Rahmenvertrag mit Abrufvereinbarung für den Kauf von Mundhöhlenabstrichtupfern
Bayerisches Landeskriminalamt · München, Bayern
Aktenzeichen 124-8010-044/24veröffentlicht 18.04.2024LieferleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 334 Tsd. €
- Laufzeit
- 48 Monate
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 334 Tsd. €
- Laufzeit
- 48 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 69 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (60 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 31 Monaten
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 29 Monatennur elektronisch über deutsche-evergabe.de
- Öffnung der Angebote 12:00 Uhrvor 29 Monaten
- Heute
Beschreibung
Rahmenvertrag mit Abrufvereinbarung für den Kauf von Mundhöhlenabstrichtupfern (EtO-behandelt) zur Entnahme von Mundhöhlenabstrichen mit folgenden (zwingend erforderlichen) Eigenschaften (A-Kriterien): - DNA-frei (Ethylenoxid (EtO)-behandelt) - berührungsfreies Abwerfen des Wattekopfs - flacher CEP-Wattekopf (max. 2,3 cm lang, max. 0,1 cm stark) - mindestens 14 cm langer Stiel - einzeln in Blistern verpackt - steril
Beschreibung des Loses
Vertragsgegenstand ist der Kauf der unter I. Ziffer 4 – Leistungsbeschreibung beschriebenen Mundhöhlenabstrichtupfer für das Kriminaltechnische Institut des Bayerischen Landeskriminalamts (BLKA).
Der Auftraggeber hat eine jährliche Schätzmenge in Höhe von etwa 60.000 Tupfern – basierend auf Erfahrungen zurückliegender Jahre. Die angegebene Stückzahl von 60.000 Tupfern dient lediglich der Kalkulation. Erfahrungsgemäß werden vom Auftraggeber die Abrufe mit einer Stückzahl von etwa 30.000 halbjährlich getätigt. Als jährliche Höchstabnahmemenge sind 100.000 Stück aus dem Rahmenvertrag abrufbar.
Die angegebenen Schätzwerte können jederzeit über- oder unterschritten werden. Tatsächlicher Mehr- oder Minderbedarf berechtigt den Auftragnehmer nicht zu Preiserhöhungen oder sonstigen Forderungen. Der vorliegende Rahmenvertrag begründet keine Abnahmepflicht des Auftraggebers.
Die Lieferung erfolgt nach Abruf über Einzelaufträge in Textform (per E-Mail) an das Bayerische Landeskriminalamt, Kriminaltechnisches Institut – Sachgebiet 203, Maillingerstraße 15, 80636 München. Der einzelne Abruf erfolgt durch das Sachgebiet 203.
Bei einem Abruf von bis zu 30.000 Stück ist die Teilmenge in Mindesthöhe eines Drittels der Bestellmenge innerhalb einer Frist von maximal 14 Tagen zu liefern. Das zweite Drittel ist innerhalb einer Frist von maximal 28 Tagen nach Abruf zu liefern. Die letzte Teilmenge in Höhe eines Drittels ist spätestens innerhalb 42 Tagen nach Abruf zu liefern. Übersteigt der Abruf diese Stückzahl, ist eine Verlängerung der jeweiligen Lieferfristen um weitere 14 Tage akzeptabel.
Gegenstand nach CPV
- 38900000Bewertungs- und TestinstrumenteHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 100
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- - Vordruck 1: Angebot - Vordruck 2: Angaben zum Bieter - Vordruck 4: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB) - Vordruck 5: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB) - Vordruck 5: Erklärung zur Selbstreinigung (§ 125 GWB) - falls zutreffend
- Kriterium
- Vordruck 6: Nachweis einer aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV) - Vordruck 8: Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe (§ 47 VgV) - Vordruck 9: Verpflichtungserklärung zum Unterauftragnehmer (§ 36 Abs. 1 VgV) - Vordruck 3: Erklärun … ganz lesenkürzer
- Vordruck 6: Nachweis einer aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV) - Vordruck 8: Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe (§ 47 VgV) - Vordruck 9: Verpflichtungserklärung zum Unterauftragnehmer (§ 36 Abs. 1 VgV) - Vordruck 3: Erklärung vom Angebot einer Bietergemeinschaft (§ 43 Abs. 2 und 3 VgV) 1) Bietergemeinschaften haften dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch. (2) Unabhängig von einem Zugang zu Verschlusssachen (VS) behält sich der Auftraggeber vor, aus Gründen des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes mindestens eine einfache Sicherheitsüberprüfung gem. Art. 10 Abs. 1 Nr. 2 BaySÜG oder einer vergleichbaren Bestimmung des Bundes (mindestens § 8 Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) oder eines anderen Bundeslandes oder einer vergleichbaren Vorschrift anderer EU-Mitgliedstaaten, welche vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als gleichwertig anerkannt ist, für Personen, welche eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit in Bereichen nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 4 BaySÜG wahrnehmen sollten, zu fordern. Der Auftraggeber wird im Falle einer solchen Forderung den Auftragnehmern bzw. Unterauftragnehmern, deren Personal nicht sicherheitsüberprüft ist, ausreichend Zeit gewähren, um diese Anforderung zu erfüllen. Die Auftragnehmer sowie erforderlichenfalls deren Unterauftragnehmer müssen dann über die verbleibende Vertragslaufzeit hinweg über entsprechend sicherheitsüberprüftes Personal verfügen und dieses zur Auftragsausführung einsetzen.- Kriterium
- - Vordruck 7: Darstellung von mindestens drei Referenzen innerhalb der letzten 3 (drei) Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) über die erfolgreiche Lieferung von Mundhöhlenabstrichtupfern in einem dem vorliegenden Auftrag mindestens gleichwertigen Umfang (Mindestanforderung)
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtung … ganz lesenkürzer
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 48 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 73 DAYS
- Angebotsöffnung
- 18.06.2024, 12:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: - Vordruck 8: Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer / eignungsrelevante Unternehmen - Vordruck 1: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 19 MiLoG - Vordruck 12: Erklärung zur polizeilichen Überprüfung und Verschwiegenheit - Vordruck 13: Einverständniserklärung der M … ganz lesenkürzer
Leistung: - Vordruck 8: Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer / eignungsrelevante Unternehmen - Vordruck 1: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 19 MiLoG - Vordruck 12: Erklärung zur polizeilichen Überprüfung und Verschwiegenheit - Vordruck 13: Einverständniserklärung der Mitarbeiter für eine polizeiliche Überprüfung - Vordruck 14: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 22 LkSG - Vordruck 15:Eigenerklärung Russland Sanktionen- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80534 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesenkürzer
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Maillingerstraße 15, 80636 München
- Website
- deutsche-evergabe.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b51b5aa3-f903-4536-a2fb-5e805a3bbb52.