Rahmenvertrag ohne Abnahmeverpflichtung über Wartung- und Instandhaltungsleistungen an Dienstfahrzeugen der Polizei Sachsen der Marke Volkswagen im Bereich der Polizeidirektion Görlitz
Polizeiverwaltungsamt Logistikzentrum · Markkleeberg, Sachsen
Aktenzeichen B7551veröffentlicht 15.12.2023DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 12 Monate
- Lose
- 6
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Leipzig.
- Rahmenvertrag über Sicherheitsdienstleistungen im Stadtgebiet LeipzigLeipziger Wohnungs-und Baugesellschaft mbH · LeipzigFrist 10.11.2026
- Rahmenvertrag über Sicherheitsdienstleistungen im Stadtgebiet LeipzigLeipziger Wohnungs-und Baugesellschaft mbH · LeipzigFrist 10.11.2026
- Klassik Airleben 2027-2030Stadt Leipzig · LeipzigFrist 03.12.2026
- Dokumentation von Gerichtsentscheidungen für das Bundesverwaltungsgericht und den BundesgerichtshofBundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, diese vertreten durch den Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts · LeipzigFrist 18.11.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen (70 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 12 Monate
- Lose
- 6Angebot auf bis zu 6, Zuschlag höchstens 6 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Markkleeberg04416, Leipzig, Sachsen
- Einreichung
- elektronisch: Nicht zulässigevergabe.sachsen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 89 Tage (68 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (187 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 90 %, Leistung und Qualität 10 %.
- Bewertungskriterien10 %
- Preis90 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 15 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −8,2 Punkte |
| 25 % teurer | −18 Punkte |
| 50 % teurer | −30 Punkte |
| 100 % teurer | −45 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 35 Monaten
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 34 Monatenüber evergabe.sachsen.de
- Öffnung der Angebote 13:00 Uhrvor 34 Monaten
- Bindefrist endetvor 32 Monaten44 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.
Gegenstand nach CPV
Lose6 Lose · Angebot auf bis zu 6 · Zuschlag höchstens 6 je Bieter
Alle 6 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los GV1: Standortbereich Bautzen Rahmenvertrag ohne Abnahmeverpflichtung über Wartung- und Instandhaltungsleistungen an Dienstfahrzeugen der Polizei Sachsen der Marke Volkswagen im Bereich der Polizeidirektion Görlitz | 12 Monate | – |
| 2 | Los GV2: Standortbereich Görlitz Rahmenvertrag ohne Abnahmeverpflichtung über Wartung- und Instandhaltungsleistungen an Dienstfahrzeugen der Polizei Sachsen der Marke Volkswagen im Bereich der Polizeidirektion Görlitz | 12 Monate | – |
| 3 | Los GV3: Standortbereich Hoyerswerda Rahmenvertrag ohne Abnahmeverpflichtung über Wartung- und Instandhaltungsleistungen an Dienstfahrzeugen der Polizei Sachsen der Marke Volkswagen im Bereich der Polizeidirektion Görlitz | 12 Monate | – |
| 4 | Los GV4: Standortbereich Kamenz Rahmenvertrag ohne Abnahmeverpflichtung über Wartung- und Instandhaltungsleistungen an Dienstfahrzeugen der Polizei Sachsen der Marke Volkswagen im Bereich der Polizeidirektion Görlitz | 12 Monate | – |
| 5 | Los GV5: Standortbereich Weißwasser Rahmenvertrag ohne Abnahmeverpflichtung über Wartung- und Instandhaltungsleistungen an Dienstfahrzeugen der Polizei Sachsen der Marke Volkswagen im Bereich der Polizeidirektion Görlitz | 12 Monate | – |
| 6 | Los GV6: Standortbereich Zittau Rahmenvertrag ohne Abnahmeverpflichtung über Wartung- und Instandhaltungsleistungen an Dienstfahrzeugen der Polizei Sachsen der Marke Volkswagen im Bereich der Polizeidirektion Görlitz | 12 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Bewertungskriterien
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
