Rahmenvertrag Hardwarebedarf PCs, Notebooks, Monitore, Thin-Clients und Peripherie 2023
Kommunale Informationsdienste Magdeburg GmbH (KID) · Magdeburg, Sachsen-Anhalt
Aktenzeichen KID_HWS_04/2023veröffentlicht 26.02.2024LieferleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 10,35 Mio. €
- Laufzeit
- 24 Monate
- bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 5
- Hauptleistung
- Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen
- CPV 30000000
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen-Anhalt.
- OP-Mikroskop Harzklinikum neuHarzklinikum Dorothea- Christiane Erxleben GmbH · WernigerodeFrist 09.11.2026
- Bettenersatz - Intensivbetten, IMC BettenStädtisches Klinikum Dessau / Verwaltungsmanagement · Dessau-RoßlauFrist 30.11.2026
- 2 (zwei) Linearbeschleuniger Gesamtsysteme für die StrahlentherapieUniversitätsklinikum Halle (Saale) AöR · Halle (Saale)Frist 10.11.2026
- OP-MikroskopBG Klinikum Bergmannstrost Halle gGmbH · Halle (Saale)Frist 23.11.2026
Alle Ausschreibungen: Medizintechnik in Sachsen-Anhalt (5 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endete voraussichtlich am
gilt für alle 5 Lose · bereits erreicht · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 10,35 Mio. €
- Laufzeit
- 24 Monatebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 5
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Magdeburg39104, Sachsen-Anhalt
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 55 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (5 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 05.11.2026
- Veröffentlichungvor 32 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die KID Magdeburg GmbH (KID) erbringt informationstechnische und beratende Dienstleistungen als IT-Dienstleister der Landeshauptstadt Magdeburg (LH MD) und der Kommunalen IT-UNION eG (KITU). Die Erbringung der durch die KID für die KITU bereitgestellten Leistungen unterliegt einem steten Wandel. Dieser kann ebenso von den jeweiligen Mitgliedsanforderungen wie auch von der am Markt verfügbaren Technologie abhängen.
Die KID beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer pro Los auszuschreiben, der mit der KID geschlossen wird und dazu dient, den Bedarf der Mitglieder der KITU über die Lieferung IT-Hardware sowie mit entsprechenden Zubehör zu decken. Die ausgeschriebenen Leistungen sind in fünf Lose unterteilt. Ein Bieter kann sich ohne Beschränkung auf alle Lose bewerben. Die Angebotswertung erfolgt jeweils innerhalb eines Loses.
• Los 1 - Personalcomputer (PC) - Mini, SmallFormFactor (SFF), Tower, AllinOne (AiO), Grafik Workstations und Zubehör sowie über angrenzende IT-Dienstleistungen insb. Service- und Garantieleistungen,
• Los 2 - Standard Notebooks -13“ Convertibles, 14“ und 15“ und Zubehör sowie über angrenzende IT-Dienstleistungen insb. Service- und Garantieleistungen,
• Los 3 - Monitore - 24“ TFTs, 27“ TFTs, 32“ TFTs und 34“ TFTs und Zubehör sowie über angrenzende IT-Dienstleistungen insb. Service- und Garantieleistungen,
• Los 4 - Thin-Clients und Zubehör sowie über angrenzende IT-Dienstleistungen insb. Service- und Garantieleistungen,
• Los 5 - Peripherie für IT-Hardware.
Abnahmeverpflichtungen sind ausgeschlossen, d.h. die KID ist frei in der Entscheidung über Umfang und Dauer der Leistungsabrufe.
