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Rahmenvertrag Grünpflege an Landespegeln 2024 - 2028

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW · Recklinghausen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 51;1001393515;EUveröffentlicht 16.04.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 967 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.

Alle Ausschreibungen: Grünpflege und Garten- und Landschaftsbau in Nordrhein-Westfalen (31 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
18
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 31 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) betreibt im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben Pegel an oberirdischen Gewässern sowie Niederschlagsstationen in NRW. An den Anlagen sind in regelmäßigen Abständen Grünpflegearbeiten durchzuführen sowie an einigen Pegeln Auflandungen und Verkrautung im Gewässerbett zu beseitigen. Die Arbeiten sind hauptsächlich an Pegelanlagen durchzuführen, lediglich sind eine Niederschlagsstation bzw. eine Lysimeteranlage mit eingebunden. Die Regionen wurden in 18 Lose aufgeteilt: Los 1 - Sauerland Los 2 - Paderborn Los 3 - Gütersloh Los 4 - Lippstadt / Hamm Los 5 - Müster-West Los 6 - Rheine Los 7 - Münsterland Los 8 - Dülmen Los 9 - Bocholt / Wesel Los 10 - Kleve Los 11 - Mönchengladbach Los 12 - Aachen /Bergheim Los 13 - Eifel / Nord Los 14 - Bergisch Gladbach Los 15 - Wuppertal Los 16 - Hagen Los 17 - Siegen Los 18 - Bad Berleburg

Lose18 Lose

Alle 18 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
2
Sauerland

Das Los 1 beinhaltet die Messstellen Belecke 1, Bredelar, Meschede, Oeventrop, Welda, Westheim und Niederalme. Die Arbeiten sind an Land auszuführen.

––
3
Paderborn

Das Los 2 beinhaltet die Messstellen Bentfeld, Herbram-N., Neuhaus 1, 2 und 3, Herbram, die Arbeiten sind an Land auszuführen. Weiterhin beinhaltet das Los die Messstelle Nordborchen, hier sind Arbeiten an Land und im Gewässer auszuführen.

––
4
Gütersloh

Das Los 3 beinhaltet die Messstellen Versmold, Marienfeld/Lutter, Rheda und Espeln, die Arbeiten sind an Land auszuführen.

––
5
Lippstadt / Hamm

Das Los 4 beinhaltet die Messstellen Liesborn, Lippstadt 1, Süddinker, Oestinghausen, Westtuennen, Kesseler 3 und Hovestadt, die Arbeiten sind an Land auszuführen.

––
6
Münster-West

Das Los 5 beinhaltet die Messstellen Ahlen, Einen, Haskenau, Milte, Sendenhorst, Wolbeck und Linnenkamp, hier sind die Arbeiten an Land auszuführen. Weiterhin beinhaltet das Los die Messstellen Albersloh, Amelsbüren und Beverstrang, hier sind Arbeiten an Land und im Gewässer auszuführen.

––
7
Rheine

Das Los 6 beinhaltet die Messstellen Greven, Hoerstel, Lehen II, St. Arnold, Westladbergen und Wttringen B70, die Arbeiten sind an Land auszuführen. Weiterhin beinhaltet das Los die Messstellen Hopsten und Rheine, hier sind Arbeiten an Land und im Gewässer auszuführen.

––
8
Münsterland

Das Los 7 beinhaltet die Messstellen Darfeld, Lutum, Temmingsmühle, Ammeloe, Stadtlohn-Schanzring, Legden, Heek und Gescher, die Arbeiten sind an Land auszuführen.

––
9
Dülmen

Das Los 8 beinhaltet die Messstellen Gescher, Rhedebrügge, Leven, Halter und Senden-Schoelling, die Arbeiten sind an Land auszuführen. Weiterhin beinhaltet das Los die Messstellen Appelhülsen und Selm-Ondrup, hier sind Arbeiten an Land und im Gewässer auszuführen.

––
10
Bocholt / Wesel

Das Los 9 beinhaltet die Messstellen Isselburg, Rhedebrügge, Dämmerwald, Schermbeck 1 und 2, die Arbeiten sind an Land auszuführen.

