Rahmenvertrag Lokale Lenkplanverwaltung (LLPV)
DB Netz AG (Bukr 16) · Frankfurt Main, Hessen
Aktenzeichen 23FEI70209veröffentlicht 20.09.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 29.11.2024 – 28.11.2026
- Rahmenvereinbarung
- ja
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Frankfurt am Main.
- MCx-System für autarken Bahn-Betriebsfunk über öffentliche NetzeDB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · Frankfurt MainFrist 07.12.2026
- Erdungsverbinder, Schienenverbinder, Zubehör (RV)DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · Frankfurt MainFrist 03.12.2026
- Originalersatzteile für Datenübertragungs- und ZugfunkkomponentenDB Fahrzeuginstandhaltung GmbH (Bukr 49) · Frankfurt am MainFrist 01.12.2026
- Originalersatzteile für Branderkennung und BrandbekämpfungDB Fahrzeuginstandhaltung GmbH (Bukr 49) · Frankfurt am MainFrist 01.12.2026
Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Hessen (108 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 3 Wochen · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre29.11.2024 – 28.11.2026, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Frankfurt Main60327, Frankfurt am Main, Hessen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertja
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 117 Tage (22 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (181 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 26 Monaten
- Vertragsbeginnvor 23 MonatenLaufzeit bis 28.11.2026
- Heute
Beschreibung
Hintergrund: Der AG hat sich entschieden, für die LST eine einheitliche Systemarchitektur vorzugeben, in die die verschiedenen Teilsysteme und Komponenten der LST unabhängig von den Produkten und Technologien der verschiedenen Anbieter eingebunden werden können. Basis für die produkt- und technologieunabhängige Systemarchitektur sind u.a. die Vereinheitlichung sowie die Harmonisierung aller Schnittstellen und der Kommunikationswege für die LST. Der AG verfolgt hiermit das Ziel, eine zukunftsfähige und wirtschaftliche Infrastruktur zu schaffen.
Mit dem Projekt „Design integrierter Bedienplatz“ („DiB“) wurde ein systemunabhängiges integriertes Leit- und Bediensystem („iLBS“) entwickelt, welches hersteller- und hardwareneutral die unterschiedlichen Anwendungen in einem Standard-Bedienplatz bündelt und die Heterogenität in der bisherigen Bedienlandschaft aufhebt. Über eine neu entwickelte standardisierte Schnittstelle (SCI-CC-LST) zwischen Stellwerk und Bediensystem ist es möglich, die Bedienung zu vereinheitlichen und die Unterschiede zwischen den einzelnen Herstellertypen in der Stellwerksbedienung aufzuheben. Mit dem integrierten Bediensystem („iBS“, ein Teilsystem des iLBS) ist es möglich, unabhängig vom Standort und herstellerübergreifend digitale und elektronische Stellwerke im Fern- und Ballungsnetz wie auch im Regionalnetz flexibel zu Bedienorten zuzuordnen und zu steuern. Für jedes iBS gibt es ergänzend eine lokale Instanz der Lenkplanverwaltung, die "Lokale Lenkplanverwaltung" ("LLPV").
