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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvertrag Informationssicherheit - ISB

STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH · Berlin, Berlin

Aktenzeichen Rahmenvertrag Informationssicherheit - ISBveröffentlicht 21.12.2023DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 1015 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (135 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
46 Monate15.02.2024 – 31.12.2027
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Berlin12053, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (22 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 35 Monaten
  2. Fragen bis 11:00 Uhr
    vor 34 Monaten
  3. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    nur elektronisch über meinauftrag.rib.de
    vor 33 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 11:00 Uhr
    vor 33 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    vor 33 Monaten
  6. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 31 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Die STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH (STADT UND LAND) ist ein kommunales Wohnungsunternehmen im Eigentum des Landes Berlin mit mehr als 52.268 Mieteinheiten in Berlin und Brandenburg. Der Wohnungs- und Gewerbebestand erstreckt sich über den Süden, Südosten und Osten Berlins. Im Konzern sind ca. 700 Mitarbeiter beschäftigt.

Die STADT UND LAND bewirtschaftet ihre Bestände wirtschaftlich, sozial und ökologisch und über-nimmt als kommunales Unternehmen Verantwortung für eine nachhaltige und ausgewogene Entwicklung Berlins. Der STADT UND LAND – Konzern ist dezentral aufgestellt. Für die objekthaltenden Gesellschaften werden über das Mutterunternehmen das Bestandsmanagement, die Technik (Instandsetzung, Modernisierung, Neubau), das Finanz- und Grundstückswesen, die Informations- und Kommunikationstechnik und das Rechnungswesen organisiert. Das Facility-Management und die Fremdverwaltung erfolgen über Tochterunternehmen der STADT UND LAND. Die Aufgaben der IT, der Unterneh-menskommunikation und der Verteidigungslinien Interne Revision, Compliance sowie des Datenschutzes werden von der STADT UND LAND konzernweit wahrgenommen. Die STADT UND LAND verfolgt seit Jahren die sogenannte Cloud-Strategie, die das Auslagern der IT-System-Lösungen, im Wesentlichen das ERP-System (SAP), das Dokumenten-Management-System (DMS) sowie die Personal Software (HR-SW), in die Cloud verfolgt. Für IT-Anwendungen, die noch OnPrem betrieben werden, finden bereits regelmäßige BSI-Quick-Checks und Penetrationstests statt.

Leistungsgegenstand: Gegenstand der Ausschreibung ist die Auslagerung der Funktion des Informationssicherheitsbeauftragten (ISB) für den gesamten STADT UND LAND-Konzern. Vorgesehen ist der Abschluss eines Rahmenvertrages zur Informationssicherheit über eine Laufzeit von einem Jahr mit einer Verlängerungsoption auf eine maximale Laufzeit von vier Jahren.

Durch den Abschluss des Rahmenvertrages sollen Spezialisten auf dem Gebiet der Informationssicherheit gebunden werden, die im Rahmen ihrer Funktion auf eine hohe Qualität der Daten- und Informationssicherheit hinwirken. Ein besonderer Schwerpunkt der Tätigkeiten liegt auf der Gewährleistung der Sicherheit von Informationen des Unternehmens und Unterstützung des Unternehmens hinsichtlich der Schaffung eines angemessenen IT-Sicherheitsniveaus. Darüber hinaus soll durch den Informationssicherheitsbeauftragten ein Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) nach den BSI-Standards 200-1 bis 200-4 und der ISO-Norm 27001 aufgebaut und stetig weiterentwickelt werden.

Zur Wahrung der Unabhängigkeit soll der ISB der direkt an die Geschäftsführung berichtenden Stabsstelle Compliance und Governance zugeordnet sein. Die einzelnen Inhalte sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Preis = 60 Punkte Grundlage der Wertung ist das Angebotspreisblatt. Die Punktevergabe erfolgt gemäß folgender Formel: Niedrigster Preis / Angebotspreis x 60.
Qualität
Aufgabenumsetzungskonzept = 40 Punkte Im Rahmen des qualitativen Zuschlagskriteriums wird die konkrete im Angebot verschriftlichte Personalstruktur, d.h. die Teamorganisation, aber auch die Qualität des konkret angebotenen Durchführungspersonals (einschlägige Berufserfahrung, Qualifikation und Teamzugehörigkeit) bewertet. Dazu ist ein Aufgabenumsetzungskonzept zu erstellen. Der Bieter hat in seinem Aufgabenumsetzungskonzept, welches sowohl schriftlich als auch in der Präsentation durch das Prüfungsteam vor-gestellt wird, zudem die Möglichkeit, die Art und Weise des Vorgehens zur Erfüllung des abgeforderten Leistungsbildes darzustellen. Die Präsentation darf 45 Minuten nicht überschreiten. Die Vorstellung und Erläuterung fließen in die Bewertung mit ein. In dem Aufgabenumsetzungskonzept ist durch den Bieter auf folgende Inhalte einzugehen: Team & Netzwerk • Aufbau und Struktur des Teams • Erfahrungen und Kompetenzen der Teammitglieder • zeitliche Verfügbarkeit und Vertretungsregelungen Qualitätssicherung/Sachkenntnis • Schwerpunkte in der Gewährleistung der Sicherheit von Informationen bei der STADT UND LAND • Kommunikations- und Betreuungskonzept • Interne und externe Qualitätssicherungsmaßnahmen Der Auftraggeber bewertet, ob und in welchem Maß das vom Bieter eingereichte Aufgabenumsetzungskonzept eine fach- und termingerechte Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen in der aus-geschriebenen Qualität und einen reibungslosen Aufbau und Weiterentwicklung des ISMS erwarten lässt. Die Bewertung (relative Bewertung) des vom Bieter eingereichten Konzepts durch den Auftraggeber erfolgt unter Ausübung seines Beurteilungsspielraums im Rahmen einer Gesamtbetrachtung. Dabei sind neben der Vollständigkeit die Strukturiertheit, die Plausibilität, die Nachvollziehbarkeit, die fachliche Vertretbarkeit sowie die Detailtiefe der Angaben des Bieters von Bedeutung. 40 Punkte: Hervorragende Darstellung: Die Leistung entspricht in besonderem Maße der Leistungserwartung. 32 Punkte: Sehr gute Darstellung: Die Leistung entspricht voll der Leistungserwartung. 24 Punkte: Gute Darstellung: Die Leistung entspricht der Leistungserwartung. 16 Punkte: Befriedigende Darstellung: Die Leistung entspricht im Allgemeinen der Leistungserwartung. 8 Punkte: Ausreichende Darstellung: Die Leistung weist zwar Mängel auf, entspricht aber im Ganzen noch der Leistungserwartung. 0 Punkte: Ungenügende Darstellung/Leistungserwartung

