Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitLieferleistungen

Rahmenvertrag Hygiene

Vergabekammer des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft · Saarbrücken, Saarland

Aktenzeichen EU85/2024veröffentlicht 25.06.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 822 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Regionalverband Saarbrücken.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Saarland (15 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.10.2024 – 01.10.2026
Lose
3
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Zulässigsaarvpsl.vmstart.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 06.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 28 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über saarvpsl.vmstart.de
    vor 27 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 27 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 01.10.2026
    vor 25 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Rahmenvertrag zur Lieferung von Artikeln aus dem Bereich Hygiene für die saarländische Landesverwaltung sowie anderer Auftraggeber.

Lose3 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Allgemeines Reinigungsmaterial, Haushalts- und Hygieneartikel

Das Landesamt für Zentrale Dienste - Vergabestelle und Zentrale Beschaffungsstelle für das Saarland - mit den daran angeschlossenen Bedarfsstellen - beabsichtigt, die Ausschreibung eines Rahmenliefervertrages (Kauf auf Abruf) zur Lieferung von Artikeln aus dem Bereich Hygiene für die Dienststellen der saarländischen Landesverwaltung sowie weiterer Auftraggeber durchzuführen. Leistungsumfang: Bei den ausgeschriebenen Abnahmemengen handelt es sich um einen geschätzten Zwei- Jahresbedarf. Eine Abnahmeverpflichtung wird nicht eingegangen. Abrufmengen und -zyklen durch die einzelnen Bedarfsstellen sind grundsätzlich variabel. Bei der Kalkulation sind alle Kosten (Produktpreise, Logistikkosten etc.) mit einzupreisen. Außerdem ist sicher zu stellen, dass auch beim Abruf von kleineren Gebinden keine gesonderten Kosten wie Porto oder Anfahrt entstehen. Es muss fracht- und verpackungsfrei an die jeweilige Verwendungsstelle geliefert werden. Die Verpackungsstoffe müssen kostenfrei zurückgenommen werden. Vertragslaufzeit: Die Vertragslaufzeit soll am 01.10.2024 beginnen und beträgt zunächst 12 Monate (Mindestvertragslaufzeit). Die Vertragslaufzeit verlängert sich stillschweigend um weitere 12 Monate, sofern der Auftraggeber den Vertrag nicht schriftlich 3 Monate vor Vertragsablauf schriftlich kündigt. Der Vertrag endet spätestens 48 Monate nach Vertragsbeginn. Höchstabrufmenge: Es gilt folgende Höchstabrufmenge: Los 1 bis zu einem Nettobetrag von 260.000 Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer Los 2 bis zu einem Nettobetrag von 1.100.000 Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer Los 3 bis zu einem Nettobetrag von 307.000 Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer Bei Erreichen der jeweiligen Höchstabrufmengen erfolgen keine Abrufe mehr aus der Rahmenvereinbarung. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass in diesem Fall auch innerhalb der oben dargestellten Vertragslaufzeiten eine Aufhebung des Vertrages und eine Neuausschreibung erfolgen muss. Bedarfsstellen der Auftraggeber: Die dem Rahmenliefervertrag angeschlossenen Bedarfsstellen (Auftraggeber) sind in zwei Listen aufgeführt, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind. Eine Liste beinhaltet die Bedarfsstellen der saarländischen Landesverwaltung, eine zweite Liste beinhaltet die weiteren (anderen) Auftraggeber.

