Rahmenvertrag Telearbeit NRW - Telearbeitsplätze für die Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen
Landesbetrieb Information und Technik NRW · Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 25-T442500013veröffentlicht 25.03.2026LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 48 Monate
- bis zu 4 Verlängerungen
- Leistungsart
- Lieferleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Düsseldorf.
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Alle Ausschreibungen: Software in Nordrhein-Westfalen (60 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 48 Monatebis zu 4 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Düsseldorf40476, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe.nrw.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (20 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (27 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 7 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 7 Monatenan Landesbetrieb Information und Technik NRW
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 6 Monatennur elektronisch über evergabe.nrw.de
- Bindefrist endetvor 4 Monaten64 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Die Landesverwaltung NRW beabsichtigt auf der Basis bereits bestehender Tech-niken die Nutzung der mobilen Telearbeit auszubauen. Derzeit existiert die Lösung "Telearbeit NRW". Die netztechnische Anbindung er-folgt derzeit unter Nutzung von VPN-Technologie über das Internet. Die VPN-Infrastruktur und der Übergang zum geschützten Landesverwaltungsnetz werden zentral bei IT.NRW betrieben. Von hier aus erfolgt eine Weiterleitung über das Landesverwaltungsnetz in das jeweils vorgesehene Behördennetz, ebenfalls per VPN-Technologie. Die Anbindung von externen Endgeräten über das Internet kann über beliebige Verbindungsarten erfolgen (z.B. DSL, UMTS, WLAN). Dabei kom-men neben stationären PC und Laptops auch Smartphones und Tablets zum Ein-satz. Mit Zuschlagserteilung wird je Los ein Rahmenvertrag abgeschlossen, der es allen bezugsberechtigten Behörden und Einrichtungen des Landes ermöglicht, die Leis-tungen, die im Folgenden näher beschrieben werden und sich auf die mobile Tele-arbeit beziehen, über IT.NRW abzurufen
Beschreibung des Loses
In LOS 1: - VPN-Produkte (Hard- und Software, auch Appliances, client- und ser-verseitig) der Firma NCP - Inklusive Managementkomponenten (Software und Lizenzen) der Firma NCP zur effizienten Verwaltung der VPN-Infrastruktur - Inklusive Softwarepflege / Update-Abonnement, Sicherheits-Updates zum Download, Patches für Fehlerkorrekturen, Update auf aktuelle, vom Hersteller freigegebene Softwareversionen - Supportleistungen Telefonischer Support durch den Hersteller NCP (Standard 5*8 und Erhöhung auf 7*24) - Personaldienstleistungen (z.B. Installations-, Integrations- und Unter-stützungsleistungen) durch die Firma NCP, auch bei direkter Kon-taktaufnahme unter Umgehung der Service-Line des Auftragnehmers - Personaldienstleistungen (z.B. Installations-, Integrations- und Unter-stützungsleistungen) durch den Auftragnehmer. Bei Bedarf muss der Auftragnehmer in der Lage sein, sicherheitsüberprüftes Personal ("einfache Sicherheitsüberprüfung" entsprechend Sicherheitsüberwa-chungsgesetz NRW, Sicherheitsüberprüfungsgesetz Bund oder ande-rer Bundesländer) bereitzustellen. - Supportleistungen Da der Support für sicherheitskritische Geräte und Software abgeschlossen wird, muss die Support-Hotline in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers in Deutschland positioniert sein (kein ausgelagertes Callcenter). Anrufe, elektronische Tickets oder E-Mails müssen in deutscher Sprache entgegengenommen und be-antwortet werden. Sollten die Anforderungen von Kunden an IT.NRW dies bedingen, muss es optional möglich sein, nach angemessener Vorlaufzeit von drei Monaten die Zeiten für die Annahme von und Reaktion auf Meldungen auf sieben Tage pro Woche 00:00 bis 24:00 Uhr bei identischen Reaktionszeiten auszudehnen. Diese Umstellung muss für ein dabei zu definierendes Paket von Komponenten möglich sein, während an-dere Komponenten im Standardsupport verbleiben. Es muss mit angemessener Vorlaufzeit möglich sein, einzelne Komponenten wieder in die oben definierte Stan-dard-Wartung zurückzunehmen.
