Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvertrag über die Lieferung und Montage von Büromöbeln

Universität Osnabrück · Osnabrück, Niedersachsen

Aktenzeichen UOS202411veröffentlicht 10.10.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 716 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Niedersachsen.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Niedersachsen (200 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
620 Tsd. €
Laufzeit
4 Jahre01.01.2025 – 31.12.2028
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Osnabrück49074, Niedersachsen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabe.niedersachsen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 80 %, Leistung und Qualität 20 %.

  • Rabattierung und Monteurstundensatz80 %
  • Verfügbarkeit/Erreichbarkeit20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 13,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−7,3 Punkte
25 % teurer−16 Punkte
50 % teurer−26,7 Punkte
100 % teurer−40 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 25 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Universität Osnabrück
    vor 24 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabe.niedersachsen.de
    vor 24 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 12:15 Uhr
    vor 24 Monaten
  5. Bindefrist endet
    40 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 22 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2028
    vor 22 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Die Universität Osnabrück beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit vierjähriger Laufzeit (die Laufzeit beginnt am 01.01.2025 und endet am 31.12.2028; keine Verlängerungsoption) mit einem Unternehmen betreffend die Lieferung und Montage von Büromöbeln (fabrikneue Produkte) aus dem Produktportfolio der Herstellerfirma "ASSMANN BÜROMÖBEL GMBH & CO. KG" (Heinrich-Assmann-Straße 11, D-49324 Melle) sowie Reparaturserviceleistungen an Büromöbeln. Die Leistungen des Auftragnehmers werden als Einzelaufträge (Einzelabrufe) auf dieser Rahmenvereinbarung bedarfsbezogen abgerufen. a) Gegenstand der Liefer- und Montageleistung sind Schreibtische, Rollcontainer, Konferenz-/Besprechungstische sowie Schränke. Es wird von einem jahresdurchschnittlichen Abrufvolumen von ca. 150 Einzelaufträgen mit einem Gesamtauftragswert von ca. 150.000 Euro (netto) pro Jahr ausgegangen. Beschafft werden ausschließlich Büromöbel der vorgenannten Herstellerfirma, da diese in den Verwaltungen der Universität Osnabrück nahezu ausschließlich vorhanden sind. Somit kann langfristig eine optische und funktionale Einheitlichkeit sichergestellt werden. Insbesondere bei Umbau, Erweiterung oder Ersatzbeschaffung ist es daher notwendig, auf diese Büromöbel zurückzugreifen. b) Reparaturserviceleistungen umfassen Austausch-, Montage- und Reparaturarbeiten an - Büromöbeln aus zukünftigen Lieferungen des Auftragnehmers. Hiervon ausgenommen sind Maßnahmen, die der Auftragnehmer im Rahmen der (Nach-)Erfüllung oder Mängelbeseitigung von Leistungen nach lit. a (Lieferung und Montage von Büromöbeln) erbringt; - Bestands-Büromöbeln (u. a. Schreibtische, Rollcontainer, Konferenz-/Besprechungstische, Schränke, Bestuhlung einschließlich Polster, Armlehnen und Rollen, Magnettafeln, Tischlerprodukte sowie sonstige Besprechungsmöbel) beim Auftraggeber. Es wird von einem jahresdurchschnittlichen Abrufvolumen von ca. 100 kleineren Einzelaufträgen, mit einem Gesamtauftragswert von durchschnittlich 5.000 Euro (netto) pro Jahr ausgegangen.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Rabattierung und Monteurstundensatz80 %
Verfügbarkeit/Erreichbarkeit20 %
Preis
Rabattierung und MonteurstundensatzPreis (Gewichtung 80 %), unterteilt in die Unterkriterien a) Rabattierung (60 %) b) Monteurstundensatz (20 %)
Qualität
Verfügbarkeit/ErreichbarkeitLeistung/Qualität (Gewichtung 20 %): Reaktionszeit für Reparaturserviceleistungen

