Rahmenvertrag IT-Services und weitere Dienstleistungen im Bereich der Telekommunikation (VOIP-TKS)
Bayerisches Landeskriminalamt · München, Bayern
Aktenzeichen 124-8010-241/23veröffentlicht 19.08.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 10 Jahre
- bis zu 3 Verlängerungen
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.
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- Entwicklung der BayernAtlas Freizeit-AppZentrale Vergabestelle im Bayerischen Landesamt für Steuern · MünchenFrist 01.12.2026
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- Softwareentwicklung für das Projekt Landtagsverwaltung; LDBVZentrale Vergabestelle im Bayerischen Landesamt für Steuern · MünchenFrist 16.11.2026
Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Bayern (54 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 10 Jahrebis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVSVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 66 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (60 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Preis50 %
- Qualität50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 27 Monaten
- Fragen bis 00:00 Uhrvor 26 Monatenan Bayerisches Landeskriminalamt
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 25 Monaten
- Heute
Beschreibung
Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Service und Weiterentwicklung der Telekommunikationsinfrastruktur der Bayerischen Polizei, die auf Avaya Inc.-Produkten basiert. Der zukünftige Auftragnehmer ist verantwortlich für die Bereitstellung von Systemserviceleistungen für bestehende und neue Komponenten, die Lieferung von Hardware, die Bereitstellung von Softwarelizenzen und die Durchführung und Weiterentwicklung weiterer projektbezogener Dienstleistungen zur Sicherstellung der bestehenden VoIP-basierten Telekommunikationssystem.
Beschreibung des Loses
Der Auftraggeber betreibt als zentraler IT-Dienstleister für die Bayerische Polizei eine umfangreiche Telekommunikationsinfrastruktur auf Basis von Produkten des Systemlieferanten Avaya Inc. Für den Betrieb und die Weiterentwicklung des installierten Telekommunikations- und Unified Communication Systems (VoIP-TKS) werden Hardware, Software (Lizenzen), Service für Bestands- und neu zu liefernde Systeme und Komponenten, Werk- und Dienstleistungen benötigt. Der Auftragnehmer soll somit insbesondere die Erbringung von Support und Serviceleistungen für alle Bestandskomponenten, die Lieferung von Hardware, Software und Lizenzen sowie die Übernahme von Dienst- und Werksleistungen für das bestehende VoIP-TKS übernehmen und das VoIP-TKS weiterentwickeln.
Gegenstand nach CPV
- 72000000IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und HilfestellungHauptgegenstand
- 72250000Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
- 72260000Dienstleistungen in Verbindung mit Software
- 72220000Systemberatung und technische Beratung
- 32552100Telefonapparate
- 32429000Ausrüstung für Telefonnetze
- 32570000Kommunikationsanlage
- 32571000Kommunikationsinfrastruktur
- 32412000Kommunikationsnetz
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Gewichtung (dezimal, genau) 0,5Der Zuschlag wird gem. § 127 Abs. 1 GWB, § 34 Abs. 2 VSVgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand folgender Zuschlagskriterien i.S.d. § 34 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 und Nr. 2 VSVgV ermittelt: Qualität und Preis. Die Bewertung zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt dabei nach der Einfachen Richtwertmethode gemäß der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB 2018.04 (April 2018).
- Qualität
- Gewichtung (dezimal, genau) 0,5Der Zuschlag wird gem. § 127 Abs. 1 GWB, § 34 Abs. 2 VSVgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand folgender Zuschlagskriterien i.S.d. § 34 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 und Nr. 2 VSVgV ermittelt: Qualität und Preis. Die Bewertung zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt dabei nach der Einfachen Richtwertmethode gemäß der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB 2018.04 (April 2018).
Eignung11 von 11 angegeben
- Kriterium
- Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie) über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise. Der Nachweis darf nach Ablauf der Teilnahme- und Bewerbungsfrist nicht älter als sechs (6) Monate sein.