2 Jahre–
2
Hygieneartikel - Papier

Das Landesamt für Zentrale Dienste - Vergabestelle und Zentrale Beschaffungsstelle für das Saarland - mit den daran angeschlossenen Bedarfsstellen - beabsichtigt, die Ausschreibung eines Rahmenliefervertrages (Kauf auf Abruf) zur Lieferung von Artikeln aus dem Bereich Hygiene für die Dienststellen der saarländischen Landesverwaltung sowie weiterer Auftraggeber durchzuführen. Leistungsumfang: Bei den ausgeschriebenen Abnahmemengen handelt es sich um einen geschätzten Zwei- Jahresbedarf. Eine Abnahmeverpflichtung wird nicht eingegangen. Abrufmengen und -zyklen durch die einzelnen Bedarfsstellen sind grundsätzlich variabel. Bei der Kalkulation sind alle Kosten (Produktpreise, Logistikkosten etc.) mit einzupreisen. Außerdem ist sicher zu stellen, dass auch beim Abruf von kleineren Gebinden keine gesonderten Kosten wie Porto oder Anfahrt entstehen. Es muss fracht- und verpackungsfrei an die jeweilige Verwendungsstelle geliefert werden. Die Verpackungsstoffe müssen kostenfrei zurückgenommen werden. Vertragslaufzeit: Die Vertragslaufzeit soll am 01.10.2024 beginnen und beträgt zunächst 12 Monate (Mindestvertragslaufzeit). Die Vertragslaufzeit verlängert sich stillschweigend um weitere 12 Monate, sofern der Auftraggeber den Vertrag nicht schriftlich 3 Monate vor Vertragsablauf schriftlich kündigt. Der Vertrag endet spätestens 48 Monate nach Vertragsbeginn. Höchstabrufmenge: Es gilt folgende Höchstabrufmenge: Los 1 bis zu einem Nettobetrag von 260.000 Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer Los 2 bis zu einem Nettobetrag von 1.100.000 Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer Los 3 bis zu einem Nettobetrag von 307.000 Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer Bei Erreichen der jeweiligen Höchstabrufmengen erfolgen keine Abrufe mehr aus der Rahmenvereinbarung. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass in diesem Fall auch innerhalb der oben dargestellten Vertragslaufzeiten eine Aufhebung des Vertrages und eine Neuausschreibung erfolgen muss. Bedarfsstellen der Auftraggeber: Die dem Rahmenliefervertrag angeschlossenen Bedarfsstellen (Auftraggeber) sind in zwei Listen aufgeführt, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind. Eine Liste beinhaltet die Bedarfsstellen der saarländischen Landesverwaltung, eine zweite Liste beinhaltet die weiteren (anderen) Auftraggeber.

2 Jahre–
3
Besondere Hygieneartikel für die Landesaufnahmestelle in Lebach

Das Landesamt für Zentrale Dienste - Vergabestelle und Zentrale Beschaffungsstelle für das Saarland - mit den daran angeschlossenen Bedarfsstellen - beabsichtigt, die Ausschreibung eines Rahmenliefervertrages (Kauf auf Abruf) zur Lieferung von Artikeln aus dem Bereich Hygiene für die Dienststellen der saarländischen Landesverwaltung sowie weiterer Auftraggeber durchzuführen. Leistungsumfang: Bei den ausgeschriebenen Abnahmemengen handelt es sich um einen geschätzten Zwei- Jahresbedarf. Eine Abnahmeverpflichtung wird nicht eingegangen. Abrufmengen und -zyklen durch die einzelnen Bedarfsstellen sind grundsätzlich variabel. Bei der Kalkulation sind alle Kosten (Produktpreise, Logistikkosten etc.) mit einzupreisen. Außerdem ist sicher zu stellen, dass auch beim Abruf von kleineren Gebinden keine gesonderten Kosten wie Porto oder Anfahrt entstehen. Es muss fracht- und verpackungsfrei an die jeweilige Verwendungsstelle geliefert werden. Die Verpackungsstoffe müssen kostenfrei zurückgenommen werden. Vertragslaufzeit: Die Vertragslaufzeit soll am 01.10.2024 beginnen und beträgt zunächst 12 Monate (Mindestvertragslaufzeit). Die Vertragslaufzeit verlängert sich stillschweigend um weitere 12 Monate, sofern der Auftraggeber den Vertrag nicht schriftlich 3 Monate vor Vertragsablauf schriftlich kündigt. Der Vertrag endet spätestens 48 Monate nach Vertragsbeginn. Höchstabrufmenge: Es gilt folgende Höchstabrufmenge: Los 1 bis zu einem Nettobetrag von 260.000 Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer Los 2 bis zu einem Nettobetrag von 1.100.000 Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer Los 3 bis zu einem Nettobetrag von 307.000 Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer Bei Erreichen der jeweiligen Höchstabrufmengen erfolgen keine Abrufe mehr aus der Rahmenvereinbarung. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass in diesem Fall auch innerhalb der oben dargestellten Vertragslaufzeiten eine Aufhebung des Vertrages und eine Neuausschreibung erfolgen muss. Bedarfsstellen der Auftraggeber: Die dem Rahmenliefervertrag angeschlossenen Bedarfsstellen (Auftraggeber) sind in zwei Listen aufgeführt, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind. Eine Liste beinhaltet die Bedarfsstellen der saarländischen Landesverwaltung, eine zweite Liste beinhaltet die weiteren (anderen) Auftraggeber.

