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vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvertrag Plattenträger

Auftraggeber nicht angegeben · Stuttgart, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2024-11V-35-4 VS-NfDveröffentlicht 10.06.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 724 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Stuttgart.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Baden-Württemberg (146 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 30 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 36-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
0 €
Laufzeit
48 Monatebis zu 36 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Stuttgart70372, Baden-Württemberg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Preis30 %
  • Qualität/Leistung gem. B-Kriterien des Technischen Leistungsverzeichnisses20 %
  • Qualität/Leistung gemäß der Ergebnisse der Anwendererprobung50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 17 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Abschluss eines Rahmenvertrags zum Abruf von Plattenträgersystemen.

Beschreibung des Loses

Bei den nachstehend genannten Mengen handelt es sich lediglich um erwartete Mengen. Mehr- oder Mindermengen sind möglich. Der Auftraggeber sichert zu, dass die Mindestmenge nicht unterschritten und die Höchstmenge nicht überschritten wird. Der Rahmenvertrag endet jedoch nicht durch Erreichen der Höchstabnahmemenge. Möglich bleiben im Rahmen des § 132 GWB zulässige Abweichungen/Auftragsänderungen in Absprache mit dem Auftragnehmer. Mindestabnahmemenge Der Auftraggeber wird aus dem Rahmenvertrag mindestens 75 Stück der vereinbarten Plattenträgersysteme abrufen. Die Abnahme der Mindestabnahmemenge erfolgt als Sofortabnahme mit Auftragserteilung/Vertragsschluss. Schätzabnahmemenge/Höchstabnahmemenge Der Auftraggeber beabsichtigt, aus dem Rahmenvertrag weitere Abnahmen von geschätzt 75 Stück Plattenträgersysteme abzurufen. Die Höchstabnahmemenge (= Schätzmenge) beträgt somit insgesamt 150 Stück.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 300Es wird ein Gesamtwertungspreis gebildet. Der Gesamtwertungspreis netto wird wie folgt errechnet: Angebotspreis netto für die Sofortabnahme + Einzelpreis netto bei weiteren Abrufen x 75 Stück = Gesamtwertungspreis netto
Qualität
Qualität/Leistung gem. B-Kriterien des Technischen LeistungsverzeichnissesGewichtung (Punkte, genau) 200Die Punkteverteilung bei Qualität/Leistung gemäß den "B"-Kriterien des Technischen Leistungsverzeichnisses (Zuschlagskriterium Nr. 2) erfolgt im Rahmen einer Wertung der Angebote folgendermaßen: Die beim jeweiligen Leistungsmerkmal (B-Kriterium) jeweils erreichbaren Punktwerte sowie die Regelungen, in welchen Fällen wie viele Punkte erreicht werden können, können der Bewertungsmatrix (Anlage 10 der Vergabeunterlagen) entnommen werden. Die Gesamtsumme der maximal erreichbaren Punkte entspricht entspricht dem prozentualen Wert im Hinblick auf die Gewichtung der Zuschlagskriterien.
Qualität
Qualität/Leistung gemäß der Ergebnisse der AnwendererprobungGewichtung (Punkte, genau) 500Im Rahmen der Anwendererprobung wird den Teilnehmern ein Fragenkatalog mit Punkteverteilung zur Verfügung gestellt. Die bei den jeweiligen Frageblöcken gestellten Fragen mit den jeweils erreichbaren Punktwerten sowie die Regelungen, in welchen Fällen wie viele Punkte erreicht werden können, können den Vergabeunterlagen (Anlage 10 - Bewertungsmatrix) entnommen werden. Aus den Wertungsergebnissen der 10 Testpersonen wird zu jeder Frage ein Durchschnittswert gebildet (Summe der vergebenen Punkte: 10 = erzielte Punktzahl des Angebots). Dieser Durchschnittwert wird bei der Punktevergabe berücksichtigt. Die Summe der erzielten Punkte bei den Fragen ergeben die erzielte Gesamtpunktzahl im jeweiligen Fragenblock.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
bis zu 36-mal: Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den geschlossenen Rahmenvertrag zu gleichen Konditionen und Bedingungen vor Ende der Laufzeit einmalig um eine weitere Laufzeit von 36 Monaten zu verlängern. Sofern der Auftraggeber diese Option in Anspruch nehmen will, teilt er dies dem Au … ganz lesenbis zu 36-mal: Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den geschlossenen Rahmenvertrag zu gleichen Konditionen und Bedingungen vor Ende der Laufzeit einmalig um eine weitere Laufzeit von 36 Monaten zu verlängern. Sofern der Auftraggeber diese Option in Anspruch nehmen will, teilt er dies dem Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit mit. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, der Vertragsverlängerung zuzustimmen. Sofern die Option in Anspruch genommen wird, endet der Vertrag nach Ablauf weiterer 36 Monate, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auszug aus dem GWB § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch N … ganz lesenAuszug aus dem GWB § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXR6YYDYMCV

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Lindnerhof-Taktik GmbH, Lenggries1

Auftraggeber

Name
Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg
Anschrift
Nauheimer Straße 101, 70372 Stuttgart
Kontakt
polizei.bw.vergabestelle@polizei.bwl.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 352 (Polizeiausrüstung) in Baden-Württemberg gibt es in den letzten 24 Monaten nur 5 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 08.11.2024 auf 12.11.2024 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 08.11.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b9188112-ab93-4f21-bbaf-a8576699803d.