Die KITU ist eine Genossenschaft für Kommunen und kommunale Einheiten in Sachsen-Anhalt, deren Zielsetzung es ist, IT-Leistungen einzukaufen, IT-spezifische Beratungsleistungen für ihre Kunden zu erbringen und durch ihr fachspezifisches Know-how die Beschaffungsprozesse im Bereich IT effizient zu gestalten. Derzeit verfügt die KITU über 115 Mitglieder. Der Kreis der KITU-Mitglieder kann sich während der Vertragslaufzeit ändern (voraussichtlich erweitern). Die Mitgliedschaft können Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts erwerben sowie auch deren rechtlich selbständigen Einrichtungen und Unternehmen, an denen kein privatrechtliches Kapital beteiligt ist, die nicht gewerblich am Markt tätig und als öffentliche Auftraggeber im Sinne des Kartellvergaberechts einzustufen sind. Die Mitglieder sind frei in ihrer Entscheidung, die Leistungen der Genossenschaft in Anspruch zu nehmen. Daher können die Abnahmemengen nur grob geschätzt werden.
Lose5 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Personalcomputer (PC) Personalcomputer (PC) - Mini, SmallFormFactor (SFF), Tower, AllinOne (AiO), Gra-fik Workstations und Zubehör sowie über angrenzende IT-Dienstleistungen insb. Service- und Garantieleistungen. | 24 Monate | 3.500.000 € |
| 2 | Notebooks Standard Notebooks -13“ Convertibles, 14“ und 15“ und Zubehör sowie über an-grenzende IT-Dienstleistungen insb. Service- und Garantieleistungen. | 24 Monate | 4.000.000 € |
| 3 | Monitore Monitore - 24“ TFTs, 27“ TFTs, 32“ TFTs und 34“ TFTs und Zubehör sowie über angrenzende IT-Dienstleistungen insb. Service- und Garantieleistungen. | 24 Monate | 1.500.000 € |
| 4 | Thin-Clients Thin-Clients und Zubehör sowie über angrenzende IT-Dienstleistungen insb. Ser-vice- und Garantieleistungen. | 24 Monate | 1.000.000 € |
| 5 | Peripherie für IT-Hardware Für die in den Losen 1 bis 4 beschriebenen Produkte soll über dieses Los zusätzlich benötigtes Zubehör beschafft werden. Dies wird in vier Kategorien eingeteilt: 1. Notebook-Taschen und Sleeves 2. Blickschutzfilter Notebooks & Monitore 3. Kabel & Adapter 4. Eingabegeräte (Tastatur und Maus) | 24 Monate | 350.000 € |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Lose 1, 2, 3, 4
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Zur Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebotes wird die sog. „Einfache Richtwertmethode“ nach UfAB 2018 angewendet. Das Angebot des Bieters mit der höchsten Leistungspunktzahl gilt als das wirtschaftlichste Angebot und wird bezuschlagt.
- Qualität
- Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogZur Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebotes wird die sog. „Einfache Richtwertmethode“ nach UfAB 2018 angewendet. Das Angebot des Bieters mit der höchsten Leistungspunktzahl gilt als das wirtschaftlichste Angebot und wird bezuschlagt.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 7 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Der Rahmenvertrag kann durch den Auftraggeber maximal zweimal um jeweils 12 Monate verlängert werden, sodass eine Gesamtvertragslaufzeit von 48 Monaten nicht überschritten wird.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 3.500.000 €
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle/Saale
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ge … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Aufgrund der Bedarfsanfragen bewegt sich das ungefähre durchschnittliche Auftragsvolumen für Personalcomputer (PC) - Mini, SmallFormFactor (SFF), Tower, AllinOne (AiO), Grafik Workstations und Zubehör sowie über angrenzende IT-Dienstleistungen insb. Service- und Garantieleistungen von ca. 3.000.000,00 bis 3.500.000,00€.
