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Rahmenvertrag Geotechnische Ingenieurleistungen Bauwerke

Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Rheinland · Krefeld, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 47-26-5513veröffentlicht 09.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristin 3 Tagen

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
24 Monatebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 5 Unternehmen
Ort der Leistung
Krefeld47805, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe.autobahn.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 88 Tage (173 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (331 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026Alle in den Kalender

  1. Veröffentlichung
    vor 29 Tagen
  2. Heute
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über vergabe.autobahn.de
    in 3 Tagen
  4. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    in 3 Tagen
  5. Bindefrist endet
    65 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 2 Monaten

Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner

Beschreibung

Rahmenvertrag Geotechnische Ingenieurleistungen Bauwerke

Im Zuständigkeitsbereich der Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Rheinland, integrierte Außenstelle Krefeld, sollen in den Jahren 2026 bis 2028 Aufschlüsse und geotechnische Felduntersuchungen zur Baugrunderkundung an diversen Bauwerken durchgeführt werden.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Der Preis (in €, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes. Die Wertungssumme (in €, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. Für die Angebotswertung wird der Preis (in €, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert: - 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises. - Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. - Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.

Eignung10 von 10 angegeben

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
§ 46 (3) Nr. 3 VgV: Maßnahmen des Bieters, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten. Der Bieter hat ein Qualitätsmanagementsystem nachzuweisen. Hierzu ist entweder eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder eine Beschreibung des eingesetzten Qualitätsmanagementsystems vorzulegen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten 5 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben: Der Bieter muss mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren nachweisen. Die Ref … ganz lesen§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten 5 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben: Der Bieter muss mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren nachweisen. Die Referenzen müssen geotechnische Leistungen für Straßen-, Ingenieur- oder Brückenbauprojekte an Autobahnen umfassen. Mindestens ein Referenzprojekt muss BIM-Leistungen enthalten. Referenzbestätigungen des Auftraggebers müssen mindestens folgende Angaben enthalten: • Bezeichnung und kurze Beschreibung des Projektes, • Beschreibung der erbrachten Leistungen, • Auftragsvolumen der Referenzleistung, • Auftraggeber einschließlich Ansprechpartner, • Leistungszeitraum, • gegebenenfalls Angaben zur Anwendung der BIM-Methodik.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
§ 46 (3) Nr. 6 VgV: Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung. Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: Der Bieter hat mindestens eine Führungskraft (verantwortliche Person) für die technische Leitung … ganz lesen§ 46 (3) Nr. 6 VgV: Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung. Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: Der Bieter hat mindestens eine Führungskraft (verantwortliche Person) für die technische Leitung zu benennen. 1. Die Führungskraft muss mindestens folgende Qualifikation aufweisen: • Geotechnischer Sachverständiger i.S. DIN 4020 (Sachverständiger für Geotechnik gemäß EASV der DGGT oder öffentlich und vereidigter Sachverständiger für Erd-/Grundbau) oder • Abgeschlossenes Studium im Bereich Bauingenieurwesen, Geotechnik oder angewandte Geowissenschaften / Ingenieurgeologie (Master/Diplom) mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung im Bereich Geotechnik für Maßnahmen im Straßen-/Erdbau und konstruktiven Ingenieurbau/ Brückenbau, sowie einen Nachweis der regelmäßigen Teilnahme an Schulungen (mind. 1 Schulung alle 3 Jahre) im Bereich Geotechnik / Erd-/Grundbau in den letzten 5 Jahren. oder • Abgeschlossenes Studium im Bereich Bauingenieurwesen, Geotechnik oder angewandte Geowissenschaften / Ingenieurgeologie (Bachelor) mit mind. 7 Jahre Berufserfahrung im Bereich Geotechnik für Maßnahmen im Straßen-/Erdbau und konstruktiven Ingenieurbau/Brückenbau, sowie einen Nachweis der regelmäßigen Teilnahme an Schulungen (mind. 1 Schulung alle 3 Jahre) im Bereich Geotechnik / Erd-/Grundbau in den letzten 7 Jahren. 