Rahmenvertrag für die konzeptionelle, grafische und redaktionelle Erstellung und laufende Aktualisierung von Printpublikationen
Deutscher Bundestag - Vergabereferat · Berlin, Berlin
Aktenzeichen ZR3-16120-2025-252-13-IK2veröffentlicht 08.01.2026erstmals 08.01.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.05.2026 – 30.04.2030
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
- höchstens 1 Unternehmen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre01.05.2026 – 30.04.2030
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 101 Tage (56 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (77 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Einreichung eines Musterlayouts50 %
- Preis50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 10 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 10 Monaten
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 8 Monatenüber evergabe-online.de
- Öffnung der Angebote 12:00 Uhrvor 8 Monaten
- Bindefrist endetvor 6 Monaten65 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 6 MonatenLaufzeit bis 30.04.2030
- Heute
Beschreibung
Rahmenvertrag über die Gestaltung von Publikationen für die Öffentlichkeitsarbeit des Deutschen Bundestages: Konzeption, grafische und digitale Gestaltung, Text- und Bildredaktion, Druckvorbereitung sowie Aktualisierung
Beschreibung des Loses
Gegenstand des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland (Auftraggeberin-AG) und dem Auftragnehmer (AN) sind
- die Erstellung neuer Publikationen der Öffentlichkeitsarbeit der AG jeweils in dem gewünschten Umfang mit Vorlage einer Gesamt-Konzeption der Publikation, der grafischen und digitalen Gestaltung, der Text- und Bildredaktion sowie der Druckvorbereitung durch den AN, und
- die Aktualisierung bestehender Publikationen der AG, insbesondere in Bezug auf die Text- und Bildredaktion, sowie die grafische und digitale Gestaltung durch den AN. Dabei hat der AN der AG vorzuschlagen, in welchem Umfang, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form (Printversion und/oder Digitalversion) Aktualisierungen vorgenommen werden sollen. Ziel ist es, die Publikationen aktuell zu halten. Eine erforderliche Aktualisierung kann der AN auch zum Anlass nehmen, die Erstellung einer neuen Publikation anzuregen.
Publikationen im Sinne dieses Vertrages sind insbesondere Broschüren und Faltblätter (sogenannte Flyer), gegebenenfalls mit einseitig oder beidseitig bedruckten Einlegern, sowie sonstige Druckwerke wie zum Beispiel im beschränkten Umfang Bücher und Lehrmaterial für Pädagogen.
Eine Übersicht über Titel und Inhalte der Publikationen des Referats IK 2 Öffentlichkeitsarbeit kann der Bestellseite https://www.btg-bestellservice.de/ auf der Website des Deutschen Bundestages entnommen werden.
Gegenstand nach CPV
- 79822500Dienstleistungen im Grafik-DesignHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Einreichung eines Musterlayoutssiehe Punkt 6 der Aufforderung zur Angebotsabgabe
Eignung3 von 3 angegeben
- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Angaben zu den Fachkräften, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (Punkt 3.7 des Angebotsvordruckes). Gemäß Ziffer 4.4 der Leistungsbeschreibung muss folgendes Personal vorhanden sein: - Ein "gesamtverantwortlicher Mitarbeiter". Dieser verfügt über einschlägige Er … ganz lesenkürzer
Angaben zu den Fachkräften, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (Punkt 3.7 des Angebotsvordruckes). Gemäß Ziffer 4.4 der Leistungsbeschreibung muss folgendes Personal vorhanden sein: - Ein "gesamtverantwortlicher Mitarbeiter". Dieser verfügt über einschlägige Erfahrungen in der redaktionellen Gesamtabwicklung von Publikationen (Organisation von Produktionsabläufen, Organisation von Textkorrekturen und Lektorat) sowie mindestens drei Jahre Berufserfahrung in diesem Bereich. - zwei "Grafiker". Diese verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung als Grafikdesigner (oder eine inhaltlich vergleichbare Qualifikation) sowie mindestens drei Jahre Berufserfahrung oder ohne einschlägigen Berufsabschluss mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in der grafischen Gestaltung von Druckwerken verfügen. - Ein "Redakteur". Dieser verfügt über nachweisbare Erfahrungen (zum Beispiel ein Flyer oder eine Broschüre einer anderen Behörde, aus der die Urheberschaft hervorgeht) im Abfassen von Texten im politischen Bereich. Der entsprechende Nachweis (Flyer oder Broschüre) ist beizufügen. - Ein "Lektor". Dieser verfügt über nachweisbare Erfahrungen (zum Beispiel ein Flyer oder eine Broschüre einer anderen Behörde, aus der die Urheberschaft hervorgeht) im Lektorat von Texten aus dem politischen Bereich. Der entsprechende Nachweis (Flyer oder Broschüre) ist beizufügen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.05.2026
