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vergebenEU-weitAbfallentsorgungDienstleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvertrag für die Entsorgungsleistung von Werkstattabfällen

Auftraggeber nicht angegeben · Berlin

Aktenzeichen INF2-0456-2024veröffentlicht 14.06.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 845 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Berlin (3 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1,01 Mio. € Summe der Lose
Laufzeit
8 Jahre01.11.2024 – 31.10.2032, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
2
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Berlin
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabekooperation.berlin

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 90 %, Leistung und Qualität 10 %.

  • Konzept zu den eingesetzten Fahrzeugen für die Entsorgung10 %
  • Preis90 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 15 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−8,2 Punkte
25 % teurer−18 Punkte
50 % teurer−30 Punkte
100 % teurer−45 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 29 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 09:00 Uhr
    vor 28 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.10.2032
    vor 24 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Rahmenvertrag für die Beförderungs- und Entsorgungsleistung sowie die Gestellung von Sammelcontainern/-behältern für festen und flüssigen Werkstattabfällen.

Bei den Abfällen handelt es sich um gesetzliche und betriebliche Regelentsorgungen innerhalb der BVG, insbesondere aus den Betriebswerkstätten/Liegenschaften der einzelnen Bereiche.

Ziel ist es weiterhin, zukünftig die Verwertung/Beseitigung dieser Abfälle in Rahmenverträge/Kontrakte einzubinden. Dazu werden die Abfälle in zwei Losen ausgeschrieben, um detailliert die Dienstleistungen am Markt abfragen zu können.

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Entsorgung von festen Werkstattabfälle

Beförderungs- und Entsorgungsleistung von festen Werkstattabfällen inkl. Gestellung von Sammelcontainern/-behältern

8 Jahre675.395 €
2
Entsorgung von flüssigen Werkstattabfälle

Beförderungs- und Entsorgungsleistung von flüssigen Werkstattabfällen inkl. Gestellung von Sammelcontainern/-behältern

8 Jahre334.123 €

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Konzept zu den eingesetzten Fahrzeugen für die Entsorgung10 %
Preis90 %
Qualität
Konzept zu den eingesetzten Fahrzeugen für die Entsorgung