Ihren Angebotsunterlagen sind zum Nachweis von Fachkunde, Leistungsfähigkeit und zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen folgende Nachweise und Erklärungen beizufügen: - zur persönlichen Lage des Unternehmens 1. Erklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlu … ganz lesenkürzer
Ihren Angebotsunterlagen sind zum Nachweis von Fachkunde, Leistungsfähigkeit und zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen folgende Nachweise und Erklärungen beizufügen: - zur persönlichen Lage des Unternehmens 1. Erklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Ab-gaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Erklärung E1); 2. Erklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgrün-den (Erklärung E2); 3. Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung (nur bei Bietergemeinschaften, Erklärung E3); - zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit: 4. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens (Erklärung E4); 5. Erklärung über die Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer (Erklärung E5) und Anlage UAN (Vordruck für Verzeichnis Unterauftragnehmer, soweit ge-mäß Erklärung E5 notwendig); - weitere Erklärungen/Nachweise: - Eigenerklärung zum Verbot der Vergabe von Aufträgen an russische Unternehmen - ggf. weitere Nachweise/Erklärungen gemäß den Bewerbungsbedingungen. Außerdem können Sie Ihrem Angebot eine Erklärung zur Kenntlichmachung der Fabrikations-, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse in den Angebotsunterlagen (§ 165 GWB - Akteneinsicht) gemäß Erklärung E7 beifügen. Für o.g. geforderte Erklärungen sind mit dieser Angebotsaufforderung übersendete Vor-drucke für Eigenerklärungen nach Maßgabe der jeweiligen Hinweise hierzu zu verwen-den. Diese Erklärungen sind einzeln ausgefüllt und mit Unterschrift in Textform (gem. § 126 b BGB) zu versehen. Im Falle der Angebotsabgabe durch eine Bietergemeinschaft und im Falle von Unterauftragnehmern sind sämtliche o.g. Erklärungen und Nachweise seitens aller beteiligten Unternehmen zusammen mit dem Angebot einzureichen. Zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe dürfen die o.g. Erklärungen nicht älter als ein Monat sein. Die unter den obigen laufenden Nrn. 1 bis 5 geforderten Nachweise und Erklärungen sind nicht erforderlich, wenn Ihren Angebotsunterlagen eine Bescheinigung der Eintra-gung in der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) der Auftragsberatungsstelle Sachsen e.V. (ABSt, Mügelner Straße 40, 01237 Dresden, Tel.: 0351 2802-402) beigefügt ist. Bescheinigungen anderer Präqualifizie-rungsstellen werden anerkannt, wenn angegeben wird, welche Eignungskriterien anhand welcher Dokumente geprüft wurden. Diese Dokumente müssen bei der angegebenen Präqualifizierungsstelle einsehbar sein. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der öffentliche Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gemäß § 50 VgV.- Kriterium
Ihren Angebotsunterlagen sind zum Nachweis von Fachkunde, Leistungsfähigkeit und zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen folgende Nachweise und Erklärungen beizufügen: - zur technischen Leistungsfähigkeit (Fachkunde): 6. Referenzen (Erklärung E6); - weitere Erklärungen … ganz lesenkürzer
Ihren Angebotsunterlagen sind zum Nachweis von Fachkunde, Leistungsfähigkeit und zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen folgende Nachweise und Erklärungen beizufügen: - zur technischen Leistungsfähigkeit (Fachkunde): 6. Referenzen (Erklärung E6); - weitere Erklärungen/Nachweise: - Eigenerklärung zum Verbot der Vergabe von Aufträgen an russische Unternehmen - ggf. weitere Nachweise/Erklärungen gemäß den Bewerbungsbedingungen. Außerdem können Sie Ihrem Angebot eine Erklärung zur Kenntlichmachung der Fabrikations-, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse in den Angebotsunterlagen (§ 165 GWB - Akteneinsicht) gemäß Erklärung E7 