Rahmenvertrag - Lieferung von Fernwärmestationen für SWM Magdeburg Die Lieferung von FH-Stationen beinhaltet die Herstellung sowie die Einbringung zum Aufstellort.
Städtische Werke Magdeburg GmbH & Co. KG Kommunaler Ver- und Entsorger · Magdeburg, Sachsen-Anhalt
Aktenzeichen 100260409Averöffentlicht 08.09.2026LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 2,1 Mio. €
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.01.2027 – 31.12.2028
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Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Sachsen-Anhalt (143 offen)
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in 26 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 2,1 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 2,1 Mio. €
- Laufzeit
- 2 Jahre01.01.2027 – 31.12.2028, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Magdeburg39104, Sachsen-Anhalt
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 2 Monaten
- Heute
- Vertragsbeginnin 54 TagenLaufzeit bis 31.12.2028
Beschreibung
Die Städtischen Werke Magdeburg GmbH & Co. KG (SWM Magdeburg) betreiben in Magdeburg ein umfangreiches Fernwärmenetz mit über 160 km Trassenlänge und über 1.200 FH-Stationen. Mit dieser Bekanntmachung sollen FH-Stationen beschafft werden. Dazu zählen: FH-Kompaktstationen 51-100 kW, FH-Kompaktstationen 101-150 kW, FH-Kompaktstationen 151-250 kW, FH-Kompaktstationen 251-300 kW, FH-Kompaktstationen 351-450 kW, FH-Kompaktstationen 451-650 kW, FH-Kompaktstationen 651-800 kW, FH-Kompaktstationen 801-1000 kW, FH-Kompaktstationen 1001-1250 kW, FH-Kompaktstationen 1251-1500 kW, FH-Übergabestationen 51-100 kW, FH-Übergabestationen 101-150 kW, FH-Übergabestationen 151-250 kW, FH-Übergabestationen 251-350 kW, FH-Übergabestationen 351-450 kW, FH-Übergabestationen 451-650 kW, FH-Übergabestationen 651-800 kW. Die Lieferung muss in der Regel bis zum Aufstellort im Heizraum erfolgen.
Beschreibung des Loses
Lieferung von FH-Kompaktstationen und FH-Übergabestationen sowie Einbringung zum Aufstellort (Bsp. Keller/Heizraum oder Erdgeschoss / Technikraum). Die Lieferung beinhaltet die Herstellung und Einbringung am Einsatzort. Zur Herstellung und Verarbeitung darf nur werkneues und genormtes Material in geeigneter Qualität verwendet werden. Das Unternehmen muss den Nachweis führen, fachlich, organisatorisch und technisch in der Lage zu sein, FH-Kompaktstationen und FH-Übergabestationen betriebssicher erstellen zu können. Die Fertigung der FH-Stationen hat nach den Andorderungen des AGFW FW 509 zu erfolgen. Weiterhin ist die CE-Kennzeichnung als Nachweis zur Konformität des Produktes gemäß AGFW Arbeitsblatt FW 521 in der dann zu erstellenden Dokumentation zu bestätigen. Zusätzlich ist das CE-Kennzeichen auf dem Typenschild der Station zu dokumentieren.