- Hinweis
Die Vergabestelle schreibt den Bedarf für an Hardware und Zubehör sowie über angrenzende IT-Dienstleistungen insb. Service- und Garantieleistungen mit deutschsprachigem Support für 4 Jahre aus. Die Vergabestelle hat aufgrund der eigenen Erfahrungswerte und der Bedarfsanforderungen der Mitgliedskommu … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle schreibt den Bedarf für an Hardware und Zubehör sowie über angrenzende IT-Dienstleistungen insb. Service- und Garantieleistungen mit deutschsprachigem Support für 4 Jahre aus. Die Vergabestelle hat aufgrund der eigenen Erfahrungswerte und der Bedarfsanforderungen der Mitgliedskommunen eine Prognose erstellt, die in die Mengengerüste eingeflossen ist. Die Vergabestelle geht von einem maximalen Gesamtauftragsvolumen von 8.400.000,00 bis 10.350.000,00 € (netto) aus. Die Vergabestelle schreibt für sich sowie für die kommunale IT-Union e.G. (KITU) und deren Mitglieder aus, die in der unter dem Link „http://www.kitu-genossenschaft.de/Über-KITU“ aufgeführt sind.
Los 5
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Zur Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebotes wird die sog. „Einfache Richtwertmethode“ nach UfAB 2018 angewendet. Das Angebot des Bieters mit der höchsten Leistungspunktzahl gilt als das wirtschaftlichste Angebot und wird bezuschlagt.
- Qualität
- Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogZur Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebotes wird die sog. „Einfache Richtwertmethode“ nach UfAB 2018 angewendet. Das Angebot des Bieters mit der höchsten Leistungspunktzahl gilt als das wirtschaftlichste Angebot und wird bezuschlagt.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 7 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Der Rahmenvertrag kann durch den Auftraggeber maximal zweimal um jeweils 12 Monate verlängert werden, sodass eine Gesamtvertragslaufzeit von 48 Monaten nicht überschritten wird.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 350.000 €
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle/Saale
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ge … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Aufgrund der Bedarfsanfragen bewegt sich das ungefähre durchschnittliche Auftragsvolumen für Peripherie für IT-Hardware von ca. 200.000,00 bis 350.000,00€.
- Hinweis
Die Vergabestelle schreibt den Bedarf für an Hardware und Zubehör sowie über angrenzende IT-Dienstleistungen insb. Service- und Garantieleistungen mit deutschsprachigem Support für 4 Jahre aus. Die Vergabestelle hat aufgrund der eigenen Erfahrungswerte und der Bedarfsanforderungen der Mitgliedskommu … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle schreibt den Bedarf für an Hardware und Zubehör sowie über angrenzende IT-Dienstleistungen insb. Service- und Garantieleistungen mit deutschsprachigem Support für 4 Jahre aus. Die Vergabestelle hat aufgrund der eigenen Erfahrungswerte und der Bedarfsanforderungen der Mitgliedskommunen eine Prognose erstellt, die in die Mengengerüste eingeflossen ist. Die Vergabestelle geht von einem maximalen Gesamtauftragsvolumen von 8.400.000,00 bis 10.350.000,00 € (netto) aus. Die Vergabestelle schreibt für sich sowie für die kommunale IT-Union e.G. (KITU) und deren Mitglieder aus, die in der unter dem Link „http://www.kitu-genossenschaft.de/Über-KITU“ aufgeführt sind.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Bechtle GmbH, Leipzig | 1 |
| 2 | Bechtle GmbH, Leipzig | 1 |
| 3 | Bechtle GmbH, Leipzig | 2 |
| 4 | Bechtle GmbH, Leipzig | 1 |
| 5 | Bechtle GmbH, Leipzig | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Alter Markt 15, 39104 Magdeburg
- Website
- kid-magdeburg.de
- Kontakt
- ausschreibung@
kid-magdeburg.de - Auskünfte
- Kommunale Informationsdienste Magdeburg GmbH (KID)ausschreibung@
kid-magdeburg.de
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Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 29.01.2024 auf 05.02.2024 verschoben
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 05.02.2024
- BekanntmachungFrist 29.01.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f4512391-8661-40d2-8d1a-044ae800a622.