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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarungmögliche Doppelmeldung

Rahmenvertrag über Auf- und Abbau, Transport, Lagerung und Wartung von bis zu acht Wanderausstellungen sowie der Bereitstellung einer Assistenzkraft am Einsatzort

Deutscher Bundestag - Vergabereferat · Berlin, Berlin

Aktenzeichen ZR3-16120-2025-265-13-IK2veröffentlicht 01.12.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 297 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 01.12.2025.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.05.2026 – 30.04.2030
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Berlin11011, Berlin
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 101 Tage (56 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (77 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • Qualität30 %
  • Preis70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 11 Monaten
  2. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    über evergabe-online.de
    vor 10 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 12:00 Uhr
    vor 10 Monaten
  4. Bindefrist endet
    77 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 7 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.04.2030
    vor 6 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Der Vertragsgegenstand betrifft den Auf- und Abbau der WA, ihren Transport und ihre Lagerung und ihre Pflege sowie die Wartung der nicht-digitalen Bestandteile der WA. Der Auftragnehmer (AN) sorgt für den einwandfreien Ablauf der WA am Einsatzort und stellt dafür jeweils eine Assistenzkraft bereit.

Alle in der Ladeliste im Einzelnen aufgeführten Bestandteile der WA sind geschützt in besonderen Transportkisten untergebracht. Die Bestandteile der WA sind vom AN in Transportkisten zu den einzelnen Einsatzorten zu verbringen, dort entsprechend der Montageanleitung aufzubauen und für die Dauer der WA in Betrieb zu nehmen.

Nach Beendigung des Einsatzes ist die WA vom AN wieder abzubauen und in Transportkisten zum nächsten Einsatzort bzw. zur Zwischenlagerung in das Lager des AN zu transportieren. Nach den bisherigen Erfahrungen können alle acht WA mehrere direkt aufeinanderfolgende Kalenderwochen zeitgleich im Einsatz sein. Dies erfordert für die Arbeitsorganisation des AN ein hohes Maß an Flexibilität. Der AN ist nicht berechtigt, bestimmte Einsatzorte und Einsatztermine abzulehnen. Der AN ist also mithin auch nicht berechtigt, ganze Einsatzwochen etwa aus logistischen Gründen von Einsätzen auszunehmen.

Die nicht eingesetzten WA werden im Lager des AN auf Abruf für einen Einsatz bereitgehalten. Die WA sind in verschiedenen Varianten (Flächenbedarf pro aufgebauter WA etwa 70 bis 120 qm) aufstellbar und müssen vom AN jeweils unter Berücksichtigung der Vorgaben der gastgebenden Institution nach den örtlichen Gegebenheiten aufgebaut werden.

Im Einzelnen hat der Auftragnehmer folgende Leistungen zu erbringen: - Lagerung aller acht WA (einschließlich der gesamten Informations- und Kommunikationstechnik [IuK-Technik] und sämtlicher Zubehörteile) in Transportkisten im Lager des Auftragnehmers (Ziffer 6 dieser Leistungsbeschreibung), - Transport der kompletten WA durch den Auftragnehmer zum und vom jeweiligen Einsatzort (Ziffer 7 dieser Leistungsbeschreibung), - Aufbau und Abbau der kompletten WA am Einsatzort durch den Auftragnehmer (Ziffer 8 dieser Leistungsbeschreibung). Dazu gehören unter anderem die Inbetriebnahme der elektrotechnischen Installationen (Beleuchtung usw.) und der IuK-Technik der WA, - Gewährleistung der Funktionsfähigkeit und des einwandfreien Ablaufs der WA während des gesamten Einsatzes vor Ort, wozu der Auftragnehmer eine Assistenzkraft (Ziffer 9 dieser Leistungsbeschreibung) bereithält, - Pflege der WA und Wartung der nicht digitalen Bestandteile der WA (Ziffer 10 dieser Leistungsbeschreibung).

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Qualität30 %
Preis70 %
Qualität
Einsatz sauberer Fahrzeuge

Eignung4 von 4 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Angabe von drei geeigneten Referenzen über in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren (2020-2024) erbrachte Leistungen (Punkt 3.6 des Angebotsvordrucks). Die Referenzen müssen geeignet sein hinsichtlich des Auf- und Abbaus, Transport und Betrieb ortsveränderlicher Ausstellungen, wovon mindes … ganz lesenAngabe von drei geeigneten Referenzen über in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren (2020-2024) erbrachte Leistungen (Punkt 3.6 des Angebotsvordrucks). Die Referenzen müssen geeignet sein hinsichtlich des Auf- und Abbaus, Transport und Betrieb ortsveränderlicher Ausstellungen, wovon mindestens eine Referenz den Auf- und Abbau, Transport und Betrieb einer ortsveränderlichen Ausstellung an mindestens 40 Standorten im Jahr umfassen muss. Sie können anhand der Kontaktdaten überprüft werden. Werden die Referenzen durch die Präqualifizierungsangaben abgegeben, so sind die geeigneten Referenzen hier konkret zu benennen.
Spezifischer Jahresumsatz
Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er den Tätigkeitsbereich der angebotenen Leistungen betrifft (Punkt 3.5 des Angebotsvordrucks). Der entsprechende Jahresumsatz muss jeweils mindestens 2.000.000 Euro betragen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.05.2026
Vertragsende
30.04.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
77 Tage
Angebotsöffnung
14.01.2026, 12:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in sei … ganz lesenGemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und … ganz lesen- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden. - Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen. - Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen. - Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle. - Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden. Einzureichen ist: - Eine Erklärung zum Anteil sauberer Fahrzeuge (Punkt 3.9 des Angebotsvordrucks) Alternative Kraftstoffe sind - Elektrizität, - Wasserstoff, - Erdgas einschließlich Biomethan [gasförmig (komprimiertes Erdgas (CNG)) und flüssig (Flüssigerdgas (LNG))], - Flüssiggas (LPG), - synthetische sowie paraffinhaltige Kraftstoffe oder - Biokraftstoffe gemäß der Definition in Artikel 2 Buchstabe i der Richtlinie 2009/27/EG. Ein Fehlen dieser Angabe führt zum Ausschluss des Angebotes. - Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister beziehungsweise in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister (Punkt 3.1.1 des Angebotsvordrucks). Für den Fall, dass der Auftragnehmer die Leistung vor vollständiger Erfüllung aus Gründen der Kündigung aus wichtigem Grund, der Insolvenz oder einer sonstigen endgültigen Leistungsunmöglichkeit nicht weiter erbringen kann, behält sich die Auftraggeberin vor, die verbleibenden Leistungen den nachfolgenden Bietern gemäß der Rangfolge des Zuschlagsergebnisses bis maximal Platz 3 anzutragen. Der Antrag an das Angebot des nachrückenden Bieters erfolgt zu den von ihm im ursprünglichen Vergabeverfahren abgegebenen und gewerteten Angebotskonditionen. Eine Anpassung der Preise oder Vertragsbedingungen ist ausgeschlossen. Mit Annahme des Angebots durch die Auftraggeberin kommt ein neuer Vertrag zwischen der Auftraggeberin und dem nachrückenden Bieter zustande. Ein Anspruch der nachrangigen Bieter auf Zuschlagserteilung besteht nicht. Die Auftraggeberin entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob sie von dieser Nachrückerregelung Gebrauch macht oder eine neue Vergabe durchführt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 790 (Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

68vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (45 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 5 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (136 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 14.01.2026
  3. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 14.01.2026 auf 28.01.2026 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ef0c63c1-ae6d-423d-bec3-5aefb1bfa34d.