Eignung4 von 4 angegeben

Kriterium
1. Eigenerklärungen gem. §§129 123, 124 GWB, § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG). 2. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister (gemäß Wettbewerbsregisterge … ganz lesen1. Eigenerklärungen gem. §§129 123, 124 GWB, § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG). 2. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister (gemäß Wettbewerbsregistergesetz) vorliegt. 3. Eigenerklärung, dass weder der Bewerber/Bieter selbst, noch eine mittelbar an der Auftragsausführung beteiligte Person bzw. Unternehmen unter das Verbot des Art. 5k VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, fällt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB wird der Auftraggeber Angaben der Bewerber zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen. Etwaige Angaben hierzu kann der Bewerber in einer formlosen Anlage den Angebotsunterlagen beifügen.
Kriterium
Mindeststandard: Der geforderten Mindestumsätze beträgt für Los 1 = 400.000,00€ und für Los 2 = 200.000,00 €, im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe werden für die Erfüllung der Mindestanforderung addiert.
Kriterium
1. Bitte bestätigen Sie, die Teilnahme an dem elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) inkl. aktive Registrierung bei der Zentrale Koordinierungsstelle Abfall (ZKS-Abfall). 2. Für notwendige abfallwirtschaftliche Tätigkeiten muss der AN und die für diese Tätigkeiten vorgesehene Nachunternehmer … ganz lesen1. Bitte bestätigen Sie, die Teilnahme an dem elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) inkl. aktive Registrierung bei der Zentrale Koordinierungsstelle Abfall (ZKS-Abfall). 2. Für notwendige abfallwirtschaftliche Tätigkeiten muss der AN und die für diese Tätigkeiten vorgesehene Nachunternehmer für alle hier angefragten Abfallarten ein gültiges Zertifikat gemäß der Entsorgungsfachbetriebeverordnung haben. Bitte legen Sie das Entsorgungsfachbetriebe-Zertifikat (inkl. Anhänge) vollständig Ihrem Teilnahmerwettbewerb bei. 3. Bitte legen Sie ggf. auch die Entsorgernummer von eventuellen Nachunternehmern dem Angebot bei. 4. Bitte legen Sie einen gültigen Sammelentsorgungsnachweis entsprechend der AVV dem Angebot bei. 5. Es muss eine Genehmigung für evtl. Zwischenlagerung vorliegen. 6. Bitte legen sie uns einen Nachweis gemäß Anzeige- und Erlaubnisverfahren nach §§ 53 und 54 KrWG und AbfAEV Ihrem Teilnahmewettbewerb bei.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.11.2024
Vertragsende
31.10.2032
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
1. Option (einseitig) - 01.11.2028 - 31.10.2030 2. Option (einseitig) - 01.11.2030 - 31.10.2032
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabekooperation.berlin
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung iSd Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ebenfalls ein Fo … ganz lesenLeistung: Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung iSd Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ebenfalls ein Formular zur Verfügung. Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG, insbesondere zum vergaberechtlichen Mindestlohn, zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer muss über die Laufzeit des Auftrags eine deutschsprachige Projektleitung zur Verfügung stellen. Des Weiteren sind jegliche Kommunikation sowie alle Dokumentationen in deutscher Sprache zu erstellen ggf. durch zertifizierte Übersetzung.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin- Luther- Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften … ganz lesen§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Das eingereichte Konzept zum Thema Fuhrpark wird wie folgt gewertet: 0 Punkte - schlechter als Euro IV bzw. nicht Einreichung eines Konzeptes  Ausschluss vom Vergabeverfahren 2,5 Punkte - mindestens Euro IV, mit Konzept, wie dies sichergestellt werden soll 5 Punkte - mindestens Euro V, mit Konze … ganz lesenDas eingereichte Konzept zum Thema Fuhrpark wird wie folgt gewertet: 0 Punkte - schlechter als Euro IV bzw. nicht Einreichung eines Konzeptes  Ausschluss vom Vergabeverfahren 2,5 Punkte - mindestens Euro IV, mit Konzept, wie dies sichergestellt werden soll 5 Punkte - mindestens Euro V, mit Konzept, wie dies sichergestellt werden soll 7,5 Punkte - mindestens Euro VI, mit Konzept, wie dies sichergestellt werden soll 10 Punkte - besser als Euro VI, mit Konzept, wie dies sichergestellt werden soll
Hinweis
1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs.1 Nr. 1 GWB und unterliegt neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG). 2. Durch diese Bekanntmachung wird des Verfahrens begonnen, interessierte Unternehmen haben die Möglichkeit, den … ganz lesen1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs.1 Nr. 1 GWB und unterliegt neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG). 2. Durch diese Bekanntmachung wird des Verfahrens begonnen, interessierte Unternehmen haben die Möglichkeit, den unter Punkt 10 genannten Termin aus der Aufforderung zur Angebotsabgabe (AzA), ein Angebot über die Vergabeplattform abzugeben. Mit Angebotsabgabe sind zusätzlich alle in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen, Nachweisen einzureichen. 3. Die Übermittlung von Fragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform AI unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme und des Aktenzeichens zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 5 Arbeitstage vor Beendigung des Wettbewerbs per Nachrichtenfunktion des Vergabemanagers eingereicht wurden. Der Auftraggeber behält sich vor, verspätete Anfragen nicht zu beantworten. Mündliche Bewerberfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerber auf der Plattform AI veröffentlichen. 4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. 5. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass alle Inhalte der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich sind, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. 6. Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren: Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung dieser Bekanntmachung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen. Die in der AzA benannten Unterlagen Eigenerklärung zur Eignung und Eigenerklärung 5k sowie der Frauenförderbogen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Formular vorzulegen. BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. 7. Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so sind die unter Punkt 1.3 der AzA benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen ebenfalls mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Angaben zu den benannten Eignungskriterien können im Umfang der gewünschten Eignungsleihe bezogen auf die anderen Unternehmen gemacht werden. Soweit sich Angaben zur Eignung auf diese anderen Unternehmen (Eignungsverleiher) beziehen, ist dies bei den jeweiligen Angaben zur Eignung deutlich zu machen. Weiterhin ist mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nach …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Auftraggeber

Name
Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
Art
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
Anschrift
Holzmarktstraße 15-17, 10179 Berlin
Kontakt
einkauf.inf2@bvg.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 900 (Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

45vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (61 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 7 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Berlin (3 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 15.07.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung dd7cc678-bb15-4d95-aebe-2c094f0104ee.