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Rahmenvertrag Kalibrierung und Reparatur von Pipetten

Universitätsklinikum Frankfurt · Frankfurt am Main, Hessen

Aktenzeichen 2023069veröffentlicht 16.11.2023erstmals 16.11.2023DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 1038 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 16.11.2023.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
241 Tsd. €
Laufzeit
4 Jahre01.02.2024 – 31.01.2028
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Frankfurt am Main60590, Hessen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichbieterzugang.deutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 82 Tage (45 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (61 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • Preis70 %
  • Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 36 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 36 Monaten
  3. Fragen bis 16:00 Uhr
    an Universitätsklinikum Frankfurt
    vor 35 Monaten
  4. Angebotsfrist 13:00 Uhr
    nur elektronisch über bieterzugang.deutsche-evergabe.de
    vor 34 Monaten
  5. Bindefrist endet
    27 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 33 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.01.2028
    vor 33 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Für den Rahmenvertrag zur Kalibrierung und Reparatur von Pipetten werden folgende Leistungen beauftragt: • Kalibrierung nach ISO DIN 8655, 3 Punkt / 10-fach-Messung mit Kalibrierzertifikat, auf Anforderung DakkS-Kalibrierung mit DakkS Zertifikat, • Reinigung und Desinfektion der Pipetten, • Reparatur der Pipetten nach Aufwand mit Original-Ersatzteilen. Eine Ersatzteilliste mit den jeweiligen Preisen ist am Anfang jedes Vertragsjahres der Medizintechnik unaufgefordert auszuhändigen. Reparaturen sind nur bis zu einem Reparaturaufwand von maximal 50% des Neupreises zulässig. Wird diese Grenze überschritten, so erfolgt eine kostenlose Rückmeldung: „unrepariert zurück, Neubeschaffung notwendig“. • Abholung / Lieferung der Pipetten bei den einzelnen Laboren erfolgt nach telefonischer Anforderung oder auch per E-Mail. Die Aufträge sollen gesammelt und je nach Auftragsumfang zweimal, jedoch mindestens einmal pro Woche, ausgeführt werden (Hol- und Bring-Service). Die gesamte Bearbeitungszeit, von der Abholung bis zur Lieferung der Pipetten, sollen maximal 10 Tage dauern. Es handelt sich aktuell um ca. 55 Labore und ca. 20 Standorte. Es gibt keine Sammelstellen.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis70 %
Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog30 %
Qualität
Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogKriterien auf der Vergabeplattform

Eignung5 von 5 angegeben

Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.02.2024
Vertragsende
31.01.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
27 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Theodor-Stern-Kai 7, 60590 Frankfurt am Main
Website
kgu.de
Kontakt
vergabeabteilung@kgu.de
Auskünfte
Universitätsklinikum Frankfurtvergabeabteilung@kgu.de

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 2. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 04.01.2024 auf 11.01.2024 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 18.12.2023
  4. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist von 18.12.2023 auf 04.01.2024 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6fa3ff20-1f49-41b3-8892-c4cffe6114d6.