Personaldienstleistungen Bei kritischen Störungen, in denen die VPN-Infrastruktur so weit ausfällt, dass sie keine Kommunikationsbeziehungen mehr zulässt, muss eine Vor-Ort Unterstützung durch einen deutschsprachigen und qualifizierten Techniker innerhalb von 4 Stun-den nach Kontaktaufnahme in den Standorten Düsseldorf oder Hagen erfolgen können. Bei besonderen Ereignissen (z.B. Messen) muss es möglich sein, auch an Wo-chenenden oder an Feiertagen einen Support, telefonisch oder Vor-Ort, nach vor-heriger Ankündigung mit mindestens vier Wochen Vorlauf zu organisieren.
In LOS 2: - Appliances als Verwaltungsinstanzen für OTP-Token zur Authentifi-zierung der Token, zur Benutzerverwaltung inklusive aller dazu not-wendigen Lizenzen, Hardwarewartung und Softwarepflege - OTP-Token für mobil eingesetzte Geräte - Supportdienstleistungen (z.B. Installations-, Integrations- und Unter-stützungsleistungen) durch die Herstellerfirma, auch bei direkter Kon-taktaufnahme unter Umgehung der Service-Line des Auftragnehmers - Supportdienstleistungen (z.B. Installations-, Integrations- und Unter-stützungsleistungen) durch den Auftragnehmer. Bei Bedarf muss der Auftragnehmer in der Lage sein, sicherheitsüberprüftes Personal ("einfache Sicherheitsüberprüfung" entsprechend Sicherheitsüberwa-chungsgesetz NRW, Sicherheitsüberprüfungsgesetz Bund oder ande-rer Bundesländer) bereitzustellen.
Da auch im Fall von Los 2 der Support für sicherheitskritische Geräte und Software abgeschlossen wird, muss die Support-Hotline in den Geschäftsräumen des Auf-tragnehmers in Deutschland positioniert sein (kein ausgelagertes Callcenter). Anru-fe, elektronische Tickets oder E-Mails müssen in deutscher Sprache entgegenge-nommen und beantwortet werden. Bei kritischen Störungen, in denen die Infrastruktur für die OTP-Token so weit aus-fällt, dass sie keine Kommunikationsbeziehungen mehr zulässt, muss eine Vor-Ort Unterstützung durch einen deutschsprachigen und qualifizierten Techniker inner-halb von 4 Stunden nach Kontaktaufnahme in den Standorten Düsseldorf oder Ha-gen erfolgen können. Bei besonderen Ereignissen (z.B. Messen) muss es möglich sein, auch an Wo-chenenden oder an Feiertagen einen Support, telefonisch oder Vor-Ort, nach vor-heriger Ankündigung mit mindestens vier Wochen Vorlauf zu organisieren. Sollten die Anforderungen von Kunden an IT.NRW dies bedingen, muss es optional möglich sein, nach angemessener Vorlaufzeit von drei Monaten die Zeiten für die Annahme von und Reaktion auf Meldungen auf sieben Tage pro Woche 00:00 bis 24:00 Uhr bei identischen Reaktionszeiten auszudehnen. Diese Umstellung muss für ein dabei zu definierendes Paket von Komponenten möglich sein, während an-dere Komponenten in der Standard-Wartung verbleiben. Es muss mit angemesse-ner Vorlaufzeit möglich sein, einzelne Komponenten wieder in die oben definierte Standard-Wartung zurückzunehmen.
Da für Los 1 nur Produkte der Firma NCP angeboten werden dürfen, müssen An-bieter der Produkte des Loses 2 für die Vertragslaufzeit eine uneingeschränkte In-teroperabilität mit VPN-Komponenten der Firma NCP garantieren.
Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung je Los führt zum Ausschluss des An-gebots von der weiteren Bewertung
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung3 von 3 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- Mindestanforderungen
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 48 Monate
- Verlängerung
- bis zu 4-mal: siehe Leistungsbeschreibung
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe.nrw.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 64 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Keine besonderen Bedingungen für die Ausführung des Auftrags
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland, Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 … ganz lesenkürzer
Gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXS7YYJYTUZ9ZDLP#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Mauerstraße 51, 40476 Düsseldorf
- Website
- it.nrw
- Kontakt
- ausschreibung@
it.nrw.de
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Alle 5 offenen Ausschreibungen von Landesbetrieb Information und Technik NRW, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Nordrhein-Westfalen (60 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH30 Zuschläge
- Computacenter AG & Co. oHG15 Zuschläge
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- Crayon Deutschland GmbH10 Zuschläge
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH9 Zuschläge
- Bechtle AG7 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b4a6946f-16c7-4b4c-ab70-acebce36d939.