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Frist abgelaufenEU-weitLabor- und MessgeräteLieferleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvertrag mit Abrufvereinbarung für den Kauf von Mundhöhlenabstrichtupfern

Bayerisches Landeskriminalamt · München, Bayern

Aktenzeichen 124-8010-044/24veröffentlicht 18.04.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 872 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
334 Tsd. €
Laufzeit
48 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
München80636, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 69 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (60 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 31 Monaten
  2. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über deutsche-evergabe.de
    vor 29 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 12:00 Uhr
    vor 29 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Rahmenvertrag mit Abrufvereinbarung für den Kauf von Mundhöhlenabstrichtupfern (EtO-behandelt) zur Entnahme von Mundhöhlenabstrichen mit folgenden (zwingend erforderlichen) Eigenschaften (A-Kriterien): - DNA-frei (Ethylenoxid (EtO)-behandelt) - berührungsfreies Abwerfen des Wattekopfs - flacher CEP-Wattekopf (max. 2,3 cm lang, max. 0,1 cm stark) - mindestens 14 cm langer Stiel - einzeln in Blistern verpackt - steril

Beschreibung des Loses

Vertragsgegenstand ist der Kauf der unter I. Ziffer 4 – Leistungsbeschreibung beschriebenen Mundhöhlenabstrichtupfer für das Kriminaltechnische Institut des Bayerischen Landeskriminalamts (BLKA).

Der Auftraggeber hat eine jährliche Schätzmenge in Höhe von etwa 60.000 Tupfern – basierend auf Erfahrungen zurückliegender Jahre. Die angegebene Stückzahl von 60.000 Tupfern dient lediglich der Kalkulation. Erfahrungsgemäß werden vom Auftraggeber die Abrufe mit einer Stückzahl von etwa 30.000 halbjährlich getätigt. Als jährliche Höchstabnahmemenge sind 100.000 Stück aus dem Rahmenvertrag abrufbar.

Die angegebenen Schätzwerte können jederzeit über- oder unterschritten werden. Tatsächlicher Mehr- oder Minderbedarf berechtigt den Auftragnehmer nicht zu Preiserhöhungen oder sonstigen Forderungen. Der vorliegende Rahmenvertrag begründet keine Abnahmepflicht des Auftraggebers.

Die Lieferung erfolgt nach Abruf über Einzelaufträge in Textform (per E-Mail) an das Bayerische Landeskriminalamt, Kriminaltechnisches Institut – Sachgebiet 203, Maillingerstraße 15, 80636 München. Der einzelne Abruf erfolgt durch das Sachgebiet 203.

Bei einem Abruf von bis zu 30.000 Stück ist die Teilmenge in Mindesthöhe eines Drittels der Bestellmenge innerhalb einer Frist von maximal 14 Tagen zu liefern. Das zweite Drittel ist innerhalb einer Frist von maximal 28 Tagen nach Abruf zu liefern. Die letzte Teilmenge in Höhe eines Drittels ist spätestens innerhalb 42 Tagen nach Abruf zu liefern. Übersteigt der Abruf diese Stückzahl, ist eine Verlängerung der jeweiligen Lieferfristen um weitere 14 Tage akzeptabel.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 100

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
- Vordruck 1: Angebot - Vordruck 2: Angaben zum Bieter - Vordruck 4: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB) - Vordruck 5: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB) - Vordruck 5: Erklärung zur Selbstreinigung (§ 125 GWB) - falls zutreffend
Kriterium
- Vordruck 6: Nachweis einer aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV) - Vordruck 8: Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe (§ 47 VgV) - Vordruck 9: Verpflichtungserklärung zum Unterauftragnehmer (§ 36 Abs. 1 VgV) - Vordruck 3: Erklärun … ganz lesen- Vordruck 6: Nachweis einer aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV) - Vordruck 8: Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe (§ 47 VgV) - Vordruck 9: Verpflichtungserklärung zum Unterauftragnehmer (§ 36 Abs. 1 VgV) - Vordruck 3: Erklärung vom Angebot einer Bietergemeinschaft (§ 43 Abs. 2 und 3 VgV) 1) Bietergemeinschaften haften dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch. (2) Unabhängig von einem Zugang zu Verschlusssachen (VS) behält sich der Auftraggeber vor, aus Gründen des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes mindestens eine einfache Sicherheitsüberprüfung gem. Art. 10 Abs. 1 Nr. 2 BaySÜG oder einer vergleichbaren Bestimmung des Bundes (mindestens § 8 Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) oder eines anderen Bundeslandes oder einer vergleichbaren Vorschrift anderer EU-Mitgliedstaaten, welche vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als gleichwertig anerkannt ist, für Personen, welche eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit in Bereichen nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 4 BaySÜG wahrnehmen sollten, zu fordern. Der Auftraggeber wird im Falle einer solchen Forderung den Auftragnehmern bzw. Unterauftragnehmern, deren Personal nicht sicherheitsüberprüft ist, ausreichend Zeit gewähren, um diese Anforderung zu erfüllen. Die Auftragnehmer sowie erforderlichenfalls deren Unterauftragnehmer müssen dann über die verbleibende Vertragslaufzeit hinweg über entsprechend sicherheitsüberprüftes Personal verfügen und dieses zur Auftragsausführung einsetzen.
Kriterium
- Vordruck 7: Darstellung von mindestens drei Referenzen innerhalb der letzten 3 (drei) Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) über die erfolgreiche Lieferung von Mundhöhlenabstrichtupfern in einem dem vorliegenden Auftrag mindestens gleichwertigen Umfang (Mindestanforderung)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtung … ganz lesenTäuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
73 DAYS
Angebotsöffnung
18.06.2024, 12:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: - Vordruck 8: Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer / eignungsrelevante Unternehmen - Vordruck 1: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 19 MiLoG - Vordruck 12: Erklärung zur polizeilichen Überprüfung und Verschwiegenheit - Vordruck 13: Einverständniserklärung der M … ganz lesenLeistung: - Vordruck 8: Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer / eignungsrelevante Unternehmen - Vordruck 1: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 19 MiLoG - Vordruck 12: Erklärung zur polizeilichen Überprüfung und Verschwiegenheit - Vordruck 13: Einverständniserklärung der Mitarbeiter für eine polizeiliche Überprüfung - Vordruck 14: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 22 LkSG - Vordruck 15:Eigenerklärung Russland Sanktionen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 389 (Bewertungs- und Testinstrumente) in Bayern gibt es in den letzten 24 Monaten nur 9 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b51b5aa3-f903-4536-a2fb-5e805a3bbb52.