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vergebenEU-weitBeratungRahmenvereinbarung

Rahmenvertrag für die Gestaltung von UBA-Publikationen im Corporate Design (2026-2029)

Umweltbundesamt · Dessau-Roßlau, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen 201648_90 088/00110veröffentlicht 08.12.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 401 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 14 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.01.2026 – 31.12.2027, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Dessau-Roßlau06844, Sachsen-Anhalt
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 82 Tage (33 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (17 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 11 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    vor 10 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Im Umweltbundesamt (UBA) entwickeln sich über das Jahr immer wieder neue Themen und Inhalte, die zum Teil sehr kurzfristig in eines der öffentlichkeitswirksamen Broschürenformate oder in Form einer Grafik umgesetzt werden müssen. Die anfallenden Layouts sollen über einen Layout-Rahmenvertrag umgesetzt werden. . Der Auftragnehmende setzt für das Umweltbundesamt Broschüren, Grafiken und Layouts, basierend auf dem Corporate Design und den vorhandenen Indesign-Vorlagen um. Es handelt sich hauptsächlich um den Satz von deutschen und/oder englischen Positions- bzw. Hintergrundpapieren und Fachbroschüren und in geringerem Maße um die Umsetzung von deutschen und/oder englischen Ratgebern, Leitfäden/Handbüchern, A6-Broschüren und Flyern sowie medienübergreifenden Grafiken. Zur Veranschaulichung können sämtliche Publikationen des UBA, darunter Fachbroschüren, Positions- und Hintergrundpapiere, Rategeber und Flyer auf der Webseite eingesehen werden: https://www.umweltbundesamt.de/publikationen Anhand der Erfahrungen aus den letzten Jahren ist von folgender Stückzahl auszugehen: . Gesamtanzahl pro Jahr = ca. 40 Broschüren, 5 Flyer und medienübergreifende Grafik-Leistungen im Umfang von ca. 20 Personentagen pro Jahr. . - ca. 25 Hintergrund- bzw. Positionspapiere (gleiches Grundlayout), Format A4, Seitenzahl durchschnittlich 24 - ca. 10 Fachbroschüren, Format A4, Seitenzahl durchschnittlich 40 - ca. 5 Ratgeber oder Handbücher/Leitfäden (17x23 cm und 21 x 21 cm), Seitenzahl durchschnittlich 24 - ca. 5 Flyer (Din lang = 6-8 Seiten, Wickel- oder Zickzackfalz) . Für alle genannten Formate stellt das UBA Vorlagen in Indesign CC und/oder als IDML-Datei zur Verfügung, in die der finale Text, entsprechend der darin vorhandenen Zeichen- und Absatzformate sowie dem Corporate Design des UBA, gesetzt werden soll. . Die im Einzelnen zu ebringenden Leistungen, deren Anforderungen und Ausführungsbestimmungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Brutto-Angebotspreis100 %
Qualität
Konzept und Probelayout des Bieters sowie Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten während der Ausführung des AuftragesGewichtung (Punkte, genau) 280Für die Bewertung ist maßgebend, in welchem Umfang die gewichteten Kriterien erfüllt sind. Der Bieter hat in seinem Angebot eindeutige und nachvollziehbare Ausführungen zu machen und ein Probelayout einzureichen, welche/s eine Beurteilung der Erfüllungsgrade erlauben. Diese Ausführungen des Bieters sind Grundlage für die Bewertung durch den Auftraggeber. Kriterien, die bewertet werden, sind:: 1. Allgemeines 1.1 Arbeitsplanung/-organisation 1.2 Ablauf-/Zeitplanung 2. Probegrafik 2.1 Idee/inhaltliche Gestaltung 2.2 Kreativität 2.3 Ästhetik 2.4 Farbgestaltung 2.5 Einbindung UBA-CD 3. Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten während der Ausführung des Auftrages 3.1 Freiwilliges Bekenntnis zur Förderung von Nachhaltigkeit durch die Vermeidung und Reduzierung negativer Auswirkungen sowie ggf. zur zusätzlichen Kompensation schädlicher Klimawirkung Die jeweiligen Erläuterungen, Erfüllungsgrade sowie die Punkteverteilung und Gewichtung sind Nr. 7 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Preis
Brutto-AngebotspreisDer fiktive Bruttoangebotspreis (vgl. Preis aus Anlage 1 - Preisblatt) wird durch die erreichte Gesamtpunktzahl im Kriterium Qualität (errechnet aus den erzielten Punkten und der Gewichtung der Einzelkriterien) dividiert. Hierdurch erhält man einen Preis pro Leistungspunkt (Punktpreis). Das Angebot mit dem niedrigsten Punktpreis erhält den Zuschlag. Bei der Bewertung der Wirtschaftlichkeit wird auf die Brutto-Angebotssummen abgestellt. Preisnachlässe ohne Bedingungen oder Skonti mit einer Zahlungsbedingung von mind. 14 Tagen werden bei der Wertung berücksichtigt und reduzieren in Folge den Wertungspreis .

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
bis zu 1-mal: Die Mindestevrtragsdauer beginnt am 01.01.2026 und endet mit Ablauf von 24 Monaten. Für den Auftraggeber besteht die Möglichkeit diesen Vertrag optional einmalig um 24 Monate zu den bestehenden Bedingungen zu verlängern. Bei dieser Option handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsr … ganz lesenbis zu 1-mal: Die Mindestevrtragsdauer beginnt am 01.01.2026 und endet mit Ablauf von 24 Monaten. Für den Auftraggeber besteht die Möglichkeit diesen Vertrag optional einmalig um 24 Monate zu den bestehenden Bedingungen zu verlängern. Bei dieser Option handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Wahrnehmung der Option. Sofern der Auftraggeber die Option nutzen möchte, teilt er dies dem Auftragnehmer vor Ablauf der ursprünglichen Laufzeit mit. Im Falle der Wahrnehmung der Option gelten die im Angebot des Auftraggebers genannten Einzelpreise für den Optionszeitraum. Das Vertragsverhältnis endet spätestens am 31.12.2029.
Optionen
- einmalige Verlängerunsgoption 01.01.2028 - 31.12.2029
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes, Villemomblerstraße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in sei … ganz lesenGemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Atelier Hauer + Dörfler GmbH, Berlin20

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 02.10.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1233a225-7767-421c-9240-a1fd10cbf391.