Rahmenvertrag Kanalreinigung und Kanal-TV Inspektion
Kolpingstadt Kerpen · Kerpen, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 2025_106veröffentlicht 08.01.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 12 Monate
- bis zu 3 Verlängerungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
- höchstens 1 Unternehmen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Rhein-Erft-Kreis.
- Gebäude-/Inhaltsverischerung (inkl. Elementarschäden) für alle Gebäude der Stadt ElsdorfStadt Elsdorf · ElsdorfFrist 23.11.2026
- Arbeitsmedizinische Betreuung - 2 Jahre zzgl. VerlängerungErftverband · BergheimFrist 24.11.2026
- Entsorgung der Abfälle Bauhof und Friedhöfe der Stadt PulheimStadt Pulheim · PulheimFrist 17.11.2026
- Bergung und Transport von Leichen und LeichenteilenKreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis · BergheimFrist 17.11.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 12 Monatebis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Kerpen50171, Rhein-Erft-Kreis, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvmp-rheinland.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 77 Tage (29 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (59 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 10 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 9 Monatenan Kolpingstadt Kerpen
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 9 Monatennur elektronisch über vmp-rheinland.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 9 Monaten
- Bindefrist endetvor 7 Monaten59 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
RV Kanalreinigung und Kanal-TV Inspektion
Beschreibung des Loses
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die regelmäßige maschinelle Reinigung und die normgerechte Inspektion der öffentlichen Abwasseranlagen im Stadtgebiet der Kolpingstadt Kerpen. Grundlage bildet das gesamte Kanalnetz mit einer Gesamtlänge von rund 290 km sowie etwa 8.255 Schachtbauwerken. Die Reinigung beinhaltet die Unterhaltungsreinigung, Spezialreinigung und vorausschauende Reinigung in Form von Hochdruckspülung mit Wasserrückgewinnung gemäß den Vorgaben der DWA-M 197 sowie im Rahmen der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser Nordrhein-Westfalen (SüwVO Abw. NRW). Neben den Kanalhaltungen sind auch die zugehörigen Schachtbauwerke, Pumpstationen, Stauraumkanäle sowie Regenwassereinläufe unterschiedlicher Bauarten - insbesondere unterirdische Pumpenschächte sowie in geringerem Umfang oberirdische Pumpwerksgebäude - vollständig zu reinigen.
Die Reinigung erfolgt bezirksweise; das Stadtgebiet ist in sieben Reinigungsbezirke eingeteilt. Pro Jahr sind in der Regel ca. zwei Bezirke vollständig zu reinigen. Änderungen im Umfang aufgrund von Neubau- oder Erschließungsmaßnahmen sowie gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen bleiben vorbehalten, ein Rechtsanspruch auf bestimmte Mengen besteht nicht.
Die Inspektion der Kanalhaltungen und Schächte erfolgt normgerecht nach den Vorgaben der SüwVO Abw. NRW, der DIN EN 13508-2 (2003) sowie der DWA-A 149-1 bis DWA-A 149-9. Zusätzlich sind Abnahmebefahrungen im Rahmen von Neu- und Umbaumaßnahmen, Gewährleistungsprüfungen sowie Sonderinspektionen durchzuführen. Das jährliche Inspektionsvolumen beträgt ca. 20 km Kanalhaltungen (entspricht etwa 7 % des Kanalnetzes). Die hierfür vorgesehenen Haltungen sind im Rahmen der Bezirksreinigung vorzubereiten, wobei die anschließende TV-Inspektion spätestens innerhalb von 48 Stunden nach der Reinigung zu erfolgen hat. Die Befahrungen erfolgen bezirks- bzw. straßenzugsweise, wobei das Abwassersystem je nach Ortsteil als Trenn- oder Mischsystem ausgebildet ist. Darüber hinaus sind jährlich ca. 400 Grundstücksanschlüsse von der Hauptleitung bis zur Grundstücksgrenze zu inspizieren.
Die Inspektionen sind gemäß DWA-A 149-5 unter Anwendung der Zustandskodierung nach DIN EN 13508-2 (2003) durchzuführen. Für die Abwicklung der Leistungen ist eine ausreichende Anzahl an TV-Inspektionsfahrzeugen mit Besatzung vorzuhalten, die eine durchschnittliche Tagesleistung von ca. 300-400 m ermöglichen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 100Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Eignung8 von 8 angegeben
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Eigenerklärung zur Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zur Eignung Liefer- & Dienstleistungen - 124 LD VHB Bund
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Nachweis der Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie - & Handelskammer (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- Referenzen Dienstleistungen- UVgO/VgV (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Referenzen über gleichartige Leistungen der letzten 3 Jahre
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Vorlage gültig sein. Sofern kein Datum vorgegeben ist, darf die Bescheinigung nicht älter als ein jahr sein.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Vorlage gültig sein. Sofern kein Datum vorgegeben ist, darf die Bescheinigung nicht älter als ein jahr sein.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Vorlage gültig sein. Sofern kein Datum vorgegeben ist, darf die Bescheinigung nicht älter als ein jahr sein.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 12 Monate
- Verlängerung
bis zu 3-mal: Der Rahmenvertrag hat eine feste Laufzeit von 12 Monaten ab Auftragserteilung. Nach Ablauf des ersten Vertragsjahres verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf des jewe … ganz lesenkürzer
bis zu 3-mal: Der Rahmenvertrag hat eine feste Laufzeit von 12 Monaten ab Auftragserteilung. Nach Ablauf des ersten Vertragsjahres verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres schriftlich gekündigt wird. Die automatische Verlängerung ist maximal drei Mal zulässig. Die Gesamtlaufzeit des Rahmenvertrags beträgt somit höchstens vier Jahre.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vmp-rheinland.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 59 Tage
- Angebotsöffnung
- 10.02.2026, 10:00 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: siehe Leistungsbeschreibung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der genannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur dann zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag e … ganz lesenkürzer
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der genannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur dann zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXT2YY4YTZ3A8R30# "Kommunikation": Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die Vergabeplattform "Vergabemarktplatz Rheinland". Dier Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXT2YY4YTZ3A8R30# "Kommunikation": Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die Vergabeplattform "Vergabemarktplatz Rheinland". Dier Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. "Kommunikation": "weitere Auskünfte erteilt": Anfragen von Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens haben ausschließlich über die Vergabeplattform "Vergabemarktplatz Rheinland" zu erfolgen. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich textlich über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax oder E-Mail werden nicht erteilt. Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Es wird daher allen interessierten Unternehmen empfohlen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform kostenlos zu registrieren. "Kommunikation": "Angebote sind einzureichen": Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich auf elektronischem Wege über die Vergabeplattform" Vergabemarktplatz Rheinland" (in Textform) einzureichen. Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur elektronischen Angebotsabgabe übe das Bietertool finden unter "https://support.cosinex.de/" Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der vergebenden Stelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes zulässig. Eine darüberhinausgehende Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck ist nicht gestattet.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Jahnplatz 1, 50171 Kerpen
- Website
- stadt-kerpen.de
- Kontakt
- vergabestelle@
stadt-kerpen.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG9 Zuschläge
- P&B Umwelttechnik GmbH & Co. KG6 Zuschläge
- kanalprofi GmbH5 Zuschläge
- Bernhard Ahlert GmbH & Co. KG4 Zuschläge
- Ingenieurbüro Ballweg4 Zuschläge
- Nyenhuis Umweltservice GmbH4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 10.02.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 17060cbe-0d1d-498d-b776-25d7fc10cdf9.