Rahmenvertrag Fahrtreppen
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe (Bukr 11) · Berlin, Berlin
Aktenzeichen 26FEA86269veröffentlicht 19.06.2026BauleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.03.2027 – 28.02.2031
- Lose
- 2
- Leistungsart
- Bauleistungen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre01.03.2027 – 28.02.2031
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 1 je Bieter
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichbieterportal.noncd.db.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtja
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 110 Tage (341 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (1.008 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 5 Monaten
- Fragen bis 10:00 Uhrvor 4 Monatenan DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe (Bukr 11)
- Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhrvor 4 Monaten
- Heute
- Vertragsbeginnin 4 MonatenLaufzeit bis 28.02.2031
Beschreibung
Fahrtreppen, deren Herstellung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme inklusive Baubegleitarbeiten sowie ggf. Rückbau von Altanlagen (Laufzeit 4 Jahre mit der Option auf Kündigung durch den Auftraggeber nach zwei oder drei Jahren) aufgeteilt in zwei Regionallosen Los 1 Nord und Los 2 Süd.
Zum Los 1 Nord gehören die Regionalbereiche Nord, West und Ost. Zum Los 2 Süd gehören die Regionalbereiche Mitte, Südwest, Süd und Südost.
Die Rahmenvertragspreise fix.
Insbesondere sind folgende Anforderungen zu berücksichtigen: • Beeinträchtigungen durch Einsatz von Streugut, Sand, Salzen und Reinigungswasser • Erhöhte Korrosionsbeanspruchungen • Starke Verschmutzung durch Bremsstaub (Eisenbahnverkehr) • Eindringen von Körperflüssigkeiten (z.B. Urin vor allem in einer Umkehrstation) • Starke Sonneneinstrahlung (z.B. UV-Licht) • Extreme Witterungsverhältnisse (Sturm, Hagel, Blitzeinschlag etc.) • Hohes Verkehrsaufkommen • Hohe Einschaltdauer • Vandalismusresistenz
Gegenstand nach CPV
- 45313200Installation von RolltreppenHauptgegenstand
- 42416400Rolltreppen
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 1 je Bieter
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1 Nord Regionalbereiche Nord, West und Ost | 4 Jahre | – |
| 2 | Los 2 Süd Regionalbereiche Mitte, Südwest, Süd und Südost | 4 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Der doppelt-gewichtete Blockpreis hat Rang 1 in der Bewertung. Hierbei wird das Leistungsverzeichnis (LV) in Blöcke aufgeteilt. Die genaue Berechnung ist in den Anlagen 0.2 Wertungsmatrix und 0.2.1 0.2.1 Losvergabe Regeln RV FT zu finden.Rangfolge 1Preis
- Qualität
- Die Qualitätskriterien sind Rang 2 in der Bewertung. Es kann ein Bonus für Energieeffizienz (10 %), 105er Stufenkettenteilung (4 %) und Fingerschutzprofil (2 %) erlangt werden. Die genaue Berechnung ist in den Anlagen 0.2 Wertungsmatrix und 0.2.1 0.2.1 Losvergabe Regeln RV FT zu finden.Rangfolge 2Technische Qualitätskriterien
- Beschreibung
Zuschlags- und Rechenregeln: Regel 1: Zuschlag auf nur ein Los je Bieter (Loslimitierung) Ein Bieter darf höchstens ein Los bezuschlagt bekommen. Gibt ein Bieter in beiden Losen das wirtschaftlichste Angebot ab, erhält er trotzdem nur den Zuschlag auf ein Los. Regel 2: Ermittlung des Bewertungspre … ganz lesenkürzer
Zuschlags- und Rechenregeln: Regel 1: Zuschlag auf nur ein Los je Bieter (Loslimitierung) Ein Bieter darf höchstens ein Los bezuschlagt bekommen. Gibt ein Bieter in beiden Losen das wirtschaftlichste Angebot ab, erhält er trotzdem nur den Zuschlag auf ein Los. Regel 2: Ermittlung des Bewertungspreises gemäß Wertungsmatrix: Der doppelt-gewichtete Blockpreis hat Rang 1 in der Bewertung. Hierbei wird das Leistungsverzeichnis (LV) in Blöcke aufgeteilt. Jede Position in einem Block be-kommt eine Wichtung, welche mit dem angebotenen Preis des jeweiligen Bieters multipliziert wird. Alle gewichteten Preise werden dann in einem nächsten Schritt aufsummiert und bilden die Summen der Produktpreise der jeweiligen Blöcke je Bieter. Diese Summen werden dann nochmals mit einem Wichtungsfaktor für den jeweiligen Block multipliziert. Die Summe aller doppelt-gewichteten Blockpreise bilden dann den Bewertungspreis je Bieter. D.h. als Summe der gewichteten Blockpreise werden die zweifach-gewichteten und addierten Preise der LV-Positionen verwendet. (Siehe Anlage 0.2 Bewertungsmatrix). b) Kriterium Qualität: Die Qualitätskriterien sind Rang 2 in der Bewertung. Die Bewertung