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Frist abgelaufenEU-weitMedizintechnikLieferleistungen

Rahmenvertrag Sauerstoff

Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH · Ludwigshafen, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen 2025-009-EK-GBIveröffentlicht 20.10.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 353 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
0 €
Laufzeit
2 Jahre01.07.2026 – 30.06.2028, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
2Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichrlp.vergabekommunal.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtja
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 121 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (9 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Qualität60 %
  • Gesamtkosten40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 13 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH
    vor 13 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 12 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2028
    vor 4 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Der Auftraggeber beabsichtigt zur der Sicherstellung der Versorgung mit medizinischem Sauerstoffe einen Sauerstoff-Belieferungsvertrag in zwei Losen zu vergeben. Los 1: Versorgung mit medizinischem Sauerstoff für die mobile Sauerstoffversorgung (O²-Flaschen) Los 2: Versorgung mit medizinischem Sauerstoff für die stationäre Versorgung (Flüssig-O² für Sauerstofftank)

Lose2 Lose · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Versorgung mit medizinischem Sauerstoff für die mobile Sauerstoffversorgung (O²-Flaschen)

Los 1: Gegenstand dieses Loses ist die Lieferung von medizinischem Sauerstoff (zugelassen als Arzneimittel) in Flaschengas-Form für den Patiententransport. Die Versorgung umfasst den direkten und zuverlässigen Lieferservice an verschiedene Stationen/Kostenstellen, die Rücknahme leerer Flaschen sowie die organisatorische und technische Unterstützung rund um die Sauerstoffversorgung. Benötigt werden Takeo-Flaschen für derzeit 59 Stationen bzw. Belieferungspunkte in zwei Flaschengrößen (2 L = ca. 10 % der benötigten Menge, 5 L = ca. 90% der benötigten Menge). Gewünscht ist möglichst eine Direktbelieferung der 59 Anlieferpunkte. Bietet der Bieter eine abweichende Anlieferroutine an, werden die internen Logistikkosten bei der Angebotsauswertung kalkulatorisch den Angebotskosten hinzugerechnet und die so Gesamtkosten des Angebots ermittelt. Derzeit umfasst die Vorhaltemenge an gefüllten Flaschen ca. 200 Stück. Der Bieter kann von dieser Zahl abweichen, bindet sich jedoch mit seiner Mengenangabe (+/- 20% Abweichung). Ein Notfallkonzept, welches die Produktion selbst und die Lieferfähigkeit abdeckt, ist zwingend vorzulegen. Los 2: Gegenstand dieses Loses ist die Lieferung, Bereitstellung, regelmäßige Befüllung und Wartung eines stationären Sauerstofftanks (Flüssig-O2) zur kontinuierlichen Versorgung der Einrichtung mit medizinischem Sauerstoff, einschließlich Sicherstellung der Betriebsbereitschaft und Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen (z.B. nach Arzneimittelgesetz und Medizinproduktegesetz). - Tagesverbrauch: ca. 1,100m³. - Tankgröße: ca. 30,000m³ Fassungsvermögen. Bei einem Betreiberwechsel ist der vorhandene Sauerstofftank durch den Auftragnehmer auszutauschen. Seite 7 von 16 - Das bestehende Fundament ist nach Möglichkeit weiter zu verwenden; etwaige durch einen Austausch entstehende Mehrkosten (z.B. Anpassungen oder notwendige Umbaumaßnahmen) trägt der Auftragnehmer. Die Sauerstofftankanlage ist mit einem modernen, zuverlässigen Überwachungssystem auszustatten, das kontinuierlich die Füllstände, den Druck und die Temperatur im Tank sowie die Funktion der Versorgungsleitungen erfasst. - Die Demontage und Entsorgung des Alt-Tanks (sofern erforderlich) sowie die Stellung und Inbetriebnahme des neuen Tanks inklusive aller erforderlichen technischen Abnahmen und Dokumentationen sind Teil des Leistungsumfangs. Der vorhandene Tank ist durch den Auftragnehmer fachgerecht zu entsorgen oder nach Ermessen und Verantwortung des Auftragnehmers für eine weitere Verwendung vorzusehen. - Für den Zeitraum des Tankwechsels ist eine sich an dem o.g. Verbrauch orientierende Notversorgung bereitzustellen, anzuschließen und zu betreiben. Dies darf nicht über die vorhandenen Reserveflaschen im Haus erfolgen. Es ist ein Notfallkonzept vorzulegen, das beschreibt, wie im Stör- oder Ausfallfall, sowie bei Wartungs- und Reparatureinsätzen eine unterbrechungsfreie Versorgung sicherge-stellt ist. Dies umfasst ein Produktionsbackup (alternative Bezugsquellen, z.B. mobile Tanks bzw. Sauerstoffflaschensysteme) sowie Maßnahmen zur sofortigen Wiederherstellung der Versorgung binnen 4 Stunden. Diese zusätzlich zu den vorhandenen Reserveflaschen zu liefernde Versorgung muss auch an Wochenenden, Feiertagen gewährleistet sein. - Ein 48-Stunden-Betriebsbackup (Notvorrat) ist zwingend bereitzustellen und zu überwachen. - Die Notfallversorgung umfasst auch die Bereitstellung von Notfallsets für die manuelle Sauerstoffabgabe in einzelnen Bereichen, falls notwendig.

