Rahmenvertrag Postdienstleistungen
BKK mkk - meine Krankenkasse · Berlin, Berlin
Aktenzeichen mkk_2026_035veröffentlicht 23.02.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.07.2026 – 30.06.2028
- Lose
- 4
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.07.2026 – 30.06.2028, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 4Angebot auf bis zu 4, Zuschlag höchstens 4 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigxvergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 94 Tage (11 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (17 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 04.11.2026
- Veröffentlichungvor 8 Monaten
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 7 Monatenüber xvergabe.de
- Bindefrist endetvor 6 Monaten30 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 4 MonatenLaufzeit bis 30.06.2028
- Heute
Beschreibung
Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.
Gegenstand nach CPV
- 64112000BriefpostdiensteHauptgegenstand
Lose4 Lose · Angebot auf bis zu 4 · Zuschlag höchstens 4 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1: Hauptverwaltung Berlin Los 1: Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Postdienstleistungen von unfrankierten Postsendungen der Hauptverwaltung in Berlin. Gegenstand der Dienstleistung ist in diesem Los die Erbringung von Postdienstleistungen. Hiervon umfasst sind die Abholung, Beförderung und bundes-, europa- und weltweite Zustellung von unfrankierten Briefsendungen, Einschreiben, Postzustellungaufträgen und Postkarten. | 2 Jahre | – |
| 2 | Los 2: Externer Druckdienstleister MediaKom in Aschau Los 2: Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Postdienstleistungen von unfrankierten Postsendungen beim externen Druckdienstleister MediaKom in Aschau Gegenstand der Dienstleistung ist in diesem Los die Erbringung von Postdienstleistungen. Hiervon umfasst sind die Abholung, Beförderung und bundes-, europa- und weltweite Zustellung von unfrankierten Briefsendungen, Einschreiben, Postzustellungaufträgen und Postkarten | 2 Jahre | – |
| 3 | Los 3: SC Bochum, SC Duisburg Los 3: Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Postdienstleistungen von unfrankierten Postsendungen der Servicecenter in Bochum und Duisburg. Gegenstand der Dienstleistung ist in diesem Los die Erbringung von Postdienstleistungen. Hiervon umfasst sind die Abholung, Beförderung und bundes-, europa- und weltweite Zustellung von unfrankierten Briefsendungen, Einschreiben, Postzustellungaufträgen und Postkarten. | 2 Jahre | – |
| 4 | Los 4: Standorte Halle Los 4: Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Postdienstleistungen von unfrankierten Postsendungen der Standorte in Halle. Gegenstand der Dienstleistung ist in diesem Los die Erbringung von Postdienstleistungen. Hiervon umfasst sind die Abholung, Beförderung und bundes-, europa- und weltweite Zustellung von unfrankierten Briefsendungen, Einschreiben, Postzustellungaufträgen und Postkarten. | 2 Jahre | – |
Bedingungen3 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält den Zuschlag.
Eignung1 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.07.2026
- Vertragsende
- 30.06.2028
- Verlängerung
- bis zu 2-mal
- Optionen
- Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern die Rahmenvereinbarung nicht von der Auftraggeberin mit einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf des zweiten bzw. dritten Geschäftsjahres gekündigt wird.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- xvergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 30 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 13 … ganz lesenkürzer
§ 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Abs. 2 GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#Die Schätzmenge beträgt ca. 2,3 Mio. und die Höchstmenge 5.000.000 Stück, die in Los 1 abzuholen und zuzustellen sind. Bei der angegebenen Höchstmenge i.H.v. 5.000.000 Stück pro Jahr in Los 1 sind die Mengen aus mehreren Versandaktionen von bis zu jeweils 400.000 Stück bereits enthalten. Weitere 400.000 Stück wurden addiert wegen möglichem Wachstum.
Los 2
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält den Zuschlag.
Eignung1 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.07.2026
- Vertragsende
- 30.06.2028
- Verlängerung
- bis zu 2-mal
- Optionen
- Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern die Rahmenvereinbarung nicht von der Auftraggeberin mit einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf des zweiten bzw. dritten Geschäftsjahres gekündigt wird.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- xvergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 30 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 13 … ganz lesenkürzer
§ 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Abs. 2 GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#Die Schätzmenge beträgt ca. 80.000 Stück und die Höchstmenge 1.420.000 Stück, die in Los 2 abzuholen und zuzustellen sind. Die Höchstmenge für Los 2 i.H.v. 1,42 Mio Stück setzt sich wie folgt zusammen: 1) Schätzwert 80.000 Stück x 2 plus 2) zwei mögliche Versandaktionen (420.000 Stück x 2) plus 3) 420.000 Stück wegen möglichen Wachstum.
Lose 3, 4
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält den Zuschlag.
Eignung1 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.07.2026
- Vertragsende
- 30.06.2028
- Verlängerung
- bis zu 2-mal
- Optionen
- Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern die Rahmenvereinbarung nicht von der Auftraggeberin mit einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf des zweiten bzw. dritten Geschäftsjahres gekündigt wird.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- xvergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 30 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 13 … ganz lesenkürzer
§ 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Abs. 2 GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#Die Schätzmenge beträgt ca. 6.800 Stück und die Höchstmenge 13.600 Stück, die in Los 3 abzuholen und zuzustellen sind. Die in der Bekanntmachung angegebene Höchstmenge in Los 3 setzt sich wie folgt zusammen: die geschätzte Menge wurde zur Ermittlung der Höchstmenge verdoppelt.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Prenzlauer Allee 96, 10409 Berlin
- Kontakt
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Bei uns erfasst
- Verlängerung unserer Fortinet-Supportlizenzen bis zum 31.01.202924.02.2026 · 4 Angebote
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- Voicebot-Beschaffung10.11.2025 · 8 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
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Häufige Zuschlagsempfänger
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- PIN AG3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 26.03.2026 auf 01.04.2026 verschoben
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 26.03.2026
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2416dca4-73fd-4573-830f-b0887b500971.