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebotes d … ganz lesenUnternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Angebot Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Angebot eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden. Des Weiteren wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe nach § 47 VgV hingewiesen: Ein Bieter kann (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Vor diesem Hintergrund haben alle Bieter mit der Abgabe ihres Angebotes das Formblatt - Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche) (Anlage 3.5) einzureichen. Darin ist anzugeben, ob beabsichtigt ist, zum Nachweis ihrer Eignung in Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle bzw. technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen. Sollte dies der Fall sein, ist zusätzlich das im o.g. Formblatt enthaltene Verzeichnis ("Verzeichnis Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe)") vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung der Erklärung und des Verzeichnisses durch die Bietergemeinschaft als solche. Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter/die Bietergemeinschaft für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Nimmt der Bieter/die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften. Vor diesem Hintergrund hat der Bieter/die Bietergemeinschaf im Falle der Eignungsleihe zusätzlich folgende Nachweise/Erklärungen mit dem Angebot einzureichen: - Einen entsprechenden Nachweis betreffend die Eignungsleihe, (z. B. Verpflichtungserklärung des Eignung leihenden Unternehmens. Hierzu kann z. B. das vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Formblatt "Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe (Anlage 3.6)" ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht werden; - Eine Eigenerklärung des Eignung leihenden Unternehmens über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB; - Erklärung des Eignung leihenden Unternehmens zu zu § 4 Abs. 1 NTVergG (Anlage 5.2-Erklärung-Tariftreue); - Entsprechende Unterlagen/Erklärungen des Eignung leihenden Unternehmens zum Nachweis der Erfüllung derjenigen Eignungsanforderung(en), die das Unternehmen im Wege der Eignungsleihe dem Bieter (bzw. der Bi …
Kriterium
Es gelten die allgemeinen Ausführungen zu Beginn der Eignungskriterium entsprechend. Folgende Erklärungen/Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen: - Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (Anlage 3.8; Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicheru … ganz lesenEs gelten die allgemeinen Ausführungen zu Beginn der Eignungskriterium entsprechend. Folgende Erklärungen/Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen: - Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (Anlage 3.8; Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung für jedes Bietergemeinschaftsmitglied ausgefüllt dem Angebot beizufügen.); - Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (Anlage 3.7; Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung über den Gesamtumsatz für jedes Bietergemeinschaftsmitglied ausgefüllt dem Angebot beizufügen.); Geforderte Mindeststandards: Ohne die Erfüllung der nachfolgenden Mindestanforderungen/Mindeststandards wird der Bieter/die Bietergemeinschaft vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. - Jährlicher Gesamtumsatz des Bieters/der Bietergemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren von mind. 200.000 EUR (netto) je Geschäftsjahr. Bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die Umsätze der Bietergemeinschaft insgesamt an; der Umsatz der Mitglieder einer Bietergemeinschaft wird addiert; - Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Spezifikationen: o mindestens 3,0 Mio. EUR je Versicherungsfall für Personenschäden sowie o mindestens 3,0 Mio. EUR je Versicherungsfall für sonstige Schäden (Sachschäden und echte/unechte Vermögensschäden). o Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bieters (bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft) ausreichend, wonach im Auftragsfall unverzüglich eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Kriterium
Es gelten die allgemeinen Ausführungen zu Beginn der Eignungskriterium entsprechend. Folgende Erklärungen/Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen: - Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhän … ganz lesenEs gelten die allgemeinen Ausführungen zu Beginn der Eignungskriterium entsprechend. Folgende Erklärungen/Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen: - Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht (Anlage 3.10; Bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche.); - Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen (Anlage 3.9; Bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche. Bei den Referenzangaben muss im Falle einer Bietergemeinschaft aus der Beschreibung der Referenz hervorgehen, auf welches Mitglied der Bietergemeinschaft sich die Referenz bezieht. Grundsätzlich sind Referenzen in den letzten drei Jahren gefordert. Es werden aber auch einschlägige Leistungen berücksichtigt, die maximal 5 Jahre zurückliegen. Anknüpfungspunkt für die Berechnung des Zeitkorridors ist der Tag des Ablaufs der Angebotsabgabefrist. Maßgeblich ist, dass bei der Referenz der Abschluss der beauftragten Leistung in diesen Zeitkorridor fällt. Handelt es sich bei der Referenz um eine Rahmenvereinbarung, muss der Abschluss des hieraus zuletzt ausgeführten Einzelauftrags in diesen Zeitkorridor fallen. Taugliche Referenzleistungen sind grds. nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher grds. keine tauglichen Referenzen. Abweichend hiervon gilt bei Dauerlieferverträgen / Rahmenvereinbarungen, dass diese auch dann als taugliche Referenz bewertet werden, wenn das Vertragsverhältnis zwar noch andauert, aber bereits für einen Zeitraum von mind. 1 Jahr Leistungen erbracht wurden.); - Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter/die Bietergemeinschaft unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung/Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen) (Anlage 3.4; Bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche.). Geforderte Mindeststandards: Ohne die Erfüllung der nachfolgenden Mindestanforderungen/Mindeststandards wird der Bieter/die Bietergemeinschaft vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. - In Bezug auf die Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, gilt als Mindestanforderung, dass mind. 2 technische Fachkräfte oder technische Stellen gewährleistet werden müssen. Beschäftigte sind dabei technische Fachkräfte oder technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind. Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft beabsichtigt, zum Nachweis der Leistungsfähigkeit hinsichtlich der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen auf solche abzustellen, die nicht dem Unternehmen angehören (Kapazitäten anderer Unternehmer (z.B. Nachunternehmer)), so ist eine Eignungsleihe entsprechend auszuweisen. Beschäftigte verstehen sich zudem ohne Praktikanten und Hilfskräfte, jedoch einschließlich des/der Büroinhaber/in; - In Bezug auf die Referenzen gilt als Mindestanforderung, dass mindestens 4 geeignete Referenzen wie folgt beizubringen sind (Im Falle einer Bietergemeinschaft kommt es bezüglich der Mindestanforderungen auf die Referenzen der Bietergemeinschaft insgesamt an.): a) Mindestens 2 geeignete Referenzen mit vergleichbaren Anforderungen (Hinweis: Nachstehende Anforderungen müssen für jede Referenz kumulativ erfüllt sein) wie folgt: o Lieferung und Montage von Büromöbeln, und o mindestens 50.000 EUR (netto) Auftragswert (für Dauerlieferverträge / Rahmenvereinbarungen gilt: mindestens 50.000 EUR (n …
Kriterium
Es gelten die allgemeinen Ausführungen zu Beginn der Eignungskriterium entsprechend. Folgende Erklärungen/Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen: - Erklärung über die Vorlage von Nachweisen nach § 2 der Niedersächsischen Kernarbeitsnormenverordnung (NKernVO) (Anlage 3.12; Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt von jedem Mitglied ausgefüllt dem Angebot beizufügen).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe.niedersachsen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
40 Tage
Angebotsöffnung
21.11.2024, 12:15 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Nicht zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§160 Abs. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung … ganz lesenDie Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§160 Abs. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§160 Abs. 2 GWB). Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYVRY1N

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 390 (Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

24vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (15 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 8 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Niedersachsen (200 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 21.11.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d25b33bc-b7a9-485c-a208-64e7f2d2da04.