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vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvertrag für die Belieferung der Einkaufskooperation der bayerischen Studierendenwerke mit Konserven Obst und Gemüse

Studierendenwerk München Oberbayern · München, Bayern

Aktenzeichen Verg_EU-050_23veröffentlicht 20.12.2023LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 1090 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Bayern (431 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

gilt für alle 4 Lose · bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahr01.01.2024 – 31.12.2024
Lose
4
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
München80802, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 81 Tage (46 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 35 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2024
    vor 34 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Leistungsgegenstand ist die Belieferung der EKOOP (Einkaufskooperation bayerischer Studierendenwerke) mit Konserven Obst & Gemüse. Die Bedarfe der Studierendenwerke sind in Einzellosen aufgeführt und werden getrennt bewertet und vergeben. Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung über die in der beigefügten Rahmen- Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Namen und für Rechnung folgender Auftraggeber Studierendenwerk Augsburg, Studierendenwerk Erlangen-Nürnberg, Studierendenwerk München Oberbayern und Studentenwerk Oberfranken, diese vertreten durch: Studierendenwerk München Oberbayern - Anstalt des öffentlichen Rechts.

Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los für die Laufzeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 mit der Option auf Verlängerung um 3x1 Jahr bis maximal 31.12.2027.

Die Kündigungsfrist beträgt 5 Monate zum jeweiligen Ende des Vertragszeitraums. Wird diese nicht gezogen, erfolgt eine automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr. Spätestens zum 31.12.2027 endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet, wenn das folgend genannte Gesamtkontingent je Los erreicht ist auch vor Ablauf der o.g. Frist.

Los 1: 920.000,00 netto Los 2: 500.000,00 netto Los 3: 235.000,00 netto Los 4: 99.000,00 netto

Eine Preisanpassung ist gemäß der vereinbarten Preisgleitklausel in den Vergabeunterlagen möglich.

Gegenstand nach CPV

Lose4 Lose

Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
München

Leistungsgegenstand ist die Belieferung der EKOOP (Einkaufskooperation bayerischer Studierendenwerke) mit Konserven Obst & Gemüse. Die Bedarfe der Studierendenwerke sind in Einzellosen aufgeführt und werden getrennt bewertet und vergeben. Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung über die in der beigefügten Rahmen- Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Namen und für Rechnung folgender Auftraggeber Studierendenwerk Augsburg, Studierendenwerk Erlangen-Nürnberg, Studierendenwerk München Oberbayern und Studentenwerk Oberfranken, diese vertreten durch: Studierendenwerk München Oberbayern - Anstalt des öffentlichen Rechts. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los für die Laufzeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 mit der Option auf Verlängerung um 3x1 Jahr bis maximal 31.12.2027. Die Kündigungsfrist beträgt 5 Monate zum jeweiligen Ende des Vertragszeitraums. Wird diese nicht gezogen, erfolgt eine automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr. Spätestens zum 31.12.2027 endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet, wenn das folgend genannte Gesamtkontingent je Los erreicht ist auch vor Ablauf der o.g. Frist. Los 1: 920.000,00 netto Los 2: 500.000,00 netto Los 3: 235.000,00 netto Los 4: 99.000,00 netto Eine Preisanpassung ist gemäß der vereinbarten Preisgleitklausel in den Vergabeunterlagen möglich.

1 Jahr–
2
Erlangen-Nürnberg

Leistungsgegenstand ist die Belieferung der EKOOP (Einkaufskooperation bayerischer Studierendenwerke) mit Konserven Obst & Gemüse. Die Bedarfe der Studierendenwerke sind in Einzellosen aufgeführt und werden getrennt bewertet und vergeben. Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung über die in der beigefügten Rahmen- Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Namen und für Rechnung folgender Auftraggeber Studierendenwerk Augsburg, Studierendenwerk Erlangen-Nürnberg, Studierendenwerk München Oberbayern und Studentenwerk Oberfranken, diese vertreten durch: Studierendenwerk München Oberbayern - Anstalt des öffentlichen Rechts. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los für die Laufzeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 mit der Option auf Verlängerung um 3x1 Jahr bis maximal 31.12.2027. Die Kündigungsfrist beträgt 5 Monate zum jeweiligen Ende des Vertragszeitraums. Wird diese nicht gezogen, erfolgt eine automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr. Spätestens zum 31.12.2027 endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet, wenn das folgend genannte Gesamtkontingent je Los erreicht ist auch vor Ablauf der o.g. Frist. Los 1: 920.000,00 netto Los 2: 500.000,00 netto Los 3: 235.000,00 netto Los 4: 99.000,00 netto Eine Preisanpassung ist gemäß der vereinbarten Preisgleitklausel in den Vergabeunterlagen möglich.

