizufügen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 331 (Medizinische Geräte) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

306vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (353 Lose mit Angabe)
374.634 €Zuschlagswert im Median
1.000 € – 657.843 €mittlere Hälfte, 63 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Medizintechnik in Nordrhein-Westfalen (23 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens5 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 22.07.2025 auf 28.07.2025 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 22.07.2025
  4. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 28.07.2025 auf 04.08.2025 verschoben
  5. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 04.08.2025 auf 11.08.2025 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 33833112-b1a9-4a6b-851f-a4fd35bf5607.