2. Die Führungskraft kann die BIM-Zusatzqualifikation nach Mindeststandard VDI 2552, Blatt 8.1 nachweisen. Die Zusatzqualifikation kann im Lebenslauf nachgewiesen werden wahlweise durch: • Zertifikat buildingSMART foundation • Eine vergleichbare Weiterbildung • Ein Referenzprojekt Hinweis: Es werden Schulungen im Bereich Geotechnik/Ingenieurgeologie zu den Themen Erdbau, Spezialtiefbau, Bodenmechanik, Grundbau, Boden-/Baugrundverbesserung, Tunnelbau, Felsmechanik, Bauen in Erdbebengebieten, Umweltgeotechnik, Geokunststoffe und Geotextilien im Erd-/Grundbau anerkannt. Voraussetzung ist, dass die jeweilige Fortbildungsveranstaltung von der Ingenieurkammer-Bau NRW anerkannt ist (§ 6 Fort- und Weiterbildungsverordnung). Alternativ gelten auch Teilnahmebestätigungen von der Deutschen Gesellschaft für Geotechnik (DGGT) oder die Anerkennung der jeweiligen Fortbildungsveranstaltung durch eine Landesingenieurkammer außerhalb von NRW.
Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: 1. Der Bieter muss mindestens zwei technische Fachkräfte für geotech … ganz lesen§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: 1. Der Bieter muss mindestens zwei technische Fachkräfte für geotechnische Ingenieurleistungen vorhalten. Die Fachkräfte müssen mindestens folgende Qualifikationen aufweisen: • Geotechnischer Sachverständiger i.S. DIN 4020 (Sachverständiger für Geotechnik gemäß EASV der DGGT oder öffentlich und vereidigter Sach- verständiger für Erd-/Grundbau) oder • Abgeschlossenes Studium im Bereich Bauingenieurwesen, Geotechnik oder angewandte Geowissenschaften / Ingenieurgeologie (Master/Diplom) mit mind. 1 Jahre Berufserfahrung im Bereich Geotechnik für Maßnahmen im Straßen-/Erdbau und konstruktiven Ingenieurbau/ Brückenbau, sowie einen Nachweis der regelmäßigen Teilnahme an Schulungen (mind. 1 Schulung alle 3 Jahre) im Bereich Geotechnik / Erd-/Grundbau in den letzten 3 Jahren. oder • Abgeschlossenes Studium im Bereich Bauingenieurwesen, Geotechnik oder angewandte Geowissenschaften / Ingenieurgeologie (Bachelor) mit mind. 3 Jahre Berufserfahrung im Bereich Geotechnik für Maßnahmen im Straßen-/Erdbau und konstruktiven Ingenieurbau/Brückenbau, sowie ei- nen Nachweis der regelmäßigen Teilnahme an Schulungen mind. 2 Schu- lungen im Bereich Geotechnik / Erd-/Grundbau in den letzten 3 Jahren. 2. Von den technischen Fachkräften muss mindestens eine Person, für die Bearbeitung von BIM-Leistungen die BIM-Zusatzqualifikation nachweisen. 3. Für den Geo-Fachkoordinator ist der Nachweis der Zusatzqualifikation BIM nach Mindeststandard VDI 2552, Blatt 8.1 zu erbringen. Die Zusatzqualifikation kann im Lebenslauf nachgewiesen werden wahlweise durch: • Zertifikat buildingSMART foundation • Eine vergleichbare Weiterbildung • Ein Referenzprojekt Hinweis: Es werden Schulungen im Bereich Geotechnik/Ingenieurgeologie zu den Themen Erdbau, Spezialtiefbau, Bodenmechanik, Grundbau, Boden-/Baugrundverbesserung, Tunnelbau, Felsmechanik, Bauen in Erdbebengebieten, Umweltgeotechnik, Geokunststoffe und Geotextilien im Erd-/Grundbau anerkannt. Voraussetzung ist, dass die jeweilige Fortbildungsveranstaltung von der Ingenieurkammer-Bau NRW anerkannt ist (§ 6 Fort- und Weiterbildungsverordnung). Alternativ gelten auch Teilnahmebestätigungen von der Deutschen Gesellschaft für Geotechnik (DGGT) oder die Anerkennung der jeweiligen Fortbildungsveranstaltung durch eine Landesingenieurkammer außerhalb von NRW.
Anteil der Unterauftragsvergabe
Mit dem Angebot einzureichen: Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Mindeststandard: Bieter sind nur dann geeignet, wenn die von ihnen benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Mit dem Angebot einzureichen: Eigenerklärung und Nachweis darüber, dass eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 1.500.000 € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 1.000.000 € besteht. Es ist zu bestätigen … ganz lesenMit dem Angebot einzureichen: Eigenerklärung und Nachweis darüber, dass eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 1.500.000 € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 1.000.000 € besteht. Es ist zu bestätigen, dass