2 Jahre–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Lose 1, 2

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
1. Eigenerklärungen, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, 2. Gewerbeanmeldung Es wird erklärt, dass die gewerberechtlichen und sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung nach Maßgabe der jeweils geltenden Rechtsvorschriften erfüllt werd … ganz lesen1. Eigenerklärungen, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, 2. Gewerbeanmeldung Es wird erklärt, dass die gewerberechtlichen und sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung nach Maßgabe der jeweils geltenden Rechtsvorschriften erfüllt werden. Dem Angebot ist ein Nachweis der Gewerbeanmeldung beizufügen. Dies ist jedoch nur dann notwendig, soweit kein Eintrag im Handelsregister erfolgt ist. 3. Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Heimatlandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers. Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbare Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebotes nicht älter als 6 Monate sein. 4. ggf. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz, 5. ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung, 6. ggf. Bieter-/Bewerbergemeinschaftserklärung.
Kriterium
1. Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden mindestens in Höhe von 500 000,00 EUR je Versicherungsfall und mindestens 1 000 000,00 EUR je Versicherungsjahr. Der Nachweis ist entweder durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mi … ganz lesen1. Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden mindestens in Höhe von 500 000,00 EUR je Versicherungsfall und mindestens 1 000 000,00 EUR je Versicherungsjahr. Der Nachweis ist entweder durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen zu erbringen, oder durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen. Der Abschluss hat spätestens unverzüglich nach Erhalt des Zuschlagschreibens zu erfolgen und der Nachweis ist dem Auftraggeber unverzüglich ohne weitere Aufforderung vorzulegen/zuzusenden 2. Angabe des Jahresgesamtumsatzes sowie des Umsatzes für den ausschreibungsrelevanten Bereich des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Kriterium
Der Bieter muss mindestens 1 Referenz in den letzten 3 Jahren oder benennen und beschreiben (Referenzprojekt). Das Referenzprojekt muss kurz beschrieben werden (siehe Referenzbogen) und mit den hier ausgeschriebenen Leistungen in Art, Umfang und Komplexität vergleichbar sein oder mehrere kleinere Pr … ganz lesenDer Bieter muss mindestens 1 Referenz in den letzten 3 Jahren oder benennen und beschreiben (Referenzprojekt). Das Referenzprojekt muss kurz beschrieben werden (siehe Referenzbogen) und mit den hier ausgeschriebenen Leistungen in Art, Umfang und Komplexität vergleichbar sein oder mehrere kleinere Projekte müssen in der Summe mit der hier ausgeschriebenen Leistung in Art, Umfang und Komplexität vergleichbar sein. Werden nicht die geforderte Mindestanzahl an Referenzen vorgelegt, die diesen Anforderungen entsprechen, hat dies den Ausschluss vom Verfahren zur Folge. Zur Beschreibung der Referenzen sind entweder die Anlagen bzw. die Tabellenblätter (Tabellenreiter/Sheets) Referenzbogen zu nutzen oder eine gesonderte Auflistung von Referenzen (Auftraggeber), die die gleichen Informationen liefern.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2024
Vertragsende
01.10.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Vertragslaufzeit verlängert sich stillschweigend um weitere 12 Monate, sofern der Auftraggeber den Vertrag nicht schriftlich 3 Monate vor Vertragsablauf schriftlich kündigt. Der Vertrag endet spätestens 48 Monate nach Vertragsbeginn.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
saarvpsl.vmstart.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
05.08.2024, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Franz-Josef-Röder-Straße 17, 66119 Saarbrücken
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in d … ganz lesenDie Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u.a. dann unzulässig, soweit; (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Zusätzliche Informationen: Zur Abgabe des Angebotes sind zwingend die von der Vergabestelle auf der Vergabeplattform eingestellten Formblätter zu verwenden. Die Formblätter können ausschließlich auf der Vergabeplattform www.vergabe.saarland bis zum 05.08.2024, 10.00 Uhr abgerufen werden (Frist zur A … ganz lesenZusätzliche Informationen: Zur Abgabe des Angebotes sind zwingend die von der Vergabestelle auf der Vergabeplattform eingestellten Formblätter zu verwenden. Die Formblätter können ausschließlich auf der Vergabeplattform www.vergabe.saarland bis zum 05.08.2024, 10.00 Uhr abgerufen werden (Frist zur Abgabe eines Angebots). Bieterfragen müssen bis zum 19.07.2024 über die gleiche Vergabeplattform gestellt werden und werden grundsätzlich auch nur über diese Stelle beantwortet. Das Angebot ist mit den in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots sowie in den Eigenerklärungen des Bieters geforderten Nachweisen und Erklärungen rechtzeitig bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich nur über die oben genannte Vergabeplattform einzureichen. Die Frist zur Abgabe eines Angebots, die Bindefrist sowie weitere Fristen sind in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots genannt (siehe Terminplan). Bitte beachten Sie bei der Angebotsabgabe unter Umständen kurzzeitig auftretende, technisch bedingte Verzögerungen bei der Datenübertragung auf die oben genannte Vergabeplattform. Die Vergabestelle hat keinen Einfluss auf die Art der Verzögerungen und kann sie daher auch nicht verhindern, sollten sie ausnahmsweise einmal auftreten. Aus dem Grund ist es in der Regel nicht empfehlenswert, in den letzten 5 Minuten vor Ablauf der Angebotsabgabe ein Angebot auf der Plattform einzustellen.

