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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvertrag Firmenfitness im Verbundsystem für Beschäftigte des Landratsamts Neu-Ulm

Landkreis Neu-Ulm · Neu-Ulm, Bayern

Aktenzeichen 11-24-03-EUveröffentlicht 19.11.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 782 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Bayern (183 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 23 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre04.10.2024 – 03.10.2028
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Neu-Ulm89231, Landkreis Neu-Ulm, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 164 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 03.10.2028
    vor 25 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 24 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Das Landratsamt Neu-Ulm möchte als attraktiver Arbeitgeber für seine Beschäftigten im Rahmen der Gesundheitsfürsorge ein Firmenfitnessprogramm mit Verbundnetzwerk bereitstellen. Ziel der Ausschreibung ist ein niederschwelliger Zugang zu verschiedensten Sport-, Wellness- und Fitnesseinrichtungen, die eine große Bandbreite an unterschiedlichen Angeboten in den Bereichen Fitness, Fun-Sport und Wellness/Entspannung anbieten. Diese große Vielfalt an Angeboten soll möglichst viele Beschäftigte des Landratsamts Neu-Ulm ansprechen und sie dabei unterstützen, Ihre Gesundheit zu erhalten. Die Nutzung der Verbundpartner des Netzwerkes muss für die Beschäftigten des Landratsamts Neu-Ulm sowohl wohnort- und arbeitsplatznah sowie deutschlandweit möglich sein. Die Kosten der einzelnen Mitgliedschaften des Firmenfitnessprogramms gliedern sich dabei in einen Eigenbeitrag der Beschäftigten und einen Arbeitgeberanteil.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Für dieses Bewertungskriterium "Preis" werden maximal 60 Punkte vergeben. Das wertbare Angebot mit dem preislich niedrigsten Gesamtpreis inkl. MwSt. gemäß Preisblatt pro registriertem Beschäftigten pro Monat erhält 60 Pkt. Alle weiteren Angebote bekommen im Verhältnis zum günstigsten Angebot entsprechend prozentual weniger Punkte. Ist ein Angebot doppelt so teuer wie das wertbare preislich günstigste Angebot, dann erhält es null Punkte.
Qualität
Folgende qualitative Zuschlagskriterien wurden festgelegt: B1: Anzahl der Verbundpartner im Landkreis Neu-Ulm Max. 40 Pkt. B2: Bonuspunkte für eine bestimmte Mindestanzahl an Verbundpartnern in den jeweiligen Landkreisgemeinden Max. 27 Pkt. B3: Bonuspunkte für eine bestimmte Mindestanzahl an Verbundpartnern in den jeweiligen dem Landkreis Neu-Ulm angrenzenden Stadt- bzw. Kreisgebieten Max. 36 Pkt. B4: Vorhandensein eines Partnertarifs: Max. 10 Pkt B5: Inwieweit wird die Häufigkeit der Nutzung der Verbundpartner anzahlmäßig (bspw. beschränkte Check-In Anzahl pro Tag oder pro Monat) für die Nutzer in dem angebotenen Modell beschränkt? Max. 10 Pkt. Näheres ist den Vergabeunterlagen bzw. der Excel Datei „Leistungskriterien und Preisblatt“ zu entnehmen. Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktezahl aus den Leistungskriterien B1 – B 5 sowie dem Kriterium Preis erhält den Zuschlag. Daneben müssen folgende Mindestvoraussetzungen eingehalten werden. Eine Nichterfüllung dieser Kriterien (Ausschlusskriterien) führt zum Angebotsausschluss: 1. Das Angebot des Bieters zeichnet sich durch eine große Vielfalt an unterschiedlichen Angeboten in den Bereichen Fitness (z.B. Sport, Bewegung, Muskelaufbau, Cardio-Training, Rückenfit, etc.), Fun-Sport und Wellness bzw. Entspannung aus (Verbundsystem). Deutschlandweit weist der Bieter mindestens 500 Verbundpartner vor. 2. Der Bieter weist ein Partnernetzwerk vor, das deutschlandweit genutzt werden kann. 3. Neben den Angeboten vor Ort gehören auch Online-Kurse/Seminare in digitaler Form zum Angebotsinhalt. 4. Folgende Onlineangebote müssen in Deutsch den Nutzern zur Verfügung stehen: mindestens 5 verschiedene Fitnessangebote durch Videos oder Online-Kurse (z.B. Pilates, Cardio, Bodyforming, u.ä)- mindestens 2 verschiedene Entspannungs- und Gesundheitskurse durch Video- oder Online-Kurse (z.B. Rückenfit, Schulter-Nacken-Training, u.ä.) 5. Die Kosten der Mitgliedschaft teilen sich in einen Arbeitgeber und einen Arbeitnehmeranteil auf. Da das Landratsamt Neu-Ulm über begrenzte Personalkapazitäten und eine angespannte Personallage verfügt, erfolgt die Zahlung und Abwicklung des Arbeitnehmeranteils direkt zwischen den Beschäftigten und dem erfolgreichen Bieter. 6. Es muss jedem Beschäftigten des Auftraggebers möglich sein, die Teilnahme am Verbundprogramm monatlich zu beginnen und zu beenden, sofern eine An- bzw. Abmeldung zu einem festgelegten Termin im Vormonat erfolgt. 7. Die Beschäftigten müssen die Möglichkeit erhalten, über eine geeignete Plattform Verbundpartner und Onlinekurse zu finden.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
04.10.2024
Vertragsende
03.10.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach dem Vierten Teil des GWB sowie insbesondere den dort geregelten Fristen für deren Geltendmachung, insbesondere den nachfolgenden Bestimmungen: § 160 Abs. 3 GWB lautet wie folgt: „Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller de … ganz lesenDie Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach dem Vierten Teil des GWB sowie insbesondere den dort geregelten Fristen für deren Geltendmachung, insbesondere den nachfolgenden Bestimmungen: § 160 Abs. 3 GWB lautet wie folgt: „Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ § 135 GWB lautet wie folgt: Unwirksamkeit „(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:startup#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
EGYM Wellpass GmbH, München–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 926 (Dienstleistungen im Sport) in Bayern gibt es in den letzten 24 Monaten nur 7 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 17.09.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 407a1940-0362-4b42-9791-f3c593ea452d.