Rahmenvertrag ohne Abnahmeverpflichtung über Befunderhebungs-Sets für Sexualdelikte für die Polizei Sachsen
Polizeiverwaltungsamt Logistikzentrum · Markkleeberg, Sachsen
Aktenzeichen B8844veröffentlicht 09.05.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 02.01.2026 – 30.12.2027
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
- höchstens 1 Unternehmen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen.
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Alle Ausschreibungen: Labor- und Messgeräte in Sachsen (5 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre02.01.2026 – 30.12.2027, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Markkleeberg04416, Landkreis Leipzig, Sachsen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe.sachsen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 89 Tage (68 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (187 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 18 Monaten
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 17 Monatenüber evergabe.sachsen.de
- Öffnung der Angebote 13:00 Uhrvor 17 MonatenMarkkleeberg
- Bindefrist endetvor 15 Monaten58 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 10 MonatenLaufzeit bis 30.12.2027
- Heute
Beschreibung
Rahmenvertrag ohne Abnahmeverpflichtung über Befunderhebungs-Sets für Sexualdelikte für die Polizei Sachsen
Es ergeben sich die geschätzten Abnahmemengen sowie Maximalabnahmemenge in folgender Größenordnung: Erster Abruf in 2026 mind. 200 Stück Gesamter Abruf in 2026 ca. 400 Stück Gesamter Abruf in 2027 ca. 400 Stück Option: gesamter Abruf in 2028 ca. 450 Stück Option: gesamter Abruf in 2029 ca. 500 Stück. Die Höchstabnahme beträgt maximal das doppelte der gesamten Menge.
Gegenstand nach CPV
- 38900000Bewertungs- und TestinstrumenteHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung3 von 3 angegeben
- Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat
- Produktmuster gemäß Leistungsbeschreibungen für die Teststellung (Details siehe Pkt. 0.2 der Leistungsbeschreibung)
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 02.01.2026
- Vertragsende
- 30.12.2027
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
Die Laufzeit des Rahmenvertrages beginnt am 2. Januar 2026 und endet nach 24 Monaten ("feste Vertragslaufzeit"). Sie verlängert sich stillschweigend um weitere 24 Monate, wenn sie vom Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von einem Monat vor Ende der 24-monatigen Vertragslaufzeit gekündigt wird. … ganz lesenkürzer
Die Laufzeit des Rahmenvertrages beginnt am 2. Januar 2026 und endet nach 24 Monaten ("feste Vertragslaufzeit"). Sie verlängert sich stillschweigend um weitere 24 Monate, wenn sie vom Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von einem Monat vor Ende der 24-monatigen Vertragslaufzeit gekündigt wird. Die Kündigung bedarf für ihre Wirksamkeit der Schriftform. Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungs-frist ist der Eingang des Kündigungsschreibens beim Vertragspartner. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Dieser Rahmenvertrag hat insgesamt eine maximale Laufzeit von 48 Monaten. Mit Ablauf des 48. Monats endet die Rahmenvereinbarung endgültig, ohne dass es einer Kündigung bedarf.- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe.sachsen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 58 Tage
- Angebotsöffnung
- 11.06.2025, 13:00 Uhr. Markkleeberg
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: siehe Vergabeunterlagen und VOL/B
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 … ganz lesenkürzer
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Nordstraße 3-5, 04416 Markkleeberg
- Website
- polizei.sachsen.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- Kameratechnik27.09.2026 · 6 Angebote
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- Rahmenvertrag Kampfmittelräumung für den Kampfmittelbeseitigungsdienst (KMBD) der Polizei Sachsen05.08.2026 · 4 Angebote
- Rahmenvertrag ohne Abnahmeverpflichtung über die Analyse von DNA-Proben für die Polizei Sachsen23.06.2026 · 2 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 11.06.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e97cbccb-c0a0-4a4b-964f-a49b673eb5f1.