- Kriterium
Gesamtumsatz der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei volle Jahre zurück liegt), wobei der durchschnittliche Gesamtumsatz des Unternehmens mindestens vier (4) Millionen Euro … ganz lesenkürzer
Gesamtumsatz der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei volle Jahre zurück liegt), wobei der durchschnittliche Gesamtumsatz des Unternehmens mindestens vier (4) Millionen Euro je Geschäftsjahr betragen muss (Mindestanforderung), (Vordruck 6). Umsatz für den Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist (Erbringung von Support und Serviceleistungen für ein AVAYA Telekommunikations- und Unified Communication System samt Lieferung von Hardware, Software und Lizenzen), bezogen auf die drei (3) letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei (3) volle Jahre zurück liegt. Der durchschnittliche Umsatz des Unternehmens im Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist, muss mindestens eine (1) Million Euro je Geschäftsjahr betragen (Min-destanforderung), (Vordruck 6) Die geforderten Kriterien zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Vordruck 6) stellen jeweils Mindestanforderungen an die Eignung gem. § 21 Abs. 2 S. 1 VSVgV dar. Diese Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand in einem sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.- Kriterium
Eigenerklärung, dass eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit nachfolgender Haftpflichtdeckungshöhe besteht, oder im Fall der Zuschlagserteilung auf erstes Anforderung des Auftraggebers abgeschlossen wird (Mindestanforderung): - Pers … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung, dass eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit nachfolgender Haftpflichtdeckungshöhe besteht, oder im Fall der Zuschlagserteilung auf erstes Anforderung des Auftraggebers abgeschlossen wird (Mindestanforderung): - Personenschäden i.H.v. einer (1) Million Euro je Schadensfall pro Jahr (zweifach maximiert*), - Sachschäden i.H.v. einer (1) Million Euro je Schadensfall pro Jahr (zweifach maximiert*). (*Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres zusammen wird auf das Doppelte der jeweiligen Versicherungssumme begrenzt.) Die geforderten Kriterien zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Vordruck 7) stellen jeweils Mindestanforderungen an die Eignung gem. § 21 Abs. 2 S. 1 VSVgV dar. Diese Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand in einem sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.- Kriterium
Nachweis über ein bestehendes, aktuell gültiges, zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem gemäß DIN EN ISO 9001 (oder vergleichbar) durch Vorlage eines Zertifikats (in nicht beglaubigter Kopie) (Mindestanforderung). Andere Managementsysteme sind zum Nachweis einer Vergleichbarkeit mit einer Zertifiz … ganz lesenkürzer
Nachweis über ein bestehendes, aktuell gültiges, zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem gemäß DIN EN ISO 9001 (oder vergleichbar) durch Vorlage eines Zertifikats (in nicht beglaubigter Kopie) (Mindestanforderung). Andere Managementsysteme sind zum Nachweis einer Vergleichbarkeit mit einer Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 9001 ausführlich zu beschreiben. Die Beschreibung ist dem Teilnahmeantrag als separate Anlage beizufügen. Im Falle der Zuschlagserteilung ist der Bewerber verpflichtet, die Zertifizierung über die gesamte Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten. Die geforderten Kriterien zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Vordruck 8) stellen jeweils Mindestanforderungen an die Eignung gem. § 21 Abs. 2 S. 1 VSVgV dar. Diese Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand in einem sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.- Kriterium
Nachweis der Zertifizierung des Unternehmens nach DIN EN ISO/IEC 27001 durch Vorlage des aktuell gültiges Zertifikats (in nicht beglaubigter Kopie) (Mindestanforderung) oder Nachweis der aktuell gültigen Zertifizierung des Unternehmens auf Basis des IT-Grundschutzes des BSI (Bundesamt für Sicherhei … ganz lesenkürzer