––
11
Kleve

Das Los 10 beinhaltet die Messstelle Marienbaum, die Arbeiten sind an Land auszuführen. Weiterhin beinhaltet das Los die Messstellen Goch, Kapellen, Kranenburg, Veert und Weeze, hier sind Arbeiten an Land und im Gewässer auszuführen.

––
12
Mönchengladbach

Das Los 11 beinhaltet die Messstellen Baltes, Boisheim, Flootsmühle 1, Landesgrenze, Molzmühle und Weckhoven, die Arbeiten sind an Land auszuführen. Weiterhin beinhaltet das Los die Messstellen Neubrück und Oedt, hier sind Arbeiten an Land und im Gewässer auszuführen.

––
13
Aachen / Bergheim

Das Los 12 beinhaltet die Messstellen Altenburg 1, Eschweiler, Jülich-Stadion, Kalkofen, Kirchberg 1 und 2, Lamersdorf, Linnich1, Raderath, Selhausen und Stah, die Arbeiten sind an Land auszuführen. Weiterhin beinhaltet das Los die Messstelle Glesch, die Arbeiten sind an Land und im Gewässer auszuführen.

––
14
Eifel / Nord

Das Los 13 beinhaltet die Messstellen Gemünd, Kall-Sportplatz, Rurberg, Schleiden, Bessenich, Bliesheim, Möschemer Mühle, Weilerswist und Burg Veynau. Die Arbeiten sind an Land auszuführen.

––
15
Bergisch Gladbach

Das Los 14 beinhaltet die Messstellen Hommerich, Hoffnungsthal, Derschlag, Niederpleis, Menden 1, Broeleck und Lohmar, die Arbeiten sind an Land auszuführen. Weiterhin beinhaltet das Los die Messstellen Siegburg-Kaldau und Eitorf, hier sind Arbeiten an Land und im Gewässer auszuführen.

––
16
Wuppertal

Das Los 15 beinhaltet die Messstellen Essen Pörtingsiepen, Essen-Kettwig, Glüder, Manfort und Opladen, die Arbeiten sind an Land auszuführen. Weiterhin beinhaltet das Los die Messstelle Buchenhofen, hier sind Arbeiten an Land und im Gewässer auszuführen.

––
17
Hagen

Das Los 16 beinhaltet die Messstellen Altena, Bachum, Balve-Garbeck, Hagen-Ambrock, Hagen Eckesey, Iserlohn, Iserlohn-Hennen, Kierspe, Menden-Sauerland, Stephansohl und Villigst, die Arbeiten sind an Land auszuführen.

––
18
Siegen

Das Los 17 beinhaltet die Messstellen Helgersdorf, Niederdielfen, Niederschelden, Weidenau, Weidenau 2 und Zeppenfeld, die Arbeiten sind an Land auszuführen.

––
19
Bad Berleburg

Das Los 18 beinhaltet die Messstellen Rönkhausen, Kickenbach, Varste, Herrntrop, Müsse, Aue und Raumland, die Arbeiten sind an Land auszuführen.

––

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
§134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühes … ganz lesen§134 GWB - Informations- und Wartepflicht 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY7Y1XDKTB9B Der Auftraggeber wird vor der Auftragserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 WRegG (Wettbewerbsregistergesetz) beim Bundeskartellamt sowie einen Gewerbezentralregisterauszug beim Bundesamt für Justiz für die Bieter anfordern, die Zuschläge erhalten sollen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Leibnizstraße 10, 45659 Recklinghausen
Kontakt
vergabestelle@lanuv.nrw.de
Auskünfte
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRWvergabestelle@lanuv.nrw.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 773 (Dienstleistungen im Gartenbau) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

206vergebene Aufträge
6Angebote je Los im Median (283 Lose mit Angabe)
429.684 €Zuschlagswert im Median
184.774 € – 661.972 €mittlere Hälfte, 77 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 15.03.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c1448ff8-5fc0-4958-9faa-43340c554092.