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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvertrag Kommunikationsdienstleistungen

Stadt Chemnitz, Hauptamt Abt. Zentrale Dienste /Submission · Chemnitz, Sachsen

Aktenzeichen 10/09/25/001veröffentlicht 30.06.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 633 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Bereits vergeben. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Chemnitz.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen (70 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 31 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre21.06.2025 – 20.06.2029
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Chemnitz09111, Sachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 82 Tage (39 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (156 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Qualität der Konzeptidee/Strategie10 %
  • Qualität der Kreation30 %
  • Qualität der Umsetzungspläne20 %
  • Preis Teil 1 (Standardprodukte)18 %
  • Preis Teil 2 (Stundensätze)22 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 20.06.2029
    vor 17 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Rahmenvertrag über Kommunikationsdienstleistungen über 4 Jahre. Der Vertrag läuft vom 21.06.2025 bis 20.06.2026 und verlängert sich jeweils um ein weitere 6 Monate, wenn er nicht 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende (20.6.2026 / 20.12.2026 / 20.06.2027 / 20.12.2027 /20.06.2028 /21.12.2028) gekündigt wird. Er endet spätestens zum 20.06.2029.

Bedingungen

Zuschlag5 von 5 angegeben

Qualität der Konzeptidee/Strategie10 %
Qualität der Kreation30 %
Qualität der Umsetzungspläne20 %
Preis Teil 1 (Standardprodukte)18 %
Preis Teil 2 (Stundensätze)22 %
Qualität
Qualität der Konzeptidee/Strategie
Qualität
Qualität der KreationQualität der Kreation (Gestaltung und Text)
Qualität
Qualität der Umsetzungspläne
Kosten
Preis Teil 1 (Standardprodukte)
Kosten
Preis Teil 2 (Stundensätze)

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
21.06.2025
Vertragsende
20.06.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Vertrag läuft vom 21.06.2025 bis 20.06.2026 und verlängert sich jeweils um ein weitere 6 Monate, wenn er nicht 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende (20.6.2026 / 20.12.2026 / 20.06.2027 / 20.12.2027 /20.06.2028 /21.12.2028) gekündigt wird. Er endet spätestens zum 20.06.2029.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DS Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
RECHTSBEHELFBELEHRUNG EU-Vergaben: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsverfahren nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber … ganz lesenRECHTSBEHELFBELEHRUNG EU-Vergaben: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsverfahren nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachungerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachungbenannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Nach Auswahl der geeigneten Unternehmen gemäß den Modalitäten des Teilnahmewettbewerbs, werden diese zur Abgabe eines Angebotest aufgefordert und ihr Angebot über die Vergabeplattform abzugeben. Die Angebotsabgabe erfolgt anhand des finalen verpreisten Leistungsverzeichnisses und des ausgefüllten An … ganz lesenNach Auswahl der geeigneten Unternehmen gemäß den Modalitäten des Teilnahmewettbewerbs, werden diese zur Abgabe eines Angebotest aufgefordert und ihr Angebot über die Vergabeplattform abzugeben. Die Angebotsabgabe erfolgt anhand des finalen verpreisten Leistungsverzeichnisses und des ausgefüllten Angebotsschreiben. ACHTUNG: Die Antrags- und Angebotsabgabe sowie die komplette Kommunikation im Vergabeverfahren ist nur elektronisch zulässig. Achtung: Teilnahmeanträge in Papierform führen zum Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren.
Hinweis
ACHTUNG: Die Angebotsabgabe sowie die komplette Kommunikation im Vergabeverfahren ist nur elektronisch zulässig. Die Abgabe eines Papierangebotes führt zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren. Stadt Chemnitz, Hauptamt, Abt. Zentrale Dienste, Submissionsstelle VOL, Markt 1/Zi. 416a, 09111 Chemnitz; Öffnungszeiten: Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr, Dienstag - Donnerstag: 13.00 - 15.00 Uhr

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2024): Rahmenvertrag über Marketing-, PR- und Kommunikationsdienstleistungen

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 27.09.2024. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 13.02.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 795ae626-e654-49ac-bb12-5dc61d3a8b63.