Los 3

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
1. Eigenerklärungen, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, 2. Gewerbeanmeldung Es wird erklärt, dass die gewerberechtlichen und sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung nach Maßgabe der jeweils geltenden Rechtsvorschriften erfüllt werd … ganz lesen1. Eigenerklärungen, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, 2. Gewerbeanmeldung Es wird erklärt, dass die gewerberechtlichen und sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung nach Maßgabe der jeweils geltenden Rechtsvorschriften erfüllt werden. Dem Angebot ist ein Nachweis der Gewerbeanmeldung beizufügen. Dies ist jedoch nur dann notwendig, soweit kein Eintrag im Handelsregister erfolgt ist. 3. Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Heimatlandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers. Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbare Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebotes nicht älter als 6 Monate sein. 4. ggf. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz, 5. ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung, 6. ggf. Bieter-/Bewerbergemeinschaftserklärung.
Kriterium
1. Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden mindestens in Höhe von 500 000,00 EUR je Versicherungsfall und mindestens 1 000 000,00 EUR je Versicherungsjahr. Der Nachweis ist entweder durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mi … ganz lesen1. Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden mindestens in Höhe von 500 000,00 EUR je Versicherungsfall und mindestens 1 000 000,00 EUR je Versicherungsjahr. Der Nachweis ist entweder durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen zu erbringen, oder durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen. Der Abschluss hat spätestens unverzüglich nach Erhalt des Zuschlagschreibens zu erfolgen und der Nachweis ist dem Auftraggeber unverzüglich ohne weitere Aufforderung vorzulegen/zuzusenden 2. Angabe des Jahresgesamtumsatzes sowie des Umsatzes für den ausschreibungsrelevanten Bereich des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Kriterium
Der Bieter muss mindestens 1 Referenz in den letzten 3 Jahren oder benennen und beschreiben (Referenzprojekt). Das Referenzprojekt muss kurz beschrieben werden (siehe Referenzbogen) und mit den hier ausgeschriebenen Leistungen in Art, Umfang und Komplexität vergleichbar sein oder mehrere kleinere Pr … ganz lesenDer Bieter muss mindestens 1 Referenz in den letzten 3 Jahren oder benennen und beschreiben (Referenzprojekt). Das Referenzprojekt muss kurz beschrieben werden (siehe Referenzbogen) und mit den hier ausgeschriebenen Leistungen in Art, Umfang und Komplexität vergleichbar sein oder mehrere kleinere Projekte müssen in der Summe mit der hier ausgeschriebenen Leistung in Art, Umfang und Komplexität vergleichbar sein. Werden nicht die geforderte Mindestanzahl an Referenzen vorgelegt, die diesen Anforderungen entsprechen, hat dies den Ausschluss vom Verfahren zur Folge. Zur Beschreibung der Referenzen sind entweder die Anlagen bzw. die Tabellenblätter (Tabellenreiter/Sheets) Referenzbogen zu nutzen oder eine gesonderte Auflistung von Referenzen (Auftraggeber), die die gleichen Informationen liefern.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2024