die Maximierung mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr beträgt. Bei Bietergemeinschaften sind Eigenerklärung und Nachweis durch jedes Mitglied getrennt zu erbringen. oder Eigenerklärung, dass der Bieter/ die Mitglieder der Bietergemeinschaft derzeit zwar nicht über eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit vor genannten Mindestdeckungssummen verfügt/-en, der Bieter/(alle) Mitglieder der Bietergemeinschaft sich aber verpflichtet/-n, im Fall des Zuschlages eine entsprechende Versicherung abzuschließen oder eine bestehende Versicherung für die Dauer des Auftrags entsprechend zu erhöhen. Bei Bietergemeinschaften sind Eigenerklärung und Nachweis durch jedes Mitglied getrennt zu erbringen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle: Versicherungsnachweis bzw. Bestätigung des Versicherers über den Abschluss der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder auf Erhöhung der Versicherungssumme im Auftragsfall.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Mit dem Angebot einzureichen: Klarstellend wird auf die gesetzliche Regelung des Art. 5k VO (EU) Nr. 833-2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, hingewiesen. Die als Formular vorgegebene Eigenerklärung im Formblatt EIGENERKLA … ganz lesenMit dem Angebot einzureichen: Klarstellend wird auf die gesetzliche Regelung des Art. 5k VO (EU) Nr. 833-2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, hingewiesen. Die als Formular vorgegebene Eigenerklärung im Formblatt EIGENERKLAERUNG_BEZUG_RUSSLAND, mittels derer die Auftraggeber die Einhaltung der vorgenannten Vorschrift zu prüfen haben, ist abzugeben.
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
$%boolean_is_end$Mit dem Angebot einzureichen: Erklärung, dass das Unternehmen zur Erbringung der Dienstleistung berechtigt ist und die Berufsqualifikation gem. § 75 (1), (2), (3) VgV bzw. § 44 VgV besitzt. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen: Nachweis der Berufsqualifikation
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 7 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung verlängert sich zweimal (ggfs. anpassen) um jeweils 12 Monate (ggfs. anpassen), sofern die Auftraggeberin der Verlängerung nicht spätestens 6 Monate (ggfs. anpassen) vor Ablauf Mindestvertragslaufzeit bzw. für den Fall, dass sich die Laufzeit bereits automatisch v … ganz lesenDie Laufzeit der Rahmenvereinbarung verlängert sich zweimal (ggfs. anpassen) um jeweils 12 Monate (ggfs. anpassen), sofern die Auftraggeberin der Verlängerung nicht spätestens 6 Monate (ggfs. anpassen) vor Ablauf Mindestvertragslaufzeit bzw. für den Fall, dass sich die Laufzeit bereits automatisch verlängert hat, bis spätestens 6 Monate (ggfs. anpassen) vor Ablauf der verlängerten Vertragslaufzeit widerspricht. Schließt die Auftraggeberin auf Grundlage des dem Vertragsschluss dieser Rahmenvereinbarung vorausgehenden Vergabeverfahrens Rahmenvereinbarungen - jeweils separat bzw. bilateral - mit mehreren Auftragnehmern, besteht kein Anspruch darauf, dass die Verlängerungsoption gegenüber sämtlichen Auftragnehmern gleich ausgeübt bzw. nicht ausgeübt wird bzw. dass einer Verlängerung nicht gegenüber sämtlichen Auftragnehmern gleich widersprochen bzw. nicht widersprochen wird. Die Rahmenvereinbarung kann bis zum Ende der Vertragslaufzeit von der Auftraggeberin in Anspruch genommen werden, das heißt die Erteilung von Einzelaufträgen kann bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung erfolgen, auch wenn die Ausführung des betreffenden, auf der Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelauftrags nach Auslaufen der Rahmenvereinbarung selbst erfolgt. Vom Vertragsende der Rahmenvereinbarung unberührt bleibt die ordnungsgemäße und vollständige Erfüllung von während der Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung erteilten Einzelaufträgen. Einzelaufträge enden, soweit weder ein Rücktritt noch eine Kündigung bezüglich des Einzelauftrags erfolgt, mit der vollständigen Erfüllung der im Einzelauftrag vereinbarten Leistungen bzw. nach der im jeweiligen Einzelauftrag vereinbarten Leistungszeit. Ein vor Ablauf dieses Rahmenvertrages abgeschlossener Einzelauftrag behält seine Wirksamkeit auch über den Endzeitpunkt des Rahmenvertrages hinaus bis zur vollständigen Leistungserbringung. Bis zur Beendigung des Einzelauftrags gelten die Regelungen dieser RVB für diesen Einzelauftrag fort.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 5 Unternehmen
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
3.500.000 €