Nachweis der Zertifizierung des Unternehmens nach DIN EN ISO/IEC 27001 durch Vorlage des aktuell gültiges Zertifikats (in nicht beglaubigter Kopie) (Mindestanforderung) oder Nachweis der aktuell gültigen Zertifizierung des Unternehmens auf Basis des IT-Grundschutzes des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) durch Vorlage eines entsprechenden Zertifikats (in nicht beglaubigter Kopie) (Mindestanforderung) oder Nachweis einer entsprechenden aktuell gültigen Zertifizierung des Unternehmens durch Vorlage gleichwertiger Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen EU-/ EWR-Staaten und der Schweizer Genossenschaft (in deutscher Übersetzung (Mindestanforderung). Im Falle der Zuschlagserteilung ist der Bewerber verpflichtet, die Zertifizierung über die gesamte Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten. Die geforderten Kriterien zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Vordruck 9) stellen jeweils Mindestanforderungen an die Eignung gem. § 21 Abs. 2 S. 1 VSVgV dar. Diese Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand in einem sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.- Kriterium
1. Darstellung von mindestens einer (1) Referenz innerhalb der letzten fünf (5) Jahre (Stichtag: Ablauf der Teilnahme- und Bewerbungsfrist) über die Erbringung von Serviceleistungen und 2nd Level Support für ein Voice over IP Telekommunikationssystem (VoIP-TKS) sowie Installation und Implementierung … ganz lesenkürzer
1. Darstellung von mindestens einer (1) Referenz innerhalb der letzten fünf (5) Jahre (Stichtag: Ablauf der Teilnahme- und Bewerbungsfrist) über die Erbringung von Serviceleistungen und 2nd Level Support für ein Voice over IP Telekommunikationssystem (VoIP-TKS) sowie Installation und Implementierung von VoIP- und Unified Communications (UC)-Komponenten, wobei die nachfolgend beschriebenen Anforderungen (a) bis j)) innerhalb der Referenz jeweils vollständig und kumulativ erfüllt sein müssen (Mindestanforderungen): a) VoIP-TKS mit den Produkten des Herstellers AVAYA Inc. und der Lösungsarchitektur Avaya(R) AURA b) 2nd Level Support des VoIP-TKS einschließlich: - Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft (vorbeugende Maßnahmen) - Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft (Störungsbeseitigung) - Überlassung, Installation und Inbetriebnahme neuer Programmstände (Patches, Updates, Upgrades, neue Versionen/Releases) - Erstellung von Datensicherungen - Durchführung von Datenwiederherstellungsmaßnahmen c) Deutschsprachiger Service Desk d) VoIP-TKS als zentraler geo-redundanter Cluster (verteilt über mindestens zwei separierte Rechenzentren) e) Anbindung von mindestens 20 Standorten über Provider-(WAN-)Anbindungen an den zentralen VoIP-Cluster f) Anbindung von mindestens 20 Standorten mit Gateways für lokale Provider-Anbindungen an den zentralen VoIP-Cluster g) Anbindung von mindestens 20 Standorten mit Gateways für interne analoge Anschlüsse an den zentralen VoIP-Cluster h) Anbindung von mindestens 5.000 IP-Telefonen (IP-Endgeräte oder Softphones) und mindestens 100 analogen Anschlüssen über mindestens 20 Standorte i) Zentrale Unified-Communication-Lösung mit mindestens 1.000 Nutzer und der Anwendung von Instant Messaging und Präsenz (IM, Pr), Audio-/ Video-/ Web-Konferenzen (gemeinsame Dokumenten-Sharing und -bearbeitung) und Mobility-Funktionen j) Anbindung oder Integration in das VoIP-TKS von mindestens einer Kundenapplikation (z.B. Voicemail, Faxserver) 2.) Darstellung von mindestens einer (1) weiteren Referenz innerhalb der letzten fünf (5) Jahre (Stichtag: Ablauf der Teilnahme- und Bewerbungsfrist) über die Erbringung von Serviceleistungen und 2nd Level Support für ein Voice over IP Telekommunikationssystem (VoIP-TKS) sowie Installation und Implementierung von VoIP- und Unified Communications (UC)-Komponenten, jeweils hersteller-/produktunabhängig, wobei der 2nd. Level Support des VoIP-TKS mindestens Folgendes umfassen muss (Mindestanforderungen): - Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft (vorbeugende Maßnahmen), - Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft (Störungsbeseitigung), - Überlassung neuer Programmstände (Patches, Updates, Upgrades, neue Versionen/Releases), - Erstellung von Datensicherungen, - Durchführung von Datenwiederherstellungsmaßnahmen. Die geforderten mindestens zwei Referenzen dürfen nicht identisch sein. Die geforderten Kriterien zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Vordruck 10 Teil 1) stellen jeweils Mindestanforderungen an die Eignung gem. § 21 Abs. 2 S. 1 VSVgV dar. Diese Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand in einem sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.- Kriterium