2 Jahre–
2
Versorgung mit medizinischem Sauerstoff für die stationäre Versorgung (Flüssig-O² für Sauerstofftank)

Los 1: Gegenstand dieses Loses ist die Lieferung von medizinischem Sauerstoff (zugelassen als Arzneimittel) in Flaschengas-Form für den Patiententransport. Die Versorgung umfasst den direkten und zuverlässigen Lieferservice an verschiedene Stationen/Kostenstellen, die Rücknahme leerer Flaschen sowie die organisatorische und technische Unterstützung rund um die Sauerstoffversorgung. Benötigt werden Takeo-Flaschen für derzeit 59 Stationen bzw. Belieferungspunkte in zwei Flaschengrößen (2 L = ca. 10 % der benötigten Menge, 5 L = ca. 90% der benötigten Menge). Gewünscht ist möglichst eine Direktbelieferung der 59 Anlieferpunkte. Bietet der Bieter eine abweichende Anlieferroutine an, werden die internen Logistikkosten bei der Angebotsauswertung kalkulatorisch den Angebotskosten hinzugerechnet und die so Gesamtkosten des Angebots ermittelt. Derzeit umfasst die Vorhaltemenge an gefüllten Flaschen ca. 200 Stück. Der Bieter kann von dieser Zahl abweichen, bindet sich jedoch mit seiner Mengenangabe (+/- 20% Abweichung). Ein Notfallkonzept, welches die Produktion selbst und die Lieferfähigkeit abdeckt, ist zwingend vorzulegen. Los 2: Gegenstand dieses Loses ist die Lieferung, Bereitstellung, regelmäßige Befüllung und Wartung eines stationären Sauerstofftanks (Flüssig-O2) zur kontinuierlichen Versorgung der Einrichtung mit medizinischem Sauerstoff, einschließlich Sicherstellung der Betriebsbereitschaft und Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen (z.B. nach Arzneimittelgesetz und Medizinproduktegesetz). - Tagesverbrauch: ca. 1,100m³. - Tankgröße: ca. 30,000m³ Fassungsvermögen. Bei einem Betreiberwechsel ist der vorhandene Sauerstofftank durch den Auftragnehmer auszutauschen. Seite 7 von 16 - Das bestehende Fundament ist nach Möglichkeit weiter zu verwenden; etwaige durch einen Austausch entstehende Mehrkosten (z.B. Anpassungen oder notwendige Umbaumaßnahmen) trägt der Auftragnehmer. Die Sauerstofftankanlage ist mit einem modernen, zuverlässigen Überwachungssystem auszustatten, das kontinuierlich die Füllstände, den Druck und die Temperatur im Tank sowie die Funktion der Versorgungsleitungen erfasst. - Die Demontage und Entsorgung des Alt-Tanks (sofern erforderlich) sowie die Stellung und Inbetriebnahme des neuen Tanks inklusive aller erforderlichen technischen Abnahmen und Dokumentationen sind Teil des Leistungsumfangs. Der vorhandene Tank ist durch den Auftragnehmer fachgerecht zu entsorgen oder nach Ermessen und Verantwortung des Auftragnehmers für eine weitere Verwendung vorzusehen. - Für den Zeitraum des Tankwechsels ist eine sich an dem o.g. Verbrauch orientierende Notversorgung bereitzustellen, anzuschließen und zu betreiben. Dies darf nicht über die vorhandenen Reserveflaschen im Haus erfolgen. Es ist ein Notfallkonzept vorzulegen, das beschreibt, wie im Stör- oder Ausfallfall, sowie bei Wartungs- und Reparatureinsätzen eine unterbrechungsfreie Versorgung sicherge-stellt ist. Dies umfasst ein Produktionsbackup (alternative Bezugsquellen, z.B. mobile Tanks bzw. Sauerstoffflaschensysteme) sowie Maßnahmen zur sofortigen Wiederherstellung der Versorgung binnen 4 Stunden. Diese zusätzlich zu den vorhandenen Reserveflaschen zu liefernde Versorgung muss auch an Wochenenden, Feiertagen gewährleistet sein. - Ein 48-Stunden-Betriebsbackup (Notvorrat) ist zwingend bereitzustellen und zu überwachen. - Die Notfallversorgung umfasst auch die Bereitstellung von Notfallsets für die manuelle Sauerstoffabgabe in einzelnen Bereichen, falls notwendig.

