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Frist abgelaufenEU-weitIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Rahmenvertrag IT-Zubehör und Tinte/Toner

Freie Universität Berlin · Berlin, Berlin

Aktenzeichen IIC-2024-0003veröffentlicht 22.01.2024LieferleistungenNichtoffenes Verfahren

Teilnahmefristseit 991 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.07.2024 – 30.06.2026
Lose
2
Verfahren
Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Berlin14195, Berlin
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabeplattform.bwb.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen bis zur Teilnahmefrist einreichen.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 71 Tage (45 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (50 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 34 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 11:00 Uhr
    vor 33 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2026
    vor 28 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Rahmenvertrag IT-Zubehör und Tinte/Toner (wiederaufber. Kartuschen und Patronen)

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
IT-Zubehör

IT-Zubehör Sollten bis zur Angebotsabgabefrist Produkte auslaufen (End of Life), sind entsprechende gleichwertige Nachfolge- bzw. Ersatzprodukte anzubieten. Die Gleichwertigkeit der angebotenen Produkte ist vom Bieter nachzuweisen (z.B. durch aussagekräftige Produktdatenblätter). Des Weiteren behält sich die AG in diesem Zusammenhang vor, Muster der entsprechenden Artikel vom Bieter kostenneutral anzufordern. Fehlen die Angaben zur Gleichwertigkeit oder sind die Angaben ungenügend, kann das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen werden.

2 Jahre–
2
Tinte/Toner (wiederaufbereitete Kartuschen und Patronen)

Grundsätzlich sind Alternativprodukte (Rebuilt Toner, Refill Tinte, New-Build etc.) anzubieten. Originalprodukte sind ausgeschlossen. Es müssen alle wiederaufbereiteten Produkte bzw. New Build-Produkte den gleichen Qualitätsstandard und mindestens die gleiche Kapazität (Seitenleistung) der Originalprodukte entsprechen. Es muss eine gleichbleibende Druckqualität und störungsfreie Funktion über die gesamte Gebrauchsdauer gewährleistet werden. Die Kennzeichnung auf wiederaufbereiteten Produkten bzw. New Build-Produkten und auf der Verpackung zur eindeutigen Identifizierung, ob es sich um ein wiederaufbereitetes Produkt bzw. New Build-Produkt handelt wird zwingend vorausgesetzt und muss für jedes Produkt erfüllt sein. Hierbei muss die Produktion nach den unten genannten geforderten Normen gekennzeichnet sein.

2 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen VgV, Wirt-124 EU - BVB und Erklärung zur Frauenförderung (Teil A), Wirt-2141 - Bieterangaben Wettbewerbsregister - Eigenerklärung Nachunternehmen - Eigenerklärung der Bieter- und Bewerbergemeinschaft - Eigenerklärung zum Datenschutz Folgende Dokumente müssen mi … ganz lesen- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen VgV, Wirt-124 EU - BVB und Erklärung zur Frauenförderung (Teil A), Wirt-2141 - Bieterangaben Wettbewerbsregister - Eigenerklärung Nachunternehmen - Eigenerklärung der Bieter- und Bewerbergemeinschaft - Eigenerklärung zum Datenschutz Folgende Dokumente müssen mit Abgabe des Angebots nicht eingereicht werden, sie gelten mit Abgabe des signierten elektronischen Angebots als gelesen und akzeptiert: - BVB zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue - (Teil A), Wirt 214 - BVB zur Verhinderung von Benachteiligungen (Teil A), Wirt-2143 - BVB über Kontrollen und Sanktionen nach BerlAVG (Teil B), Wirt-2144 - BVB über Umweltschutzanforderungen (Teil A), Wirt-2145 - Sicherheitsrichtlinie für Auftragnehmer - Einhaltung restriktiver Maßnahmen Wirt-124-1 - BVB Beachtung der ILO Kernarbeitsnormen, Wirt-2140 - EVB-IT_Kauf-agb
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2024
Vertragsende
30.06.2026
Verlängerung
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, sofern die FU Berlin den Rahmenvertrag nicht mindestens 3 Monate vor dem Vertragsende kündigt. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate. Einzelaufträge auf der Grundlage dieses Rahmenvertrags können bis zum letzten Tag der Laufzei … ganz lesenDer Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, sofern die FU Berlin den Rahmenvertrag nicht mindestens 3 Monate vor dem Vertragsende kündigt. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate. Einzelaufträge auf der Grundlage dieses Rahmenvertrags können bis zum letzten Tag der Laufzeit des Rahmenvertrags erteilt werden. Das bedeutet, dass Einzelaufträge möglicherweise auch nach dem Ende der Laufzeit des Rahmenvertrags auszuführen sind.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabeplattform.bwb.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 302 (Computeranlagen und Zubehör) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

127vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (174 Lose mit Angabe)
492.033 €Zuschlagswert im Median
247.507 € – 739.022 €mittlere Hälfte, 22 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 83e59a5b-3384-4db2-a2ee-ae14baef37e5.