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Frist abgelaufenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvertrag Tiefbaumaterial

Nordwasser GmbH · Rostock, Mecklenburg-Vorpommern

Aktenzeichen 26000194veröffentlicht 09.08.2026Lieferleistungen · Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 54 Tagen abgelaufen

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
6 Mio. €
Laufzeit
8 Jahre01.02.2027 – 30.01.2035, bis zu 6 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbSektVO, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Rostock18069, Mecklenburg-Vorpommern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-mv.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Preis50 %
  • Reaktionszeiten15 %
  • Lagerverfügbarkeit des Kernsortiments17,5 %
  • Sortiment Bieter10 %
  • Rückvergütung bei Rückgabe ungenutzter Materialien7,5 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 03.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 3 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Nordwasser GmbH
    vor 2 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 54 Tagen
  4. Heute
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.01.2035
    in 3 Monaten

Beschreibung

Rahmenvertrag über die Lieferung von Tiefbaumaterial

Gegenstand nach CPV

  • 44160000Rohrleitungen, Rohrleitungssysteme, Leitungen, Ummantelungen, Verrohrungen und zugehörige Artikel

Bedingungen

Zuschlag5 von 5 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 50Preiskriterium für "Preis-Quotient-Methode"
Qualität
ReaktionszeitenGewichtung (Punkte, genau) 15Die Reaktionszeit bezeichnet den Zeitraum zwischen dem Eingang eines Materialabrufs beim Auftragnehmer und dem Zeitpunkt, zu dem der Auftragnehmer dem Auftraggeber sämtliche folgenden Informationen verbindlich mitgeteilt hat: 1. die Bestätigung der Auftragsannahme, 2. die tatsächliche Verfügbarkeit der angefragten Materialien, 3. den voraussichtlichen Bereitstellungs- oder Lieferzeitpunkt. Die Reaktionszeit endet erst, wenn alle drei Informationen vollständig vorliegen. Eine bloße Eingangsbestätigung des Abrufs reicht hierfür nicht aus. Der Bieter hat jeweils eine maximale garantierte Reaktionszeit anzugeben. Die angegebene Zeit muss im Auftragsfall verbindlich eingehalten werden. Die Bewertung erfolgt getrennt für: - Reaktionszeiten innerhalb der normalen Geschäftszeiten, - Reaktionszeiten außerhalb der normalen Geschäftszeiten. Abrufe an den Grenzen der Geschäftszeiten: Für die Zuordnung eines Abrufs ist der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem der Abruf beim Auftragnehmer tatsächlich eingegangen ist. - Ein Abruf, der Montag bis Donnerstag bis einschließlich 14:30 Uhr eingeht, wird den normalen Geschäftszeiten zugeordnet. - Ein Abruf, der Freitag bis einschließlich 13:30 Uhr eingeht, wird den normalen Geschäftszeiten zugeordnet. - Ein Abruf, der Montag bis Donnerstag nach 14:30 Uhr oder Freitag nach 13:30 Uhr eingeht, wird den Zeiten außerhalb der normalen Geschäftszeiten zugeordnet. - Abrufe an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen werden den Zeiten außerhalb der normalen Geschäftszeiten zugeordnet. Für die Berechnung der Reaktionszeit ist die tatsächliche Zeitspanne zwischen Eingang des Abrufs und vollständiger Rückmeldung maßgeblich. Die Reaktionszeit wird nicht erst mit Beginn des nächsten normalen Geschäftszeitraums gestartet oder fortgesetzt. Beispiel: - Geht ein Abruf am Donnerstag um 14:20 Uhr ein und wird um 14:50 Uhr vollständig beantwortet, beträgt die Reaktionszeit 30 Minuten. Die Antwort darf nicht erst am nächsten Werktag berücksichtigt werden. - Geht ein Abruf am Donnerstag um 14:40 Uhr ein und wird um 15:10 Uhr vollständig beantwortet, beträgt die außerhalb der Geschäftszeiten zu bewertende Reaktionszeit ebenfalls 30 Minuten.
Qualität