2 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität60 %
Gesamtkosten40 %
Qualität
Verschiedene Qualitätsaspekte, siehe Vergabeunterlagen
Kosten
GesamtkostenFlaschenmiete inkl. Sauerstoffbefüllung, Transportkosten, Servicekosten für insegsamt 4 Jahre (2 Jahre fix plus 2 x 1 Jahr Verlängerung)

Eignung16 von 16 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird um Vorlage eines Handelsregisterauszuges gebeten. Dieser darf nicht früher als 3 Monate vor dem Bekanntmachungsdatum dieser Ausschreibung ausgestellt sein. Um Angabe, ob eine Eintragung in einer Berufsgenossenschaft besteht, wird gebeten.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Zur Beurteilung, ob der Bieter zur Erbringung des Auftrags wirtschaftlich in der Lage ist, möchte sich der Auftraggeber ein allgemeines Bild von dem Bieter machen. Daher reicht der Bieter eine kurze Unternehmensbeschreibung nebst Organigramm der Unternehmens- und gegebenenfalls Konzernstruktur sowie … ganz lesenZur Beurteilung, ob der Bieter zur Erbringung des Auftrags wirtschaftlich in der Lage ist, möchte sich der Auftraggeber ein allgemeines Bild von dem Bieter machen. Daher reicht der Bieter eine kurze Unternehmensbeschreibung nebst Organigramm der Unternehmens- und gegebenenfalls Konzernstruktur sowie eine Übersicht über etwaige Zweigniederlassungen ein. Zudem ist anzugeben, ob der Bieter ein KMU im Sinne der KMU-Definition der Europäischen Union ist.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Der Bieter hat eine Haftpflichtversicherung mit den im Eignungsformblatt {Anlage 1.2) genannten Bedingungen vorzuhalten (dies sind: Geforderte Versicherungssummen: Personen-, Sach- und Vermögensschäden: mind. 15 Mio. EUR Geforderter Versicherungsumfang: Für mindestens jeweils 2 Schadensfälle pro Kal … ganz lesenDer Bieter hat eine Haftpflichtversicherung mit den im Eignungsformblatt {Anlage 1.2) genannten Bedingungen vorzuhalten (dies sind: Geforderte Versicherungssummen: Personen-, Sach- und Vermögensschäden: mind. 15 Mio. EUR Geforderter Versicherungsumfang: Für mindestens jeweils 2 Schadensfälle pro Kalenderjahr (2-fache Maximierung der Versicherungssumme) (d.h. mindestens 30 Mio. EUR / Kalenderjahr) Den Nachweis des Bestehens einer ausreichenden Versicherung hat er durch Erklärung der Angaben zu seiner Versicherung im Eignungsformblatt zu führen. Auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers hat er einen Nachweis durch die Versicherung zu erbringen.
Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags pro Kalenderjahr / im Durchschnitt der letzten 3 Kalenderjahre.
Allgemeiner Jahresumsatz
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Auf gesonderte Anforderung sind Jahresabschlüsse der Jahre vorzulegen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Der Auftraggeber möchte sich zur Absicherung der ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung ein Bild von der Zahlungsfähigkeit des Bieters machen. Daher hat der Bieter seinen Liquiditätsstatus durch eine aktuelle Unbedenklichkeitserklärung seines Kreditinstituts oder einer entsprechenden Erklärung seines … ganz lesenDer Auftraggeber möchte sich zur Absicherung der ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung ein Bild von der Zahlungsfähigkeit des Bieters machen. Daher hat der Bieter seinen Liquiditätsstatus durch eine aktuelle Unbedenklichkeitserklärung seines Kreditinstituts oder einer entsprechenden Erklärung seines Steuerberaters (jeweils nicht früher als drei Monate vor Bekanntmachungsdatum dieser Ausschreibung ausgestellt) nachzuweisen.
Supply-Chain-Management
Gefordert wir eine Erklärung zum Lieferkettenmanagement und Lieferkettenüberwachungssystem. Auf Anforderung sind zudem alle Auskünfte und Informationen zu erteilen, die für die gesetzliche Risikoanalyse nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz benötigt werden, gegebenenfalls auch für Vorlieferanten.
Anzahl der Führungskräfte
