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vergebenEU-weitAbfallentsorgungDienstleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvertrag über die Entsorgung von Straßenaufbruch- und Bodenaushubmaterial

Stadt Heidelberg (Tiefbauamt und Stadtbetriebe) und die Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH (SWH-N) · Heidelberg, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 66 1-2024veröffentlicht 06.03.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 927 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Heidelberg.

Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Baden-Württemberg (12 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre01.08.2024 – 31.07.2027
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Heidelberg69045, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Zulässigauftragsboerse.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 32 Monaten
  2. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    über auftragsboerse.de
    vor 30 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 11:00 Uhr
    vor 30 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2027
    vor 27 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Rahmenvertrages über die Entsorgung von Straßenaufbruch- und Bodenaushubmaterial

Beschreibung des Loses

Die Stadt Heidelberg (Tiefbauamt und Stadtbetriebe) und die Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH (SWH-N) schreiben einen Rahmenvertrag über die Entsorgung von Straßenaufbruch- und Bodenaushubmaterial europaweit aus. Der Vertrag beginnt am 1. August 2024 und endet am 31. Juli 2027.

Entsorgt werden sollen teilweise recycelbare Abfälle in Form von Straßenaufbruch aus Asphalt sowie Boden- und Erdaushub. Das Material stammt aus Straßen- Tief- und Kanalbaumaßnahmen der Auftraggeber, die sich über Zeiträume von mehreren Wochen ziehen können. Die Leistung des Auftragnehmers erfolgt auf Grundlage von Einzelaufträgen, die durch Abruf durch die Auftraggeber zu Stande kommen. Die Bedingungen für die Einzelaufträge werden in einem Rahmenvertrag festgelegt, der Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist.

Die Leistung ist in drei Lose aufgeteilt. Los 1 umfasst die Massen der Stadt Heidelberg, Los 2 die des städtischen Eigenbetriebs "Stadtbetriebe Heidelberg" und Los 3 die der Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH.

Alle Lose werden an einen Bieter vergeben, sodass Angebote für alle Lose abgegeben werden müssen. Maßgeblich für die Angebotsauswahl ist das preisgünstigste Angebot in der Summe aller Lose. Der so ausgewählte Bieter erhält für jedes Los einen separaten Auftrag vom jeweiligen Auftraggeber. Auftraggeberin im Los 1 ist die Stadt Heidelberg, Los 2 wird durch die Stadt Heidelberg (Stadtbetriebe) beauftragt und Los 3 durch die SWH-N.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Abgabe von Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach den §§ 123ff GWB. Im Dokument "Nachweis und Bestätigungen" der SWH-N (A2) sind Angaben zur Haftpflichtversicherung zu machen. Auf Verlangen ist vom Bestbieter ein über die Eigenerklärung hinausgehender Nachweis zur Haftpflichtversicherung (z.B. … ganz lesenAbgabe von Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach den §§ 123ff GWB. Im Dokument "Nachweis und Bestätigungen" der SWH-N (A2) sind Angaben zur Haftpflichtversicherung zu machen. Auf Verlangen ist vom Bestbieter ein über die Eigenerklärung hinausgehender Nachweis zur Haftpflichtversicherung (z.B. Versicherungsschein in Kopie) vorzulegen. Dem Angebot sind vergleichbare Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens fünf Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Auftraggebers und eines Ansprechpartners für Rückfragen beizufügen.
Kriterium
Der Bewerber gibt mit Unterzeichnung des Angebots Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff GWB ab. Zum Beleg bleibt vorbehalten, die Vorlage folgender Urkunden, Nachweise, Bescheinigungen oder Erklärungen zu verlangen: a) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 1 … ganz lesenDer Bewerber gibt mit Unterzeichnung des Angebots Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff GWB ab. Zum Beleg bleibt vorbehalten, die Vorlage folgender Urkunden, Nachweise, Bescheinigungen oder Erklärungen zu verlangen: a) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber einen Auszug aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters an. b) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 4 und § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung an.
Kriterium
Abgabe von Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach den §§ 123ff GWB. Des Weiteren ist die Anerkennung des Bieters als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Abs. 1 des KrWG bzw. gemäß § 2 der Entsorgungsfachbetriebsverordnung (EfbV) in der jeweils gültigen Fassung für sämtliche Tätigkeiten, die mit … ganz lesenAbgabe von Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach den §§ 123ff GWB. Des Weiteren ist die Anerkennung des Bieters als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Abs. 1 des KrWG bzw. gemäß § 2 der Entsorgungsfachbetriebsverordnung (EfbV) in der jeweils gültigen Fassung für sämtliche Tätigkeiten, die mit der Erfüllung der Aufgaben nach Maßgabe dieser Leistungsbeschreibung erforderlich sind, nachzuweisen. Der mit dem Angebot vorzulegende Nachweis ist durch die Zertifizierungsurkunde einschließlich aller Anlagen in Kopie zu führen. Endet der Zertifizierungszeitraum vor Ablauf eines Zeitraumes von 2 Monaten, gerechnet ab dem Schlusstermin für die Einreichung der Angebote, so ist dem Angebot zusätzlich noch eine Bestätigung des Zertifizierungsunternehmens über die laufende Rezertifizierung beizufügen. Hat die Prüfung zur Rezertifizierung noch nicht begonnen, so ist anstelle dessen eine Bestätigung des Zertifizierungsunternehmens beizulegen, aus welcher der Beginn der Rezertifizierungsprüfung ersichtlich ist. Dem Angebot sind vergleichbare Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens fünf Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Auftraggebers und eines Ansprechpartners für Rückfragen beizufügen. Entsprechend den Anforderungen in der Baubeschreibung muss ein Zwischenlager bzw. eine Annahmestelle in einem Radius vom max. 30 km Luftlinie vom Bismarckplatz Heidelberg gelegen sein. Mit Angebotsabgabe ist das Zwischenlager -die Annahmestelle zu benennen. Dazu ist die vorgefertigte Erklärung zur Annahmestelle abzugeben, selbst gefertigte Erklärungen bzw. die Angabe in einem Anschreiben oder ähnliches werden ebenfalls akzeptiert. Vom Bestbieter ist auf Anforderung eine erforderliche Genehmigung der Annahmestelle nach BImSchG vorzulegen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2024
Vertragsende
31.07.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
auftragsboerse.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
24.04.2024, 11:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Absatz 3 GWB Der Antrag ist unzulässig soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 … ganz lesen§ 160 Absatz 3 GWB Der Antrag ist unzulässig soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Stadt Heidelberg (Tiefbauamt und Stadtbetriebe) und die Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH (SWH-N)
Anschrift
Postfach 105520, 69045 Heidelberg
Kontakt
vergabeabteilung@heidelberg.de
Auskünfte
Stadt Heidelberg Rechtsamt, Vergabeabteilungvergabeabteilung@heidelberg.de

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

258vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (268 Lose mit Angabe)
495.950 €Zuschlagswert im Median
330.875 € – 937.705 €mittlere Hälfte, 39 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 24.04.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1378b8c5-ac8a-45fe-af9b-639156045a28.