Lagerverfügbarkeit des KernsortimentsGewichtung (Punkte, genau) 17,5Das Kernsortiment des Rahmenvertrages ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis. Bewertet wird der prozentuale Anteil der im Leistungsverzeichnis enthaltenen Positionen, die der Bieter am für die Auftragsausführung benannten Leistungsstandort tatsächlich vorrätig hält und kurzfristig zur Abholung oder Lieferung bereitstellen kann. Eine Position gilt nur dann als lagerverfügbar, wenn: - der betreffende Artikel am benannten Leistungsstandort physisch vorhanden ist, - der Artikel dem ausgeschriebenen Leistungsverzeichnis eindeutig zugeordnet werden kann, - der Artikel im Auftragsfall für den Auftraggeber verfügbar ist, - die Verfügbarkeit durch eine Lager- oder Bestandsübersicht nachvollziehbar belegt wird. Die bloße Möglichkeit einer kurzfristigen Beschaffung oder Bestellung beim Hersteller gilt nicht als Lagerverfügbarkeit. Der Bieter hat für jede Position des Leistungsverzeichnisses anzugeben: - lagerverfügbar: ja/nein Dabei gilt: - Positionen mit "lagerverfügbar: ja" werden berücksichtigt, - nicht vollständig ausgefüllte oder nicht prüffähige Positionen werden nicht als lagerverfügbar gewertet, - die Bewertung erfolgt auf Grundlage der Angaben des Bieters zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe. Der Bieter mit dem höchsten zulässigen prozentualen Lagerverfügbarkeitsanteil erhält die maximale Punktzahl. Alle übrigen zulässigen Werte werden linear vom Bestwert interpoliert.
Qualität
Sortiment BieterGewichtung (Punkte, genau) 10Neben dem Kernsortiment soll der Auftraggeber die Möglichkeit erhalten, weitere Produkte vom Bieter die am Leistungsstandort tatsächlich vorrätig sind, im Rahmen des Vertrages abzurufen. Diese zusätzlichen Produkte müssen: - über das Kernsortiment hinausgehen, - einer Materialgruppe nach Anlage 2 eindeutig zugeordnet werden, - am benannten Leistungsstandort tatsächlich physisch vorrätig sein, - mit einer eindeutigen Artikelbezeichnung beschrieben werden, - mit einem verbindlichen Nettoverkaufspreis angegeben werden, - im Auftragsfall zu den angegebenen Konditionen abrufbar sein Der Bieter kann zusätzlich zu den Positionen des Leistungsverzeichnisses weitere am benannten Leistungsstandort vorrätige Produkte angeben. Die zusätzlichen Produkte müssen einer der in Anlage 2 - "Indexzuordnung der Materialgruppen" aufgeführten Materialgruppen zugeordnet werden. Die Zuordnung muss sachlich nachvollziehbar sein. Für Produkte der Gruppe "Sonstige" ist zusätzlich eine kurze Begründung der Zuordnung anzugeben. Als zusätzlich lagerverfügbar gilt ein Produkt nur, wenn es zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe am benannten Leistungsstandort physisch vorrätig ist und im Auftragsfall für den Auftraggeber abgerufen werden kann. Nicht berücksichtigt werden: - reine Katalogartikel ohne nachgewiesenen Lagerbestand, - Produkte, die nur beim Hersteller oder bei einem Vorlieferanten verfügbar sind, - Produkte, die ausschließlich auf Bestellung beschafft werden, - Sammelpositionen ohne eindeutige Produktbeschreibung, - mehrere Bezeichnungen desselben Artikels, Varianten, die keine eigenständige und abrufbare Artikelposition darstellen. Der Bieter hat für jedes zusätzliche Produkt mindestens folgende Angaben zu machen: - laufende Nummer, - Bezeichnung des Produktes, - Hersteller beziehungsweise Fabrikat, soweit vorhanden, - technische Kurzbeschreibung, - Materialgruppe nach Anlage 2, - vorhandene Lagermenge, - Mengeneinheit, - Nettoverkaufspreis, Der Bieter mit den meisten zusätzlichen Produkten erhält die Maximalpunktzahl. Alle anderen Werte werden vom Bestwert linear interpoliert. Es werden nicht die verfügbaren Stück eines Artikels berücksichtigt, sondern ausschließlich unterschiedliche Artikelpositionen.
Qualität
Rückvergütung bei Rückgabe ungenutzter MaterialienGewichtung (Punkte, genau) 7,5Der Bieter hat für die Rücknahme von ungenutzten Tiefbaumaterialien einen einheitlichen Rückvergütungssatz anzubieten (siehe §6a). Der Rückvergütungssatz bezeichnet den prozentualen Anteil des ursprünglichen Netto-Kaufpreises, den der Auftragnehmer dem Auftraggeber bei Rückgabe eines rücknahmefähigen Materials vergütet. Rücknahmefähig sind Materialien, die innerhalb von 24 Monaten nach Lieferung an den Auftraggeber zurückgegeben werden und - unbenutzt, - sauber, - vollständig, - frei von Beschädigungen sowie - unter Vorlage des zugehörigen Lieferauftrags oder eines sonstigen geeigneten Nachweises der ursprünglichen Lieferung zurückgegeben werden. Der angebotene Rückvergütungssatz ist in Prozent des ursprünglichen Netto-Kaufpreises anzugeben. Es ist ein einheitlicher Satz für sämtliche vom Rahmenvertrag erfassten rücknahmefähigen Materialien anzubieten. Der angebotene Rückvergütungssatz wird Vertragsbestandteil. Eine Unterschreitung des angebotenen Rückvergütungssatzes bei der späteren Abwicklung von Rücknahmen ist nicht zulässig. Die Rückvergütung erfolgt auf Grundlage des ursprünglichen Netto-Kaufpreises des jeweiligen Materials mittels Gutschrift.