Der Auftraggeber hält zur sachgerechten Ausführung des Auftrags eine adäquate Anzahl an Beschäftigten und Führungskräften für erforderlich. Es wird daher um Angabe der durchschnittlichen Anzahl der Beschäftigten und der Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren und aktuell gebeten.
Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Der Auftraggeber geht davon aus, dass für die Ausführung des gegenständlichen Vorhabens eine adäquate Anzahl geeigneter technischer Fachkräften erforderlich ist. Der Auftraggeber bittet daher um Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen: - im Bereich Kundenbetreuung, - davon im deutschsprachigen Raum - im Bereich Logistik
Techniker oder technische Stellen für die Qualitätskontrolle
Der Auftraggeber geht davon aus, dass für die Ausführung des gegenständlichen Vorhabens eine adäquate Anzahl geeigneter technischer Fachkräften erforderlich ist. Der Auftraggeber bittet daher um Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
Anteil der Unterauftragsvergabe
Die Leistungen, die für den Bewerber/Bieter durch Unterauftragnehmer erbracht werden, sind zu benennen. Zudem sind die Ausstattungsteile, die dem Bewerber/Bieter im Rahmen der Eignungsleihe zur Verfügung stehen, unter Angaben des eignungsverleihenden Unternehmens zu benennen.
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Los 1: Der Bewerber weist dem Auftraggeber mindestens drei Referenzen im Gebiet des deutschsprachigen EWR, unter Angabe des Vertragsbeginns, des Leistungsvolumens und einer Kontaktperson beim Referenzgeber nach, welche vom Bewerber innerhalb der letzten vier Jahre (2022 bis aktuell 2025) erbracht wu … ganz lesenLos 1: Der Bewerber weist dem Auftraggeber mindestens drei Referenzen im Gebiet des deutschsprachigen EWR, unter Angabe des Vertragsbeginns, des Leistungsvolumens und einer Kontaktperson beim Referenzgeber nach, welche vom Bewerber innerhalb der letzten vier Jahre (2022 bis aktuell 2025) erbracht wurden. Die Referenzaufträge müssen in Bezug auf folgende Kriterien mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegen-stand vergleichbar sein: - Referenzgeber müssen entweder Universitätsklinika, Krankenhäuser der Maximalversorgung oder sonstige Krankenhäuser mit nachweislich mindestens 800 Betten - Die benannten Referenzaufträge müssen in Bezug auf Gerätetyp, Ausstattung, Konfiguration und Verwendungszweck mit den ausgeschriebenen Takeo-Flaschen vergleichbar sein. - Vertragslaufzeit bereits seit mindestens einem Jahr. Da dem Auftraggeber eine belastbare Aussage zur Versorgungsqualität über einen längeren Zeitraum wichtig ist, muss ein Referenzauftrag, der noch nicht beendet ist, bereits zumindest ein Jahr ununterbrochen er-bracht worden sein. Los 2: Der Bewerber weist dem Auftraggeber mindestens fünf Referenzen im Gebiet des EWR, darunter drei im deutschsprachigen Raum, unter Angabe des Vertragsbeginns, des Leistungsvolumens und einer Kontaktperson beim Referenzgeber nach, welche vom Bewerber innerhalb der letzten vier Jahre (2022 bis aktuell 2025) erbracht wurden. Die Referenzaufträge müssen in Bezug auf folgende Kriterien mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sein: - Referenzgeber müssen entweder Universitätsklinika, Krankenhäuser der Maximalversorgung oder sonstige Krankenhäuser mit nachweislich mindestens 800 Betten - Die benannten Referenzaufträge müssen in Bezug auf Tanktyp- und Größe vergleichbar sein. - Vertragslaufzeit bereits seit mindestens einem Jahr. Da dem Auftraggeber eine belastbare Aussage zur Versorgungsqualität über einen längeren Zeitraum wichtig ist, muss ein Referenzauftrag, der noch nicht beendet ist, bereits zumindest ein Jahr ununterbrochen erbracht worden sein.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Die Versorgungssicherheit mit medizinischem Sauerstoff ist für ein Krankenhaus der Maximalversorgung von zentraler Bedeutung. Der Auftraggeber möchte sich daher ein Bild über das Backup- und Ausfall-konzept für die Sauerstoffproduktion machen. Der Bieter legt eine aussagekräftige Beschreibung hierzu vor.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis … Bewerber