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
1. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB – zwingende und fakultative Ausschlussgründe. Die Erklärung ist eine Mindestanforderung. 2. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG), § 21 Arbeitnehmer-Entsendeges … ganz lesen1. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB – zwingende und fakultative Ausschlussgründe. Die Erklärung ist eine Mindestanforderung. 2. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG), § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 98c Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG). Diese Erklärung ist eine Mindestanforderung. Der Auftraggeber wird über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern und diesen seiner Entscheidung über die Eignung zugrunde legen. 3. Erklärung gem. § 9 BerlAVG, § 13 Landesgleichstellungsgesetz (LGG) und § 1 Abs. 2 Frauenförderverordnung (FFV) das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten, je nach Anzahl der Beschäftigten gemäß § 3 FFV eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen und sicherzustellen, dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete Nachunternehmer sich ebenfalls zur Durchführung solcher Maßnahmen bereit erklären. Die Erklärung ist eine Mindestanforderung.
Kriterium
1. Mindestens zwei Referenzen als Nachweis von vergleichbaren Erfahrungen als Informationssicherheitsbeauftragter aus den letzten drei Jahren ab dem Öffnungstermin. Zu benennen ist der Auftraggeber mit Ansprechpartner und Tel. für evtl. Nachfragen. 2. Unternehmensgröße: Erklärung, aus der die durc … ganz lesen1. Mindestens zwei Referenzen als Nachweis von vergleichbaren Erfahrungen als Informationssicherheitsbeauftragter aus den letzten drei Jahren ab dem Öffnungstermin. Zu benennen ist der Auftraggeber mit Ansprechpartner und Tel. für evtl. Nachfragen. 2. Unternehmensgröße: Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. Als
Kriterium
Nachweis des Bestehens eines branchenüblichen Versicherungsschutzes, wie folgt: • Personen- und Sachschäden 5.000.000,00 € pauschal (2-fach max.) • Vermögensschäden 2.000.000,00 € pauschal (2-fach max.) • Vermögensschäden für IT-Risiken 1.000.000,00 € pauschal (2-fach max.) Es wird davon ausgega … ganz lesenNachweis des Bestehens eines branchenüblichen Versicherungsschutzes, wie folgt: • Personen- und Sachschäden 5.000.000,00 € pauschal (2-fach max.) • Vermögensschäden 2.000.000,00 € pauschal (2-fach max.) • Vermögensschäden für IT-Risiken 1.000.000,00 € pauschal (2-fach max.) Es wird davon ausgegangen, dass nur Bewerber, die hierzu in der Lage sind, über eine ausreichende Leistungsfähigkeit verfügen. Dieser Versicherungsnachweis ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Der Nachweis ist über eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens zu führen. Alternativ kann eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherungsunternehmens vorgelegt werden, die bescheinigt, dass im Auftragsfall eine Versicherung mit den oben genannten Mindestsummen abgeschlossen werden wird. Die Versicherungsbestätigung bzw. die Deckungszusage darf nicht älter sein als sechs Monate, gerechnet von dem Schlusstermin der Erstangebote.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
15.02.2024
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Für den Fall, dass das Vertragsverhältnis, mit dem in diesem Vergabeverfahren beauftragten Bieter innerhalb eines Jahres aufgrund von Insolvenz, Kündigung oder anderer vergleichbarer Gründe (bspw. Vertragsaufhebung im gegenseitigen Einvernehmen) beendet wird, behält sich der Auftraggeber vor, die Le … ganz lesenFür den Fall, dass das Vertragsverhältnis, mit dem in diesem Vergabeverfahren beauftragten Bieter innerhalb eines Jahres aufgrund von Insolvenz, Kündigung oder anderer vergleichbarer Gründe (bspw. Vertragsaufhebung im gegenseitigen Einvernehmen) beendet wird, behält sich der Auftraggeber vor, die Leistungen unter Einhaltung der angebotenen Preise an einen anderen Bieter dieses Vergabeverfahrens zu vergeben, beginnend mit dem Bieter mit dem nächstwirtschaftlicheren Angebot.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
26.01.2024, 11:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Werbellinstraße 12, 12053 Berlin
Kontakt
ausschreibung@stadtundland.de

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 790 (Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

68vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (45 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 5 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 26.01.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 28852f32-4582-4d36-aebc-5772eff88260.