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Rahmenvertrag Sperrmüllentsorgung GESOBAU AG u. GESOBAU Wohnen GmbH u. Co. KG

GESOBAU AG · Berlin, Berlin

Aktenzeichen Div-3-2575veröffentlicht 30.06.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 86 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Berlin (3 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.01.2027 – 31.12.2030
Lose
3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin13187, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 81 Tage (17 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (4 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 4 Monaten
  2. Fragen bis 10:00 Uhr
    vor 3 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über meinauftrag.rib.de
    vor 3 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    online über die Vergabeplattform Berlin
    vor 3 Monaten
  5. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 27 Tagen
  6. Heute
  7. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2030
    in 54 Tagen

Beschreibung

Die Vergabe umfasst die Dienstleistung der Sperrmüllentsorgungen auf den Grundstücken der GESOBAU AG und GESOBAU Wohnen GmbH & Co. KG, deren Immobilienbesitz sich auf den Berliner Raum verteilt.

Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
IB-K1

Der reibungslose Ablauf unserer Prozesse, die permanente Herstellung einer Mieterzufriedenheit sowie das Sicherstellen von Sauberkeit und Ordnung in unseren Wohnanlagen ist uns wichtig. Hierzu gehört auch die regelmäßige Entsorgung von Sperrmüll aus und in den Wohnanlagen, um für Sauberkeit zu sorgen, aber auch um Brandlasten zu verhindern. Der Auftragnehmer verpflichtet sich diese Aufgaben zu übernehmen.

4 Jahre–
2
IB-K2 und KG

Der reibungslose Ablauf unserer Prozesse, die permanente Herstellung einer Mieterzufriedenheit sowie das Sicherstellen von Sauberkeit und Ordnung in unseren Wohnanlagen ist uns wichtig. Hierzu gehört auch die regelmäßige Entsorgung von Sperrmüll aus und in den Wohnanlagen, um für Sauberkeit zu sorgen, aber auch um Brandlasten zu verhindern. Der Auftragnehmer verpflichtet sich diese Aufgaben zu übernehmen. Für das Los 2 werden im Nachgang zwei getrennte Verträge mit der GESOBAU AG und der GESOBAU Wohnen GmbH & Co. KG geschlossen.

4 Jahre–
3
IB-K3 und IB-K5

Der reibungslose Ablauf unserer Prozesse, die permanente Herstellung einer Mieterzufriedenheit sowie das Sicherstellen von Sauberkeit und Ordnung in unseren Wohnanlagen ist uns wichtig. Hierzu gehört auch die regelmäßige Entsorgung von Sperrmüll aus und in den Wohnanlagen, um für Sauberkeit zu sorgen, aber auch um Brandlasten zu verhindern. Der Auftragnehmer verpflichtet sich diese Aufgaben zu übernehmen.