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2026
Vertragsende
30.06.2028
Verlängerung
bis zu 2-mal: Los 1: 2 x um jeweils Jahr
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
rlp.vergabekommunal.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
verlangt: Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Anforderung des Auftraggebers für die Erfüllung des Vertrages Sicherheit zu leisten. Die Sicherheit umfasst auch zukünftige Vertragsänderungen sowie Ansprüche auf Vertragsstrafe und Schadensersatz jeder Art, als auch die Rückerstattung von Überzahlu … ganz lesenverlangt: Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Anforderung des Auftraggebers für die Erfüllung des Vertrages Sicherheit zu leisten. Die Sicherheit umfasst auch zukünftige Vertragsänderungen sowie Ansprüche auf Vertragsstrafe und Schadensersatz jeder Art, als auch die Rückerstattung von Überzahlungen einschließlich Zinsen. Die Sicherheit ist durch eine unbefristete, selbstschuldnerische und unbedingte Bürgschaft eines Kreditinstituts/Kreditversicherers bis zu einer Gesamthöhe von jeweils 5% der Bruttogesamtauftragswertes für den Versorgungsvertrag, bezogen auf die fixe Laufzeit ohne Verlängerungsoptionen gegenüber dem Auftraggeber entsprechend § 18 VOL/B zu erbringen. Der Auftraggeber kann von der Anforderung einer Sicherungsbürgschaft oder anderweitiger Sicherheiten nach eigenem Ermessen Abstand nehmen.

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung - Geschäftsstelle -, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung und/oder der Vergabeunterlagen sind unverzüglich nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens spätestens bis Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form über das Kommu … ganz lesenEtwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung und/oder der Vergabeunterlagen sind unverzüglich nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens spätestens bis Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form über das Kommunikationstool des Vergabeportals https://rlp.vergabekommunal.de zu rügen. In gleicher Form sind sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften von Bietern ab Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form zu rügen. Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB: (1) Der Auftraggeber hat die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vor-gesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Einleitung, Antrag gemäß § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP6YYMYECV# Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrages oder eines Angebotes wird dieser oder dieses in die Akte des Auftr … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP6YYMYECV# Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrages oder eines Angebotes wird dieser oder dieses in die Akte des Auftraggebers als Vergabeakte aufgenommen. Jeder Bewerber muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag oder Angebot jeweils mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten beider Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse).

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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