der Qualitätskriterien erfolgt über ein Punktesystem. Wird das Qualitätskriterium nicht erfüllt erhält der Bieter null Punkte. Wird das Qualitätskriterium erfüllt, erhält der Bieter ei-nen Punkt. Aus den Punktwerten der jeweilige Kriterien und deren Wichtung ermittelt sich der erreichte Subtrahend in [%]. Zur Wahrung der Gleichbehandlung wird eine einheitliche Bewertungsbasis angesetzt, diese entspricht dem Durchschnitt der Summen der gewichteten Blockpreise aller Angebote je Los. Unter Zuhilfenahme dieser Bewertungsbasis ermittelt sich der Subtrahend in [€]. Der Subtra-hend wird nach den technischen Bietergesprächen und vor den finalen Preisverhandlungen fi-xiert. Der Bewertungspreis für den jeweiligen Bieter ergibt sich als Differenz aus seiner Summe der ge-wichteten Blockpreise und seinem durch Erfüllung der Qualitätskriterien erreichten Subtrahen-den. Als Summe der gewichteten Blockpreise werden die gemäß Reiter "Kriterium Preis" 2-fach-gewichteten und addierten Preise der LV-Positionen verwendet. Die Berechnung erfolgt je Los separat. Die so ermittelte Bewertungspreise fließen in die Berechnung der optimalen Losverteilung ein. Ein niedrigerer Bewertungspreis führt dabei zu einer besseren Bewertung. Regel 3: Kombinatorische Zuschlagsentscheidung nach Gesamtwirtschaftlichkeit: Der Zuschlag erfolgt auf die Kombination aus Bietern und Losen, die über alle Lose hinweg die niedrigste Gesamtsumme der Bewertungspreise ergibt. Die Berechnung kann in der Anlage 0.2 Wertungsmatrix nachvollzogen werden. Rückausnahme: Gibt es in beiden Losen lediglich ein wertbares Angebot desselben Bieters, behält sich der Auftraggeber vor, entgegen Regel 1, beide Lose an den betreffenden Bieter zu vergeben. Die Möglichkeit, lediglich ein Los zu vergeben oder die Vergabe einzustellen, bleibt davon un-berührt.
Eignung3 von 3 angegeben
- Versorgungssicherheit
- Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/a934a8d0-21f0-498b-a87d-1078fb83064f/suitabilitycriteria
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.03.2027
- Vertragsende
- 28.02.2031
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- bieterportal.noncd.db.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
verlangt: 30 % Abschlagszahlung zum Zeitpunkt der Übergabe der Nachweise zur Materialisierung im Werk bzw. Zwischenlager des AN (im Wert von mindestens 30 % des Auftragswertes) gegen Übergabe einer Bankbürgschaft (Bürgschaft Abschlagszahlung, Anlage 2.23) über den einfachen Netto-Abschlagsbetrag, Rü … ganz lesenkürzer
verlangt: 30 % Abschlagszahlung zum Zeitpunkt der Übergabe der Nachweise zur Materialisierung im Werk bzw. Zwischenlager des AN (im Wert von mindestens 30 % des Auftragswertes) gegen Übergabe einer Bankbürgschaft (Bürgschaft Abschlagszahlung, Anlage 2.23) über den einfachen Netto-Abschlagsbetrag, Rückgabe der Bürgschaftsurkunde nach mängelfreier Abnahme. Als Nachweis wird ein Foto des Fachwerkes einschließlich der wesentlichen Einbauteile der jeweiligen Anlage(n) gefordert, zusammen mit einer Erklärung, dass es sich hierbei um erforderliche Bauteile handelt, die eigens für den betreffenden Auftrag angefertigt und bereitgestellt wurden. 50 % Abschlagszahlung nach Anlieferung an die Baustelle gegen Übergabe einer Bankbürgschaft (Bürgschaft Abschlagszahlung, Anlage 2.23) über den einfachen Netto-Abschlagsbetrag, Rückgabe der Bürgschaftsurkunde nach mängelfreier Abnahme 20 % der vereinbarten Vergütung (Schlussrate) werden erst nach vollständiger Fertigstellung der Leistungen, erfolgreicher Abnahme nach § 9, Vorlage einer prüffähigen Schlussrechnung sowie der vollständigen Übergabe aller vertraglich geschuldeten Unterlagen gemäß Anlage XY des Lastenhefts fällig. Die nach Anlage 1.25 Inhaltsverzeichnis Fahrtreppen-Doku-Code des Lastenhefts geforderten Unterlagen sind vollständig, ordnungsgemäß, prüffähig und in der dort definierten Form und Qualität zu übergeben. Eine Auszahlung der Schlussrate vor vollständiger und mängelfreier Vorlage sämtlicher gemäß Anlage 1.25 des Lastenhefts geforderter Dokumente ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer leistet Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 v. H. des Auftragswertes durch eine Bankbürgschaft (Bürgschein Mängel Bauleistungen gemäß Anlage 2.23). Die Bürgschaftsurkunde über Mängelansprüche wird auf Verlangen zurückgegeben, wenn die vertraglich vereinbarten Verjährungsfristen für Mängelansprüche abgelaufen und die bis dahin erhobenen Ansprüche erfüllt sind.
