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Frist abgelaufenEU-weitSoftwareIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Rahmenvertrag Microsoft-Lizenzen

Rhein-Erft-Kreis · Bergheim, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2026-081-10Lveröffentlicht 18.09.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 14 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.

Alle Ausschreibungen: Software in Nordrhein-Westfalen (63 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.12.2026 – 30.11.2030
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvmp-rheinland.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 68 Tage (36 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (68 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 04.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 47 Tagen
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Rhein-Erft-Kreis
    vor 26 Tagen
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über vmp-rheinland.de
    vor 15 Tagen
  4. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 15 Tagen
  5. Heute
  6. Bindefrist endet
    38 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 23 Tagen
  7. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.11.2030
    in 27 Tagen

Beschreibung

Rahmenvertrag Produkte und Leistungen gemäß BMI-Enterprise Agreement für die Beschaffungsmaßnahme Microsoft Enterprise Agreement Rhein-Erft-Kreis

Beschreibung des Loses

Gegenstand des Rahmenvertrages ist die Beschaffung von Lizenzen mit Software Assurance, die Verlängerung von Software Assurance und der weiteren verfügbaren Leistungen aus dem Volumenlizenzprogramm Enterprise Agreement einschließlich Server & Cloud Enrollment sowie einschließlich der Bereitstellung etwaiger Mehrwertleistungen (insbesondere "Software Assurance Benefits") des Lizenzgebers Microsoft.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Angebotspreis100 %
Preis
AngebotspreisMaßgeblich für die Preisermittlung ist der Rabattsatz des Bieters bezogen auf die von Microsoft gewährten Basisrabatte.

