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vergebenEU-weitIT-DienstleistungenIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Rahmenvertrag Redaktionsleistungen (Externe Redaktion) für die Serviceportale Amt24 und service-bw

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen · Leipzig, Sachsen

Aktenzeichen SK.13.1-0453/15/16veröffentlicht 10.11.2023DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 1087 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Dresden.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Sachsen (14 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
2,1 Mio. €
Laufzeit
35 Monate01.02.2024 – 31.12.2026
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Leipzig04107, Dresden, Sachsen
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe.sachsen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (11 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 36 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über evergabe.sachsen.de
    vor 36 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 14:00 Uhr
    vor 36 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2026
    vor 33 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Unter den Adressen http://service-bw.de und http://amt24.sachsen.de betreiben die Länder Baden-Württemberg und Freistaat Sachsen ihre Serviceportale der öffentlichen Verwaltung. Die beiden Portale unterscheiden sich in den Inhalten, basieren jedoch auf der gleichen Portalsoftware und ihren Komponenten. Die jeweilige Portalkomponente "Zuständigkeitsfinder" enthält neben einer großen Anzahl von Informationstexten zu Verwaltungsleistungen ("Leistungen") die Kontaktdaten aller kommunalen und Landesbehörden und weiterer Organisationen von öffentlichem Interesse und mit verwaltungsnahen Aufgaben ("Behördendaten"). Im Zuständigkeitsfinder werden Leistungen und Behördendaten gemäß Zuständigkeit mit Online-Formularen und -Diensten verknüpft und für die Nutzerinnen und Nutzer des Serviceportals erschlossen. Zahlreiche weitere Anwendungen beziehen die Inhalte der beiden Landesportale über Schnittstellen, so zum Beispiel Portale von Kommunalverwaltungen, das Wissensmanagement der Behöddennummer 115, vor allem aber der Portalverbund/Online-Gateway des Bundes und der Länder (PVOG) in Zusammenhang mit der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Die Anzahl der Textobjekte orientiert sich am OZG-Umsetzungskatalog und wächst analog zur Umsetzung des OZG stetig an.

Beschreibung des Loses

Vertragsgegenstand sind spezifisch redaktionelle und koordinierende Aufgaben (externe Redaktion) zur Unterstützung der Landesredaktionen von Amt24 und service-bw. Unter den Adressen http://service-bw.de und http://amt24.sachsen.de betreiben die Länder Ba-den-Württemberg und Freistaat Sachsen ihre Serviceportale der öffentlichen Verwaltung. Die beiden Portale unterscheiden sich in den Inhalten, basieren jedoch auf der gleichen Portalsoft-ware und ihren Komponenten. Die jeweilige Portalkomponente "Zuständigkeitsfinder" enthält ne-ben einer großen Anzahl von Informationstexten zu Verwaltungsleistungen ("Leistungen") die Kontaktdaten aller kommunalen und Landesbehörden und weiterer Organisationen von öffentli-chem Interesse und mit verwaltungsnahen Aufgaben ("Behördendaten"). Im Zuständigkeitsfinder werden Leistungen und Behördendaten gemäß Zuständigkeit mit Online-Formularen und -Diensten verknüpft und für die Nutzerinnen und Nutzer des Serviceportals erschlossen. Zahlreiche weitere Anwendungen beziehen die Inhalte der beiden Landesportale über Schnittstel-len, so zum Beispiel Portale von Kommunalverwaltungen, das Wissensmanagement der Behör-dennummer 115, vor allem aber der Portalverbund/Online-Gateway des Bundes und der Länder (PVOG) in Zusammenhang mit der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Die Anzahl der Textobjekte orientiert sich am OZG-Umsetzungskatalog und wächst analog zur Umsetzung des OZG stetig an.

Vorgesehen ist der Abruf von Leistungen im Rahmen von Jahresbudgets. Es besteht keine Ab-nahmeverpflichtung. Die Auftraggeber rufen unabhängig voneinander und ab unterschiedlichen Zeitpunkten nach Vertragsschluss Leistungen ab.

Die externe Redaktion soll als Teil der jeweiligen Landesredaktion die internen Redaktionsteams bei den folgenden Aufgaben unterstützen bzw. diese Aufgaben selbstständig und selbstorgansiert übernehmen

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
gemäß Vergabeunterlagen
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.02.2024
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Rahmenvertrag kann zwei Mal um zwölf Monate verlängert werden.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.sachsen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
16.11.2023, 14:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 … ganz lesen§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

80vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (86 Lose mit Angabe)
313.279 €Zuschlagswert im Median
251.944 € – 857.413 €mittlere Hälfte, 19 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 16.11.2023

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 82ea3e9b-03af-4d88-ba0f-51e2f5801498.