- Vertragsende
- 30.04.2030
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 65 Tage
- Angebotsöffnung
- 25.02.2026, 12:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in sei … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und … ganz lesenkürzer
- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden. - Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen. - Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen. - Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle. - Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden. - Für den Fall, dass der Auftragnehmer die Leistung vor vollständiger Erfüllung aus Gründen der Kündigung aus wichtigem Grund, der Insolvenz oder einer sonstigen endgültigen Leistungsunmöglichkeit nicht weiter erbringen kann, behält sich die Auftraggeberin vor, die verbleibenden Leistungen den nachfolgenden Bietern gemäß der Rangfolge des Zuschlagsergebnisses bis maximal Platz 3 anzutragen. Der Antrag an das Angebot des nachrückenden Bieters erfolgt zu den von ihm im ursprünglichen Vergabeverfahren abgegebenen und gewerteten Angebotskonditionen. Eine Anpassung der Preise oder Vertragsbedingungen ist ausgeschlossen. Mit Annahme des Angebots durch die Auftraggeberin kommt ein neuer Vertrag zwischen der Auftraggeberin und dem nachrückenden Bieter zustande. Ein Anspruch der nachrangigen Bieter auf Zuschlagserteilung besteht nicht. Die Auftraggeberin entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob sie von dieser Nachrückerregelung Gebrauch macht oder eine neue Vergabe durchführt. - Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Hinweise für die Teilnahme am Vergabeverfahren vorzulegen (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden. Auf Anfrage kann ein Formular für die Eigenerklärung einer Bietergemeinschaft zur Verfügung gestellt werden. - Eigenerklärung über den Einsatz eines Unterauftragnehmers (Punkt 4 des Angebotsvordrucks). - ein Musterlayout gemäß Punkt 6 in Verbindung mit dem Wertungsschema. - Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens 500.000 Euro für Personen- und Sachschäden). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Platz der Republik 1, 11011 Berlin
- Kontakt
- vergabereferat@
bundestag.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 798 (Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (136 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Bonifatius GmbH3 Zuschläge
- Atelier Köbbert Gesellschaft für Ausstellungsgestaltung und -technik mbH2 Zuschläge
- Buch- und Offsetdruckerei H. Heenemann GmbH & Co. KG2 Zuschläge
- Deutsche Post E-POST Solutions GmbH2 Zuschläge
- Warlich Druck Meckenheim GmbH2 Zuschläge
- Weinreich und Heinrich GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 25.02.2026
- BekanntmachungFrist 10.02.2026
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 10.02.2026 auf 25.02.2026 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Druck und Lieferung von SchreibblöckenBerufsgenossenschaft Holz und MetallFrist 01.12.2026
- Rahmenvereinbarung über Druckerzeugnisse für die SVLFGSozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)Frist 04.12.2026
- Zeitungsbeilagen 2027WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbHFrist 02.12.2026
- Rahmenvereinbarung zu kreativer Beratung, Kreation und Produktion von Grafiken und Designs für die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V.Frist 07.12.2026
- Rahmenvereinbarung über den Druck und die Lieferung von Druckerzeugnissen für die Bundespolizei (BPOL)Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMIFrist 04.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 060ad45c-c0e2-4d78-b3cd-29c011f56bd6.