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe.autobahn.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
65 Tage
Angebotsöffnung
10.11.2026, 10:00 Uhr. entfällt - ohne Bieter
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom Auftraggeber vorgefertigten Teilnahmeunterlagen zu verwenden. Die Teilnahmeunterlagen fassen die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen. Es werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber h … ganz lesenFür die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom Auftraggeber vorgefertigten Teilnahmeunterlagen zu verwenden. Die Teilnahmeunterlagen fassen die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen. Es werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus. Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werdenbesonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bietergemeinschaften hingewiesen. Hinweis zur Geltung der Verordnung (EU) 2022/2560 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen (nachfolgend: FSR): Sind die Bedingungen für die Meldung finanzieller Zuwendungen gemäß Artikel 28 Absätze 1 und 2 FSR erfüllt, so ist ein Bewerber/Bieter verpflichtet, alle drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen nach Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe b FSR zu melden. In allen anderen Fällen ist ein Bewerber/Bieter verpflichtet eine Erklärung abzugeben, in der er alle erhaltenen drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen aufführt und zu bestätigen, dass die erhaltenen drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen keiner Meldepflicht nach Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe b FSR unterliegen. Für die Meldung bzw. Erklärung ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular nach Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1441 zur Festlegung detaillierter Vorschriften für die Durchführung von Verfahren nach der Verordnung (EU) 2022/2560 (nachfolgend: Durchführungsverordnung) unter Beachtung der Vorgaben der FSR sowie der Durchführungsverordnung zu verwenden. Sofern ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt wird, ist die Meldung oder Erklärung sowohl mit dem Teilnahmeantrag als auch (nochmals) mit dem Angebot einzureichen. Im Übrigen mit dem Angebot. Auf die Gründe für die Ablehnung / den Ausschluss eines Teilnahmeantrags oder Angebots gemäß Art. 29 Abs. 3, Art. 29 Abs. 4 und Art. 31 Abs. 2 FSR wird hingewiesen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Willy-Brandt-Platz 2, 47805 Krefeld
Kontakt
fu-rhl-nl-kr-vergabeservice@autobahn.de

Bei uns erfasst

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.413vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.082 Lose mit Angabe)
197.105 €Zuschlagswert im Median
69.046 € – 463.544 €mittlere Hälfte, 476 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b5aa330c-3caf-4682-887b-af603f281ff4.