Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitIT-DienstleistungenIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Rahmenvertrag für Verkabelungsarbeiten und den Aufbau von Netzwerken und WLAN-Lösungen

Land Berlin, vertreten durch das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 2026_501_LAF IIveröffentlicht 24.07.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 213 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 2 Lose · in 20 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
24 Monatebis zu 1 Verlängerung
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Berlin10589, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 101 Tage (29 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 65 %, Leistung und Qualität 35 %.

  • Qualität20 %
  • Qualität15 %
  • Preis65 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,9 Punkte
25 % teurer−13 Punkte
50 % teurer−21,7 Punkte
100 % teurer−32,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 3 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, einen Rahmenvertrag für Verkabelungsarbeiten und den Aufbau von Netzwerken und WLAN-Lösungen abzuschließen. Im Rahmen der auf Grundlage des Rahmenvertrages vergebenen Einzelaufträge übernehmen die Auftragnehmer Leistungen zur Planung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und ggf. zum Betrieb von Netzwerk-Infrastrukturkomponenten, unter anderem für Verkabelungsarbeiten und WLAN-Lösungen, in unterschiedlichen Liegenschaften. Die Leistungen können je nach Bedarf als einzelne Teilleistungen oder Gesamtpakete beauftragt werden. Detaillierte Informationen können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Charlottenburg-Wilmersdorf Mitte Reinickendorf Spandau Steglitz-Zehlendorf Pankow

Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, einen Rahmenvertrag für Verkabelungsarbeiten und den Aufbau von Netzwerken und WLAN-Lösungen abzuschließen. Im Rahmen der auf Grundlage des Rahmenvertrages vergebenen Einzelaufträge übernehmen die Auftragnehmer Leistungen zur Planung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und ggf. zum Betrieb von Netzwerk-Infrastrukturkomponenten, unter anderem für Verkabelungsarbeiten und WLAN-Lösungen, in unterschiedlichen Liegenschaften. Die Leistungen können je nach Bedarf als einzelne Teilleistungen oder Gesamtpakete beauftragt werden. Detaillierte Informationen können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.

24 Monate–
2
Friedrichshain-Kreuzberg Lichtenberg Marzahn-Hellersdorf Neukölln Tempelhof-Schöneberg Treptow-Köpenick

Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, einen Rahmenvertrag für Verkabelungsarbeiten und den Aufbau von Netzwerken und WLAN-Lösungen abzuschließen. Im Rahmen der auf Grundlage des Rahmenvertrages vergebenen Einzelaufträge übernehmen die Auftragnehmer Leistungen zur Planung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und ggf. zum Betrieb von Netzwerk-Infrastrukturkomponenten, unter anderem für Verkabelungsarbeiten und WLAN-Lösungen, in unterschiedlichen Liegenschaften. Die Leistungen können je nach Bedarf als einzelne Teilleistungen oder Gesamtpakete beauftragt werden. Detaillierte Informationen können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.

24 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag3 von 3 angegeben

Qualität20 %
Qualität15 %
Preis65 %
Qualität
Unterkriterium 1: Projektdurchführungskonzept
Qualität
Unterkriterium 2: Kooperationskonzept
Preis
Preis mit einer Gewichtung von 65%

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 7 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 2 Jahre, sofern der Auftraggeber nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit schriftlich widerspricht.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
2.021.000 €

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Straße 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Die Rahmenvereinbarung wird für die Dauer von zwei Jahren ab Zuschlagserteilung geschlossen. Sie dient als Grundlage für Einzelabrufe durch den Auftraggeber innerhalb dieser Laufzeit. Ein Anspruch auf eine bestimmte Mindestmenge an Leistungen oder Abrufen best … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:other-sme# Die Rahmenvereinbarung wird für die Dauer von zwei Jahren ab Zuschlagserteilung geschlossen. Sie dient als Grundlage für Einzelabrufe durch den Auftraggeber innerhalb dieser Laufzeit. Ein Anspruch auf eine bestimmte Mindestmenge an Leistungen oder Abrufen besteht nicht. Der geografische Geltungsbereich umfasst alle durch den Auftraggeber betriebenen oder künftig betriebenen Einrichtungen innerhalb des Stadtgebiets Berlin (einschließlich ggf. temporär genutzter Objekte). Die Höchstabrufmenge im Rahmen dieses Projekts beträgt 45 Unterkünfte, die mit Netzwerken und WLAN-Lösungen ausgestattet werden sollen. Beim Erreichen dieser Obergrenze endet der Rahmenvertrag automatisch.
Hinweis
Es gelten die Vorgaben in den Vergabeunterlagen, insbesondere die Bewerbungsbedingungen des Auftraggebers. Die Zeiträume für die Anforderung von Nachweisen sind bei der Bemessung der Angebotsfrist bereits berücksichtigt worden. Die Bieter tragen das Risiko einer nicht rechtzeitigen Beantragung der N … ganz lesenEs gelten die Vorgaben in den Vergabeunterlagen, insbesondere die Bewerbungsbedingungen des Auftraggebers. Die Zeiträume für die Anforderung von Nachweisen sind bei der Bemessung der Angebotsfrist bereits berücksichtigt worden. Die Bieter tragen das Risiko einer nicht rechtzeitigen Beantragung der Nachweise. Die Bieter werden auf die Verpflichtungen zur Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und zur Tariftreue gem. § 9 Abs. 1 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) sowie auf die Verpflichtung zur Weitergabe dieser Pflicht an Nachunternehmer siehe Besondere Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue hingewiesen. Für die Teilnehmer von Bewerber /Bietergemeinschaften sind dieselben formalen Bedingungen für jeden Teilnehmer zu erfüllen. Darüber hinaus haben die Bieter die Eigenerklärung nach § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung abzugeben. Im Auftragsfall sind neben den Besonderen Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt und Tariftreue auch die Besonderen Vertragsbedingungen zur Frauenförderung, die Besonderen Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligungen und die Besonderen Vertragsbedingungen über Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz einzuhalten. Der Auftraggeber sucht pro Los jeweils einen Auftragnehmer. Inhalt dieser Ausschreibung sind zwei Lose, aufgeteilt nach Bezirken. Pro Los wird ein Rahmenvertrag mit einem Auftragnehmer geschlossen. Ein Auftragnehmer kann für beide Lose ein Angebot abgeben, aber den Zuschlag für nur ein Los erhalten. Kommt der Auftragnehmer aufgrund der Wertung für beide Lose in Betracht, entscheidet das Losverfahren.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1abl solutions GmbH, Nürnberg–
2hotsplots GmbH, Berlin–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

283vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (319 Lose mit Angabe)
690.873 €Zuschlagswert im Median
378.601 € – 2,18 Mio. €mittlere Hälfte, 39 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Berlin (47 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 25.03.2026
  3. 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 25.03.2026 auf 08.04.2026 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 722bba69-9c8a-4da3-9fe4-e0ae6dcd928c.