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vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvertrag - Lieferung von Fernwärmestationen für SWM Magdeburg Die Lieferung von FH-Stationen beinhaltet die Herstellung sowie die Einbringung zum Aufstellort.

Städtische Werke Magdeburg GmbH & Co. KG Kommunaler Ver- und Entsorger · Magdeburg, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen 100260409Averöffentlicht 08.09.2026LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 187 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Magdeburg.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Sachsen-Anhalt (143 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 26 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
2,1 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 2,1 Mio. €
Laufzeit
2 Jahre01.01.2027 – 31.12.2028, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Magdeburg39104, Sachsen-Anhalt
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 2 Monaten
  2. Heute
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2028
    in 54 Tagen

Beschreibung

Die Städtischen Werke Magdeburg GmbH & Co. KG (SWM Magdeburg) betreiben in Magdeburg ein umfangreiches Fernwärmenetz mit über 160 km Trassenlänge und über 1.200 FH-Stationen. Mit dieser Bekanntmachung sollen FH-Stationen beschafft werden. Dazu zählen: FH-Kompaktstationen 51-100 kW, FH-Kompaktstationen 101-150 kW, FH-Kompaktstationen 151-250 kW, FH-Kompaktstationen 251-300 kW, FH-Kompaktstationen 351-450 kW, FH-Kompaktstationen 451-650 kW, FH-Kompaktstationen 651-800 kW, FH-Kompaktstationen 801-1000 kW, FH-Kompaktstationen 1001-1250 kW, FH-Kompaktstationen 1251-1500 kW, FH-Übergabestationen 51-100 kW, FH-Übergabestationen 101-150 kW, FH-Übergabestationen 151-250 kW, FH-Übergabestationen 251-350 kW, FH-Übergabestationen 351-450 kW, FH-Übergabestationen 451-650 kW, FH-Übergabestationen 651-800 kW. Die Lieferung muss in der Regel bis zum Aufstellort im Heizraum erfolgen.

Beschreibung des Loses

Lieferung von FH-Kompaktstationen und FH-Übergabestationen sowie Einbringung zum Aufstellort (Bsp. Keller/Heizraum oder Erdgeschoss / Technikraum). Die Lieferung beinhaltet die Herstellung und Einbringung am Einsatzort. Zur Herstellung und Verarbeitung darf nur werkneues und genormtes Material in geeigneter Qualität verwendet werden. Das Unternehmen muss den Nachweis führen, fachlich, organisatorisch und technisch in der Lage zu sein, FH-Kompaktstationen und FH-Übergabestationen betriebssicher erstellen zu können. Die Fertigung der FH-Stationen hat nach den Andorderungen des AGFW FW 509 zu erfolgen. Weiterhin ist die CE-Kennzeichnung als Nachweis zur Konformität des Produktes gemäß AGFW Arbeitsblatt FW 521 in der dann zu erstellenden Dokumentation zu bestätigen. Zusätzlich ist das CE-Kennzeichen auf dem Typenschild der Station zu dokumentieren.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
optionale Verlängerung bis 31.12.2029
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
2.100.000 €

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt, Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt, Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, 06112 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder des Angebotes gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Weitere Informationen, Mediation und Überprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Landes Sachsen-Anhalt Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle/Saale
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1) Die Lieferung erfolgt im Auftrag und Namen der Städtischen Werke Magdeburg GmbH & Co. KG (SWM Magdeburg). Die Ausschreibung wird als Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb nach §15 SektVO ausgeschrieben. Sämtliche Unterlagen, die mit Ablauf der Teilnahmefrist einzureichen sind, … ganz lesen1) Die Lieferung erfolgt im Auftrag und Namen der Städtischen Werke Magdeburg GmbH & Co. KG (SWM Magdeburg). Die Ausschreibung wird als Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb nach §15 SektVO ausgeschrieben. Sämtliche Unterlagen, die mit Ablauf der Teilnahmefrist einzureichen sind, sind in dieser Bekanntmachung aufgeführt. 2) Die Teilnahmeanträge sind ausschließlich in deutscher Sprache und elektronisch innerhalb der angegebenen Teilnahmefrist über die Vergabeplattform der eVergabe einzureichen. Per E-Mail, Fax, Post oder Boten übersandte Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt werden. 3) Der Aufwand für die Erstellung des Teilnahmeantrages und/oder des Angebots wird nicht durch den Auftraggeber erstattet. 4) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich in digitaler Form an die eVergabe zu richten. Die Fragen sind spätestens bis 10 Kalendertage vor dem Ablauf der Teilnahmefrist und Angebotsfrist zu stellen. Später eingehende Rückfragen können nicht mehr berücksichtigt werden. 5) Enthalten die Teilnahmebedingungen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, die eine Teilnahme erschweren, so hat der Bewerber die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. 6) Weiterhin hat der Bewerber in der Angebotsphase die Vergabestelle auf eventuell bestehende Widersprüche oder auf Unvollständigkeiten der ausgeschriebenen Leistungen unverzüglich aufmerksam zu machen. Die Hinweise sind in digitaler Form an die eVergabe zu richten. 7) Antwortschreiben und Hinweise der Vergabestelle, die Ausschreibungsunterlagen ergänzen, präzisieren oder ändern, werden den Bietern im Verlauf dieses Verfahrens über die eVergabe/Nachrichten mitgeteilt. Die erteilten weiteren Informationen (Antworten der Vergabestelle auf Fragen der Bewerber/Bieter, sonstige schriftliche Hinweise) sind bei der Erstellung des Teilnahmeantrages sowie bei der Erstellung des Angebotes zugrunde zu legen. 8) Es besteht kein Anspruch der Bewerber auf Rücksendung der Unterlagen. 9) Angebotsfrist: Bewerber haben mit Teilnahmeantragsabgabe zu erklären, ob die von dem Auftraggeber vorgesehene Frist von 32 Kalendertagen für die Erstellung des Angebotes aus Ihrer Sicht realistisch ist. Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit vor, die Vergabe auf das Erstangebot, ohne in Verhandlungen einzutreten, vorzunehmen! Grundlage: SektVO § 15 Absatz 4. 10) Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der beigefügten Datenschutzerklärung der Städtische Werke Magdeburg GmbH & Co. KG einzuhalten.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
YADOS GmbH, Hoyerswerda - Wojerecy; HIT GmbH, Magdeburg–
YADOS GmbH, Hoyerswerda - Wojerecy; HIT GmbH, Magdeburg–

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Städtische Werke Magdeburg GmbH & Co. KG Kommunaler Ver- und Entsorger
Art
Erzeugung, Fortleitung oder Abgabe von Gas oder Wärme
Anschrift
39104 Magdeburg
Kontakt
einkauf@sw-magdeburg.de

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 093 (Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

74vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (96 Lose mit Angabe)
857.359 €Zuschlagswert im Median
438.684 € – 1,3 Mio. €mittlere Hälfte, 34 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 04.05.2026

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