Rahmenvertrag Plattenträger
Auftraggeber nicht angegeben · Stuttgart, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 2024-11V-35-4 VS-NfDveröffentlicht 10.06.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 48 Monate
- bis zu 36 Verlängerungen
- Rahmenvereinbarung
- ja
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Stuttgart.
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Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Baden-Württemberg (146 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 30 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 36-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 0 €
- Laufzeit
- 48 Monatebis zu 36 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVSVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Stuttgart70372, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Preis30 %
- Qualität/Leistung gem. B-Kriterien des Technischen Leistungsverzeichnisses20 %
- Qualität/Leistung gemäß der Ergebnisse der Anwendererprobung50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 17 Monaten
- Heute
Beschreibung
Abschluss eines Rahmenvertrags zum Abruf von Plattenträgersystemen.
Beschreibung des Loses
Bei den nachstehend genannten Mengen handelt es sich lediglich um erwartete Mengen. Mehr- oder Mindermengen sind möglich. Der Auftraggeber sichert zu, dass die Mindestmenge nicht unterschritten und die Höchstmenge nicht überschritten wird. Der Rahmenvertrag endet jedoch nicht durch Erreichen der Höchstabnahmemenge. Möglich bleiben im Rahmen des § 132 GWB zulässige Abweichungen/Auftragsänderungen in Absprache mit dem Auftragnehmer. Mindestabnahmemenge Der Auftraggeber wird aus dem Rahmenvertrag mindestens 75 Stück der vereinbarten Plattenträgersysteme abrufen. Die Abnahme der Mindestabnahmemenge erfolgt als Sofortabnahme mit Auftragserteilung/Vertragsschluss. Schätzabnahmemenge/Höchstabnahmemenge Der Auftraggeber beabsichtigt, aus dem Rahmenvertrag weitere Abnahmen von geschätzt 75 Stück Plattenträgersysteme abzurufen. Die Höchstabnahmemenge (= Schätzmenge) beträgt somit insgesamt 150 Stück.
Gegenstand nach CPV
- 35200000PolizeiausrüstungHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 300Es wird ein Gesamtwertungspreis gebildet. Der Gesamtwertungspreis netto wird wie folgt errechnet: Angebotspreis netto für die Sofortabnahme + Einzelpreis netto bei weiteren Abrufen x 75 Stück = Gesamtwertungspreis netto
- Qualität
- Qualität/Leistung gem. B-Kriterien des Technischen LeistungsverzeichnissesGewichtung (Punkte, genau) 200Die Punkteverteilung bei Qualität/Leistung gemäß den "B"-Kriterien des Technischen Leistungsverzeichnisses (Zuschlagskriterium Nr. 2) erfolgt im Rahmen einer Wertung der Angebote folgendermaßen: Die beim jeweiligen Leistungsmerkmal (B-Kriterium) jeweils erreichbaren Punktwerte sowie die Regelungen, in welchen Fällen wie viele Punkte erreicht werden können, können der Bewertungsmatrix (Anlage 10 der Vergabeunterlagen) entnommen werden. Die Gesamtsumme der maximal erreichbaren Punkte entspricht entspricht dem prozentualen Wert im Hinblick auf die Gewichtung der Zuschlagskriterien.
- Qualität
- Qualität/Leistung gemäß der Ergebnisse der AnwendererprobungGewichtung (Punkte, genau) 500Im Rahmen der Anwendererprobung wird den Teilnehmern ein Fragenkatalog mit Punkteverteilung zur Verfügung gestellt. Die bei den jeweiligen Frageblöcken gestellten Fragen mit den jeweils erreichbaren Punktwerten sowie die Regelungen, in welchen Fällen wie viele Punkte erreicht werden können, können den Vergabeunterlagen (Anlage 10 - Bewertungsmatrix) entnommen werden. Aus den Wertungsergebnissen der 10 Testpersonen wird zu jeder Frage ein Durchschnittswert gebildet (Summe der vergebenen Punkte: 10 = erzielte Punktzahl des Angebots). Dieser Durchschnittwert wird bei der Punktevergabe berücksichtigt. Die Summe der erzielten Punkte bei den Fragen ergeben die erzielte Gesamtpunktzahl im jeweiligen Fragenblock.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 48 Monate
- Verlängerung
bis zu 36-mal: Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den geschlossenen Rahmenvertrag zu gleichen Konditionen und Bedingungen vor Ende der Laufzeit einmalig um eine weitere Laufzeit von 36 Monaten zu verlängern. Sofern der Auftraggeber diese Option in Anspruch nehmen will, teilt er dies dem Au … ganz lesenkürzer
bis zu 36-mal: Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den geschlossenen Rahmenvertrag zu gleichen Konditionen und Bedingungen vor Ende der Laufzeit einmalig um eine weitere Laufzeit von 36 Monaten zu verlängern. Sofern der Auftraggeber diese Option in Anspruch nehmen will, teilt er dies dem Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit mit. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, der Vertragsverlängerung zuzustimmen. Sofern die Option in Anspruch genommen wird, endet der Vertrag nach Ablauf weiterer 36 Monate, ohne dass es einer Kündigung bedarf.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Auszug aus dem GWB § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch N … ganz lesenkürzer
Auszug aus dem GWB § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- ?keine Angabe
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXR6YYDYMCV
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Lindnerhof-Taktik GmbH, Lenggries | 1 |
Auftraggeber
- Name
- Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg
- Anschrift
- Nauheimer Straße 101, 70372 Stuttgart
- Website
- pptls.polizei-bw.de
- Kontakt
- polizei.bw.vergabestelle@
polizei.bwl.de
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 08.11.2024 auf 12.11.2024 verschoben
- BekanntmachungFrist 08.11.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b9188112-ab93-4f21-bbaf-a8576699803d.