Eignung5 von 5 angegeben

Allgemeiner Jahresumsatz
Unternehmensumsatz (netto) aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren des Bieters/der Bietergemeinschaft (VD 124). Sofern ein Unternehmen aufgrund jüngerer Aufnahme der Geschäftstätigkeit noch nicht für drei abgeschlossene Geschäftsjahre Umsatzangaben vorlegen kann, erfolgt eine Berücksich … ganz lesenUnternehmensumsatz (netto) aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren des Bieters/der Bietergemeinschaft (VD 124). Sofern ein Unternehmen aufgrund jüngerer Aufnahme der Geschäftstätigkeit noch nicht für drei abgeschlossene Geschäftsjahre Umsatzangaben vorlegen kann, erfolgt eine Berücksichtigung (nur) für Geschäftsjahre mit tatsächlicher Geschäftstätigkeit. Sofern zur Nachweisführung auf Eintragungen in einem Präqualifikationsverzeichnis oder einem vergleichbaren Verzeichnis verwiesen werden soll, so sind dem Angebot zwingend die Informationen beizufügen, welche für einen Zugriff auf das jeweilige Verzeichnis notwendig sind (Registrierungsnummer, Zugriffscode o.ä.). Die Unternehmen haben eigenverantwortlich sicherzustellen, dass die in dem jeweiligen Verzeichnis hinterlegten Nachweise den Anforderungen im Rahmen dieser Ausschreibung entsprechen. Alternativ können auch die Eintragungsmöglichkeit im VD 124 genutzt werden, um die geforderten Nachweise zu tätigen.
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Angabe von mind. 3 Referenzen aus den letzten 3 Kalenderjahren, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (vgl. VD 124). Als Mindestanforderung an die Referenzen gilt, dass eine (!) Referenz zwingend mindestens ein Volumen von 685.000,00 Euro umfassen muss. Die Höhe des Referenz-Auft … ganz lesenAngabe von mind. 3 Referenzen aus den letzten 3 Kalenderjahren, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (vgl. VD 124). Als Mindestanforderung an die Referenzen gilt, dass eine (!) Referenz zwingend mindestens ein Volumen von 685.000,00 Euro umfassen muss. Die Höhe des Referenz-Auftragswerts ist innerhalb des VD 124 anzugeben. Die Mitteilung hat mit Angabe eines Ansprechpartners und dessen Kontaktdaten zu erfolgen. Als Referenzen können nur solche Projekte benannt werden, die in eigenem Namen des Bieters und auf dessen Rechnung mit eigenem Personal ausgeführt wurden. Die verlangten Angaben sind zwingend einzureichen und können durch Bewerber/Bieter insbesondere nicht unter Hinweis auf datenschutzrechtliche Bedenken verweigert werden. Die Bewerber/Bieter sind für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe verantwortlich. Dies beinhaltet auch die Verpflichtung, sich ggfls. um die Einwilligung des Referenzgebers zur Datenweitergabe zu bemühen. Werden die geforderten Angaben nicht mit dem Angebot/der Bewerbung abgegeben, so können betroffene Referenzen bei der Angebotswertung nicht berücksichtigt werden. Letztlich kann dies zum Ausschluss in dem Vergabeverfahren führen. Als Referenzen können nur solche Projekte benannt werden, die in eigenem Namen des Bieters und auf dessen Rechnung mit eigenem Personal ausgeführt wurden. Sofern zur Nachweisführung auf Eintragungen in einem Präqualifikationsverzeichnis oder einem vergleichbaren Verzeichnis verwiesen werden soll, so sind dem Angebot zwingend die Informationen beizufügen, welche für einen Zugriff auf das jeweilige Verzeichnis notwendig sind (Registrierungsnummer, Zugriffscode o.ä.). Die Unternehmen haben eigenverantwortlich sicherzustellen, dass die in dem jeweiligen Verzeichnis hinterlegten Nachweise den Anforderungen im Rahmen dieser Ausschreibung entsprechen. Alternativ können auch die Eintragungsmöglichkeit im VD 124 genutzt werden, um die geforderten Nachweise zu tätigen. Die Referenzen werden vom Auftraggeber hinsichtlich der Zufriedenheit mit der Ausführung der Leistung geprüft und als Eignungskriterium festgelegt.
Anteil der Unterauftragsvergabe
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.12.2026
Vertragsende
30.11.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vmp-rheinland.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
38 Tage
Angebotsöffnung
20.10.2026, 10:00 Uhr. Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 55 Absatz 2 Satz 2 VgV).
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 (Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU - VD 523 EU).
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Noch nicht bekannt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags gelten folgende Voraussetzungen und Fristen: Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber … ganz lesenFür die Einlegung eines Nachprüfungsantrags gelten folgende Voraussetzungen und Fristen: Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Fristen zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, - ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Nr. 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Mit Abgabe des Angebotes erklärt der Auftragnehmer, die vereinbarten Leistungen fristgerecht und gemäß den in dieser Ausschreibung definierten Anforderungen liefern zu können.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXPTYYUDG0R# Wir empfehlen Ihnen eine freiwillige Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW. Diese bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert werden. Zur Kommunikation mit der Vergabest … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXPTYYUDG0R# Wir empfehlen Ihnen eine freiwillige Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW. Diese bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert werden. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Angebotes ist eine Registrierung zwingend. Bitte beachten Sie, dass die Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel zu übermitteln sind (vgl. § 53 Absatz 1 VgV / § 11 Absatz 1 VOB/A EU). Eine schriftliche Angebotsabgabe ist in diesem Fall nicht zulässig. Weitere Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe erhalten Sie unter https://support.cosinex.de/unternehmen/. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die genannte Kontaktstelle (Vergabemarktplatz NRW) unter http://www.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellt. Die Nutzung des Vergabemarktplatzes NRW ist kostenfrei. Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Fehler, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich und schriftlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform NRW darauf hinzuweisen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Auftragsbekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird. Hinweise und Bieterfragen sind schriftlich - spätestens bis zum 09.10.2026 ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform NRW einzureichen. Die Veröffentlichung der Fragen und deren Beantwortung erfolgt anonym. Eingereichte Angebote verbleiben beim Auftraggeber. Einträge beim Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes können zum Ausschluss führen. Die Abfrage wird vom Auftraggeber veranlasst und auf den engeren Kreis der Bewerber beschränkt. Nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz ist die Vergabestelle verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, gespeichert sind. Unterhalb der v. g. Wertgrenze und auch bei einem Teilnahmewettbewerb kann eine Abfrage an die Wettbewerbsregisterbehörde gerichtet werden. Dies gilt bei Teilnahmewettbewerben für solche Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Sollte es mehrere gleichwertige Angeboten geben, behält sich der Auftraggeber vor, ein Auslosungsverfahren durchzuführen. Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, die Ausführung des Auftrages in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses den Bietern anzutragen, die im Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus anderen Gründen endgültig ausfällt. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäfts-/Vertragsbedingungen des Bieters werden nicht Bestandteil des Vertrags, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Es gelten allein die Bestimmungen der Vergabeunterlagen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2025): Microsoft Education Lizenzen

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 08.12.2025. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

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189vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (151 Lose mit Angabe)
405.231 €Zuschlagswert im Median
222.901 € – 904.863 €mittlere Hälfte, 34 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b1715aec-df8d-4b0a-b724-5feabf3d61b9.