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2027
- Vertragsende
- 31.12.2028
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
- optionale Verlängerung bis 31.12.2029
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 2.100.000 €
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt, Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt, Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, 06112 Halle (Saale)
- Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesenkürzer
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder des Angebotes gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Weitere Informationen, Mediation und Überprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Landes Sachsen-Anhalt Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle/Saale- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
1) Die Lieferung erfolgt im Auftrag und Namen der Städtischen Werke Magdeburg GmbH & Co. KG (SWM Magdeburg). Die Ausschreibung wird als Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb nach §15 SektVO ausgeschrieben. Sämtliche Unterlagen, die mit Ablauf der Teilnahmefrist einzureichen sind, … ganz lesenkürzer
1) Die Lieferung erfolgt im Auftrag und Namen der Städtischen Werke Magdeburg GmbH & Co. KG (SWM Magdeburg). Die Ausschreibung wird als Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb nach §15 SektVO ausgeschrieben. Sämtliche Unterlagen, die mit Ablauf der Teilnahmefrist einzureichen sind, sind in dieser Bekanntmachung aufgeführt. 2) Die Teilnahmeanträge sind ausschließlich in deutscher Sprache und elektronisch innerhalb der angegebenen Teilnahmefrist über die Vergabeplattform der eVergabe einzureichen. Per E-Mail, Fax, Post oder Boten übersandte Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt werden. 3) Der Aufwand für die Erstellung des Teilnahmeantrages und/oder des Angebots wird nicht durch den Auftraggeber erstattet. 4) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich in digitaler Form an die eVergabe zu richten. Die Fragen sind spätestens bis 10 Kalendertage vor dem Ablauf der Teilnahmefrist und Angebotsfrist zu stellen. Später eingehende Rückfragen können nicht mehr berücksichtigt werden. 5) Enthalten die Teilnahmebedingungen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, die eine Teilnahme erschweren, so hat der Bewerber die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. 6) Weiterhin hat der Bewerber in der Angebotsphase die Vergabestelle auf eventuell bestehende Widersprüche oder auf Unvollständigkeiten der ausgeschriebenen Leistungen unverzüglich aufmerksam zu machen. Die Hinweise sind in digitaler Form an die eVergabe zu richten. 7) Antwortschreiben und Hinweise der Vergabestelle, die Ausschreibungsunterlagen ergänzen, präzisieren oder ändern, werden den Bietern im Verlauf dieses Verfahrens über die eVergabe/Nachrichten mitgeteilt. Die erteilten weiteren Informationen (Antworten der Vergabestelle auf Fragen der Bewerber/Bieter, sonstige schriftliche Hinweise) sind bei der Erstellung des Teilnahmeantrages sowie bei der Erstellung des Angebotes zugrunde zu legen. 8) Es besteht kein Anspruch der Bewerber auf Rücksendung der Unterlagen. 9) Angebotsfrist: Bewerber haben mit Teilnahmeantragsabgabe zu erklären, ob die von dem Auftraggeber vorgesehene Frist von 32 Kalendertagen für die Erstellung des Angebotes aus Ihrer Sicht realistisch ist. Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit vor, die Vergabe auf das Erstangebot, ohne in Verhandlungen einzutreten, vorzunehmen! Grundlage: SektVO § 15 Absatz 4. 10) Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der beigefügten Datenschutzerklärung der Städtische Werke Magdeburg GmbH & Co. KG einzuhalten.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| YADOS GmbH, Hoyerswerda - Wojerecy; HIT GmbH, Magdeburg | – |
| YADOS GmbH, Hoyerswerda - Wojerecy; HIT GmbH, Magdeburg | – |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Städtische Werke Magdeburg GmbH & Co. KG Kommunaler Ver- und Entsorger
- Art
- Erzeugung, Fortleitung oder Abgabe von Gas oder Wärme
- Anschrift
- 39104 Magdeburg
- Website
- www-sw-magdeburg.de
- Kontakt
- einkauf@
sw-magdeburg.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 093 (Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Sachsen-Anhalt (143 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Köthen Energie GmbH8 Zuschläge
- Städtische Werke Borna GmbH7 Zuschläge
- Enni Energie & Umwelt Niederrhein GmbH5 Zuschläge
- In(n) Energie GmbH4 Zuschläge
- Stadtwerke Cottbus GmbH4 Zuschläge
- Städtische Werke Magdeburg GmbH & Co. KG4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 04.05.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Stromausschreibung Henneberg-Kliniken Management Gesellschaft mbH für das Jahr 2028Henneberg-Kliniken Management Gesellschaft mbHFrist 04.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e1816f3f-1d8d-4c32-85e7-26f8e8baabc1.