Rahmenvertrag Recyclinglogopapier und -kopierpapier
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen · Erfurt, Sachsen
Aktenzeichen 1veröffentlicht 16.01.2024LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 1 Jahr
- 01.01.2024 – 31.12.2024
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Sachsen (72 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endete voraussichtlich am
gilt für alle 2 Lose · bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 1 Jahr01.01.2024 – 31.12.2024, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 110 Tage (16 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (57 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Vertragsbeginnvor 34 MonatenLaufzeit bis 31.12.2024
- Veröffentlichungvor 34 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrages für die Lieferung von Recyclinglogo- und -kopierpapier, A4 weiß, für die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2024. Es besteht die Option der Verlängerung der Vertragslaufzeit um 1 Jahr bis zum 31.12.2025.
Gegenstand nach CPV
- 30197642Kopierpapier und xerografisches PapierHauptgegenstand
Lose2 Lose
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 2 | Recyclinglogopapier Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrages für die Lieferung von Recyclinglogo- und -kopierpapier, A4 weiß, für die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2024. Es besteht die Option der Verlängerung der Vertragslaufzeit um 1 Jahr bis zum 31.12.2025. Eine allgemeine Leistungsbeschreibung (Anlage 1-1 der Vergabeunterlagen), die Kriterienkataloge für die Lose 1 und 2 (Anlage 1-2 und 1-3 der Vergabeunterlagen) sowie ein Muster für das Recyclinglogopapier (Anlage 1-4 der Vergabeunterlagen) sind den Vergabeunterlagen entsprechend beigefügt. Der Auftrag wird in 2 Losen vergeben: Los 1 - Recyclinglogopapier Los 2 - Recyclingkopierpapier Jeder Bieter kann ein Angebot für ein oder beide Lose abgeben. Eine Loslimitierung ist nicht vorgesehen. Da die Angebotsauswertung für jedes Los gesondert erfolgt, dürfen die Angebote für alle Lose nicht unter dem Vorbehalt einer gemeinsamen Vergabe dieser Lose abgegeben werden. Ein solcher Angebotsvorbehalt ist unzulässig und führt zum Ausschluss aller von dem Vorbehalt erfassten Angebote. Der Vertrag tritt am 01.01.2024 in Kraft und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, am 31.12.2024, es sei denn, die Auftraggeberin teilt dem Auftragnehmer mit, dass sich die Vertragslaufzeit um 1 weiteres Jahr bis zum 31.12.2025 verlängert. Der Rahmenvertrag hat eine Obergrenze für Los 1: 6 Mio. Blatt Los 2: 50 Mio. Blatt. Es besteht kein Anspruch auf Ausschöpfung der Obergrenze. Eine Abnahmeverpflichtung der Auftraggeberin besteht insoweit nicht. Die tatsächliche Abnahmemenge bestimmt sich durch die in der jeweiligen Bestellung vermerkten Abnahmemenge. Die Produktzertifizierung "Blauer Engel" oder EU-Ecolabel oder vergleichbar ist den Angebotsunterlagen beizulegen. | 1 Jahr | – |
| 3 | Recyclingkopierpapier Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrages für die Lieferung von Recyclinglogo- und -kopierpapier, A4 weiß, für die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2024. Es besteht die Option der Verlängerung der Vertragslaufzeit um 1 Jahr bis zum 31.12.2025. Eine allgemeine Leistungsbeschreibung (Anlage 1-1 der Vergabeunterlagen), die Kriterienkataloge für die Lose 1 und 2 (Anlage 1-2 und 1-3 der Vergabeunterlagen) sowie ein Muster für das Recyclinglogopapier (Anlage 1-4 der Vergabeunterlagen) sind den Vergabeunterlagen entsprechend beigefügt. Der Auftrag wird in 2 Losen vergeben: Los 1 - Recyclinglogopapier Los 2 - Recyclingkopierpapier Jeder Bieter kann ein Angebot für ein oder beide Lose abgeben. Eine Loslimitierung ist nicht vorgesehen. Da die Angebotsauswertung für jedes Los gesondert erfolgt, dürfen die Angebote für alle Lose nicht unter dem Vorbehalt einer gemeinsamen Vergabe dieser Lose abgegeben werden. Ein solcher Angebotsvorbehalt ist unzulässig und führt zum Ausschluss aller von dem Vorbehalt erfassten Angebote. Der Vertrag tritt am 01.01.2024 in Kraft und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, am 31.12.2024, es sei denn, die Auftraggeberin teilt dem Auftragnehmer mit, dass sich die Vertragslaufzeit um 1 weiteres Jahr bis zum 31.12.2025 verlängert. Der Rahmenvertrag hat eine Obergrenze für Los 1: 6 Mio. Blatt Los 2: 50 Mio. Blatt. Es besteht kein Anspruch auf Ausschöpfung der Obergrenze. Eine Abnahmeverpflichtung der Auftraggeberin besteht insoweit nicht. Die tatsächliche Abnahmemenge bestimmt sich durch die in der jeweiligen Bestellung vermerkten Abnahmemenge. Die Produktzertifizierung "Blauer Engel" oder EU-Ecolabel oder vergleichbar ist den Angebotsunterlagen beizulegen. | 1 Jahr | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Angebotspreis brutto
- Beschreibung
- Das Zuschlagskriterium war der Preis. Der Zuschlag wurde auf das Angebot mit dem niedrigsten Angebotsendpreis brutto für die voraussichtliche Abnahmemenge erteilt.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2024
- Vertragsende
- 31.12.2024
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Es besteht die Option der Verlängerung der Vertragslaufzeit um 1 Jahr bis zum 31.12.2025.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Die Vergabekammern des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, d … ganz lesenkürzer
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist, (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an, (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt), 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer: (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken, (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden ...".- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYH54W
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 2 | Moduli Print B.V., NC Beegden | 1 |
| 3 | Inapa Deutschland GmbH, Ettlinge | 2 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Augustinerstraße 38, 99084 Erfurt
- Kontakt
- vergabestelle@
plus.aok.de
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Alle 148 offenen Ausschreibungen von AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 301 (Büromaschinen, Büromaterial und Zubehör, außer Computern, Druckern und Möbeln) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Sachsen (72 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- H. Kreller GmbH6 Zuschläge
- Igepa Grosshandel GmbH & Co. KG3 Zuschläge
- OVOL Papier Deutschland GmbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5d5cf4fe-8990-4533-b96d-420158c9ab80.