4 Jahre–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag1 von 1 angegeben

Angebotspreis100 %
Preis
Angebotspreis

Eignung8 von 8 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
1) Die Eignung ist durch eine der folgenden Bescheinigungen bzw. Erklärungen nachzuweisen: — Eintragung im Lieferantenportal der Wohnungsbaugesellschaften Berlin/Brandenburg, — Eintragung beim Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifik … ganz lesen1) Die Eignung ist durch eine der folgenden Bescheinigungen bzw. Erklärungen nachzuweisen: — Eintragung im Lieferantenportal der Wohnungsbaugesellschaften Berlin/Brandenburg, — Eintragung beim Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis), — Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für öffentliche Aufträge (ULV) des Landes Berlin, — ULV-Eintragung bei der Auftragsberatungsstelle Brandenburg oder Sachsen oder Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern oder gleichwertige Bescheinigungen anderer Bundesländer, — Beibringung des ausgefüllten beiliegenden Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung I“. Gelangt das Angebot eines Bieters, der nur die „Eigenerklärung zur Eignung I“ abgegeben hat, in die engere Auswahl, hat der Bieter nach Aufforderung durch die Vergabestelle folgende einschlägige Nachweise unverzüglich beizubringen: a) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern und Abgaben; b) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse über die ordnungsgemäße Entrichtung der gesetzlichen Beiträge; c) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft; Wenn keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen die unter a) bis c) geforderten Bescheinigungen und Nachweise am Tag des Eröffnungstermins nicht älter als ein Jahr sein. 2) Nachweis einer gültigen Transportgenehmigung für Berlin nach § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz, mit Angabe der Abfallarten. 3) Nachweis einer gültigen Transportgenehmigung für Berlin nach § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz, mit Angabe der Abfallarten. 4) Nachweis der EU-Gemeinschaftslizenz (Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 vormals Verordnung (EWG) Nr. 881/92). Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
1) Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen: für Personen- und Sachschäden 5.000.000 EUR mit zweifacher Maximierung, für Umweltschäden 500.000 EUR und für Vermögensschäden 100.000 EUR. Ersatzweise wird die Bestätigung zur Erweiterung der vorhande … ganz lesen1) Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen: für Personen- und Sachschäden 5.000.000 EUR mit zweifacher Maximierung, für Umweltschäden 500.000 EUR und für Vermögensschäden 100.000 EUR. Ersatzweise wird die Bestätigung zur Erweiterung der vorhandenen Versicherung bei Auftragsübernahme akzeptiert. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
1) Nachweis eines geeichten Wiegesystems, welches das Gesamtgewicht vor Beladung, das Gewicht der aufgeladenen Teile und das Gesamtgewicht nach Beladung dokumentieren kann. Dazu muss die gesamte Ladefläche zum Verwiegen geeignet sein. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herku … ganz lesen1) Nachweis eines geeichten Wiegesystems, welches das Gesamtgewicht vor Beladung, das Gewicht der aufgeladenen Teile und das Gesamtgewicht nach Beladung dokumentieren kann. Dazu muss die gesamte Ladefläche zum Verwiegen geeignet sein. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Durchschnittlicher Jahresumsatz
1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2023, 2024 und 2025. 2) Erklärung über den Umsatz des Bieters bezüglich der besonderen Leistungsart "Beräumung und Entsorgung von Sperrmüll" (einzutragen unter „davon vergleichbare Leistungen“ im Formblatt „Eigener … ganz lesen1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2023, 2024 und 2025. 2) Erklärung über den Umsatz des Bieters bezüglich der besonderen Leistungsart "Beräumung und Entsorgung von Sperrmüll" (einzutragen unter „davon vergleichbare Leistungen“ im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung II“) in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2023, 2024 und 2025. Für die geforderten Angaben ist ein Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung II“ den Verdingungsunterlagen beigefügt. Es ist zwingend zu verwenden. MINDESTANFORDERUNGEN: zu 2) Als Mindestanforderung für Los 1 gilt ein mittlerer Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart "Beräumung und Entsorgung von Sperrmüll" in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2023, 2024 und 2025 in Höhe von mindestens 250.000,00 EUR brutto. Wird mehr als 1 (ein) Los angeboten, gilt ein mittlerer Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart "Beräumung und Entsorgung von Sperrmüll" in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2023, 2024 und 2025 in Höhe von mindestens 350.000,00 EUR brutto als Mindestanforderung. Sofern mehrere Lose angeboten, jedoch die Mindestanforderung für mehr als 1 (ein) Los nicht nachgewiesen wird, führt dies zum Ausschluss des gesamten Angebotes!
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