Das unter Vordruck 10 - Teil 1 (Referenz 2) auf Seiten 23/24 der Vordrucke angegebene Referenzprojekt (Darstellung eines abgeschlossenen hersteller-/ produktunabhängigen Referenzprojekts) wird im Rahmen der Bewerberauswahl gem. § 21 Abs. 3 VSVgV mit der Höchstpunktzahl von 100 Punkten (Gewichtung 60 … ganz lesenkürzer
Das unter Vordruck 10 - Teil 1 (Referenz 2) auf Seiten 23/24 der Vordrucke angegebene Referenzprojekt (Darstellung eines abgeschlossenen hersteller-/ produktunabhängigen Referenzprojekts) wird im Rahmen der Bewerberauswahl gem. § 21 Abs. 3 VSVgV mit der Höchstpunktzahl von 100 Punkten (Gewichtung 60 %, max. Wertungspunkte 60) bewertet, wenn die nachfolgenden Kriterien a) bis m) vollständig und kumulativ innerhalb des dargestellten Referenzprojektes realisiert worden sind. Sofern die nachfolgenden Kriterien nur teilweise erfüllt sind, errechnet sich die Punktzahl aus der Summe der erzielten Einzelpunkte. Bei der Einreichung mehrerer Referenzprojekte gemäß dem Vordruck 10 - Teil 1 (Referenz 2) wird nur diejenige Referenz 2 im Rahmen der Bewerberauswahl bewertet, mit der der Bewerber die höchste Punktzahl erzielt; die übrigen Referenzprojekte bleiben unbeachtet. a) Waren Leistungen zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft (Störungsbeseitigung) für Sprachtelefonie mit IP-Telefonen (IP-Endgeräte oder Softphones) enthalten? ab 10.000 Nutzer: 9 Punkte, ab 7.000 Nutzer: 7 Punkte, ab 5.000 Nutzer: 5 Punkte, nein, oder unter 5.000 Nutzer: 0 Punkte. b) Waren Leistungen zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft (vorbeugende Maßnahmen) für Sprachtelefonie mit IP-Telefonen (IP-Endgeräte oder Softphones) enthalten? ab 10.000 Nutzer: 9 Punkte, ab 7.000 Nutzer: 7 Punkte, ab 5.000 Nutzer: 5 Punkte, nein, oder unter 5.000 Nutzer: 0 Punkte. c) Waren Leistungen zur Überlassung neuer Programmstände für Sprachtelefonie mit IP-Telefonen (IP-Endgeräte oder Softphones) enthalten? ab 10.000 Nutzer: 9 Punkte, ab 7.000 Nutzer: 7 Punkte, ab 5.000 Nutzer: 5 Punkte, nein, oder unter 5.000 Nutzer: 0 Punkte. d) Waren Leistungen zur Hotline für Sprachtelefonie mit IP-Telefonen (IP-Endgeräte oder Softphones) enthalten? ab 10.000 Nutzer: 9 Punkte, ab 7.000 Nutzer: 7 Punkte, ab 5.000 Nutzer: 5 Punkte, nein, oder unter 5.000 Nutzer: 0 Punkte. e) Ist das VoIP-TK-System 1.) georedundant und 2.) zentral, so aufgebaut, dass alle notwendigen Systemkomponenten an jedem (georedundanten) Standort installiert sind, sodass auch bei vollständigem Ausfall eines Standorts, der zweite Standort den Betrieb unmittelbar übernehmen könnte? Ja: 10 Punkte, Nein: 0 Punkte f) Wie viele Standorte wurden über Provider-(WAN-)Anbindungen an das zentrale VoIP-TK-System angebunden? ab 40 Standorten: 9 Punkte, ab 20 Standorten: 5 Punkte, ab 10 Standorten: 2 Punkte, unter 10 Standorten: 0 Punkte. g) Wie viele Standorte wurden mit lokalen Gateways für lokale Provider-Anbindungen an das zentrale VoIP-TK-System angebunden? ab 40 Standorten: 9 Punkte, ab 20 Standorten: 5 Punkte, ab 10 Standorten: 2 Punkte, unter 10 Standorten: 0 Punkte. h) Wie viele Standorte wurden mit lokalen Gateways für interne analoge Anschlüsse an das zentrale VoIP-TK-System angebunden ab 20 Standorten: 5 Punkte, ab 10 Standorten: 3 Punkte, ab 5 Standorten: 1 Punkt, unter 5 Standorten: 0 Punkte. i) Wie viele IP-Telefone (IP-Endgeräte oder Softphone) in Summe wurden an das zentrale VoIP-TK-System angebunden? ab 20.000 IP-Telefonen: 9 Punkte, ab 10.000 IP-Telefonen: 5 Punkte, ab 5.000 IP-Telefonen: 2 Punkte, unter 5.000 IP-Telefonen: 0 Punkte. j) Für wie