1 Jahr–
3
Oberfranken

Leistungsgegenstand ist die Belieferung der EKOOP (Einkaufskooperation bayerischer Studierendenwerke) mit Konserven Obst & Gemüse. Die Bedarfe der Studierendenwerke sind in Einzellosen aufgeführt und werden getrennt bewertet und vergeben. Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung über die in der beigefügten Rahmen- Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Namen und für Rechnung folgender Auftraggeber Studierendenwerk Augsburg, Studierendenwerk Erlangen-Nürnberg, Studierendenwerk München Oberbayern und Studentenwerk Oberfranken, diese vertreten durch: Studierendenwerk München Oberbayern - Anstalt des öffentlichen Rechts. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los für die Laufzeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 mit der Option auf Verlängerung um 3x1 Jahr bis maximal 31.12.2027. Die Kündigungsfrist beträgt 5 Monate zum jeweiligen Ende des Vertragszeitraums. Wird diese nicht gezogen, erfolgt eine automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr. Spätestens zum 31.12.2027 endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet, wenn das folgend genannte Gesamtkontingent je Los erreicht ist auch vor Ablauf der o.g. Frist. Los 1: 920.000,00 netto Los 2: 500.000,00 netto Los 3: 235.000,00 netto Los 4: 99.000,00 netto Eine Preisanpassung ist gemäß der vereinbarten Preisgleitklausel in den Vergabeunterlagen möglich.

1 Jahr–
4
Augsburg

Leistungsgegenstand ist die Belieferung der EKOOP (Einkaufskooperation bayerischer Studierendenwerke) mit Konserven Obst & Gemüse. Die Bedarfe der Studierendenwerke sind in Einzellosen aufgeführt und werden getrennt bewertet und vergeben. Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung über die in der beigefügten Rahmen- Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Namen und für Rechnung folgender Auftraggeber Studierendenwerk Augsburg, Studierendenwerk Erlangen-Nürnberg, Studierendenwerk München Oberbayern und Studentenwerk Oberfranken, diese vertreten durch: Studierendenwerk München Oberbayern - Anstalt des öffentlichen Rechts. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los für die Laufzeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 mit der Option auf Verlängerung um 3x1 Jahr bis maximal 31.12.2027. Die Kündigungsfrist beträgt 5 Monate zum jeweiligen Ende des Vertragszeitraums. Wird diese nicht gezogen, erfolgt eine automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr. Spätestens zum 31.12.2027 endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet, wenn das folgend genannte Gesamtkontingent je Los erreicht ist auch vor Ablauf der o.g. Frist. Los 1: 920.000,00 netto Los 2: 500.000,00 netto Los 3: 235.000,00 netto Los 4: 99.000,00 netto Eine Preisanpassung ist gemäß der vereinbarten Preisgleitklausel in den Vergabeunterlagen möglich.

1 Jahr–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag5 von 5 angegeben

Preis
genannt
Qualität
Schwellenwert Frei-Haus Lieferung
Qualität
Lieferkosten
Qualität
Anteil Vorbesteller
Qualität
Abweichungen zu Produktanforderungen

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2024
Vertragsende
31.12.2024
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los für die Laufzeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 mit der Option auf Verlängerung um 3x1 Jahr bis maximal 31.12.2027. Die Kündigungsfrist beträgt 5 Monate zum jeweiligen Ende des Vertragszeitraums. Wird diese nicht gezogen, erfolgt eine automatisch … ganz lesenZiel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los für die Laufzeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 mit der Option auf Verlängerung um 3x1 Jahr bis maximal 31.12.2027. Die Kündigungsfrist beträgt 5 Monate zum jeweiligen Ende des Vertragszeitraums. Wird diese nicht gezogen, erfolgt eine automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr. Spätestens zum 31.12.2027 endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet, wenn das folgend genannte Gesamtkontingent je Los erreicht ist auch vor Ablauf der o.g. Frist: Los 1: 920.000,00 netto Los 2: 500.000,00 netto Los 3: 235.000,00 netto Los 4: 99.000,00 netto
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: — der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer F … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: — der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E- Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1EGV Lebensmittel für Großverbraucher AG, Unna–
2Omega Sorg GmbH, Rednitzhembach–
3Omega Sorg GmbH, Rednitzhembach–
4EGV Lebensmittel für Großverbraucher AG, Unna–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 153 (Obst, Gemüse und zugehörige Erzeugnisse) in Bayern gibt es in den letzten 24 Monaten nur 2 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 13.11.2023
  3. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 13.11.2023

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 071b3804-18cd-4107-b27b-c632a75cbe9c.