Eignung8 von 8 angegeben

Referenzen zu bestimmten Lieferungen
5 Referenzbescheinigungen (siehe Formblatt) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Der Bewerber hat mindestens fünf innerhalb der letzten drei Jahre abgeschlossene oder noch laufende Referenzaufträge nachzuweisen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Als vergleichbar … ganz lesen5 Referenzbescheinigungen (siehe Formblatt) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Der Bewerber hat mindestens fünf innerhalb der letzten drei Jahre abgeschlossene oder noch laufende Referenzaufträge nachzuweisen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Als vergleichbar gelten Lieferleistungen über Tiefbaumaterialien beziehungsweise Materialien für die Wasserver- und Abwasserentsorgung, insbesondere die Belieferung von: kommunalen Unternehmen der Wasserver- und Abwasserentsorgung, sonstigen Unternehmen der Ver- und Entsorgungswirtschaft, Städten, Gemeinden, Zweckverbänden oder sonstigen öffentlichen Auftraggebern, Bau- oder Tiefbauunternehmen mit vergleichbarem Bedarf an Tiefbaumaterialien. Die Referenzen müssen sich insbesondere auf die regelmäßige Lieferung eines umfangreichen Tiefbaumaterialsortiments beziehen. Hierzu können beispielsweise Rohrleitungsmaterialien, Formstücke, Armaturen, Schieber, Hydrantenbauteile, Reparaturmaterialien, Straßenkappen, Baustoffe und sonstige für den Leitungs- und Tiefbau erforderliche Materialien gehören. Mindestens eine Referenz muss Erfahrungen mit kurzfristigen beziehungsweise dringlichen Materialabrufen, einer Havarie- oder Störfallversorgung oder einer vergleichbaren kurzfristigen Liefer- beziehungsweise Abholbereitstellung belegen. Die Referenzen müssen nicht zwingend für kommunale Unternehmen erbracht worden sein. Referenzen privater Auftraggeber oder Unternehmen werden berücksichtigt, sofern sie hinsichtlich Art, Umfang und Anforderungen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Hinweis: Im Dokument "Referenzbescheinigung" kann der Bieter die Referenznummer mit angeben. Es ist vorteilhaft, wenn die "beste" Referenz mit 1 beginnt und alle anderen Referenzen entsprechend nummeriert werden.
Versorgungssicherheit
Bieterangabenverzeichnis (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Referenzen - Der Bewerber hat mindestens fünf innerhalb der letzten drei Jahre abgeschlossene oder noch laufende Referenzaufträge nachzuweisen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Als vergleichbar gelten Lieferleistungen über Tiefbaumaterialien beziehungsweise Materialien für d … ganz lesenReferenzen - Der Bewerber hat mindestens fünf innerhalb der letzten drei Jahre abgeschlossene oder noch laufende Referenzaufträge nachzuweisen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Als vergleichbar gelten Lieferleistungen über Tiefbaumaterialien beziehungsweise Materialien für die Wasserver- und Abwasserentsorgung, insbesondere die Belieferung von: kommunalen Unternehmen der Wasserver- und Abwasserentsorgung, sonstigen Unternehmen der Ver- und Entsorgungswirtschaft, Städten, Gemeinden, Zweckverbänden oder sonstigen öffentlichen Auftraggebern, Bau- oder Tiefbauunternehmen mit vergleichbarem Bedarf an Tiefbaumaterialien. Die Referenzen müssen sich insbesondere auf die regelmäßige Lieferung eines umfangreichen Tiefbaumaterialsortiments beziehen. Hierzu können beispielsweise Rohrleitungsmaterialien, Formstücke, Armaturen, Schieber, Hydrantenbauteile, Reparaturmaterialien, Straßenkappen, Baustoffe und sonstige für den Leitungs- und Tiefbau erforderliche Materialien gehören. Mindestens eine Referenz muss Erfahrungen mit kurzfristigen beziehungsweise dringlichen Materialabrufen, einer Havarie- oder Störfallversorgung oder einer vergleichbaren kurzfristigen Liefer- beziehungsweise Abholbereitstellung belegen. Die Referenzen müssen nicht zwingend für kommunale Unternehmen erbracht worden sein. Referenzen privater Auftraggeber oder Unternehmen werden berücksichtigt, sofern sie hinsichtlich Art, Umfang und Anforderungen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.