viele Nutzer wurde eine zentrale Unified-Communication-Lösung realisiert? ab 5.000 Nutzer: 9 Punkte, ab 3.000 Nutzer: 5 Punkte, ab 1.000 Nutzer: 2 Punkte, unter 1.000 Nutzer: 0 Punkte. k) Wie viele Kundenapplikationen (z.B. Voicemail, Fax-Server, Call Center) wurden in die VoIP-TK-Infrastruktur des Kunden integriert? ab 3 Applikationen: 5 Punkte, ab 2 Applikationen: 3 Punkte, ab 1 Applikation: 1 Punkte, keine Applikation: 0 Punkte. l) Wurde ein deutschsprachiger Service-Desk mit einer Verfügbarkeit 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr zur Verfügung gestellt? Ja: 4 Punkte, Nein: 0 Punkte m) Wurden im Rahmen der Serviceerbringungen Managed Service Leistungen für den 2nd Level Support übernommen? Ja: 4 Punkte, Nein: 0 Punkte.- Kriterium
Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie) über die bestehende, aktuell gültige Inhaberschaft einer Avaya Inc. "Diamond" Zertifizierung oder vergleichbar. Die Zertifizierung muss noch mindestens ein (1) Jahr gültig sein (Stichtag: Ablauf der Teilnahme- und Bewerbungsfrist). Sollte die aktuell bei dem Be … ganz lesenkürzer
Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie) über die bestehende, aktuell gültige Inhaberschaft einer Avaya Inc. "Diamond" Zertifizierung oder vergleichbar. Die Zertifizierung muss noch mindestens ein (1) Jahr gültig sein (Stichtag: Ablauf der Teilnahme- und Bewerbungsfrist). Sollte die aktuell bei dem Bewerber vorliegende Zertifizierung abgelaufen sein oder zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahme- und Bewerbungsfrist noch nicht mindestens ein (1) Jahr gültig sein, kann der Bewerber ersatzweise eine Erklärung des Zertifizierungsgebers vorlegen, aus der hervorgeht, dass dem Bewerber die Avaya Inc. "Diamond" Zertifizierung (nach derzeitigem Sachstand) wieder erteilt werden wird. Der Bewerber ist Inhaber einer den Vorgaben unter Vordruck 11 gerecht werdenden Avaya "Diamond" Zertifizierung, oder vergleichbar. Ja: 100 Punkte, Nein: 0 Punkte (Höchstpunktzahl von 100 Punkten (Gewichtung 10 %, max. Wertungspunkte 10)- Kriterium
Es ist die Anzahl der technischen Fachkräfte anzugeben, die im Bereich 1. Service: Avaya Certified Implementation Specialist (ACIS) Core Komponenten & Applikationen 2. Service: Avaya Certified Support Specialist (ACSS) Core Komponenten & Applikationen 3. Sales & Design: Avaya Sales Readiness Assoc … ganz lesenkürzer
Es ist die Anzahl der technischen Fachkräfte anzugeben, die im Bereich 1. Service: Avaya Certified Implementation Specialist (ACIS) Core Komponenten & Applikationen 2. Service: Avaya Certified Support Specialist (ACSS) Core Komponenten & Applikationen 3. Sales & Design: Avaya Sales Readiness Associate (ASRA) 4. Sales & Design: Avaya Design Readiness Associate (ADRA) 5. Sales & Design: Avaya Certified Design Specialist (ACDS) 6. Service: Avaya Services Technical Associate (ASTA) 7. Administrator und Developer: Avaya Solutions Administrator Certificate (ASAC) 8. Administrator und Developer: Avaya Solutions Developer Certificate (ASDC) zertifiziert sind und die im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angeschlossen sind oder nicht. Je Mitarbeiter mit einer der Zertifizierungen für Core Komponenten & Applikationen gem. Vordruck 12, lfd. Nr. 1 bzw. lfd. Nr. 2: - Vordruck 12, lfd. Nr. 1 (Service: Avaya Certified Implementation Specialist (ACIS) Core Componential & Applikationen) - Vordruck 12, lfd. Nr. 2 (Service: Avaya Certified Support Specialist (ACSS) Core Komponenten & Applikationen) werden jeweils 10 Punkte vergeben. Höchstpunktzahl von 100 Punkten (Gewichtung 14 %, max. Wertungspunkte 14)- Kriterium
Es ist die Anzahl der technischen Fachkräfte anzugeben, die im Bereich 1. Service: Avaya Certified Implementation Specialist (ACIS) Core Komponenten & Applikationen 2. Service: Avaya Certified Support Specialist (ACSS) Core Komponenten & Applikationen 3. Sales & Design: Avaya Sales Readiness Assoc … ganz lesenkürzer