beifügen. Für o.g. geforderte Erklärungen sind mit dieser Angebotsaufforderung übersendete Vor-drucke für Eigenerklärungen nach Maßgabe der jeweiligen Hinweise hierzu zu verwen-den. Diese Erklärungen sind einzeln ausgefüllt und mit Unterschrift in Textform (gem. § 126 b BGB) zu versehen. Im Falle der Angebotsabgabe durch eine Bietergemeinschaft und im Falle von Unterauftragnehmern sind sämtliche o.g. Erklärungen und Nachweise seitens aller beteiligten Unternehmen zusammen mit dem Angebot einzureichen. Zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe dürfen die o.g. Erklärungen nicht älter als ein Monat sein. Die unter den obigen laufenden Nrn. 6 geforderten Nachweise und Erklärungen sind nicht erforderlich, wenn Ihren Angebotsunterlagen eine Bescheinigung der Eintra-gung in der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) der Auftragsberatungsstelle Sachsen e.V. (ABSt, Mügelner Straße 40, 01237 Dresden, Tel.: 0351 2802-402) beigefügt ist. Bescheinigungen anderer Präqualifizie-rungsstellen werden anerkannt, wenn angegeben wird, welche Eignungskriterien anhand welcher Dokumente geprüft wurden. Diese Dokumente müssen bei der angegebenen Präqualifizierungsstelle einsehbar sein. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der öffentliche Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gemäß § 50 VgV.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 12 Monate
- Verlängerung
- Die Laufzeit kann sich um jeweils ein Jahr auf insgesamt bis zu maximal vier Jahre verlängern, sofern dies vom Auftraggeber gewünscht ist.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Nicht zulässig
- Einreichung über
- evergabe.sachsen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 44 Tage
- Angebotsöffnung
- 16.01.2024, 13:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 … ganz lesenkürzer
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Nordstraße 3-5, 04416 Markkleeberg
- Website
- polizei.sachsen.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- Kameratechnik27.09.2026 · 6 Angebote
- Lieferung von Mailschutz-Software für Exchange für die Polizei Sachsen28.08.2026 · 1 Angebot
- Rahmenvertrag Kampfmittelräumung für den Kampfmittelbeseitigungsdienst (KMBD) der Polizei Sachsen05.08.2026 · 4 Angebote
- Rahmenvertrag ohne Abnahmeverpflichtung über die Analyse von DNA-Proben für die Polizei Sachsen23.06.2026 · 2 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 501 (Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste für Fahrzeuge und zugehörige Ausrüstungen) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen (70 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Auto-Schreyer GmbH & Co.KG2 Zuschläge
- BTS Brandschutztechnik Stolpen GmbH Karosserie- und Fahrzeugbau2 Zuschläge
- Hubeny GmbH2 Zuschläge
- Kunze und Sohn2 Zuschläge
- VGRDD GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 16.01.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Ähnliche offene Ausschreibungen
- Abschleppleistungen und Sicherstellung von Kraftfahrzeugen und anderen Gegenständen für die Stadtgebiete Recklinghausen, Herten, Oer-Erkenschwick, Castrop-Rauxel, Waltrop und DattelnPolizeipräsidium RecklinghausenFrist 07.12.2026
- Ausschreibung: Abschleppleistungen und Sicherstellungen KFZKreispolizeibehörde Rhein-Kreis NeussFrist 01.12.2026
- RV Abschleppmaßnahmen 2027-2030Stadt Bochum, Referat Zentrale VergabestelleFrist 10.11.2026
- Wartung und Instandhaltung von Fahrzeugen mit verlasteter AusstattungBundesanstalt Technisches Hilfswerk THWFrist 08.12.2026
- Wartung und Instandhaltung von Fahrzeugen mit verlasteter AusstattungBundesanstalt Technisches Hilfswerk THWFrist 10.12.2026
- Wartung und Instandhaltung von Fahrzeugen mit verlasteter AusstattungBundesanstalt Technisches Hilfswerk THWFrist 02.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d74fdb1f-e114-4ee3-ac95-e1e99b488d9c.