Versorgungssicherheit
Störfall- und Logistikkonzept - Das vom Bewerber vorzulegende Störfall- und Logistikkonzept wird anhand der nachfolgend genannten zehn Versorgungssicherheitsmerkmale bewertet. Für jedes Merkmal werden 0 bis 5 Versorgungssicherheitspunkte vergeben. Insgesamt können somit maximal 50 Versorgungssicher … ganz lesenStörfall- und Logistikkonzept - Das vom Bewerber vorzulegende Störfall- und Logistikkonzept wird anhand der nachfolgend genannten zehn Versorgungssicherheitsmerkmale bewertet. Für jedes Merkmal werden 0 bis 5 Versorgungssicherheitspunkte vergeben. Insgesamt können somit maximal 50 Versorgungssicherheitspunkte erreicht werden. Die Bewertung erfolgt anhand der folgenden Skala: - 0 Punkte: Das Merkmal wird nicht behandelt, lediglich verneint oder so unklar dargestellt, dass eine belastbare Bewertung nicht möglich ist. - 1 Punkt: Das Merkmal wird nur rudimentär und ohne konkrete Umsetzung beschrieben. Die Darstellung lässt wesentliche Fragen offen. - 2 Punkte: Das Merkmal wird teilweise beschrieben. Die vorgesehene Umsetzung ist jedoch lückenhaft, wenig belastbar oder nicht hinreichend verbindlich. - 3 Punkte: Das Merkmal wird vollständig und nachvollziehbar beschrieben. Die vorgesehene Umsetzung ist grundsätzlich geeignet und verbindlich dargestellt. - 4 Punkte: Das Merkmal wird über die Mindestanforderungen hinaus konkret, strukturiert und belastbar beschrieben. Zuständigkeiten, Abläufe und Reaktionsweisen sind weitgehend eindeutig geregelt. - 5 Punkte: Das Merkmal wird besonders detailliert, widerspruchsfrei und praxisnah beschrieben. Die Umsetzung ist verbindlich zugesagt, organisatorisch abgesichert und lässt eine sehr hohe Versorgungssicherheit erwarten. Allgemeine, pauschale oder lediglich werbliche Aussagen werden nicht als gleichwertig zu einer konkreten Beschreibung bewertet. Maßgeblich sind insbesondere die Nachvollziehbarkeit, Verbindlichkeit, Umsetzbarkeit und Belastbarkeit der Angaben.
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Personelle und technische Leistungsfähigkeit - Die personelle und technische Leistungsfähigkeit des Bewerbers wird anhand der nachfolgend genannten vier Teilkriterien bewertet: 1. personelle Kapazität und Qualifikation, 2. personelle Ausfall- und Vertretungssicherheit, 3. technische Liefer- und Tran … ganz lesenPersonelle und technische Leistungsfähigkeit - Die personelle und technische Leistungsfähigkeit des Bewerbers wird anhand der nachfolgend genannten vier Teilkriterien bewertet: 1. personelle Kapazität und Qualifikation, 2. personelle Ausfall- und Vertretungssicherheit, 3. technische Liefer- und Transportkapazität, technische Ausstattung für Auftragsbearbeitung und Disposition. Jedes Teilkriterium wird mit 0 bis 5 Punkten bewertet. Die jeweils erreichten Punkte werden mit dem Faktor 10 multipliziert. Insgesamt können in diesem Kriterium maximal 200 Punkte erreicht werden. Bewertet wird ausschließlich die zum Zeitpunkt der Bewerbung tatsächlich vorhandene oder rechtlich gesicherte Leistungsfähigkeit des Bewerbers. Allgemeine Absichtserklärungen, nicht konkretisierte Erweiterungsplanungen oder lediglich angekündigte zukünftige Anschaffungen werden nicht als gleichwertiger Nachweis berücksichtigt. Die Bewertung dieses Kriteriums bezieht sich auf die vorhandenen personellen und technischen Ressourcen des Bewerbers. Die Qualität der im Stör- und Logistikkonzept beschriebenen Abläufe wird hiervon getrennt bewertet. Eine doppelte Bewertung identischer Angaben findet nicht statt.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Za … ganz lesenBildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 3 Bewerber