Es ist die Anzahl der technischen Fachkräfte anzugeben, die im Bereich 1. Service: Avaya Certified Implementation Specialist (ACIS) Core Komponenten & Applikationen 2. Service: Avaya Certified Support Specialist (ACSS) Core Komponenten & Applikationen 3. Sales & Design: Avaya Sales Readiness Associate (ASRA) 4. Sales & Design: Avaya Design Readiness Associate (ADRA) 5. Sales & Design: Avaya Certified Design Specialist (ACDS) 6. Service: Avaya Services Technical Associate (ASTA) 7. Administrator und Developer: Avaya Solutions Administrator Certificate (ASAC) 8. Administrator und Developer: Avaya Solutions Developer Certificate (ASDC) zertifiziert sind und die im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angeschlossen sind oder nicht. Je Mitarbeiter mit einer der Zertifizierungen für Core Komponenten & Applikationen gem. Vordruck 12, lfd. Nr. 3 bis lfd. Nr. 8 - Vordruck 12, lfd. Nr. 3 (Sales & Design: Avaya Sales Readiness Associate (ASRA)), - Vordruck 12, lfd. Nr. 4 (Sales & Design: Avaya Design Readiness Associate (ADRA)), - Vordruck 12, lfd. Nr. 5 (Sales & Design: Avaya Certified Design Specialist (ACDS)), - Vordruck 12, lfd. Nr. 6 (Service: Avaya Services Technical Associate (ASTA)), - Vordruck 12, lfd. Nr. 7 (Administrator und Developer: Avaya Solutions Administrator Certificate (ASAC)) - Vordruck 12, lfd. Nr. 8 (Administrator und Developer: Avaya Solutions Developer Certif-icate (ASDC)) werden jeweils 10 Punkte vergeben. Höchstpunktzahl von 100 Punkten (Gewichtung 16 %, max. Wertungspunkte 16)- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 10 Jahre
- Verlängerung
bis zu 3-mal: Die Rahmenvereinbarung hat eine Mindestvertragslaufzeit von sieben (7) Jahren. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung (§ 28 VSVgV). Der Auftraggeber hat das einseitige Recht, die Rahmenvereinbarung dreimal um jeweils ein weiteres Jahr bis zu einer maximalen … ganz lesenkürzer
bis zu 3-mal: Die Rahmenvereinbarung hat eine Mindestvertragslaufzeit von sieben (7) Jahren. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung (§ 28 VSVgV). Der Auftraggeber hat das einseitige Recht, die Rahmenvereinbarung dreimal um jeweils ein weiteres Jahr bis zu einer maximalen Gesamtvertragslaufzeit von zehn (10) Jahren zu verlängern, ohne dass es jeweils einer Zustimmung des Auftragnehmers bedarf (7+1+1+1).- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Der Bieter hat nur zuverlässiges Personal mit der Auftragsabwicklung zu betrauen. Dies gilt auch für von dem Bieter eventuell eingesetzte Unterauftragnehmer. Alle Mitarbeiter des Bieters welche Zugang zu den Teilen der Vergabe- und Vertragsunterlagen erhalten, welche als Verschlusssachen ( … ganz lesenkürzer
Leistung: Der Bieter hat nur zuverlässiges Personal mit der Auftragsabwicklung zu betrauen. Dies gilt auch für von dem Bieter eventuell eingesetzte Unterauftragnehmer. Alle Mitarbeiter des Bieters welche Zugang zu den Teilen der Vergabe- und Vertragsunterlagen erhalten, welche als Verschlusssachen (VS-NfD) gekennzeichnet sind, sind entsprechend der Anlage 7 der VS-Anweisung zu belehren. Jegliches vom Auftragnehmer - insbesondere im Rahmen des Systemservice - eingesetztes Personal, dass eine "sicherheitsempfindliche Tätigkeit" in den Bereichen nach Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (Bay. SÜG) wahrnimmt, muss über eine einfache Sicherheitsüberprüfung (Ü1) i.S.d. Art. 10 Bay. SÜG verfügen.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, 80534 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabever … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: "Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- ?keine Angabe
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Für die gesamte, maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von bis zu zehn (10) Jahren, sowie aller unter dieser abgerufenen (Einzel-)Leistungen, wird eine Höchstabnahmemenge (Höchstwert) von 20.000.000,00 Euro (zzgl. USt.) festgelegt. Mit Erreichen des v.g. Höchstwerts, verliert die Rahmenvereinbaru … ganz lesenkürzer