Vertragsende
01.10.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
saarvpsl.vmstart.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
05.08.2024, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Franz-Josef-Röder-Straße 17, 66119 Saarbrücken
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in d … ganz lesenDie Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u.a. dann unzulässig, soweit; (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Zusätzliche Informationen: Zur Abgabe des Angebotes sind zwingend die von der Vergabestelle auf der Vergabeplattform eingestellten Formblätter zu verwenden. Die Formblätter können ausschließlich auf der Vergabeplattform www.vergabe.saarland bis zum 05.08.2024, 10.00 Uhr abgerufen werden (Frist zur A … ganz lesenZusätzliche Informationen: Zur Abgabe des Angebotes sind zwingend die von der Vergabestelle auf der Vergabeplattform eingestellten Formblätter zu verwenden. Die Formblätter können ausschließlich auf der Vergabeplattform www.vergabe.saarland bis zum 05.08.2024, 10.00 Uhr abgerufen werden (Frist zur Abgabe eines Angebots). Bieterfragen müssen bis zum 19.07.2024 über die gleiche Vergabeplattform gestellt werden und werden grundsätzlich auch nur über diese Stelle beantwortet. Das Angebot ist mit den in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots sowie in den Eigenerklärungen des Bieters geforderten Nachweisen und Erklärungen rechtzeitig bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich nur über die oben genannte Vergabeplattform einzureichen. Die Frist zur Abgabe eines Angebots, die Bindefrist sowie weitere Fristen sind in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots genannt (siehe Terminplan). Bitte beachten Sie bei der Angebotsabgabe unter Umständen kurzzeitig auftretende, technisch bedingte Verzögerungen bei der Datenübertragung auf die oben genannte Vergabeplattform. Die Vergabestelle hat keinen Einfluss auf die Art der Verzögerungen und kann sie daher auch nicht verhindern, sollten sie ausnahmsweise einmal auftreten. Aus dem Grund ist es in der Regel nicht empfehlenswert, in den letzten 5 Minuten vor Ablauf der Angebotsabgabe ein Angebot auf der Plattform einzustellen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Vergabekammer des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft
Anschrift
Virchowstraße 7, 66119 Saarbrücken
Kontakt
vergabe@lzd.saarland.de

Bei uns erfasst

3Bekanntmachungen
2Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 398 (Reinigungs- und Poliermittel) in Saarland gibt es in den letzten 24 Monaten nur 3 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 05.08.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 852ccdc8-c984-4f5a-9e6e-395776d3753c.