Gegenstand nach CPV
- 34632000Ausrüstung für die EisenbahnverkehrssteuerungHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Kosten inklusive LCC (ermittelt aus Angebotspreis gem. Leistungsverzeichnis und Kosten über den Lebenszyklus)Preis
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 29.11.2024
- Vertragsende
- 28.11.2026
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: 1 x 1 Jahr einseitige Verlängerungsoption des AG
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Beka … ganz lesenkürzer
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Anmerkung zur Ziffer 5.1.3 über die geschätzte Dauer: Die Angabe beinhaltet 12 Monate sowie die Option über 1 x 1 Jahr. Die DB Netz AG und die DB Station&Service AG wurden am 1. Januar 2024 in eine gemeinwohlorientierte Infrastrukturgesellschaft zusammengeführt. Die neue Gesellschaft firmiert unter … ganz lesenkürzer
Anmerkung zur Ziffer 5.1.3 über die geschätzte Dauer: Die Angabe beinhaltet 12 Monate sowie die Option über 1 x 1 Jahr. Die DB Netz AG und die DB Station&Service AG wurden am 1. Januar 2024 in eine gemeinwohlorientierte Infrastrukturgesellschaft zusammengeführt. Die neue Gesellschaft firmiert unter dem Namen „DB InfraGO AG“ und der Marke „DB InfraGO“. [Fortsetzung der Auswahlkriterien, Auswahl zur Berufsausübung] 13 Erklärung, ob und welche Kenntnis(se) besteht/-en, dass: a.eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b.eine Geldbuße im Sinne des § 30OWiG gegen das Unternehmen wegen einer in §123 Abs.1 Nrn.1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. 14 Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-6878730) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, oder von der Deutschen Bahn als gleichwertig anerkannten Verhaltenskodex (oder vergleichbare Regelungen) eines Verbandes („Verbandskodex“) (wie z.B. den VDB-Code of Conduct des Verbandes der Bahnindustrie in Deutschland (VDB) e. V.) beachtet und sich hiermit verpflichtet, die darin aufgeführten Prinzipien zusätzlich zu den jeweiligen Verpflichtungen aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen mit einem Unternehmen des Deutsche Bahn Konzerns (d.h. der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens) jeweils einzuhalten, und Versicherung hiermit, dass die geltende Fassung dieser Eigenerklärung für eine mögliche Überprüfung der Vergleichbarkeit der Prinzipien beigefügt ist. Es ist bewusst, dass das Unternehmen möglicherweise vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann bzw. diesbezüglich geschlossene Verträge gekündigt werden können, wenn sich im Rahmen dieser Überprüfung herausstellt, dass keine Vergleichbarkeit der Prinzipien vorliegt, einhalten wird. Hinweis: Aus dem eigenen Verhaltenskodex (oder vergleichbaren Regelungen) des Unternehmens bzw. den Verbandskodex und dessen Einhaltung können und werden keinerlei Pflichten für den Konzern Deutsche Bahn begründet und werden von diesem auch nicht akzeptiert. Der Konzern Deutsche Bahn verzichtet dadurch auch nicht auf irgendwelche Rechte aus etwaigen Liefer- und/ oder Leistungsverträgen. Bei Verstößen gegen den eigenen Verhaltenskodex (oder vergleichbaren Regelungen) bzw. den Verbandskodex durch das Unternehmen behält sich der Deutsche Bahn Konzern das Recht zur Kündigung von Verträgen vor. 15 Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit: a.das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz), b.das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz), c.sonstige geltende bundes- oder landesgesetzliche Regelungen und/oder d.allgemein verbindliche erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden. 16 Erklärung, dass das Unternehmen die Verpflichtung aus 15 auf die von diesem beauftragten Nachunternehmer und/oder die von diesem oder von einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher jeweils mit einer Weitergabeverpflichtung an weitere Nachunternehmer und Verleiher schriftlich übertragen wird und dass dies dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen wird. Vertreter von Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen d …- Hinweis
- Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| kein Zuschlag angegeben | 0 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Art
- Eisenbahndienste
- Anschrift
- Adam-Riese-Straße 11-13, 60327 Frankfurt Main
- Website
- deutschebahn.com
- Kontakt
- evergabe@
deutschebahn.com
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 346 (Eisenbahn- und Straßenbahnlokomotiven und rollendes Material sowie zugehörige Teile) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Hessen (108 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Siemens Mobility GmbH215 Zuschläge
- Hitachi Rail GTS Deutschland GmbH168 Zuschläge
- Scheidt & Bachmann Signalling - Systems GmbH32 Zuschläge
- DB Bahnbau Gruppe GmbH17 Zuschläge
- Scheidt & Bachmann System Technik G13 Zuschläge
- ALSTOM Signal GmbH7 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 18.12.2023
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 994b7552-2e48-4a2c-bd21-e71413710c76.