Für die gesamte, maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von bis zu zehn (10) Jahren, sowie aller unter dieser abgerufenen (Einzel-)Leistungen, wird eine Höchstabnahmemenge (Höchstwert) von 20.000.000,00 Euro (zzgl. USt.) festgelegt. Mit Erreichen des v.g. Höchstwerts, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung dergestalt, dass vorbehaltlich der Regelung des § 132 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Auftraggeber nicht mehr zum Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung berechtigt ist. 1) Das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA) führt dieses Vergabeverfahren als zuständige Vergabestelle für den Freistaat Bayern als öffentlichen Auftraggeber nach den Vorschriften der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV), da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsspezifischen Verschlusssachenauftrag i.S.d. § 104 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 GWB handelt. 2) Auftraggeber sowie Bewerber, Bieter und Auftragnehmer wahren - unabhängig von den Anforderungen an den Geheimschutz - gegenseitig die Vertraulichkeit aller im Rahmen des Vergabeverfahrens ausgetauschten Angaben und Unterlagen. Für die Anforderungen an den Schutz von Verschlusssachen gelten die nachfolgenden Bestimmungen sowie im Falle ihrer Weitergabe an Unterauftragnehmer (§ 9 VSVgV) die Anforderungen und Regelungen des § 7 VSVgV. Bewerber, Bieter und Auftragnehmer dürfen keine von dem Auftraggeber als Verschlusssache (VS) eingestufte Information ohne Zustimmung des Auftraggebers an Dritte weitergeben. Bewerber, Bieter und Auftragnehmer müssen die Wahrung der Vertraulichkeit mit den in Aussicht genommenen Unterauftragnehmern vereinbaren. Da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsspezifischen Verschlusssachenauftrag i.S.d. § 104 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 GWB handelt, müssen die Bewerber, Bieter und Auftragnehmer sowie die als eignungsrelevant (i.S.v. § 26 Abs. 3, § 27 Abs. 4 VSVgV) angegebenen anderen Unternehmen/Unterauftragnehmer und die zur Auftragsausführung ggf. weiteren vorgesehenen oder eingesetzten Unterauftragnehmer erforderliche Maßnahmen, Anforderungen und Auflagen sicherstellen bzw. erfüllen, um den Schutz von Verschlusssachen (VS) entsprechend dem Geheimhaltungsgrad VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD gem. Art. 7 Abs. 2 Nr. 4 BaySÜG (Bayerisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz), § 7 Nr. 4 VSA (Verschlusssachenanweisung für die Behörden des Freistaates Bayern) zu gewährleisten (§ 7 Abs. 1 VSVgV). Insbesondere ist das unterschriebene Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD-Merkblatt) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Vergabeunterlagen werden nur an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Unternehmen abgegeben, die dieses VS-NfD Merkblatt unterschrieben eingereicht haben. Weitere Anforderungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen des Vergabeverfahrens. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der spätere Auftragnehmer im Falle der Zuschlagserteilung gemäß den Anforderungen und Regelungen des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) verpflichtet werden wird. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Unternehmen gemäß §§ 147 S. 1, 124 Abs. 1 GWB von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann, wenn das Unternehmen nicht die erforderliche Vertrauenswürdigkeit aufweist, um Risiken für die nationale Sicherheit auszuschließen. Der Nachweis, dass Risiken für die nationale Sicherheit nicht auszuschließen sind, kann auch mit Hilfe geschützter Datenquellen erfolgen (§ 147 S. 2 GWB). 3) Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags sind ausschließlich die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucke vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft sowie (soweit einschlägig) von benannten eignungsrelevanten Unterauftragnehmern zu verwenden. Diese Vordrucke sind vollständig auszufüllen und mit dem Namen des Erklärenden zu versehen. Dem Teilnahmean …- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4DB5H7MC 1) Das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA) führt dieses Vergabeverfahren als zuständige Vergabestelle für den Freistaat Bayern als öffentlichen Auftraggeber nach den Vorschriften der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV), da es sich bei dem ausgeschr … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4DB5H7MC 1) Das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA) führt dieses Vergabeverfahren als zuständige Vergabestelle für den Freistaat Bayern als öffentlichen Auftraggeber nach den Vorschriften der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV), da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsspezifischen Verschlusssachenauftrag i.S.d. § 104 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) handelt. 