Rahmenvertrag über die Lieferung von Großdisplays
Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung · Bremen, Bremen
Aktenzeichen V0159/2024veröffentlicht 15.04.2024erstmals 15.04.2024LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 1 Jahr
- 01.07.2024 – 30.06.2025
- Lose
- 3
- Leistungsart
- Lieferleistungen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 1 Jahr01.07.2024 – 30.06.2025
- Lose
- 3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigvergabe.bremen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 93 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (16 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Funktionalität30 %
- Leistungsfähigkeit30 %
- Preis40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 31 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 31 Monaten
- Angebotsfrist 11:30 Uhrvor 29 Monatenüber vergabe.bremen.de
- Öffnung der Angebote 11:30 Uhrvor 29 Monaten
- Vertragsbeginnvor 28 MonatenLaufzeit bis 30.06.2025
- Bindefrist endetvor 27 Monaten60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Lieferung von Großdisplays (interaktiv und nicht interaktiv) sowie Appliance-Module
Gegenstand nach CPV
Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | interaktive Großdisplays Lieferung von interaktiven Großdisplays | 1 Jahr | – |
| 2 | Appliance-Modul AMG1-Gerät für Smart-Boards GX Display Lieferung von Appliance-Modulen AMG1-Gerät für bereits in Betrieb befindliche Smart-Boards GX Display | 1 Jahr | – |
| 3 | Großdisplays (nicht interaktiv) Lieferung von nicht interaktiven Großdisplays Größen von 55-86 Zoll | 1 Jahr | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Lose 1, 3
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Funktionalität
- Qualität
- Leistungsfähigkeit
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- siehe Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung (Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB, sowie § 46 Abs. 2 VgV vorliegen, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen).
- Kriterium
1. Für den Fall der Bietergemeinschaft: von allen Beteiligten unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung im Original, deren Inhalt die Benennung des bevollmächtigten Vertreters und eine Bestätigung zur gesamtschuldnerischen Haftung hat, sowie eine Verpflichtungsermächtigung (§ 47 VgV) 2. Eigenerkl … ganz lesenkürzer
1. Für den Fall der Bietergemeinschaft: von allen Beteiligten unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung im Original, deren Inhalt die Benennung des bevollmächtigten Vertreters und eine Bestätigung zur gesamtschuldnerischen Haftung hat, sowie eine Verpflichtungsermächtigung (§ 47 VgV) 2. Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) 3. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV)- Kriterium
- 1. Referenzliste der wesentlichen erbrachten vergleichbaren Leistungen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Bildung terroristis … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.07.2024
- Vertragsende
- 30.06.2025
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Es besteht die Option auf eine Verlängerung des Vertrages um 1 Jahr.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabe.bremen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 60 Tage
- Angebotsöffnung
- 11.06.2024, 11:30 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Contrescarpe 72, 28195 Bremen
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag gemäß § 160 GWB bei der Überprüfungsstelle gestellt werden. Bieter müssen Vergabeverstöße unverzüglich bei dem Beschaffer unter Angabe der oben genannten Vergabenummer rügen, bevor s … ganz lesenkürzer
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag gemäß § 160 GWB bei der Überprüfungsstelle gestellt werden. Bieter müssen Vergabeverstöße unverzüglich bei dem Beschaffer unter Angabe der oben genannten Vergabenummer rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB informiert.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
1. Rügen sind ausschließlich an den genannten Beschaffer zu senden. 2. Im Vergabeverfahren ist nur die elektronische Kommunikation innerhalb des elektronischen Vergabesystems (Bietercockpit der Vergabeplattform www.vergabe.bremen.de) zugelassen, keine Anrufe, keine Faxe, keine E-Mails. 3. Werden im … ganz lesenkürzer
1. Rügen sind ausschließlich an den genannten Beschaffer zu senden. 2. Im Vergabeverfahren ist nur die elektronische Kommunikation innerhalb des elektronischen Vergabesystems (Bietercockpit der Vergabeplattform www.vergabe.bremen.de) zugelassen, keine Anrufe, keine Faxe, keine E-Mails. 3. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie - soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden - inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.
Los 2
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- siehe Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung (Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB, sowie § 46 Abs. 2 VgV vorliegen, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen).
- Kriterium
1. Für den Fall der Bietergemeinschaft: von allen Beteiligten unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung im Original, deren Inhalt die Benennung des bevollmächtigten Vertreters und eine Bestätigung zur gesamtschuldnerischen Haftung hat, sowie eine Verpflichtungsermächtigung (§ 47 VgV) 2. Eigenerkl … ganz lesenkürzer
1. Für den Fall der Bietergemeinschaft: von allen Beteiligten unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung im Original, deren Inhalt die Benennung des bevollmächtigten Vertreters und eine Bestätigung zur gesamtschuldnerischen Haftung hat, sowie eine Verpflichtungsermächtigung (§ 47 VgV) 2. Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) 3. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV)- Kriterium
- 1. Referenzliste der wesentlichen erbrachten vergleichbaren Leistungen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Bildung terroristis … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.07.2024
- Vertragsende
- 30.06.2025
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Es besteht die Option auf eine Verlängerung um 1 Jahr.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabe.bremen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 60 Tage
- Angebotsöffnung
- 11.06.2024, 11:30 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Contrescarpe 72, 28195 Bremen
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag gemäß § 160 GWB bei der Überprüfungsstelle gestellt werden. Bieter müssen Vergabeverstöße unverzüglich bei dem Beschaffer unter Angabe der oben genannten Vergabenummer rügen, bevor s … ganz lesenkürzer
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag gemäß § 160 GWB bei der Überprüfungsstelle gestellt werden. Bieter müssen Vergabeverstöße unverzüglich bei dem Beschaffer unter Angabe der oben genannten Vergabenummer rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB informiert.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
1. Rügen sind ausschließlich an den genannten Beschaffer zu senden. 2. Im Vergabeverfahren ist nur die elektronische Kommunikation innerhalb des elektronischen Vergabesystems (Bietercockpit der Vergabeplattform www.vergabe.bremen.de) zugelassen, keine Anrufe, keine Faxe, keine E-Mails. 3. Werden im … ganz lesenkürzer
1. Rügen sind ausschließlich an den genannten Beschaffer zu senden. 2. Im Vergabeverfahren ist nur die elektronische Kommunikation innerhalb des elektronischen Vergabesystems (Bietercockpit der Vergabeplattform www.vergabe.bremen.de) zugelassen, keine Anrufe, keine Faxe, keine E-Mails. 3. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie - soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden - inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
- Anschrift
- Theodor-Heuss-Allee 14, 28215 Bremen
- Website
- vergabe.bremen.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens7 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- BekanntmachungFrist 17.05.2024
- 2. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 24.05.2024 auf 31.05.2024 verschoben
- 2. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 11.06.2024 auf 18.06.2024 verschoben
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 18.06.2024 auf 08.07.2024 verschoben
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist von 31.05.2024 auf 11.06.2024 verschoben
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 17.05.2024 auf 24.05.2024 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5faa1efb-1e14-43ee-aad0-92228e941b08.