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vergebenEU-weitBeratungRahmenvereinbarung

Rahmenvertrag Redaktionelle Betreuung des Instagram-Kanals @klima.bayern

Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Umwelt · Augsburg, Bayern

Aktenzeichen 2025000093veröffentlicht 11.09.2025DienstleistungenNichtoffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 572 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.

Alle Ausschreibungen: Beratung in Bayern (14 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 5 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
19 Monate05.09.2025 – 31.03.2027, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Augsburg86179, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 88 Tage (8 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (60 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Preis30 %
  • Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.03.2027
    vor 14 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 14 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Für den Instagram-Kanal klima.bayern wird eine geeignete Social Media-Agentur gesucht. Diese soll das klima.bayern-Kampagnenteam maßgeblich dabei unterstützen beständig ein attraktives und abwechslungsreiches Angebot aus Posts, Reels und Storys auf dem Kanal bereitzustellen. Die Leistungen umfassen dabei insbesondere die Erstellung der einzelnen Beiträge in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis30 %
Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog70 %
Qualität
Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogDie Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
05.09.2025
Vertragsende
31.03.2027
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Dem Auftraggeber steht eine einmalige Verlängerungsoption um zwei weitere Jahre zu (31.03.2029).
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
313.020 €

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, 91522 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Wird die Wirksamkeit des Zuschlags angezweifelt können Bieter und/oder Bewerber gem. § 135 Abs. 2 GWB innerhalb einer Frist von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Uni … ganz lesenEin wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Wird die Wirksamkeit des Zuschlags angezweifelt können Bieter und/oder Bewerber gem. § 135 Abs. 2 GWB innerhalb einer Frist von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union die Unwirksamkeit des Zuschlages nach § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren geltend machen. Ein öffentlicher Auftrag ist nur dann von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber entweder gegen § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet war.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst#Die Auftragsvergabe ist auch für KMU geeignet. ----------------------------------- Vertragsbeginn: mit Zuschlagserteilung Vertragsende: 31.03.2027 Dem Auftraggeber steht eine einmalige Verlängerungsoption um zwei weitere Jahre zu (31.03.2029). ----------------- … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:selbst#Die Auftragsvergabe ist auch für KMU geeignet. ----------------------------------- Vertragsbeginn: mit Zuschlagserteilung Vertragsende: 31.03.2027 Dem Auftraggeber steht eine einmalige Verlängerungsoption um zwei weitere Jahre zu (31.03.2029). ----------------------------------- Da es sich um einen Rahmenvertrag handelt wird eine Obergrenze wie folgt festgelegt: Vertragslaufzeit bis 31.03.2027: 153.180 EUR netto Verlängerungsoption bis 31.03.2029: 159.840 EUR netto Eine Mindestabnahme wird nicht vereinbart.
Hinweis
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch auf der eVergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de zur Verfügung. Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden. Die Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich elektronis … ganz lesenDie Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch auf der eVergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de zur Verfügung. Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden. Die Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de zu erstellen und einzureichen. Angebote und Teilnahmeanträge werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert. Hier ist eine kostenlose Registrierung für das Verfahren sowie die Bearbeitung und Abgabe des Angebotes möglich. Die Leistung erfolgt für den Freistaat Bayern als Auftraggeber. Der Freistaat Bayern wird durch das Bayerische Landesamt für Umwelt als zentrale Vergabestelle für das Vergabeverfahren und im Übrigen durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz im Rahmen des Vertragsvollzuges vertreten. Die Vergabe des Auftrags erfolgt in einem zweistufigen Verfahren: Stufe 1: Teilnahmewettbewerb (Eignungsprüfung; Bewerberauswahl) Stufe 2: Angebotsabgabe (Angebotswertung) Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes wird die Eignung der Bewerber festgestellt und eine Bewertung der Teilnahmeanträge durchgeführt. Die Details können der „Wertungsmatrix Eignungsprüfung“ entnommen werden. Aufgrund der erreichten Punkte wird eine Rangfolge gebildet. Nur die fünf punktbesten Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sollte Punktgleichstand vorliegen, der dazu führt, dass mehr als fünf Bewerber zu den fünf Punktbesten zählen, werden in diesem Ausnahmefall auch mehr als fünf Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Angebotsaufforderung ist für Ende Mai / Anfang Juni 2025 geplant.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
OnlineDialog GmbH, Düsseldorf5

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Bürgermeister-Ulrich-Straße 160, 86179 Augsburg
Kontakt
vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de
Auskünfte
Bayerisches Landesamt für Umweltvergabeservicezentrum@lfu.bayern.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 794 (Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

73vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (49 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 9 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 14.04.2025
  3. BekanntmachungFrist 14.04.2025
  4. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 14.04.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 471544ec-7cb4-48c8-9300-922869f3dc3c.