Rahmenvertrag technisch-wissenschaftliche Beratung bei der Fortschreibung des Flächenentwicklungsplanes; Laufzeit: 2026-2029
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie · Hamburg, Hamburg
Aktenzeichen 1119/006/00185veröffentlicht 03.03.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 3 Jahre
- bis zu 1 Verlängerung
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
- CPV 71240000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Hamburg (10 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 28 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 3 Jahrebis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 78 Tage (18 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (10 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 8 Monaten
- Heute
Beschreibung
Ziel der Leistung ist die sachverständige Beratung und Erstellung von Berichten sowie weiterer Ergebnisformate im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans. Der/die Auftragnehmer/in (AN) unterstützt die Auftraggeberin (AG) bei der Fortschreibung des Flächenentwicklungsplanes durch technisch-wissenschaftliche Beratungsleistungen. Die Beratung erfolgt auf der Basis von kurzfristigen Beratungsanfragen zu abgegrenzten Fragestellungen verschiedener Themenbereiche. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und den weiteren Vergabeunterlagen.
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Stundensätze
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 3 Jahre
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
- Mit der Option auf Verlängerung um ein weiteres Jahr, siehe Vertragsentwurf.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt -Vergabekammer des Bundes-, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer (Adresse siehe VI.4) leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB dur … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer (Adresse siehe VI.4) leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bitte beachten Sie das im Zeitraum vom 22.12.2025 bis 04.01.2026 keine Bieterfragen beantwortet werden. Die Beantwortung ist erst ab der KW02 2026 möglich. Der Zeitraum ist in der Angebotsfrist berücksichtigt. Letzter Eingang für Bieterfragen: 03.02.2026 um 12 Uhr Bitte beachten Sie folgende Hinw … ganz lesenkürzer
Bitte beachten Sie das im Zeitraum vom 22.12.2025 bis 04.01.2026 keine Bieterfragen beantwortet werden. Die Beantwortung ist erst ab der KW02 2026 möglich. Der Zeitraum ist in der Angebotsfrist berücksichtigt. Letzter Eingang für Bieterfragen: 03.02.2026 um 12 Uhr Bitte beachten Sie folgende Hinweise zur Rechnungsstellung: Seit 27.11.2020 sind Rechnungen zu Auftragswerten > 1.000,- EUR gem. § 3 ERechV digital über die zentrale E-Rechnungs-Plattform einzureichen. Für eine erfolgreiche Einreichung Ihrer Rechnung müssen die Leitwegs-ID 991-01889-13 und –sofern vorhanden - die Bestellnummer auf der eRechnungs Plattform eingegeben werden. Zugang erhalten Sie unter https://xrechnung-bdr.de/edi/auth/login <https://xrechnung-bdr.de/edi/auth/login> . Rechnungszugang und Fälligkeit: Rechnungen, die nicht den Anforderungen der Ziffer 6.2 b der BVB des BSH entsprechen, insbesondere bei Vorliegen der Voraussetzungen nicht elektronisch gestellt werden, gelten als nicht zugegangen im Sinne des § 286 Abs. 3 BGB sowie § 17 VOL/B bzw. § 16 VOB/B.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Fraunhofer Institut für Windenergiesysteme, Bremerhaven | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Bernhard-Nocht-Straße 78, 20359 Hamburg
- Website
- bsh.de
- Kontakt
- vergabestelle@
bsh.de
Bei uns erfasst
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- Lieferung von 68 m³ GTL für den Maschinenbetrieb des VFWS WEGA im Hafen von Bremerhaven am 13.10.2609.10.2026
- Fortführung des BMDS Law-as-Code-Pilotvorhabens, Seeleutebefähigung, Rulemapping08.10.2026
- Durchführung von Instandsetzungsarbeiten im Rahmen der Werftzeit 2026 (Zwischenbesichtigung) an Bord des VS Komet06.10.2026
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Hamburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Hamburg (10 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- PBA Planungsgesellschaft Haustechnik mbH9 Zuschläge
- WP Ingenieure Partnerschaft Beratender Ingenieure mbB, Meyer I Bärwald I Feldmann I Pramme9 Zuschläge
- IPP ESN Power Engineering GmbH8 Zuschläge
- Planungsgruppe M+M AG7 Zuschläge
- ingenieurbüro heimsch GmbH7 Zuschläge
- SOCOTEC Building Solutions GmbH6 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 10.02.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung be442613-0f6d-474f-9c1b-52f73d0508ef.