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Es besteht Koordinationspflicht mit anderen am Bau beteiligten Firmen und Planungsbüros.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung d … ganz lesenkürzer
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Die geschätzte Menge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen wird (Schätzmenge), beträgt: 160 Fahrtreppen je Los. Die Höchstmenge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, beträgt: 240 Fahrtreppen je Los. Der Auftraggeber … ganz lesenkürzer
Die geschätzte Menge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen wird (Schätzmenge), beträgt: 160 Fahrtreppen je Los. Die Höchstmenge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, beträgt: 240 Fahrtreppen je Los. Der Auftraggeber verpflichtet sich, mindestens 80 Fahrtreppen während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung je Los abzunehmen. Reservemengen und Anpassung der Höchstmengen: Im Fall der Aktivierung von Reservemengen gemäß den vertraglichen Regelungen ist der Auftraggeber berechtigt, die den einzelnen Losen zugeordneten Höchstmengen anzupassen. Die Anpassung erfolgt ausschließlich nach folgender Logik: • Diejenige Menge, die aufgrund der Aktivierung nicht mehr beim ursprünglich zugeordneten Auftragnehmer abgerufen werden kann, wird von der Höchstmenge des betroffenen Loses entsprechend abgezogen. • Gleichzeitig wird diese Menge der Höchstmenge desjenigen Loses hinzugerechnet, über das die Leistung im Rahmen der Reservemengen erbracht wird (Nachbarlos). Dabei gilt: • Die Summe der Höchstmengen über alle Lose bleibt unverändert. • Eine Erhöhung der insgesamt vertraglich festgelegten Höchstmengen ist ausgeschlossen. • Es handelt sich ausschließlich um eine Verschiebung von Mengen zwischen den Losen im Rahmen des Reservemengenprinzips. Der Auftraggeber dokumentiert die jeweilige Anpassung der Höchstmengen nachvollziehbar und fortlaufend.- Hinweis
Die geschätzte Menge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen wird (Schätzmenge), beträgt: 160 Fahrtreppen je Los. Die Höchstmenge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, beträgt: 240 Fahrtreppen je Los. Der Auftraggeber … ganz lesenkürzer
Die geschätzte Menge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen wird (Schätzmenge), beträgt: 160 Fahrtreppen je Los. Die Höchstmenge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, beträgt: 240 Fahrtreppen je Los. Der Auftraggeber verpflichtet sich, mindestens 80 Fahrtreppen während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung je Los abzunehmen. Ein Bieter kann maximal 1 der 2 Lose bezuschlagt bekommen (Zuschlagslimitierung). Ein Bieter muss für alle Lose anbieten. Ein Angebot nur für einzelne Lose ist nicht zulässig. Gibt ein Bieter ein Angebot für lediglich ein Los ab, wird dies nicht gewertet. Für jedes Los muss ein vollständig ausgefülltes und bepreistes Leistungsverzeichnis (LV) eingereicht werden. Unvollständige oder nicht bepreiste LVs führen zum Ausschluss des Angebotes. Rückausnahme: Gibt es in beiden Losen lediglich ein wertbares Angebot desselben Bieters, behält sich der Auftraggeber vor, entgegen Regel 1 (siehe Anlage 0.2.1), beide Lose an den betreffenden Bieter zu vergeben. Die Möglichkeit, lediglich ein Los zu vergeben oder die Vergabe einzustellen, bleibt davon unberührt.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Art
- Eisenbahndienste
- Anschrift
- Europaplatz 1, 10557 Berlin
- Website
- deutschebahn.com
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 453 (Bauinstallationsarbeiten) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Elektroinstallation in Berlin (30 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- ProElectra GmbH7 Zuschläge
- Wärme + Wasser GmbH7 Zuschläge
- Energieanlagen Nord GmbH6 Zuschläge
- TK Aufzüge GmbH6 Zuschläge
- Berndt & Ellend Heizungs- und Sanitär GmbH5 Zuschläge
- Caverion Deutschland GmbH5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 20.07.2026
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 20.07.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c84765c8-332d-4d56-90cf-21ae4744cbb9.