1) Erklärung über die Zahl der im Unternehmen in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2023, 2024 und 2025 jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, unterteilt in Angestellte insgesamt und davon Leitungspersonal. Für die geforderten Angaben des Punktes ist ein Formblatt "Eigenerklärung zur E … ganz lesen1) Erklärung über die Zahl der im Unternehmen in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2023, 2024 und 2025 jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, unterteilt in Angestellte insgesamt und davon Leitungspersonal. Für die geforderten Angaben des Punktes ist ein Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung II" den Verdingungsunterlagen beigefügt. Es ist zwingend zu verwenden. MINDESTANFORDERUNGEN: zu 1) Als Mindestanforderung gilt für Los 1 eine durchschnittliche Anzahl von mindestens 5 Arbeitskräften in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2023, 2024 und 2025. Wird mehr als 1 (ein) Los angeboten, gilt eine durchschnittliche Anzahl von mindestens 10 Arbeitskräften in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2023, 2024 und 2025 als Mindestanforderung. Sofern mehrere Lose angeboten, jedoch die Mindestanforderung für mehr als 1 (ein) Los nicht nachgewiesen wird, führt dies zum Ausschluss des gesamten Angebotes!
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
1) Referenzliste über ähnliche Leistungen (Beräumung und Entsorgung von Sperrmüll) in vergleichbarer Größenordnung, welche im Zeitraum 01.01.2020 bis zur Angebotseröffnung erbracht wurden bzw. gegenwärtig erbracht werden. Laufende Verträge müssen mindestens seit 1 Jahr bestehen. Für die geforderten … ganz lesen1) Referenzliste über ähnliche Leistungen (Beräumung und Entsorgung von Sperrmüll) in vergleichbarer Größenordnung, welche im Zeitraum 01.01.2020 bis zur Angebotseröffnung erbracht wurden bzw. gegenwärtig erbracht werden. Laufende Verträge müssen mindestens seit 1 Jahr bestehen. Für die geforderten Angaben ist das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung III“ den Verdingungsunterlagen beigefügt. Es ist zwingend zu verwenden. MINDESTANFORDERUNGEN: zu 1) Als Mindestanforderung für Los 1 gilt eine vergleichbare Referenz für die Beräumung und Entsorgung von Sperrmüll mit einem Auftragsvolumen von mindestens 200.000 EUR brutto. Laufende Verträge müssen mindestens seit 1 Jahr bestehen. Wird mehr als 1 (ein) Los angeboten, gelten 2 (zwei) vergleichbare Referenzen für die Beräumung und Entsorgung von Sperrmüll mit einem Auftragsvolumen von mindestens 150.000 EUR brutto als Mindestanforderung. Laufende Verträge müssen mindestens seit 1 Jahr bestehen. Alternativ kann bei mehr als 1 (einem) Los Losen auch 1(eine) Referenz von mindestens 300.000 EUR brutto angeboten werden. Laufende Verträge müssen mindestens seit 1 Jahr bestehen. Sofern mehrere Lose angeboten, jedoch die Mindestanforderung für mehr als 1 (ein) Los nicht nachgewiesen wird, führt dies zum Ausschluss des gesamten Angebotes!
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.12.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
13.08.2026, 10:00 Uhr. online über die Vergabeplattform Berlin
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Nicht zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin - Luther - Straße 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an … ganz lesenDie Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1) Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch und benennen einen bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften haben eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung (liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen. 2) Geford … ganz lesen1) Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch und benennen einen bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften haben eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung (liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen. 2) Geforderte Bescheinigungen und Nachweise sind von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen. 3) Anfragen werden nur beantwortet, wenn sie mindestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist schriftlich per E-Mail oder vorzugsweise über die Vergabeplattform Berlin eingehen. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. 4) Der Bieter (einschließlich eventueller Drittunternehmer) darf weder einen Eintrag im Wettbewerbsregister noch in den Finanz-Sanktionslisten der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27. Mai 2002, 753/2011 vom 1. August 2011 sowie 2580/2001 vom 27. Dezember 2001 (www.finanz-sanktionsliste.de) haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung durch die Vergabestelle. 5) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen: Die Teilnahme am Vergabeverfahren und der Erhalt der Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ möglich. Die Vergabeunterlagen werden gemäß § 41 VgV Abs. 1 ab dem Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung oder dem Tag der Aufforderung zur Interessenbestätigung unentgeltlich und vollständig als pdf-Dokumente auf der Plattform angeboten. Die Einreichung/Abgabe der Angebote kann elektronisch mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur oder elektronisch in Textform über die Vergabeplattform des Landes Berlin erfolgen. Für den Erhalt der elektronischen bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, soweit der Bieter nicht bereits registriert ist. Die Angebotsabgabe zu dieser Ausschreibung ist nur in elektronischer Form zulässig! Schriftlich eingereichte Angebote werden ausgeschlossen. Bitte beachten Sie, dass alle Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z.B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen. Einzusehen unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/