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.02.2027
Vertragsende
30.01.2035
Verlängerung
bis zu 6-mal: Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um weitere 12 Monate, wenn er nicht 6 Monate vor Ablauf durch einen Vertragspartner gekündigt wird. Die Maximallaufzeit beträgt 8 Jahre (31.01.2035).
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-mv.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Zustimmung zu den Rahmenvertraglichen Gegebenheiten.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Rügeobliegenheiten nach §160 Abs.3 GWB wird hingewiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Der Antrag ist ebenfalls … ganz lesenAuf die Rügeobliegenheiten nach §160 Abs.3 GWB wird hingewiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Der Antrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs.3 Nr.4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Hinweis: Ausschreibung erfolgt nach SektVO, wir bedienen uns in der Ausschreibung den VHB-Bund-Blättern.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXVHYDFYT1MRBT95# Als Vertragsgrundlage wird die VOL/B vereinbart.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Nordwasser GmbH
Art
Öffentliches Unternehmen, Tätigkeiten im Bereich der Wasserwirtschaft
Anschrift
Carl-Hopp-Str. 1, 18069 Rostock
Kontakt
einkauf@nordwasser.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 441 (Baustoffe und Zubehör) in Mecklenburg-Vorpommern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

25vergebene Aufträge
–Angebotszahl bei nur 4 Losen angegeben
–Zuschlagswert bei nur 2 Meldungen plausibel angegeben

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d1e19b91-acd3-47d6-8834-f3fbb17d0529.