2) Auftraggeber sowie Bewerber, Bieter und Auftragnehmer wahren gegenseitig die Vertraulichkeit aller Angaben und Unterlagen. Für die Anforderungen an den Schutz von Verschlusssachen einschließlich ihrer Weitergabe an Unterauftragnehmer (§ 9 VSVgV) gilt u.a. § 7 VSVgV. Bewerber, Bieter und Auftragnehmer dürfen keine von dem Auftraggeber als Verschlusssache (VS) eingestufte Information ohne Zustimmung des Auftraggebers an Dritte weitergeben. Bewerber, Bieter und Auftragnehmer müssen die Wahrung der Vertraulichkeit mit den in Aussicht genommenen Unterauftragnehmern vereinbaren. Da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsspezifischen Verschlusssachenauftrag i.S.d. § 104 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 GWB handelt, müssen die Bewerber, Bieter und Auftragnehmer sowie die als eignungsrelevant (i.S.v. § 26 Abs. 3, § 27 Abs. 4 VSVgV) angegebenen anderen Unternehmen/Unterauftragnehmer und die zur Auftragsausführung ggf. weiteren vorgesehenen oder eingesetzten Unterauftragnehmer erforderliche Maßnahmen, Anforderungen und Auflagen sicherstellen bzw. erfüllen, um den Schutz von Verschlusssachen (VS) entsprechend dem Geheimhaltungsgrad VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD gem. Art. 7 Abs. 2 Nr. 4 BaySÜG (Bayerisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz), § 7 Nr. 4 VSA (Verschlusssachenanweisung für die Behörden des Freistaates Bayern) zu gewährleisten (§ 7 Abs. 1 VSVgV). Insbesondere ist das unterschriebene Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD-Merkblatt) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Vergabeunterlagen werden nur an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Unternehmen abgegeben, die dieses VS-NfD Merkblatt unterschrieben eingereicht haben. Weitere Anforderungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen des Vergabeverfahrens. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der spätere Auftragnehmer im Falle der Zuschlagserteilung gemäß den Anforderungen und Regelungen des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) verpflichtet werden wird. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Unternehmen gemäß §§ 147 S. 1, 124 Abs. 1 GWB von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann, wenn das Unternehmen nicht die erforderliche Vertrauenswürdigkeit aufweist, um Risiken für die nationale Sicherheit auszuschließen. Der Nachweis, dass Risiken für die nationale Sicherheit nicht auszuschließen sind, kann auch mit Hilfe geschützter Datenquellen erfolgen (§ 147 S. 2 GWB). 3) Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags sind ausschließlich die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucke vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft sowie (soweit einschlägig) von benannten eignungsrelevanten Unterauftragnehmern zu verwenden. Diese Vordrucke sind vollständig auszufüllen und mit dem Namen des Erklärenden zu versehen. Dem Teilnahmeantrag sind zudem alle geforderten Unterlagen beizufügen. 4) Vordruck 13: Verpflichtungserklärung nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. a) VSVgV (Bewerber): Verpflichtungserklärung des Bewerbers nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. a) VSVgV, während der gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrags den Schutz aller in seinem Besitz befindlichen oder ihm zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten. Als Anlage zu der vorgenannten Verpflichtungserklärung hat der Bewerber das von ihm unterschriebene Merkblatt für die Behandlung v …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung cae49241-fed8-4c69-a0e7-a3e4cfd70870.