Lose 2, 3

Zuschlag1 von 1 angegeben

Angebotspreis100 %
Preis
Angebotspreis

Eignung8 von 8 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
1) Die Eignung ist durch eine der folgenden Bescheinigungen bzw. Erklärungen nachzuweisen: — Eintragung im Lieferantenportal der Wohnungsbaugesellschaften Berlin/Brandenburg, — Eintragung beim Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifik … ganz lesen1) Die Eignung ist durch eine der folgenden Bescheinigungen bzw. Erklärungen nachzuweisen: — Eintragung im Lieferantenportal der Wohnungsbaugesellschaften Berlin/Brandenburg, — Eintragung beim Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis), — Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für öffentliche Aufträge (ULV) des Landes Berlin, — ULV-Eintragung bei der Auftragsberatungsstelle Brandenburg oder Sachsen oder Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern oder gleichwertige Bescheinigungen anderer Bundesländer, — Beibringung des ausgefüllten beiliegenden Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung I“. Gelangt das Angebot eines Bieters, der nur die „Eigenerklärung zur Eignung I“ abgegeben hat, in die engere Auswahl, hat der Bieter nach Aufforderung durch die Vergabestelle folgende einschlägige Nachweise unverzüglich beizubringen: a) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern und Abgaben; b) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse über die ordnungsgemäße Entrichtung der gesetzlichen Beiträge; c) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft; Wenn keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen die unter a) bis c) geforderten Bescheinigungen und Nachweise am Tag des Eröffnungstermins nicht älter als ein Jahr sein. 2) Nachweis einer gültigen Transportgenehmigung für Berlin nach § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz, mit Angabe der Abfallarten. 3) Nachweis einer gültigen Transportgenehmigung für Berlin nach § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz, mit Angabe der Abfallarten. 4) Nachweis der EU-Gemeinschaftslizenz (Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 vormals Verordnung (EWG) Nr. 881/92). Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
1) Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen: für Personen- und Sachschäden 5.000.000 EUR mit zweifacher Maximierung, für Umweltschäden 500.000 EUR und für Vermögensschäden 100.000 EUR. Ersatzweise wird die Bestätigung zur Erweiterung der vorhande … ganz lesen1) Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen: für Personen- und Sachschäden 5.000.000 EUR mit zweifacher Maximierung, für Umweltschäden 500.000 EUR und für Vermögensschäden 100.000 EUR. Ersatzweise wird die Bestätigung zur Erweiterung der vorhandenen Versicherung bei Auftragsübernahme akzeptiert. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
1) Nachweis eines geeichten Wiegesystems, welches das Gesamtgewicht vor Beladung, das Gewicht der aufgeladenen Teile und das Gesamtgewicht nach Beladung dokumentieren kann. Dazu muss die gesamte Ladefläche zum Verwiegen geeignet sein. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herku … ganz lesen1) Nachweis eines geeichten Wiegesystems, welches das Gesamtgewicht vor Beladung, das Gewicht der aufgeladenen Teile und das Gesamtgewicht nach Beladung dokumentieren kann. Dazu muss die gesamte Ladefläche zum Verwiegen geeignet sein. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Durchschnittlicher Jahresumsatz
1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2023, 2024 und 2025. 2) Erklärung über den Umsatz des Bieters bezüglich der besonderen Leistungsart "Beräumung und Entsorgung von Sperrmüll" (einzutragen unter „davon vergleichbare Leistungen“ im Formblatt „Eigener … ganz lesen1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2023, 2024 und 2025. 2) Erklärung über den Umsatz des Bieters bezüglich der besonderen Leistungsart "Beräumung und Entsorgung von Sperrmüll" (einzutragen unter „davon vergleichbare Leistungen“ im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung II“) in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2023, 2024 und 2025. Für die geforderten Angaben ist ein Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung II“ den Verdingungsunterlagen beigefügt. Es ist zwingend zu verwenden. MINDESTANFORDERUNGEN: zu 2) Als Mindestanforderung für Los 2 gilt ein mittlerer Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart "Beräumung und Entsorgung von Sperrmüll" in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2023, 2024 und 2025 in Höhe von mindestens 150.000,00 EUR brutto. Wird mehr als 1 (ein) Los angeboten, gilt ein mittlerer Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart "Beräumung und Entsorgung von Sperrmüll" in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2023, 2024 und 2025 in Höhe von mindestens 350.000,00 EUR brutto als Mindestanforderung. Sofern mehrere Lose angeboten, jedoch die Mindestanforderung für mehr als 1 (ein) Los nicht nachgewiesen wird, führt dies zum Ausschluss des gesamten Angebotes!
