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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvertrag für Prüf-, Wartungs- u. Reparaturarbeiten an Krananlagen, Lastaufnahmemitteln und Schrankanlagen

Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY · Hamburg, Hamburg

Aktenzeichen 4200951veröffentlicht 09.09.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 747 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Hamburg.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hamburg (39 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
800 Tsd. €
Laufzeit
1 Jahr01.01.2025 – 31.12.2025
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Hamburg22607, Hamburg
Einreichung
elektronisch: Zulässigtender24.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 89 Tage (79 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (130 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Qualität: 2.1. Referenzen mit über 200 Kräne in einem Objekt20 %
  • Qualität: 2.2. Sprache - Ansprechpartner vor Ort20 %
  • Qualität: 2.3. Erreichbarkeit - für Notfälle20 %
  • Preis40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 26 Monaten
  2. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    über tender24.de
    vor 25 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 12:00 Uhr
    vor 25 Monaten
  4. Bindefrist endet
    56 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 23 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2025
    vor 22 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Rahmenvertrag für Prüf-, Wartungs -und Reparaturarbeiten an Krananlagen, an Lastaufnahmemitteln und an Schrankanlagen für die Dauer von zunächst 1 Jahr (verlängerbar auf bis zu 4 Jahre)

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Qualität: 2.1. Referenzen mit über 200 Kräne in einem Objekt20 %
Qualität: 2.2. Sprache - Ansprechpartner vor Ort20 %
Qualität: 2.3. Erreichbarkeit - für Notfälle20 %
Preis40 %
Qualität
Qualität: 2.1. Referenzen mit über 200 Kräne in einem Objekt
Qualität
Qualität: 2.2. Sprache - Ansprechpartner vor Ort
Qualität
Qualität: 2.3. Erreichbarkeit - für Notfälle

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
- Aktueller Auszug (nicht älter als 12 Monate) aus dem Berufsoder Handelsregisterauszug. Bieter, die Ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben entsprechende Bescheinigungen vorzulegen - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) - Eigenerklärung a … ganz lesen- Aktueller Auszug (nicht älter als 12 Monate) aus dem Berufsoder Handelsregisterauszug. Bieter, die Ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben entsprechende Bescheinigungen vorzulegen - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) - Eigenerklärung aufgrund bestehender Sanktionen gegen die Russische Föderation - Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung - Eigenerklärung, dass der gesetzlich geschlossene Mindestlohn gemäß des Mindestlohngesetztes (MiLoG) im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland in der neusten Fassung eingehalten wird
Kriterium
- Eigenerklärung Umsatz
Kriterium
- Eigenerklärung Referenzen - Nachweise Sach- und Fachkunde - Eigenerklärung Strahlenschutz - Eigenerklärung Erreichbarkeit und Anlaufstelle zur Störungs- und Schadensmeldung - Eigenerklärung Ansprechpartner - Eigenerklärung Anforderungen an das einzusetzende Fachpersonal - Eigenerklärung Nachuntern … ganz lesen- Eigenerklärung Referenzen - Nachweise Sach- und Fachkunde - Eigenerklärung Strahlenschutz - Eigenerklärung Erreichbarkeit und Anlaufstelle zur Störungs- und Schadensmeldung - Eigenerklärung Ansprechpartner - Eigenerklärung Anforderungen an das einzusetzende Fachpersonal - Eigenerklärung Nachunternehmerleistungen - Eigenerklärung Erreichbarkeit in Notfällen - Eigenerklärung Strahlenschutz nach §25 des Strahlungsschutzgesetzes
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2025
Verlängerung
Bei ordnungsgemäßer Durchführung der beauftragten Leistungen beabsichtigt DESY eine Fortführung der Geschäftsbeziehungen über die in Ziffer 6 genannten 12 Monate hinaus. Hierfür wird DESY berechtigt, für nachfolgend näher bezeichnete Folgejahre Leistungen nach dem abzuschließenden Hauptauftrag und d … ganz lesenBei ordnungsgemäßer Durchführung der beauftragten Leistungen beabsichtigt DESY eine Fortführung der Geschäftsbeziehungen über die in Ziffer 6 genannten 12 Monate hinaus. Hierfür wird DESY berechtigt, für nachfolgend näher bezeichnete Folgejahre Leistungen nach dem abzuschließenden Hauptauftrag und den darin vereinbarten Konditionen zu bestellen. Sollte 6 Monate vor Vertragsende nicht von einer der Vertragsparteien schriftlich die Aufhebung beantragt werden, so verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate. Folgejahre: • 01.01.2026 bis 31.12.2026 • 01.01.2027 bis 31.12.2027 • 01.01.2028 bis 31.12.2028
Optionen
Bei ordnungsgemäßer Durchführung der beauftragten Leistungen beabsichtigt DESY eine Fortführung der Geschäftsbeziehungen über die genannten 12 Monate hinaus. Hierfür wird DESY berechtigt, für nachfolgend näher bezeichnete Folgejahre Leistungen nach dem abzuschließenden Hauptauftrag und den darin ver … ganz lesenBei ordnungsgemäßer Durchführung der beauftragten Leistungen beabsichtigt DESY eine Fortführung der Geschäftsbeziehungen über die genannten 12 Monate hinaus. Hierfür wird DESY berechtigt, für nachfolgend näher bezeichnete Folgejahre Leistungen nach dem abzuschließenden Hauptauftrag und den darin vereinbarten Konditionen zu bestellen. Sollte 6 Monate vor Vertragsende nicht von einer der Vertragsparteien schriftlich die Aufhebung beantragt werden, so verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate. Folgejahre: • 01.01.2026 bis 31.12.2026 • 01.01.2027 bis 31.12.2027 • 01.01.2028 bis 31.12.2028
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
tender24.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
56 Tage
Angebotsöffnung
21.10.2024, 12:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. und 2. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemomblerstraße 76, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
a) Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die geplante Auftragsvergabe an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage. Die Frist … ganz lesena) Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die geplante Auftragsvergabe an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter oder Bewerber kommt es nicht an. b) § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag auf Einleitung des Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Tagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 505 (Reparatur und Wartung von Pumpen, Ventilen, Hähnen, Metallbehältern und Maschinen) in Hamburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

11vergebene Aufträge
–Angebotszahl bei nur 8 Losen angegeben
–Zuschlagswert bei nur 3 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 21.10.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3b9773d7-c42b-476f-aac9-80e26b7f5869.