Rahmenvertrag Kopier- und Druckausgabesysteme 2025 - 2029
Stadt Villingen-Schwenningen, RefBM - Zentrale Vergabestelle · Villingen-Schwenningen, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 45/2025veröffentlicht 21.11.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.12.2025 – 30.11.2029
- Hauptleistung
- Büromaschinen, Büromaterial und Zubehör, außer Computern, Druckern und Möbeln
- CPV 30100000
- Leistungsart
- Lieferleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.
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- Verlängerung der PingIDMUniversität Stuttgart · StuttgartFrist 09.11.2026
- Lieferung, Installation und Inbetriebnahme eines hochverfügbaren Blockspeichersystems einschließlich Migrations- und Wartungsleistungen für die Universität KonstanzUniversität Konstanz · KonstanzFrist 19.11.2026
- Lizenzen Jira und ConfluenceAbrechnungszentrum Emmendingen · EmmendingenFrist 02.12.2026
Alle Ausschreibungen: IT und Software in Baden-Württemberg (34 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 37 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre01.12.2025 – 30.11.2029
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Villingen-Schwenningen78054, Schwarzwald-Baar-Kreis, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 91 Tage (36 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (66 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Leistungsdaten30 %
- Umweltdaten20 %
- Preis50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 12 Monaten
- Vertragsbeginnvor 11 MonatenLaufzeit bis 30.11.2029
- Heute
Beschreibung
Rahmenvertrag Kopier- und Druckausgabesysteme 2025-2029
Beschreibung des Loses
Infrastruktur an Kopier- und Druckausgabesystemen (Drucken, Kopieren, Scannen und Faxen). Neben der Lieferung und Installation der Systeme und der laufenden Belieferung mit Verbrauchsmaterialien umfasst die zu erbringende Leistung, die Beseitigung von Störungen, die präventive Wartung, die Bereitstellung von Betriebsdaten, sowie alle damit verbundenen logistischen Prozesse., Insgesamt 190 Multifunktionsdrucker.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- LeistungsdatenLeistung
- Qualität
- UmweltdatenUmwelt- und Energiedaten
- Preis
- Kosten
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.12.2025
- Vertragsende
- 30.11.2029
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstrasse 17, 76131 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an … ganz lesenkürzer
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB - Form, Inhalt (1) 1. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
1) Zu den geforderten Eignungsnachweisen wird folgendes erläutert: Der Nachweis kann geführt werden: a) als vorläufiger Nachweis durch Eigenerklärungen gem. Formblatt Komm EU (L) EigE (Eigenerklärungen zur Eignung). Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen,haben diese auf Verlangen durch ent … ganz lesenkürzer
1) Zu den geforderten Eignungsnachweisen wird folgendes erläutert: Der Nachweis kann geführt werden: a) als vorläufiger Nachweis durch Eigenerklärungen gem. Formblatt Komm EU (L) EigE (Eigenerklärungen zur Eignung). Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen,haben diese auf Verlangen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen oder c) als vorläufiger Nachweis durch Abgabe einer "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)". Bieter, deren Angebote indie engere Wahl kommen, haben diese auf Verlangen durchentsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zubestätigen. 2) Sind Nachweise oder Bescheinigungen gefordert, genügt zunächst grundsätzlich die Einreichung gut lesbarer Kopien. Auf Verlangen sind Originale bzw. beglaubigte Abschriften vorzulegen. 3) zu einer freiwilligen Registrierung und Informationen über beantragte Auskünfte und sonstige Informationen des Auftraggebers wird folgendes erläutert: Die Vergabeunterlagen stehen unter der aufgeführten URL für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung. Der Auftraggeber verwendet für die Informationsübermittlung die genannte Veröffentlichungsplattform ("vergabe24.de"), welche über den genannten Zugang jederzeit uneingeschränkt, gebührenfrei und vollständig zugänglich ist. Hierzu gehört insbesondere auch die Erteilung rechtzeitig beantragter Auskünfte über die Vergabeunterlagen und sonstiger für das Vergabeverfahren möglicherweise zusätzlicher relevanter Informationen. Bieter,welche sich beim Bezug der Vergabeunterlagen freiwillig registrieren, werden über entsprechende Informationen des Auftraggebers aktiv informiert. Interessierten Bietern, welche keine freiwillige Registrierung durchführen, sind gehalten sichselbständig regelmäßig darüber zu informieren, ob zusätzliche verfahrensrelevante Informationen zur Verfügungstehen. Eine Registrierung ist erforderlich, um Bieterfragen an die genannte Stelle zu übersenden und für die elektronische Einreichung von Angeboten oder Teilnahmeanträgen. Die Registrierung umfasst die eindeutige Unternehmensbezeichnung sowie eine elektronische Adresse. Weitere Informationen zur Eignung der Berufsausübung: 1. Nachweis des Nichtvorliegens der Ausschlussgründe gem. §123 und § 124 GWB, insbesondere dass 1.1. keine rechtkräftige Verurteilung oder Festsetzung eine Geldbuße im Sinne des § 123 Absatz 1 Nr.1 bis Nr. 10 GWB vorliegen, welche dem Unternehmen zuzurechnen sind; 1.2. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung vonsteuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist; 1.3. über das Vermögen ein Insolvenzverfahren oder vergleichbar gesetzliches Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde und das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet; 1.4. keine schweren Verfehlungen begangen wurden, welche die Zuverlässigkeit in Frage stellen, insbesondere in den letzten 2 Jahren nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden sind; 1.5. im Angebot vorsätzlich keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeitabgegeben wurden; 1.6. eine erforderliche Anmeldung bei Berufsgenossenschaft (Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers, bei ausländischen Bietern Bescheinigung des für ihn zuständigen Versicherungsträgers) erfolgt ist. Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gem. § 47 VgVin Anspruch genommen ("Eignungsleihe") so muss die Nachweisführung auch für diese Unternehmen erfolgen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Kunze & Ritter GmbH, Freiburg | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Marktplatz 1, 78054 Villingen-Schwenningen
- Website
- villingen-schwenningen.de
- Kontakt
- vergabestelle@
villingen-schwenningen.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 301 (Büromaschinen, Büromaterial und Zubehör, außer Computern, Druckern und Möbeln) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT und Software in Baden-Württemberg (34 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- ISFORT GmbH & Co.KG7 Zuschläge
- Igepa Großhandel GmbH6 Zuschläge
- Erhardt & Fischer GmbH & Co. KG5 Zuschläge
- Lyreco Deutschland GmbH5 Zuschläge
- OVOL Papier Deutschland GmbH4 Zuschläge
- Streit Service & Solution GmbH & Co.KG3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 09.07.2025 auf 24.09.2025 verschoben
- BekanntmachungFrist 09.07.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f880543c-3397-4a38-b5d7-bbca81fa18ac.