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
1) Erklärung über die Zahl der im Unternehmen in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2023, 2024 und 2025 jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, unterteilt in Angestellte insgesamt und davon Leitungspersonal. Für die geforderten Angaben des Punktes ist ein Formblatt "Eigenerklärung zur E … ganz lesen1) Erklärung über die Zahl der im Unternehmen in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2023, 2024 und 2025 jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, unterteilt in Angestellte insgesamt und davon Leitungspersonal. Für die geforderten Angaben des Punktes ist ein Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung II" den Verdingungsunterlagen beigefügt. Es ist zwingend zu verwenden. MINDESTANFORDERUNGEN: zu 1) Als Mindestanforderung gilt für Los 2 eine durchschnittliche Anzahl von mindestens 5 Arbeitskräften in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2023, 2024 und 2025. Wird mehr als 1 (ein) Los angeboten, gilt eine durchschnittliche Anzahl von mindestens 10 Arbeitskräften in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2023, 2024 und 2025 als Mindestanforderung. Sofern mehrere Lose angeboten, jedoch die Mindestanforderung für mehr als 1 (ein) Los nicht nachgewiesen wird, führt dies zum Ausschluss des gesamten Angebotes!
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
1) Referenzliste über ähnliche Leistungen (Beräumung und Entsorgung von Sperrmüll) in vergleichbarer Größenordnung, welche im Zeitraum 01.01.2020 bis zur Angebotseröffnung erbracht wurden bzw. gegenwärtig erbracht werden. Laufende Verträge müssen mindestens seit 1 Jahr bestehen. Für die geforderten … ganz lesen1) Referenzliste über ähnliche Leistungen (Beräumung und Entsorgung von Sperrmüll) in vergleichbarer Größenordnung, welche im Zeitraum 01.01.2020 bis zur Angebotseröffnung erbracht wurden bzw. gegenwärtig erbracht werden. Laufende Verträge müssen mindestens seit 1 Jahr bestehen. Für die geforderten Angaben ist das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung III“ den Verdingungsunterlagen beigefügt. Es ist zwingend zu verwenden. MINDESTANFORDERUNGEN: zu 1) Als Mindestanforderung für Los 2 gilt eine vergleichbare Referenz für die Beräumung und Entsorgung von Sperrmüll mit einem Auftragsvolumen von mindestens 150.000 EUR brutto. Laufende Verträge müssen mindestens seit 1 Jahr bestehen. Wird mehr als 1 (ein) Los angeboten, gelten 2 (zwei) vergleichbare Referenzen für die Beräumung und Entsorgung von Sperrmüll mit einem Auftragsvolumen von mindestens 150.000 EUR brutto als Mindestanforderung. Laufende Verträge müssen mindestens seit 1 Jahr bestehen. Alternativ kann bei mehr als 1 (einem) Los Losen auch 1(eine) Referenz von mindestens 300.000 EUR brutto angeboten werden. Laufende Verträge müssen mindestens seit 1 Jahr bestehen. Sofern mehrere Lose angeboten, jedoch die Mindestanforderung für mehr als 1 (ein) Los nicht nachgewiesen wird, führt dies zum Ausschluss des gesamten Angebotes!
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.12.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
13.08.2026, 10:00 Uhr. online über die Vergabeplattform Berlin
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Nicht zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin - Luther - Straße 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an … ganz lesenDie Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

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Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#

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  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 13.08.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 23e24452-e750-4c3d-8bab-50196c517504.